Einführungsbestimmungen Musterklauseln

Einführungsbestimmungen. 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der VESTAR GROUP mit Sitz in Xxxxxxxx 0, 000 00 Xxxxxxxx, ID-Nummer: 26362686, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: CZ26362686, eingetragen beim Landgericht in Pilsen, Abschnitt B, Beilage 1079 (im Folgenden als „Anbieter“ bezeichnet), den Xxxx und alle anderen Vertragspartner (im Folgenden gemeinsam als „Xxxx“ bezeichnet). Diese Dienstleistungen umfassen insbesondere die Bereitstellung von Hotelzimmern und anderen Einrichtungen für die Vergütung (z. B. für Seminare, Kongresse, Präsentationen, Konferenzen, Bankette und andere Veranstaltungen), den Verkauf von Speisen und Getränken (F & B), die Organisation von Kultur- und Sportveranstaltungen und andere Programme, die Bereitstellung spezifischer Programme oder ähnlicher Dienste sowie alle anderen damit verbundenen Dienste und Lieferungen, die vom Anbieter bereitgestellt werden. Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte zu erbringen. Diese AGB gelten für alle Arten von vertraglichen Vereinbarungen, einschließlich beispielsweise Verträge über Unterkunft, Reise, Abtretung oder Handlung, die mit dem Anbieter geschlossen wurden. AGB des Vertragspartners gelten nicht, auch wenn der Anbieter sie nicht ausdrücklich ablehnt. Eine Gegenbestätigung des Vertragspartners unter Bezugnahme auf seine AGB wird hiermit abgelehnt.
Einführungsbestimmungen. 1.1. Einzelne Wörter und Ausdrücke im Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen des Fahrzeugmietvertrags (im weiteren Textverlauf: Bedingungen) haben folgende Bedeutung:
Einführungsbestimmungen. 1.1 Der Auftragnehmer betreibt einen privaten Kindergarten an der Adresse: Sekule, Hausnummer 625 (im Folgenden „Kindergarten“ genannt) und erklärt, berechtigt zu sein, diesen Vertrag mit dem Auftraggeber abzuschließen, um die in diesem Vertrag festgeschriebenen Dienste zu erbringen. Der Kindergarten gehört zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht zu erfassten Schulen und schulischen Einrichtungen in der Slowakischen Republik.
Einführungsbestimmungen. 1. Die Gesellschaft ISOTRA a.s. wird für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nämlich Verkaufszwecke (nachstehend auch als „AGB“) als „Verkäufer“ bezeichnet und der Vertragspartner wird für die Zwecke dieser AGB als „Käufer“ bezeichnet. Für die Zwecke dieser AGB und des damit verbundenen Vertrags werden die Bezeichnungen „Verkäufer“, „Käufer“, „Kaufvertrag“ oder „Vertrag“ auch in dem Fall angewendet, dass z.B. ein Werkvertrag oder ein anderer ähnlicher Vertrag abgeschlossen wird, in welchem die Gesellschaft ISOTRA als Verkäufer, Hersteller oder ein anders bezeichnetes Subjekt auftritt, welches die Sachleistung oder charakteristische Leistung gewährt, wobei die Bestimmungen dieser AGB auf eine solche Beziehung angemessen angewendet werden.
Einführungsbestimmungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (weiter nur „AGB“) regeln Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen ELEKTRO-LUMEN, s.r.o. mit Sitz in Hranická 505, 753 61 HRANICE IV, beim Registeramt in Ostrava unter dem Aktenzeichen C 5823 geführt (weiter nur „Verkäufer“) und dem Auftraggeber oder Kunden (weiter nur „Käufer“), und bilden einen untrennbaren Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge – Kaufverträge, Werkverträge und Lieferverträge (weiter nur „Verträge“). Den AGB sind nur die einzelnen Vertragsbestimmungen, im Falle, dass sie anders bestimmen, übergeordnet.
Einführungsbestimmungen. Die Neufestlegung der Normalarbeitszeit ist un- ter Bedachtnahme auf die Bestimmungen des § 4 Abs. 11 des Rahmenkollektivvertrages vorzuneh- men. Die Bestimmungen dieses Kollektivvertrages stellen gegenüber dem Arbeitszeitgesetz insgesamt die günstigere Regelung dar. Abweichungen einzel- ner Bestimmungen gegenüber den gesetzlichen Re- gelungen, insbesondere dem Arbeitszeitgesetz, sind daher durch die Absenkung der durchschnittlichen Normalarbeitszeit auf 38,5 Stunden sowie durch den Gehaltsausgleich gemäß Art. IV abgegolten. Wien, am 29. Oktober 1985 zeit ab November 1986 § 4 a (z.B. 11/2 Stunden bei vorher 40 Stunden Normalarbeitszeit). Eine Erhö- hung der vereinbarten Pauschalien ist nur insofern vorzunehmen, als sich unter Berücksichtigung des § 4a (Mehrarbeitszuschlag) auf Grund der vereinbar- ten Stunden und des Teilers gemäß § 5 Abs. 2 die Notwendigkeit zur Erhöhung ergibt.
Einführungsbestimmungen. 1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (weiterhin nur „Geschäftsbedingungen“) der Gesellschaft Estheticon, s.r.o., mit Sitz in Xxxxxxx, Xx.X.Xxxxxxxx 000, PLZ 460 01, IC: 250 44 567, UID: CZ25044567, eingetragen im Handelsregister des Kreisgerichtes in Usti nad Labem geführt im Abschnitt C, Einlage 14604 (weiterhin nur „Anbieter“) regeln in Einklang mit den Bestimmungen des § 273 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 513/1991 Sb., Handelsgesetzbuch, in der Fassung späterer Vorschriften (weiterhin nur „Handelsgesetzbuch“) beiderseitige Rechte und Pflichten der Vertragsseiten, die aus dem Abschluss des Vertrages über die Werbeleistung .(weiterhin nur „Dienstleistungsvertrag“) zwischen dem Anbieter und der natürlichen bzw. juristischen Person als Besteller (weiterhin nur „Besteller“) in Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit entstehen, ab. Der Dienstleistungsvertrag über die Werbeleistung betrifft die Leistung von Werbediensten des Anbieters, die auf der Bereitstellung eines Raums für eine Werbekampagne des Bestellers auf durch den Anbieter betriebenen Internetseiten (weiterhin auch nur als „Dienst“) beruhen.
Einführungsbestimmungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz AGB genannt) wurden durch die Gesellschaft ELEKTRON-ETTO, s.r.o. mit Sitz in Hustopeče nad Bečvou, Školní 185, PLZ 753 66, Handelsregister-Nummer 269 06 040 erlassen, die in dem beim Bezirksgericht in Ostrava geführten Handelsregister, Abschn. C, Einlage 40028, eingetragen ist. Durch die Bestätigung dieser AGB, die der Käufer entweder in seiner Bestellung der geforderten Ware macht oder damit äußert, dass seine Zustimmung im Kaufvertrag beinhaltet ist, werden diese AGB ein untrennbarer Bestandteil des abgeschlossenen Kaufvertrags und deren Änderungen können aufgrund einer Vereinbarung beider Parteien nur schriftlich abgefasst werden. Sind im Kaufvertrag abweichende Abmachungen vereinbart, haben diese Vorrang vor diesen AGB-Bestimmungen. Mit dieser Bestimmung sind die während der Zeit der Wirksamkeit der vorigen Fassung der Geschäftsbedingungen entstandenen Rechte und Pflichten nicht berührt. Diese AGB werden ebenfalls zu einem Bestandteil des Kaufvertrags, sofern der Verkäufer auf diese in einem der Lieferbelege hinweist, die vom Verkäufer zur erbrachten Warenlieferung ausgestellt wurden. In ähnlicher Weise werden diese AGB zu einem Bestandteil des Kaufvertrags, sofern der Käufer mit dem Verkäufer einen langfristigen (Rahmen)-Kaufvertrag abschließt, der für den vereinbarten Zeitraum für die Vertragsparteien die Gültigkeit und Verbindlichkeit dieser AGB festlegt.
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