Common use of Xxxxxxx des Auftragnehmers, Haftungsausschluss Clause in Contracts

Xxxxxxx des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 1. Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat sie der Auftragnehmer nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren, neu zu liefern oder Ersatz zu leisten. Die hierfür aufzuwendenden Kosten sind im Fall leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis beschränkt. Darüber hinaus wird für Schäden am Reparaturgegenstand entsprechend Abschnitt XI.3 gehaftet. 2. Wenn der Reparaturgegenstand infolge vom Auftragnehmer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Reparaturgegenstandes – vom Auftraggeber nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die Regelungen der Abschnitte X und XI.1 und 3. 3. Für Xxxxxxx, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger- weise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Reparaturbedingungen, Allgemeine Reparaturbedingungen

Xxxxxxx des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 1. Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat sie der Auftragnehmer diese nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren, neu zu liefern oder Ersatz zu leisten. Die hierfür aufzuwendenden Kosten sind im Fall leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis beschränkt. Darüber hinaus wird für Schäden am Reparaturgegenstand entsprechend Abschnitt XI.3 dieser Bedingungen gehaftet. 2. Wenn der Reparaturgegenstand infolge vom Auftragnehmer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Reparaturgegenstandes – vom Auftraggeber Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers Kunden die Regelungen der Abschnitte X und XI.1 XI. 1 und 33 dieser Bedingungen. 3. Für XxxxxxxSchäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur nur a) bei Vorsatz, , b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, , c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, , d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, , e) im Rahmen einer Garantiezusage, , f) soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger- weise vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere gilt für Beratung, dass diese stets unverbindlich ist: Sofern der Auftragnehmer dem Kunden Beratung oder andere Unterstützungsleistung bezüglich eines einzelnen Liefergegenstandes oder einer Gesamtanlage gewährt, in welche der Liefergegenstand integriert werden soll, ist diese Beratung oder Unterstützungsleistung unverbindlich und kann für den Auftragnehmer nicht zu einer Haftung auf Basis vertraglicher Abmachungen, Zusicherungen oder auf deliktischer Grundlage (einschließlich Fahrlässigkeit oder Patentverletzung) führen, es sei denn, die Beratung ist vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig oder es liegt ein sonstiger der in der Ziffer XI.3 dieser Bedingungen genannten Haftungsfälle vor. Insbesondere können Zusagen über die Möglichkeit, bestimmte Referenzprodukte herzustellen, nicht als Einstandspflicht für die Umsetzung bestimmter Produktionstechnologien durch den Auftragnehmer oder als zur Verfügungstellung eines bestimmten know hows verstanden werden.

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Samples: Service Agreement

Xxxxxxx des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 1. Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat sie der Auftragnehmer diese nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren, reparieren oder neu zu liefern oder Ersatz zu leistenliefern. Die hierfür aufzuwendenden Kosten sind im Fall leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter Ersatzpflicht beschränkt sich der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis beschränktReparaturpreis. Darüber hinaus wird für Schäden am Reparaturgegenstand entsprechend Abschnitt XI.3 gehaftetIm Übrigen gilt XI. 3. 2. Wenn durch Verschulden des Auftragnehmers der Reparaturgegenstand vom Kunden infolge vom Auftragnehmer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher erfolgten Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Reparaturgegenstandes – vom Auftraggeber nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers Kunden die Regelungen der Abschnitte X und XI.1 XI. 1 und 3. 3. Für Xxxxxxx, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Vertrags- pflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger- weise vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Reparaturbedingungen

Xxxxxxx des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 1. Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat sie der Auftragnehmer nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren, neu zu liefern oder Ersatz zu leisten. Die hierfür aufzuwendenden Kosten sind im Fall leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis beschränkt. Darüber hinaus wird für Schäden am Reparaturgegenstand Reparaturge- genstand entsprechend Abschnitt XI.3 gehaftetdieser Bedingungen gehaf- tet. 2. Wenn der Reparaturgegenstand infolge vom Auftragnehmer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder BeratungenBera- tungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen Nebenverpflich- tungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Reparaturgegenstandes – vom Auftraggeber Kunden nicht vertragsgemäß verwendet ver- wendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche An- sprüche des Auftraggebers Kunden die Regelungen der Abschnitte X und XI.1 XI. 1 und 33 dieser Bedingungen. 3. Für Xxxxxxx, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden entstan- den sind, haftet der Auftragnehmer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) a. bei Vorsatz, b) b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender leiten- der Angestellter, c) c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) d. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) e. im Rahmen einer Garantiezusage, f) f. soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden Sach- schäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt be- grenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger- weise vorhersehbaren vorherseh- baren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Lieferbedingungen

Xxxxxxx des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 1. Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat sie der Auftragnehmer diese nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren, reparieren oder neu zu liefern oder Ersatz zu leistenliefern. Die hierfür aufzuwendenden Kosten sind im Fall leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter Ersatzpflicht beschränkt sich der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis beschränktReparaturpreis. Darüber hinaus wird für Schäden am Reparaturgegenstand entsprechend Abschnitt XI.3 gehaftetIm Übrigen gilt XI. 3 entsprechend. 2. Wenn durch Verschulden des Auftragnehmers der Reparaturgegenstand vom Kunden infolge vom Auftragnehmer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher erfolgten Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Reparaturgegenstandes – vom Auftraggeber nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers Kunden die Regelungen der Abschnitte X und XI.1 XI. 1 und 33.entsprechend. 3. Für Xxxxxxx, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger- weise vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Xxxxxxx des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 1. Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat sie der Auftragnehmer diese nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren, reparieren oder neu zu liefern oder Ersatz zu leistenliefern. Die hierfür aufzuwendenden Kosten sind im Fall leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter Ersatzpflicht beschränkt sich der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis beschränktReparaturpreis. Darüber hinaus wird für Schäden am Reparaturgegenstand entsprechend Im Übrigen gilt Abschnitt XI.3 gehaftetXI. 3 entsprechend. 2. Wenn durch Verschulden des Auftragnehmers der Reparaturgegenstand vom Kunden infolge vom Auftragnehmer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher erfolgten Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Reparaturgegenstandes – vom Auftraggeber - nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers Kunden die Regelungen der Abschnitte X und XI.1 XI. 1 und 33 entsprechend. 3. Für Xxxxxxx, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur a) 1. bei Vorsatz, b) 2. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) 3. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) 4. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) 5. soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger- weise vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions

Xxxxxxx des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 1. Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigtbesch‰digt, so hat sie der Auftragnehmer diese nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren, reparieren oder neu zu liefern oder Ersatz zu leistenliefern. Die hierfür aufzuwendenden Kosten sind im Fall leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter Ersatzpflicht beschr‰nkt sich der Höhe Hˆhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis beschränktReparaturpreis. Darüber hinaus wird für Schäden am Reparaturgegenstand entsprechend Abschnitt XI.3 gehaftetIm ‹brigen gilt XI. 3. 2. Wenn durch Verschulden des Auftragnehmers der Reparaturgegenstand vom Kunden infolge vom Auftragnehmer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher erfolgten Vorschl‰gen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Reparaturgegenstandes – vom Auftraggeber nicht vertragsgemäß vertragsgem‰fl verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers Kunden die Regelungen der Abschnitte X und XI.1 XI. 1 und 3. 3. Für XxxxxxxSch‰den, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit Fahrl‰ssigkeit des Inhabers / Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, KörperXˆxxxx, Gesundheit, d) bei MängelnM‰ngeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden Sachsch‰den an privat genutzten Gegenständen Gegenst‰nden gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit Fahrl‰ssigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter FahrlässigkeitFahrl‰ssigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger- weise vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Lieferbedingungen

Xxxxxxx des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 1. Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat sie der Auftragnehmer nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren, neu zu liefern oder Ersatz zu leisten. Die hierfür aufzuwendenden Kosten sind im Fall leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis beschränkt. Darüber hinaus wird für Schäden am Reparaturgegenstand entsprechend Abschnitt XI.3 dieser Bedingungen gehaftet. 2. Wenn der Reparaturgegenstand infolge vom Auftragnehmer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Reparaturgegenstandes - vom Auftraggeber Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers Kunden die Regelungen der Abschnitte X und XI.1 XI. 1 und 33 dieser Bedingungen. 3. Für Xxxxxxx, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur a) a. bei Vorsatz, b) b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, c) c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) d. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) e. im Rahmen einer GarantiezusageGewährleistung, f) f. soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender leiten- der Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger- weise vorhersehbaren vernünftigerweise vorherseh- baren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Vdma Bedingungen Für Reparaturen

Xxxxxxx des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 1. Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat sie der Auftragnehmer diese nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren, reparieren oder neu zu liefern oder Ersatz zu leisten. Die hierfür aufzuwendenden Kosten sind im Fall leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis beschränkt. Darüber hinaus wird für Schäden am Reparaturgegenstand entsprechend Abschnitt XI.3 gehaftet. 2. Wenn der Reparaturgegenstand infolge vom Auftragnehmer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Reparaturgegenstandes – vom Auftraggeber Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers Kunden die Regelungen der Abschnitte X und XI.1 XI. 1 und 3. 3. Für Xxxxxxx, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) a. bei Vorsatz, b) b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) d. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) e. soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger- weise vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Reparaturbedingungen

Xxxxxxx des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 1. Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat sie der Auftragnehmer nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren, neu zu liefern oder Ersatz zu leisten. Die hierfür aufzuwendenden Kosten sind im Fall leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis beschränkt. Darüber hinaus wird für Schäden am Reparaturgegenstand entsprechend Abschnitt XI.3 dieser Bedingungen gehaftet. 2. Wenn der Reparaturgegenstand infolge vom Auftragnehmer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder BeratungenBeratun¬gen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – Neben¬verpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Reparaturgegenstandes - vom Auftraggeber Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers Kunden die Regelungen der Abschnitte X und XI.1 XI. 1 und 33 dieser Bedingungen. 3. Für Xxxxxxx, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) bei VorsatzVorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, dc) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, ed) im Rahmen einer Garantiezusage, fe) soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter einfacher Fahrlässigkeit, in letzterem Fall allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger- weise vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen, Montagen Und Reparaturen

Xxxxxxx des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 1. Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat sie der Auftragnehmer nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren, neu zu liefern oder Ersatz zu leisten. Die hierfür aufzuwendenden Kosten sind im Fall leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis beschränkt. Darüber hinaus wird für Schäden am Reparaturgegenstand entsprechend Abschnitt XI.3 dieser Bedingungen gehaftet. 2. Wenn der Reparaturgegenstand infolge vom Auftragnehmer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Reparaturgegenstandes - vom Auftraggeber Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers Kunden die Regelungen der Abschnitte X und XI.1 XI. 1 und 33 dieser Bedingungen. 3. Für Xxxxxxx, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur a) a. bei VorsatzVorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, c) b. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) c. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) d. im Rahmen einer Garantiezusage, f) e. soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter einfacher Fahrlässigkeit, in letzterem Fall allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger- weise vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.. VDMA-Bedingungen Xxxxxxx Xxxxx GmbH & Co. KG • xxx.xxxxx.xxx • Seite 12

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Samples: Vdma Bedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen

Xxxxxxx des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 1. Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat sie der Auftragnehmer nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren, neu zu liefern oder Ersatz zu leisten. Die hierfür aufzuwendenden Kosten sind im Fall leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis beschränkt. Darüber hinaus wird für Schäden am Reparaturgegenstand entsprechend Abschnitt XI.3 gehaftet. 2. Wenn der Reparaturgegenstand infolge vom Auftragnehmer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Reparaturgegenstandes – vom Auftraggeber Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers Kunden die Regelungen der Abschnitte X und XI.1 und 3.XI. 1 und 3. Für Xxxxxxx, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) a. bei Vorsatz, b) b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, c) c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) d. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) , e. im Rahmen einer Garantiezusage, f) e. soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger- weise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Lieferbedingungen

Xxxxxxx des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 1. Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat sie der Auftragnehmer nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren, neu zu liefern oder Ersatz zu leisten. Die hierfür aufzuwendenden Kosten sind im Fall leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis beschränkt. Darüber hinaus wird für Schäden am Reparaturgegenstand entsprechend Abschnitt XI.3 dieser Bedingungen gehaftet. 2. Wenn der Reparaturgegenstand infolge vom Auftragnehmer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder BeratungenBera- tungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Reparaturgegenstandes - vom Auftraggeber Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers Kunden die Regelungen der Abschnitte X und XI.1 XI. 1 und 33 dieser Bedingungen. 3. Für Xxxxxxx, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur a) a. bei Vorsatz, b) b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, c) c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) d. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) e. im Rahmen einer Garantiezusage, f) f. soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender leiten- der Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger- weise vorhersehbaren vernünftigerweise vorherseh- baren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Vdma Bedingungen Für Reparaturen

Xxxxxxx des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 1. Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat sie der Auftragnehmer diese nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren, reparieren oder neu zu liefern oder Ersatz zu leistenliefern. Die hierfür aufzuwendenden Kosten sind im Fall leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter Ersatzpflicht beschränkt sich der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis beschränktReparaturpreis. Darüber hinaus wird für Schäden am Reparaturgegenstand entsprechend Abschnitt XI.3 gehaftetIm Übrigen gilt XI. 3. 2. Wenn durch Verschulden des Auftragnehmers der Reparaturgegenstand vom Kunden infolge vom Auftragnehmer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher erfolgten Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Reparaturgegenstandes – vom Auftraggeber nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers Kunden die Regelungen der Abschnitte X und XI.1 XI. 1 und 3. 3. Für Xxxxxxx, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger- weise vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Xxxxxxx des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 1. Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat sie der Auftragnehmer diese nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren, reparieren oder neu zu liefern oder Ersatz zu leistenliefern. Die hierfür aufzuwendenden Kosten sind im Fall leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter Ersatzpflicht beschränkt sich der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis beschränkt. Darüber hinaus wird für Schäden am Reparaturgegenstand entsprechend Abschnitt XI.3 gehaftetReparaturpreis. 2. Wenn durch Verschulden des Auftragnehmers der Reparaturgegenstand vom Kunden infolge vom Auftragnehmer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher erfolgten Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Reparaturgegenstandes – vom Auftraggeber nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers Kunden die Regelungen der Abschnitte X und XI.1 und 3VIII. 3. Für XxxxxxxDie Ersatzpflicht der Ziffer 1. gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird sowie: • bei eigener vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und vorsätzlicher grob fahrlässiger Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen; • für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; „wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sindvertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, haftet die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf; • im Falle der Verletzung von Xxxx, Leben und Gesundheit, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen • im Falle des Verzugs soweit ein fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war; • soweit der Auftragnehmer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nurdie Garantie für den Erfolg der Reparatur bzw. das Vorhandensein eines Leistungserfolges übernommen hat; • bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen. a) bei Vorsatz, b) bei grober 4. Im Falle dass dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Lebenzur Last fällt und kein vorstehender Fall nach Absätzen 4., Körper5. und 6. vorliegt, Gesundheit, d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) im Rahmen einer Garantiezusage, f) soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt vorhersehbaren Schaden. 5. Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach für jeden einzelnen Schadensfall auf den vertragstypischenjeweiligen Auftragswert begrenzt. Dies gilt nicht, vernünftiger- weise vorhersehbaren Schadenwenn dem Auftragnehmer Xxxxxxx, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie beruht oder in Fällen gesetzlich zwingend abweichender höherer Haftungssummen. 6. Weitere Ansprüche sind Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. 7. Die Haftungsausschlüsse bzw. – Beschränkungen gem. der vorstehenden Ziffern 1. – 5. gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe des Auftragsnehmers, der leitenden und nicht leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie Subunternehmern des Auftragnehmers. 8. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz aus diesem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie im Falle einer Forderung die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie beruht, oder im Falle, dass gesetzlich zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt. „

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reparaturen

Xxxxxxx des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 1. Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers Auftrag- nehmers beschädigt, so hat sie der Auftragnehmer diese nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren, reparieren oder neu zu liefern oder Ersatz zu leisten. Die hierfür aufzuwendenden Kosten sind im Fall leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit Fahr- lässigkeit nicht leitender Angestellter Abgestellter der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis beschränkt. Darüber hinaus wird für Schäden am Reparaturgegenstand Reparatur- gegenstand entsprechend Abschnitt XI.3 XI Absatz 3 gehaftet. 2. Wenn der Reparaturgegenstand infolge vom Auftragnehmer schuldhaft unterlassener unter- lassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, erfolgten oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und oder Wartung des Reparaturgegenstandes – vom Auftraggeber Kunden nicht vertragsgemäß vertrags- gemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers Kunden die Regelungen der Abschnitte X und XI.1 XI Absätze 1 und 3. 33 dieser Bedingungen. Für Xxxxxxx, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur a) nur – bei Vorsatz, b) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, c) Fahrlässigkeit, – bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) , – bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) , – im Rahmen einer Garantiezusage, f) , – soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer Auftrag- nehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter einfacher Fahrlässigkeit, in letzterem Fall allerdings begrenzt auf den vertragstypischenvertrags- typischen, vernünftiger- weise vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Reparaturbedingungen

Xxxxxxx des Auftragnehmers, Haftungsausschluss. 1. Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat sie der Auftragnehmer nach seiner Xxxx auf seine Kosten zu reparieren, neu zu liefern oder Ersatz zu leisten. Die hierfür aufzuwendenden Kosten sind im Fall leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis beschränkt. Darüber hinaus wird für Schäden am Reparaturgegenstand entsprechend Abschnitt XI.3 dieser Bedingungen gehaftet. 2. Wenn der Reparaturgegenstand infolge vom Auftragnehmer schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Vorschläge oder Beratungen, die vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Reparaturgegenstandes - vom Auftraggeber Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers Kunden die Regelungen der Abschnitte X und XI.1 XI. 1 und 33 dieser Bedingungen. 3. Für Xxxxxxx, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer aus welchen Rechtsgründen auch immer nur a) a. bei VorsatzVorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, c) b. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) c. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, e) d. im Rahmen einer Garantiezusage, f) e. soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter einfacher Fahrlässigkeit, in letzterem Fall allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger- weise vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Vdma Bedingungen Für Reparaturen an Maschinen Und Anlagen