Xxxxxxx Unternehmensrecht. Die Haftung der Kanzlei bei Fahrlässigkeit wird auf 1.000.000,00 (eine Million) EUR für jeden Versicherungsfall begrenzt. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten An- spruchs – ausgeschlossen. Mündliche Auskünfte bei der Erstberatung und telefonische Auskünfte sind – soweit nicht schriftlich bestätigt – grund- sätzlich unverbindlich. Die Kanzlei haftet nicht für von Dritten übermittelte Informationen, weder für Vollständigkeit, Richtigkeit noch Aktualität. Schadenersatzansprüche des Mandanten verjähren nach § 35b BRAO, also nach Ablauf von drei Jahren ab ihrer Entste- hung, spätestens nach drei Jahren ab Beendigung des Mandats. Die Rechtsanwälte V. Ghendler, X.Xxxxxxxxx sowie die KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB und GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsan- waltsgesellschaft mbH haften nicht für Schäden im Rahmen des Bereichs Unternehmensrechts.
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