Xxxxxxxxxx, Zinsperioden, Fälligkeit, Zinsberechnungsmethode Musterklauseln

Xxxxxxxxxx, Zinsperioden, Fälligkeit, Zinsberechnungsmethode. 3.1 Die Schuldverschreibungen werden ab dem 01. Mai 2019 (einschließlich) bezogen auf ihren aus- stehenden Nennbetrag mit 5,5 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind vorbehaltlich der Regelungen der Ziff. 2.2 bis Ziff. 2.4 nachträglich nach dem Ende der Laufzeit am Rückzahlungstag zur Zahlung fällig. Nicht ausgeschüttete Zinsen sind nicht zinsberechtigt. 3.2 Die Verzinsung der Schuldverschreibungen endet mit Beginn des Rückzahlungstages oder eines vorzeitigen Rückzahlungstages gemäß Ziff. 9 oder, sollte die Emittentin eine Zahlung aus den Schuldverschreibungen am Rückzahlungstag oder an einem vorzeitigen Rückzahlungstag nicht leisten, mit Beginn des Tages der tatsächlichen Zahlung. Der Zinssatz erhöht sich in diesem Fall ab dem Rückzahlungstag um 4 % p.a. 3.3 Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, so werden sie auf der Grundlage der Anzahl von Tagen im Zinsberechnungszeitraum dividiert durch 360 ermittelt, wo- bei die Anzahl der Tage auf der Grundlage eines Jahres von 360 Tagen mit zwölf Monaten zu je 30 Tagen zu ermitteln ist (Methode 30/360).
Xxxxxxxxxx, Zinsperioden, Fälligkeit, Zinsberechnungsmethode. 2.1 Die Schuldverschreibungen werden ab dem 15. Dezember 2023 (einschließlich) bezogen auf ihren Nennbetrag mit 8,00 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich für eine abgelaufene Zinsperiode am 01. Oktober eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die erste Zinsperiode beginnt am 15. Dezember 2023 (einschließlich) und endet am 30. September 2024 (einschließlich). Nachfolgende Zinsperioden beginnen am 01. Oktober eines Jahres und enden am 30. September des folgenden Jahres. Die letzte Zinsperiode beginnt am 01. Oktober 2028 (einschließlich) und endet am 14. Dezember 2028 (einschließlich). Die letzte Zinszahlung ist, soweit die Schuldverschreibungen nicht vorzeitig zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet wurden, am Rückzahlungstag fällig. Die Höhe der Zinszahlungen wird zum Ablauf eines Zinslaufes von der Emittentin berechnet. 2.2 Die Verzinsung der Schuldverschreibungen endet mit Beginn des Rückzahlungstages oder, sollte die Emittentin eine Zahlung aus den Schuldverschreibungen am Rückzahlungstag nicht leisten, mit Beginn des Tages der tatsächlichen Zahlung. 2.3 Sind Zinsen im Hinblick auf einen Zeitraum zu berechnen, der kürzer oder länger als eine jährliche Zinsperiode ist, so werden sie berechnet auf der Grundlage der Anzahl der tatsächlichen verstrichenen Tage im relevanten Zeitraum (gerechnet vom letzten Zinszahlungstag (einschließlich)) dividiert durch die tatsächliche Anzahl der Tage der Zinsperiode (365 Tage bzw. 366 Tage im Falle eines Schaltjahres) (ICMA-Regel 251).
Xxxxxxxxxx, Zinsperioden, Fälligkeit, Zinsberechnungsmethode. 2.1 Die Schuldverschreibungen werden ab dem 01. Mai 2023 (einschließlich) bezogen auf ihren Nennbetrag mit 8,00 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich für den vorausgegangenen Zeitraum jeweils am 01. Mai eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die erste Zinszahlung ist am 01. Mai 2024 fällig. Die letzte Zinszahlung ist, soweit die Schuldverschreibungen nicht vorzeitig zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet wurden, am Rückzahlungstag fällig. Die Höhe der Zinszahlungen wird zum Ablauf eines Zinslaufes von der Emittentin berechnet. 2.2 Die Verzinsung der Schuldverschreibungen endet mit Beginn des Rückzahlungstages oder, sollte die Emittentin eine Zahlung aus den Schuldverschreibungen am Rückzahlungstag nicht leisten, mit Beginn des Tages der tatsächlichen Zahlung. 2.3 Sind Zinsen im Hinblick auf einen Zeitraum zu berechnen, der kürzer oder länger als eine jährliche Zinsperiode ist, so werden sie berechnet auf der Grundlage der Anzahl der tatsächlichen verstrichenen Tage im relevanten Zeitraum (gerechnet vom letzten Zinszahlungstag

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  • Datenverarbeitung Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie und andere Personen verarbeiten, sind abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen. Auch die Art der Kommunikation zwischen uns und die von uns bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen haben Einfluss darauf, wie und ob wir personenbezogene Daten verarbeiten. Es werden verschiedene Arten personenbezogener Daten gespeichert, je nachdem, ob Sie Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller sind, Sie bezüglich unserer Dienstleistungen angefragt haben oder Sie aus einer Versicherungsdeckung gemäß einer Versicherungspolice begünstigt sind, die von einem anderen Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde (zum Beispiel, wenn Sie versicherte Person einer „D&O Versicherung“ sind). Ebenso speichern wir andere personenbezogene Daten in verschiedener Weise, wenn Sie zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Da wir Versicherungsprodukte, Schadensregulierung, Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, umfassen die personenbezogenen Daten, die wir speichern und verarbeiten, abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, unter anderem folgende Arten personenbezogener Daten: