XXXXXX Und Karton in Format Musterklauseln

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  • Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weite- ren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags recht- zeitig und vollständig erfolgt. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Ver- längerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertag.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  • Qualität und Dokumentation 1. Der Lieferant hat für seine Lieferungen die anerkannten Regeln der Technik, die Sicherheitsvorschriften und die vereinbarten technischen Daten einzuhalten. Änderungen des Xxxxxx Xxxxxxxxxx GmbH & Co. KG HRA 361077 | Registergericht Stuttgart Liefergegenstandes bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bestellers. Für die Erstmusterprüfung wird auf die VDA-Schrift „Band 2 Sicherung der Qualität von Lieferungen Produktionsprozess und Produktfreigabe PPF“, hingewiesen. Unabhängig davon hat der Lieferant die Qualität der Liefergegenstände ständig zu überprüfen. Die Vertragspartner werden sich über die Möglichkeiten einer Qualitätsverbesserung gegenseitig informieren. 2. Sind Art und Umfang der Prüfungen sowie die Prüfmittel und - methoden zwischen dem Lieferanten und dem Besteller nicht fest vereinbart, ist der Besteller auf Verlangen des Lieferanten im Rahmen seiner Kenntnisse, Erfahrungen und Möglichkeiten bereit, die Prüfungen mit ihm zu erörtern, um den jeweils erforderlichen Stand der Prüftechnik zu ermitteln. Darüber hinaus wird der Besteller den Lieferanten auf Wunsch über die einschlägigen Sicherheitsvorschriften informieren. Für weitergehende Informationen zu Mess- und Prüfprozessen wird auf die VDA-Schrift „Band 5 Prüfprozesseignung, Eignung von Messsystemen, Mess- und Prüfprozessen, Erweiterte Mess- unsicherheit, Konformitätsbewertung“ hingewiesen. 3. Bei den in den technischen Unterlagen oder durch gesonderte Vereinbarung besonders, zum Beispiel mit "D", gekennzeichneten Merkmalen hat der Lieferant darüber hinaus in besonderen Aufzeichnungen festzuhalten, wann, in welcher Weise und durch wen die Liefergegenstände bezüglich der besonderen Merkmale geprüft worden sind und welche Resultate die geforderten Qualitätstests ergeben haben. Die Prüfungsunterlagen sind mindestens fünfzehn Jahre aufzubewahren und dem Besteller bei Bedarf vorzulegen. Vorlieferanten hat der Lieferant im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten im gleichen Umfang zu verpflichten. Für die Dokumentation und Archivierung wird auf die VDA Schrift „Band 1 Dokumentation und Archivierung – Leitfaden zur Dokumentation und Archivierung von Qualitätsforderungen“ sowie auf die VDA-Schrift „Prozessbeschreibung besondere Merkmale (BM)“ hingewiesen. 4. Soweit Behörden, die für die Kraftfahrzeugsicherheit, Abgasbestimmungen o. ä. zuständig sind, zur Nachprüfung bestimmter Anforderungen Einblick in den Produktionsablauf und die Prüfungsunterlagen des Bestellers verlangen, erklärt sich der Lieferant auf Bitten des Bestellers bereit, ihnen in seinem Betrieb die gleichen Rechte einzuräumen und dabei jede zumutbare Unterstützung zu geben.

  • Rückgabe der Mietsache 13.1. Bei seinem Auszug hat der Mieter das Apartment mit sämtlichen, auch den von ihm selbst beschaff- ten Schlüsseln (zum Begriff des „Schlüssels“ vgl. Ziff. 1.5), zurückzugeben. 13.2. Die Parteien vereinbaren eine Vorab-Abnahme, welche spätestens sechs Wochen vor Auszug des Mieters zu erfolgen hat. Der Vermieter schlägt dem Xxxxxx mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche in Textform zwei Alternativtermine vor, wobei der Mieter verpflichtet ist, einen Vorab-Ab- nahme-Termin bis spätestens drei Tage vorher zu bestätigen. Über den Vorab-Abnahme-Termin ist ein Protokoll zu erstellen. Der Mieter hat die darin aufgeführten Mängel bis zur Rückgabe des Apart- ments zu beseitigen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, die Rückgabe zu verweigern und hat das Recht vom Mieter Schadensersatz für die verzögerte Rückgabe zu verlangen. 13.3. Die Rückgabe des Apartments erfolgt in sauberem und unbeschädigtem Zustand sowie vollständig geräumt, soweit der Mieter ihm gehörende Gegenstände eingebracht hat. 13.4. Schuldhaft vom Xxxxxx verursachte Schäden sind von diesem vor Rückgabe des Apartments zu besei- tigen. Maßgeblich für die Feststellung des ordnungsgemäßen Zustands ist das vom Mieter bei Über- gabe der Mietsache unterzeichnete Apartmentübergabeprotokoll. Im Hinblick auf Schäden, welche nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind, ist dem Mieter bekannt, dass ihm der Nachweis obliegt, dass er diese Schäden nicht zu vertreten hat. 13.5. Gibt der Mieter die Mietsache von sich aus vor Vertragsende an den Vermieter zurück, hat er keinen Anspruch auf Verringerung der Monatsmiete. 13.6. Für die Rückgabe des Apartments und der Schlüssel hat der Mieter einen Termin mit dem Community Manager zu vereinbaren. Die Rückgabe kann nur während der Öffnungszeiten des Büros des Commu- nity Managers durchgeführt werden; an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen ist das Büro ge- schlossen. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Anfertigung eines Übergabeprotokolls am Rückgabetermin. Das auszufüllende Formular des Übergabeprotokolls wird von Vermieterseite ge- stellt. 13.7. Unterlässt der Mieter die Vereinbarung des Rückgabetermins oder erscheint er nicht zu dem verein- barten Rückgabetermin, kann der Vermieter nach erfolglosem Ablauf einer dem Mieter gesetzten an- gemessenen Nachfrist auf Kosten des Mieters das Apartment öffnen, reinigen und neue Schlösser anbringen lassen. Das Recht des Vermieters, neue Schlösser anbringen zu lassen, entfällt, wenn der Mieter nachweisen kann, dass ein Missbrauch des/der nicht zurückgegebenen Schlüssel(s) ausgeschlossen ist. In diesem Fall findet die Rückgabe des Apartments in Abwesenheit des Mieters statt. Etwaige Schä- den werden fotografisch dokumentiert. Die Fotos werden zum Rückgabeprotokoll genommen, wel- ches dem Mieter per E-Mail übersandt wird.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Ausgleich für Sonderformen der Arbeit 1Beschäftigte erhalten neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 2Die Zeitzuschläge betragen - auch bei Teilzeitbeschäftigten - je Stunde

  • Mitbringen von Speisen und Getränken Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.