Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Musterklauseln

Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. (1) Verbleibt der Rechtsschutzvertrag bei dem keine Selbstbeteiligung ver- einbart ist 2 Versicherungsjahre schadenfrei, so wird zum Beginn des 3. Versicherungsjahres ein Schadenfreiheitsrabatt von 5% berücksichtigt. Bei weiterer Schadenfreiheit bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres wird zum Beginn des 5. Versicherungsjahres ein Schadenfreiheitsrabatt von insgesamt 7,5% berücksichtigt. Bei weiterer Schadenfreiheit bis zum Ende des 6. Versicherungsjahres wird zum Beginn des 7. Versicherungs- jahres ein Schadenfreiheitsrabatt von insgesamt 10% berücksichtigt.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Die Güteverhandlung ist in § 278 ZPO für Zivilprozesse gesetzlich geregelt. Das Gericht ist angehalten, vor der mündlichen Verhandlung einen Eini- gungsversuch zu unternehmen. Aus- nahmen hiervon bestehen nur dann, wenn ein Vergleichsversuch im Vor- feld einer außergerichtlichen Güte- stelle stattgefunden hat oder wenn nach dem Inhalt der Klage eine gütli- che Einigung der Parteien erkennbar aussichtlos erscheint. Es geht hier also darum, einen Konflikt zwischen Par- teien zu entschärfen, diese zu einem Vergleich zu bewegen, und damit ein langwieriges streitiges Verfahren gar nicht erst entstehen zu lassen.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 20.000 Euro oder mehr beträgt, ersetzt der Versicherer 80 Prozent der durch den Versicherungsnehmer gemäß § 15 Nr. 6 VGB 2012 zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. 00. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, beinhaltet das Ent- gelt für die Instandhaltung die Zahlungen für sämtliche vom Auftrag- nehmer ausgeführten Arbeiten sowie für Verschleißteile, Reisezeiten und -spesen, Unterkunft, Verpflegung und Transport.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Gemäß §1789.3 des California Civil Code können Einwohner Kaliforniens Beschwerden schriftlich an 0000 Xxxxx Xxxxxx Xxxx., Xxxxx X 000, Xxxxxxxxxx, XX 00000, XXX, oder telefonisch unter (000) 000-0000 an die Complaint Assistance Unit der Abteilung für Verbraucherschutz des kalifornischen Ministeriums für Verbraucherangelegenheiten melden.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Übersteigt der entschädigungspflichtige Schaden den verein- barten Betrag, so ersetzt der Versicherer bis zu der hierfür ver- einbarten Versicherungssumme von den nach den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens den vereinbarten Anteil.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. 0. Xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxx □ voraussichtlich erster Flansch nach der Hauptabsperreinrichtung □ kundenseitiges Ende der Gasanlage
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Das von der ÖBB-Infrastruktur AG betriebene Schienennetz ist national mit den Schienennetzen der nachfol- genden Eisenbahnen verknüpft, wobei deren SNNB unter folgenden Links abrufbar sind: • Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH • Linzer Lokalbahnen AG • Lokalbahn Lambach-Vorchdorf-Eggenberg AG • Montafonerbahn AG • Neusiedler Seebahn GmbH • Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn AG • Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation • Steiermärkische Landesbahnen • Wiener Lokalbahnen AG • Niederösterreichische Verkehrsorganisationsg.m.b.H. (NÖVOG) Eine Übersicht der nationalen Eisenbahninfrastrukturunternehmen und zugelassenen Eisenbahnverkehrsun- ternehmen wird von der Schienen-Control zur Verfügung gestellt.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Die elektrifizierten Strecken der ÖBB-Infrastruktur AG sind grundsätzlich mit dem System AC 15 kV 16,7 Hz ausgerüstet. Angaben zum Stromsystem sind in der Streckenbeschreibung bzw. auf der Webseite der Schie- neninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) im Register of Infrastructure (RINF) Austria ersichtlich.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. 0 Xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx wird nach der Value-at-risk-Methode so festge- legt, dass mit einer Sicherheit von 98% die BVK bei Einhaltung der gültigen Anlagestrategie und unter Berücksichtigung der Leistungserbringung über 1 Jahr nicht in eine Unterdeckung gerät.