Common use of Xxxxxxx-Monatskarten Clause in Contracts

Xxxxxxx-Monatskarten. Das neue Angebot ist auf einen Pilotzeitraum von drei Jahren (01.08.2020 bis 31.07.2023) begrenzt. Die Xxxxxxx-Monatskarte wird als verbundweit gültige Netz- karte ausgegeben. Sie berechtigt den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Geltungsbereich des VRB. Darüber hinaus kann optional in einer Kommune oder einem Landkreis eine Monatskarte angeboten werden, die nicht erwei- terbar ist. Diese gilt dann in der entsprechenden Kommune (bzw. Tarifzone) bzw. im entsprechenden Landkreis (bzw. allen dem Landkreis zugeordneten Tarifzonen). Die Xxxxxxx-Monatskarte ist ab dem Tag des aufgestempel- ten/aufgedruckten Datums, 00:00 Uhr bis zum gleichen Datum des Folgemonats, 12:00 Uhr gültig. Gibt es das gleiche Datum im Folgemonat nicht, so gilt die Xxxxxxx-Monatskarte bis zum Monatsletzten des Folgemonats (z. B. 31.05. bis 30.06.), Be- triebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). Die Monatskarte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Es dürfen keine weiteren Personen mitgenommen werden. Alle weiteren Bestimmungen sind Kapitel 3.6.1 zu entnehmen und gelten entsprechend. Xxxxxxx-Monatskarten sind Fahrausweise mit erheblich ermä- ßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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Samples: www.harzbus-goslar.de, www.vb-bachstein.de

Xxxxxxx-Monatskarten. Das neue Angebot ist auf einen Pilotzeitraum von drei Jahren (01.08.2020 bis 31.07.2023) begrenzt. Die Xxxxxxx-Monatskarte wird als verbundweit gültige Netz- karte ausgegeben. Sie berechtigt den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Geltungsbereich des VRB. Darüber hinaus kann optional in einer Kommune oder einem Landkreis eine Monatskarte angeboten werden, die nicht erwei- terbar ist. Diese gilt dann in der entsprechenden Kommune (bzw. Tarifzone) bzw. im entsprechenden Landkreis (bzw. allen dem Landkreis zugeordneten Tarifzonen). Die Xxxxxxx-Monatskarte ist ab dem Tag des aufgestempel- ten/aufgedruckten Datums, 00:00 Uhr bis zum gleichen Datum des Folgemonats, 12:00 Uhr gültig. Gibt es das gleiche Datum im Folgemonat nicht, so gilt die Xxxxxxx-Monatskarte bis zum Monatsletzten des Folgemonats (z. B. 31.05. bis 30.06.), Be- triebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). Berechtigt zur Nutzung der Monatskarte sind alle Personen bis einschließlich 25. Jahre. Die Monatskarte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Es dürfen keine weiteren Personen mitgenommen werden. Alle weiteren Bestimmungen sind Kapitel 3.6.1 zu entnehmen und gelten entsprechend. Xxxxxxx-Monatskarten sind Fahrausweise mit erheblich ermä- ßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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Samples: www.wvg.de, mobi38.de

Xxxxxxx-Monatskarten. Das neue Angebot ist auf einen Pilotzeitraum von drei Jahren (01.08.2020 bis 31.07.2023) begrenzt. Die Xxxxxxx-Monatskarte wird als verbundweit gültige Netz- karte ausgegeben. Sie berechtigt den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Geltungsbereich des VRB. Darüber hinaus kann optional in einer Kommune oder einem Landkreis eine Monatskarte angeboten werden, die nicht erwei- terbar ist. Diese gilt dann in der entsprechenden Kommune (bzw. Tarifzone) bzw. im entsprechenden Landkreis (bzw. allen dem Landkreis zugeordneten Tarifzonen). Die Xxxxxxx-Monatskarte ist ab dem Tag des aufgestempel- ten/aufgedruckten Datums, 00:00 Uhr bis zum gleichen Datum des Folgemonats, 12:00 Uhr gültig. Gibt es das gleiche Datum im Folgemonat nicht, so gilt die Xxxxxxx-Monatskarte bis zum Monatsletzten des Folgemonats (z. B. 31.05. bis 30.06.), Be- triebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). Die Monatskarte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Es dürfen keine weiteren Personen mitgenommen werden. Alle weiteren Bestimmungen sind Kapitel 3.6.1 zu entnehmen und gelten entsprechend. Xxxxxxx-Monatskarten sind Fahrausweise mit erheblich ermä- ßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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Samples: www.vrb-online.de

Xxxxxxx-Monatskarten. Das neue Angebot ist auf einen Pilotzeitraum von drei Jahren (01.08.2020 bis 31.07.2023) begrenzt. Die Xxxxxxx-Monatskarte wird als verbundweit gültige Netz- karte ausgegeben. Sie berechtigt den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Geltungsbereich des VRB. Darüber hinaus kann optional in einer Kommune oder einem Landkreis eine Monatskarte angeboten werden, die nicht erwei- terbar ist. Diese gilt dann in der entsprechenden Kommune (bzw. Tarifzone) bzw. im entsprechenden Landkreis (bzw. allen dem Landkreis zugeordneten Tarifzonen). Die Xxxxxxx-Monatskarte ist ab dem Tag des aufgestempel- ten/aufgedruckten Datums, 00:00 Uhr bis zum gleichen Datum des Folgemonats, 12:00 Uhr gültig. Gibt es das gleiche Datum im Folgemonat nicht, so gilt die Xxxxxxx-Monatskarte bis zum Monatsletzten des Folgemonats (z. B. 31.05. bis 30.06.), Be- triebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). Berechtigt zur Nutzung der Monatskarte sind alle Personen bis einschließlich 25. Jahre. Die Monatskarte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Es dürfen keine weiteren Personen mitgenommen werden. Alle weiteren Bestimmungen sind Kapitel 3.6.1 zu entnehmen und gelten entsprechend. Xxxxxxx-Monatskarten sind Fahrausweise mit erheblich ermä- ßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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Samples: www.bsvg.net

Xxxxxxx-Monatskarten. Das neue Angebot ist auf einen Pilotzeitraum von drei Jahren (01.08.2020 bis 31.07.2023) begrenzt. Die Xxxxxxx-Monatskarte wird als verbundweit gültige Netz- karte Netzkarte ausgegeben. Sie berechtigt den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Geltungsbereich des VRB. Darüber hinaus kann optional in einer Kommune oder einem Landkreis eine Monatskarte angeboten werden, die nicht erwei- terbar erweiterbar ist. Diese gilt dann in der entsprechenden Kommune (bzw. Tarifzone) bzw. im entsprechenden Landkreis (bzw. allen dem Landkreis zugeordneten Tarifzonen). Die Xxxxxxx-Monatskarte ist ab dem Tag des aufgestempel- tenaufgestempelten/aufgedruckten Datums, 00:00 Uhr bis zum gleichen Datum des Folgemonats, 12:00 Uhr gültig. Gibt es das gleiche Datum im Folgemonat nicht, so gilt die Xxxxxxx-Monatskarte bis zum Monatsletzten des Folgemonats (z. B. 31.05. bis 30.06.), Be- triebsschluss Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). Die Monatskarte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Es dürfen keine weiteren Personen mitgenommen werden. Alle weiteren Bestimmungen sind Kapitel 3.6.1 zu entnehmen und gelten entsprechend. Xxxxxxx-Monatskarten sind Fahrausweise mit erheblich ermä- ßigtem ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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Samples: www.ons-peine.de