Xxxxxxxx und Rückgabe. (1) Das Leihgerät wird dem Entleiher oder der Entleiherin zum Zweck der Teilnahme am digitalen Fernunterricht (einschließlich Vor- und Nachbereitung) zur Verfügung gestellt (2) Der Entleiher oder die Entleiherin hat das Leihgerät unverzüglich nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist an den Verleiher zurückzugeben. (3) Der Entleiher oder die Entleiherin ist unabhängig von Absatz 2 zur unverzüglichen Rückgabe des Leihgeräts bei einem dauerhaften Ausscheiden aus dem Schulbetriebs des Verleihers, insbesondere Schulabschluss oder Schulwechsel, verpflichtet. (4) Der Verleiher kann diesen Vertrag jederzeit kündigen und das Leihgerät unverzüglich zurückfordern. Dabei hat der Verleiher den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit insbesondere den Zweck des Absatz 1 zu beachten. (5) Der Zustand des Leihgeräts ist vor der jeweiligen Übergabe durch die Vertragsparteien schriftlich in der Anlage 01 festzuhalten.
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Xxxxxxxx und Rückgabe. (1) Das Leihgerät wird dem Entleiher oder der Entleiherin zum Zweck der Teilnahme am digitalen Fernunterricht (einschließlich Vor- und Nachbereitung) bis spätestens zur Verfügung gestellt.
(2) Der Entleiher oder die Entleiherin hat das Leihgerät unverzüglich nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist an den Verleiher zurückzugeben.
(3) Der Entleiher oder die Entleiherin ist unabhängig von Absatz 2 zur unverzüglichen Rückgabe des Leihgeräts bei einem dauerhaften Ausscheiden aus dem Schulbetriebs des Verleihers, insbesondere Schulabschluss oder Schulwechsel, Verleihers verpflichtet.
(4) Der Verleiher kann diesen Vertrag jederzeit kündigen und das Leihgerät unverzüglich zurückfordern. Dabei hat der Verleiher den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit insbesondere den Zweck des Absatz 1 zu beachten.
(5) Der Zustand des Leihgeräts ist vor der jeweiligen Übergabe durch die Vertragsparteien schriftlich in der Anlage 01 im Laufzettel festzuhalten.
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Xxxxxxxx und Rückgabe. (1) Das Leihgerät wird dem Entleiher oder der Entleiherin zum Zweck der Teilnahme am digitalen Fernunterricht (einschließlich Vor- und Nachbereitung) zur Verfügung gestellt
(2) Der Entleiher oder die Entleiherin hat das Leihgerät unverzüglich nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist Anlasses an den Verleiher zurückzugeben.
(3) Der Entleiher oder die Entleiherin ist unabhängig von Absatz 2 zur unverzüglichen Rückgabe des Leihgeräts bei einem dauerhaften Ausscheiden aus dem Schulbetriebs des Verleihers, insbesondere Schulabschluss oder Schulwechsel, verpflichtet.
(4) Der Verleiher kann diesen Vertrag jederzeit kündigen und das Leihgerät unverzüglich zurückfordern. Dabei hat der Verleiher den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit insbesondere den Zweck des Absatz 1 zu beachten.
(5) Der Zustand des Leihgeräts ist vor der jeweiligen Übergabe durch die Vertragsparteien schriftlich in der Anlage 01 festzuhalten.
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Samples: Leihvertrag