Xxxxxx, Fälligkeiten, Honorare Musterklauseln

Xxxxxx, Fälligkeiten, Honorare. (1) Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter ist nach den von dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewende- ten Zeiten (Zeithonorare), gemäß den Vereinbarungen zwischen der SAD Stiller Alarm GmbH und dem Kunden, zu berechnen. (2) Die Fakturierung erfolgt monatlich nachträglich, falls nichts anderes schriftlich oder per EMail vereinbart wird. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten SAD Stiller Alarm GmbH Deutschland Xxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Tel: +00 (0) 00 000 000 000 Fax: +00 (0) 00 000 000 000 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxx.xx Geschäftsführer: Xxxxxxxx Xxxxxx HRB: 150777 B Amtsgericht: Berlin-CHarlottenburg USt.IdNr.: DE 289451755 Bank: Postbank Berlin Kto-Nr.: 536 997 109 BLZ: 10010010 BIC: XXXXXXXX folgende Zahlungsbedingungen: Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetz- lichen Mehrwertsteuer. Alle Rechnungen der SAD Stiller Alarm GmbH sind sofort ohne Abzug fällig und zahlbar, es sei denn, die SAD Stiller Alarm GmbH weist in der Rechnung eine Zahlungsfrist aus. Leistet der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiese- nen Zahlungsfrist nach Zugang der Rechnung oder leistet der Kunde nicht innerhalb des vertraglich anderweitig vereinbarten Zahlungsziels, gerät er gemäß § 286 Abs. 2 Ziff. 1 bzw. 2 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug; Ereignis i. d. S. ist der Zugang der Rechnung. Dies hat zur Folge, dass gemäß § 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geschuldet werden. Die SAD Stiller Alarm GmbH behält sich die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens vor. (3) Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Reisekosten, Spe- sen, Nebenkosten usw.) verstehen sich ohne die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Ein Aufrechnungs - oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur mit unbe- strittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Bis zur vollständigen Be- zahlung des Honorars des Auftragnehmers verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer geschaffenen Ergebnissen bei diesem. (4) Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft, der von der SAD Stiller Alarm GmbH gelieferten Sachen Installation, Montage und Einrichtungen erforderlich, so werden diese Leistungen von der SAD Stiller Alarm GmbH gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich eine entgegenstehende Abred...

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  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Hauptgeschäftstätigkeit Die Envivas betreibt die Krankenversicherung.

  • Nachhaltigkeit Siehe vorstehenden Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß der SFDR und der EU-Taxonomieverordnung“.

  • Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und Krankenzusatzversicherung

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Zuständigkeit Zuständig für die Durchführung der zahnarzt- und versichertenbezogenen Zufälligkeitsprü- fungen sind die Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse nach § 106 Abs. 4 SGB V.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.