Xxxxxxxxxxxx, Verzug, Vertragsstrafe, Rücktritt. 3.1 Die vereinbarten Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefer- termins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Liefe- rung bei der Empfangsstelle bzw. bei Leistungen der vereinbarte Ausführungsbeginn oder das Ausfüh- rungsende. Sofern eine Abnahme zu erfolgen hat oder gesetzlich bestimmt ist, ist der Zeitpunkt der Abnahme maßgeblich. Erkennt der Lieferant, dass ein vereinbar- ter Termin bzw. die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann, ist uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzöge- rung schriftlich mitzuteilen. Dies befreit ihn nicht von der Verantwortung für Rechtsfolgen im Verzugsfall. 3.2 Im Verzugsfall sind wir berechtigt, gegen den Lie- feranten die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere den Verzögerungsschaden oder Schadensersatz statt der Leistung geltend zu machen oder den Rücktritt vom Vertrag ganz oder teilweise zu erklären, wenn eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist oder auf diese verzichtet werden konnte. Der An- spruch auf Schadensersatz statt der Leistung erfasst auch die durch Deckungskäufe oder Einschaltung Dritter entstandenen Mehraufwendungen. 3.3 Der Lieferant verpflichtet sich, für den Fall des Verzugs einen Betrag in Höhe von 0,5 % für jede voll- endete Woche bis maximal 5 % des Gesamtauftrags- xxxxx als Vertragsstrafe zu bezahlen. Wir können ei- nen weitergehenden Schaden geltend machen, jedoch wird die Vertragsstrafe, sofern wir diese geltend ma- chen, auf ihn angerechnet. Ist die Vertragsstrafe ange- fallen, haben wir das Recht, den Vorbehalt der Ver- tragsstrafe bis zur Schlusszahlung zu erklären bzw. diese bei Schlusszahlung zu verrechnen. 3.4 Kommt der Lieferant wiederholt mit der Ausführung von Bestellungen oder Abrufen aus einem Rahmen- vertrag oder Kontrakt in Verzug, haben wir das Recht, nach vorheriger Abmahnung neben den sonstigen, uns zustehenden Ansprüchen den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 3.5 Der Lieferant hat uns bei Vertragsabschluss über notwendige Mitwirkungspflichten zu informieren. So- weit wir Unterlagen zur Verfügung zu stellen haben oder solche genehmigen müssen, räumt er uns eine angemessene Frist für die Vorlage dieser ein. 2.6 In case of execution of tasks on the Harmonic Drive SE premises by workforce that has been com- missioned by the Supplier, the “Conditions for the exe- cution of tasks at our works” shall also apply. These Conditions are available at xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/xxxxx ce/F11104_Stand_062014_Bedingungen_Ausfuehrun g_Arbeiten_in_unserem_Werk.pdf
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Samples: General Conditions of Purchase, General Conditions of Purchase
Xxxxxxxxxxxx, Verzug, Vertragsstrafe, Rücktritt. 3.1 Die vereinbarten Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefer- termins Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Liefe- rung Lieferung bei der Empfangsstelle bzw. bei Leistungen der vereinbarte Ausführungsbeginn oder das Ausfüh- rungsendeAusführungsende. Sofern eine Abnahme zu erfolgen hat oder gesetzlich bestimmt ist, ist der Zeitpunkt der Abnahme maßgeblich. Erkennt der Lieferant, dass ein vereinbar- ter vereinbarter Termin bzw. die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann, ist uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzöge- rung Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Dies befreit ihn nicht von der Verantwortung für Rechtsfolgen im Verzugsfall.
3.2 Im Verzugsfall sind wir berechtigt, gegen den Lie- feranten Lieferanten die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere den Verzögerungsschaden oder Schadensersatz statt der Leistung geltend zu machen oder den Rücktritt vom Vertrag ganz oder teilweise zu erklären, wenn eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist oder auf diese verzichtet werden konnte. Der An- spruch Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung erfasst auch die durch Deckungskäufe oder Einschaltung Dritter entstandenen Mehraufwendungen.
3.3 Der Lieferant verpflichtet sich, für den Fall des Verzugs einen Betrag in Höhe von 0,5 % für jede voll- endete vollendete Woche bis maximal 5 % des Gesamtauftrags- xxxxx Gesamtauftragswerts als Vertragsstrafe zu bezahlen. Wir können ei- nen einen weitergehenden Schaden geltend machen, jedoch wird die Vertragsstrafe, sofern wir diese geltend ma- chenmachen, auf ihn angerechnet. Ist die Vertragsstrafe ange- fallenangefallen, haben wir das Recht, den Vorbehalt der Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung zu erklären bzw. diese bei Schlusszahlung zu verrechnen.
3.4 Kommt der Lieferant wiederholt mit der Ausführung von Bestellungen oder Abrufen aus einem Rahmen- vertrag Rahmenvertrag oder Kontrakt in Verzug, haben wir das Recht, nach vorheriger Abmahnung neben den sonstigen, uns zustehenden Ansprüchen den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
3.5 Der Lieferant hat uns bei Vertragsabschluss über notwendige Mitwirkungspflichten zu informieren. So- weit Soweit wir Unterlagen zur Verfügung zu stellen haben oder solche genehmigen müssen, räumt er uns eine angemessene Frist für die Vorlage dieser ein.
2.6 3.6 In case of execution of tasks on the Harmonic Drive SE premises by workforce that has been com- missioned by the SupplierFällen höherer Gewalt und hierdurch bedingter Hindernisse, the “Conditions for the exe- cution of tasks at our works” shall also applydie die Ausführung der Vertragspflichten zeitweise unmöglich machen, hat jede Vertragspartei das Recht, Termine oder Fristen so lange hinauszuschieben, bis die Behinderung weggefallen ist. These Conditions are available at xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/xxxxx ce/F11104_Stand_062014_Bedingungen_Ausfuehrun g_Arbeiten_in_unserem_Werk.pdfSollte sie länger als acht Wochen andauern, hat jede Vertragspartei das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Xxxxxxxxxxxx, Verzug, Vertragsstrafe, Rücktritt. 3.1 Die vereinbarten Liefertermine und -fristen sind verbindlichver- bindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefer- termins Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Liefe- rung Lieferung bei der Empfangsstelle bzw. bei Leistungen der vereinbarte Ausführungsbeginn oder das Ausfüh- rungsendeAusführungsende. Sofern eine Abnahme zu erfolgen hat oder gesetzlich bestimmt ist, ist der Zeitpunkt der Abnahme maßgeblich. Erkennt der Lieferant, dass ein vereinbar- ter vereinbarter Termin bzw. die Lieferzeit Lie- ferzeit nicht eingehalten werden kann, ist uns dies unverzüglich un- verzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen voraus- sichtlichen Dauer der Verzöge- rung Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Dies befreit ihn nicht von der Verantwortung für Rechtsfolgen Rechts- folgen im Verzugsfall.
3.2 Im Verzugsfall sind wir berechtigt, gegen den Lie- feranten Liefe- ranten die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere den Verzögerungsschaden oder Schadensersatz statt der Leistung geltend zu machen oder den Rücktritt vom Vertrag ganz oder teilweise zu erklären, wenn eine angemessene ange- messene Nachfrist erfolglos verstrichen ist oder auf diese die- se verzichtet werden konnte. Der An- spruch Anspruch auf Schadensersatz Scha- densersatz statt der Leistung erfasst auch die durch Deckungskäufe oder Einschaltung Dritter entstandenen Mehraufwendungen.
3.3 Der Lieferant verpflichtet sich, für den Fall des Verzugs Ver- zugs einen Betrag in Höhe von 0,5 % für jede voll- endete vollendete Woche bis maximal 5 % des Gesamtauftrags- xxxxx Gesamtauftragswerts als Vertragsstrafe zu bezahlen. Wir können ei- nen weitergehenden einen weiterge- henden Schaden geltend machen, jedoch wird die VertragsstrafeVer- tragsstrafe, sofern wir diese geltend ma- chenmachen, auf ihn angerechnet. Ist die Vertragsstrafe ange- fallenangefallen, haben wir das Recht, den Vorbehalt der Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung zu erklären bzw. diese bei Schlusszahlung Schlusszah- lung zu verrechnen.
3.4 Kommt der Lieferant wiederholt mit der Ausführung von Bestellungen oder Abrufen aus einem Rahmen- vertrag Rahmenver- trag oder Kontrakt in Verzug, haben wir das Recht, nach vorheriger Abmahnung neben den sonstigen, uns zustehenden zu- stehenden Ansprüchen den Vertrag mit sofortiger Wirkung Wir- kung zu kündigen.
3.5 Der Lieferant hat uns bei Vertragsabschluss über notwendige Mitwirkungspflichten zu informieren. So- weit Soweit wir Unterlagen zur Verfügung zu stellen haben oder solche sol- che genehmigen müssen, räumt er uns eine angemessene angemes- sene Frist für die Vorlage dieser ein.
2.6 In case of execution of tasks on the Harmonic Drive SE premises by workforce that has been com- missioned commissioned by the Supplier, the “Conditions for the exe- cution execution of tasks at our works” shall also apply. These Conditions are available at xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/xxxxx cexxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/xxxxxx e/F11104_Stand_062014_Bedingungen_Ausfuehrun g_Arbeiten_in_unserem_Werk.pdfF11104_Stand_062014_Bedingungen_Ausfuehrung_A rbeiten_in_unserem_Werk.pdf
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Samples: General Conditions of Purchase
Xxxxxxxxxxxx, Verzug, Vertragsstrafe, Rücktritt. 3.1 Die vereinbarten Liefertermine und -fristen sind verbindlichver- bindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefer- termins Lieferter- mins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Liefe- rung Lieferung bei der Empfangsstelle bzw. bei Leistungen der vereinbarte verein- barte Ausführungsbeginn oder das Ausfüh- rungsendeAusführungsende. Sofern eine Abnahme zu erfolgen hat oder gesetzlich bestimmt ist, ist der Zeitpunkt der Abnahme maßgeblichmaßgeb- lich. Erkennt der Lieferant, dass ein vereinbar- ter vereinbarter Termin bzw. die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann, ist uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzöge- rung Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Dies befreit ihn nicht von der Verantwortung für Rechtsfolgen im Verzugsfall.
3.2 Im Verzugsfall sind wir berechtigt, gegen den Lie- feranten Liefe- ranten die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere den Verzögerungsschaden oder Schadensersatz statt der Leistung geltend zu machen oder den Rücktritt vom Vertrag ganz oder teilweise zu erklären, wenn eine angemessene an- gemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist oder auf diese verzichtet werden konnte. Der An- spruch Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung erfasst auch die durch Deckungskäufe oder Einschaltung Dritter entstandenen ent- standenen Mehraufwendungen.
3.3 Der Lieferant verpflichtet sich, für den Fall des Verzugs Ver- zugs einen Betrag in Höhe von 0,5 % für jede voll- endete vollendete Woche bis maximal 5 % des Gesamtauftrags- xxxxx Gesamtauftragswerts als Vertragsstrafe zu bezahlen. Wir können ei- nen weitergehenden einen weiterge- henden Schaden geltend machen, jedoch wird die VertragsstrafeVer- tragsstrafe, sofern wir diese geltend ma- chenmachen, auf ihn angerechnet. Ist die Vertragsstrafe ange- fallenangefallen, haben wir das Recht, den Vorbehalt der Ver- tragsstrafe Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung zu erklären bzw. diese bei Schlusszahlung Schlusszah- lung zu verrechnen.
3.4 Kommt der Lieferant wiederholt mit der Ausführung von Bestellungen oder Abrufen aus einem Rahmen- vertrag Rahmenver- trag oder Kontrakt in Verzug, haben wir das Recht, nach vorheriger Abmahnung neben den sonstigen, uns zustehenden zu- stehenden Ansprüchen den Vertrag mit sofortiger Wirkung Wir- kung zu kündigen.
3.5 Der Lieferant hat uns bei Vertragsabschluss über notwendige Mitwirkungspflichten zu informieren. So- weit Soweit wir Unterlagen zur Verfügung zu stellen haben oder solche sol- che genehmigen müssen, räumt er uns eine angemessene angemes- sene Frist für die Vorlage dieser ein.
2.6 In case of execution of tasks on the Harmonic Drive SE premises by workforce that has been com- missioned commissioned by the Supplier, the “Conditions for the exe- cution execution of tasks at our works” shall also apply. These Conditions are available at xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/xxxxx cexxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/xxx- vice/F11104_Stand_062014_Bedingungen_Ausfuehrun g_Arbeiten_in_unserem_Werk.pdfF11104_Stand_062014_Bedingungen_Ausfueh- rung_Arbeiten_in_unserem_Werk.pdf
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