Common use of Xxxxxxx Unternehmensrecht Clause in Contracts

Xxxxxxx Unternehmensrecht. Die Haftung der Kanzlei bei Fahrlässigkeit wird auf 1.000.000,00 (eine Million) EUR für jeden Versicherungsfall begrenzt. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten An- spruchs – ausgeschlossen. Mündliche Auskünfte bei der Erstberatung und telefonische Auskünfte sind – soweit nicht schriftlich bestätigt – grund- sätzlich unverbindlich. Die Kanzlei haftet nicht für von Dritten übermittelte Informationen, weder für Vollständigkeit, Richtigkeit noch Aktualität. Schadenersatzansprüche des Mandanten verjähren nach § 35b BRAO, also nach Ablauf von drei Jahren ab ihrer Entste- hung, spätestens nach drei Jahren ab Beendigung des Mandats. Die Rechtsanwälte V. Ghendler, X.Xxxxxxxxx sowie die KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB und GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsan- waltsgesellschaft mbH haften nicht für Schäden im Rahmen des Bereichs Unternehmensrechts.

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