Xxxxxxxxxxxxxxxx, Teilungsfaktor. 1. Die Monatsgehälter sowie die Lehrlingsentschädigungen bleiben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Arbeitszeitverkürzung unverändert. Auf Stunden bezogen in Schilling-Beträgen ausgedrückte Zulagen werden um 3,9 Prozent aufgewertet. 2. Bei Angestellten, mit denen eine Teilzeitbeschäftigung vereinbart wurde, wird entweder die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit oder das Ist-Gehalt aliquot zur Verkürzung der im Betrieb vollbeschäftigten Arbeitnehmer angepasst; kommt eine Verkürzung nicht zustande, erfolgt eine aliquote Verkürzung der Arbeitszeit. 3. Der Divisor für die Ermittlung der Normalstunde beträgt 167, der für die Berechnung der Überstundengrundvergütung und der Überstundenzuschläge sowie der Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit 144. 4. Die Anpassung der Überstundenpauschalien ist innerbetrieblich zu regeln.
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Samples: Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk Und Dienstleistung, Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk Und Dienstleistung, Kollektivvertrag Für Angestellte Im Handwerk Und Gewerbe, in Der Dienstleistung in Information Und Consulting
Xxxxxxxxxxxxxxxx, Teilungsfaktor. (1. ) Die Monatsgehälter sowie die Lehrlingsentschädigungen bleiben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens In-Kraft-Tretens der Arbeitszeitverkürzung unverändert. Auf Stunden bezogen in Schilling-Beträgen ausgedrückte Zulagen werden um 3,9 Prozent % aufgewertet.
(2. ) Bei Angestellten, mit denen eine Teilzeitbeschäftigung vereinbart wurde, wird entweder die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit oder das Ist-Gehalt aliquot zur Verkürzung der im Betrieb vollbeschäftigten Arbeitnehmer angepasst; kommt eine Verkürzung Vereinbarung nicht zustande, erfolgt eine aliquote Verkürzung der Arbeitszeit.
(3. ) Der Divisor für die Ermittlung der Normalstunde beträgt 167, der für die Berechnung der Überstundengrundvergütung und der Überstundenzuschläge sowie der Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit 144.
(4. ) Die Anpassung der Überstundenpauschalien ist innerbetrieblich zu regeln.
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Samples: Kollektivvertrag
Xxxxxxxxxxxxxxxx, Teilungsfaktor. 1. Die Monatsgehälter sowie die Lehrlingsentschädigungen bleiben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Arbeitszeitverkürzung unverändert. Auf Stunden bezogen in Schilling-Schilling- Beträgen ausgedrückte Zulagen werden um 3,9 Prozent aufgewertet.
2. Bei Angestellten, mit denen eine Teilzeitbeschäftigung vereinbart wurde, wird entweder die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit oder das Ist-Gehalt aliquot zur Verkürzung der im Betrieb vollbeschäftigten Arbeitnehmer angepasst; kommt eine Verkürzung nicht zustande, erfolgt eine aliquote Verkürzung der Arbeitszeit.
3. Der Divisor für die Ermittlung der Normalstunde beträgt 167, der für die Berechnung der Überstundengrundvergütung und der Überstundenzuschläge sowie der Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit 144.
4. Die Anpassung der Überstundenpauschalien ist innerbetrieblich zu regeln.
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