Common use of Xxxxxxxxx der Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen Clause in Contracts

Xxxxxxxxx der Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen. (19) Versicherte Personen, die Anspruch auf Leistungen nach Absatz 7a haben und die an der gemeinsamen Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe beteiligt sind, haben zusätzlich zu dem Betrag nach Nr. 13 des Tarif PV einmalig zur alters- gerechten und barrierearmen Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung einen Anspruch auf einen Förderbetrag nach Nr. 14 des Tarifs PV. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen zu stellen und die Gründung nachzuweisen. Die Umgestaltungsmaß- nahme kann auch vor der Gründung und dem Einzug erfolgen. Der Anspruch endet mit Ablauf des Monats, in dem das Bundesversicherungsamt den Pflegekassen und dem Verband der Privaten Kran- kenversicherung e. V. mitteilt, dass mit der Förde- rung eine Gesamthöhe von 30 Millionen Euro erreicht worden ist. § 5 Einschränkung der Leistungspflicht

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Xxxxxxxxx der Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen. (19) Versicherte Personen, die Anspruch auf Leistungen nach Absatz 7a haben und die an der gemeinsamen Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe beteiligt sind, haben ha- ben zusätzlich zu dem Betrag nach Nr. 13 des Tarif Tarifs PV einmalig zur alters- gerechten altersgerechten und barrierearmen Umgestaltung Umge- staltung der gemeinsamen Wohnung einen Anspruch auf einen Förderbetrag nach Nr. 14 des Tarifs PV. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen Anspruchsvo- raussetzungen zu stellen und die Gründung nachzuweisen. Die Umgestaltungsmaß- nahme Umgestaltungsmaßnahme kann auch vor der Gründung Grün- dung und dem Einzug erfolgen. Der Anspruch endet mit Ablauf des Monats, in dem das Bundesversicherungsamt den Pflegekassen und dem Verband der Privaten Kran- kenversicherung Kranken- versicherung e. V. mitteilt, dass mit der Förde- rung Förderung eine Gesamthöhe Ge- samthöhe von 30 Millionen Euro erreicht worden ist. § 5 Einschränkung der Leistungspflicht.

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Xxxxxxxxx der Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen. (19) Versicherte Personen, die Anspruch auf Leistungen nach Absatz 7a haben und die an der gemeinsamen Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe beteiligt be- teiligt sind, haben zusätzlich zu dem Betrag nach Nr. 13 des Tarif Tarifs PV einmalig zur alters- gerechten altersgerechten und barrierearmen Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung Woh- nung einen Anspruch auf einen Förderbetrag nach Nr. 14 des Tarifs PV. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen Anspruchsvoraussetzun- gen zu stellen und die Gründung nachzuweisen. Die Umgestaltungsmaß- nahme Umgestaltungsmaßnahme kann auch vor der Gründung Grün- dung und dem Einzug erfolgen. Der Anspruch endet mit Ablauf des Monats, in dem das Bundesversicherungsamt Bundesversiche- rungsamt den Pflegekassen und dem Verband der Privaten Kran- kenversicherung e. Krankenversicherung e.V. mitteilt, dass mit der Förde- rung Förderung eine Gesamthöhe von 30 Millionen Euro EUR erreicht worden ist. § 5 Einschränkung der Leistungspflicht.

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Xxxxxxxxx der Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen. (19) Versicherte Personen, die Anspruch auf Leistungen nach Absatz 7a haben und die an der gemeinsamen Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe beteiligt sind, haben zusätzlich zu dem Betrag nach Nr. 13 des Tarif Tarifs PV einmalig einma- lig zur alters- gerechten altersgerechten und barrierearmen Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung einen Anspruch auf einen Förderbetrag För- derbetrag nach Nr. 14 des Tarifs PV. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen Anspruchsvoraussetzun- gen zu stellen und die Gründung nachzuweisen. Die Umgestaltungsmaß- nahme Umgestaltungsmaßnahme kann auch vor der Gründung und dem Einzug erfolgen. Der Anspruch endet mit Ablauf des Monats, in dem das Bundesversicherungsamt den Pflegekassen und dem Verband der Privaten Kran- kenversicherung e. Krankenversicherung e.V. mitteilt, dass mit der Förde- rung Förderung eine Gesamthöhe von 30 Millionen Euro erreicht worden ist. § 5 Einschränkung der Leistungspflicht

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Xxxxxxxxx der Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen. (19) Versicherte Personen, die Anspruch auf Leistungen nach Absatz Ab- satz 7a haben und die an der gemeinsamen Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe beteiligt sind, haben zusätzlich zusätz- lich zu dem Betrag nach Nr. 13 des Tarif Tarifs PV einmalig zur alters- gerechten al- tersgerechten und barrierearmen Umgestaltung der gemeinsamen gemeinsa- men Wohnung einen Anspruch auf einen Förderbetrag nach Nr. 14 des Tarifs PV. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen zu stellen und die Gründung nachzuweisen. Die Umgestaltungsmaß- nahme Umgestaltungsmaßnahme kann auch vor der Gründung und dem Einzug erfolgen. Der Anspruch endet mit Ablauf des Monats, in dem das Bundesversicherungsamt Bundes- versicherungsamt den Pflegekassen und dem Verband der Privaten Kran- kenversicherung Pri- vaten Krankenversicherung e. V. mitteilt, dass mit der Förde- rung eine Gesamthöhe von 30 Millionen Euro erreicht worden ist. § 5 Einschränkung der Leistungspflicht.

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Xxxxxxxxx der Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen. (19) Versicherte Personen, die Anspruch auf Leistungen nach Absatz 7a haben und die an der gemeinsamen gemein- samen Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe beteiligt sind, haben zusätzlich zu dem Betrag Be- trag nach Nr. 13 des Tarif Tarifs PV einmalig zur alters- gerechten altersgerechten und barrierearmen Umgestaltung der gemeinsamen ge- meinsamen Wohnung einen Anspruch auf einen Förderbetrag nach Nr. 14 des Tarifs PV. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen zu stellen und die Gründung nachzuweisen. Die Umgestaltungsmaß- nahme Umgestaltungsmaßnahme kann auch vor der Gründung und dem Einzug erfolgen. Der Anspruch endet mit Ablauf des Monats, in dem das Bundesversicherungsamt den Pflegekassen und dem Verband der Privaten Kran- kenversicherung Krankenversicherung e. V. mitteilt, dass mit der Förde- rung Förderung eine Gesamthöhe Ge- samthöhe von 30 Millionen Euro erreicht worden ist. § 5 Einschränkung der Leistungspflicht.

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