Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Musterklauseln

Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Die Güteverhandlung ist in § 278 ZPO für Zivilprozesse gesetzlich geregelt. Das Gericht ist angehalten, vor der mündlichen Verhandlung einen Eini- gungsversuch zu unternehmen. Aus- nahmen hiervon bestehen nur dann, wenn ein Vergleichsversuch im Vor- feld einer außergerichtlichen Güte- stelle stattgefunden hat oder wenn nach dem Inhalt der Klage eine gütli- che Einigung der Parteien erkennbar aussichtlos erscheint. Es geht hier also darum, einen Konflikt zwischen Par- teien zu entschärfen, diese zu einem Vergleich zu bewegen, und damit ein langwieriges streitiges Verfahren gar nicht erst entstehen zu lassen.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. (1) Verbleibt der Rechtsschutzvertrag bei dem keine Selbstbeteiligung vereinbart ist 2 Versicherungsjahre schadenfrei, so wird zum Beginn des 3. Versicherungs- jahres ein Schadenfreiheitsrabatt von 5% berücksichtigt. Bei weiterer Schaden- freiheit bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres wird zum Beginn des 5. Versi- cherungsjahres ein Schadenfreiheitsrabatt von insgesamt 7,5% berücksichtigt. Bei weiterer Schadenfreiheit bis zum Ende des 6. Versicherungsjahres wird zum Beginn des 7. Versicherungsjahres ein Schadenfreiheitsrabatt von insgesamt 10% berücksichtigt. (2) Verbleibt der Rechtsschutzvertrag, bei dem eine Selbstbeteiligung in Hˆhe von 150,00 € vereinbart ist, 2 Versicherungsjahre schadenfrei, so wird zum Beginn des 3. Versicherungsjahres die Selbstbeteiligung auf 100 € gesenkt. Bei weite- rer Schadenfreiheit bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres wird zum Beginn des 5. Versicherungsjahres die Selbstbeteiligung auf 50,00 € gesenkt. Bei wei- terer Schadenfreiheit bis zum Ende des 6. Versicherungsjahres entfällt die Selbstbeteiligung zum Beginn des 7. Versicherungsjahres. (3) Verbleibt der Rechtsschutzvertrag, bei dem eine Selbstbeteiligung in Hˆhe von 300,00 € vereinbart ist, 2 Versicherungsjahre schadenfrei, so wird zum Beginn des 3. Versicherungsjahres die Selbstbeteiligung auf 200 € gesenkt. Bei weite- rer Schadenfreiheit bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres wird zum Beginn des 5. Versicherungsjahres die Selbstbeteiligung auf 100,00 € gesenkt. Bei wei- terer Schadenfreiheit bis zum Ende des 6. Versicherungsjahres entfällt die Selbstbeteiligung zum Beginn des 7. Versicherungsjahres. Der Rechtsschutzvertrag gilt jeweils als schadenfrei, wenn keine Schadenmeldung mit Bestätigung der Leistungspflicht oder einer Zahlung durch den Versicherer erfolgt. Kommt es zu einer Schadenmeldung mit Bestätigung der Leistungspflicht oder einer Zahlung durch den Versicherer, entfällt der jeweilige Schadenfreiheits- rabatt zur nächsten Hauptfälligkeit vollständig. Verbleibt der Rechtsschutzvertrag ab dieser Hauptfälligkeit schadenfrei, kann erneut ein Schadenfreiheitsrabatt gemäfl Absatz 1, 2 oder 3 erworben werden. Vertragsänderungen unterbrechen schadenfreie Zeiten nicht.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 20.000 Euro und mehr beträgt, ersetzt der Versicherer 100 Prozent der durch den Versicherungsnehmer gemäß § 15 Nr. 6 VGB 2015 zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. 0 XXXXXXX XXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX § 9 EINBERUFUNG UND DURCHFÜHRUNG § 10 BESCHLUSSFÄHIGKEIT (1) Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens einem Achtel der Mitglieder beschlussfähig. Abwesende Mitglieder können sich nicht durch anwesende Mitglieder vertreten lassen. Eine Familie bzw. eheähnliche Gemeinschaft hat eine Stimme. (2) Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, so beruft der/die Vorsitzende eine neue ein, die innerhalb von vierzehn Tagen stattzufinden hat. Die so einberufene Versammlung ist beschlussfähig. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: (1) Beschlussfassung über die Niederschrift der letzten Mitgliederversammlung, (2) Entgegennahme des Berichts des/der Vorsitzenden, (3) Entgegennahme des Berichts des Schulleiters/der Schulleiterin, (4) Entgegennahme des Berichts des/der Vorsitzenden des Elternbeirats, (5) Entgegennahme des Berichts des/der Rechnungs- und Kassenprüfers/in, (6) Beschlussfassung über die Haushaltsführung und den Jahresabschluss, (7) Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes, (8) Beschlussfassung über den vom Vorstand vorgelegten Haushaltsvoranschlag für das neue Haushaltsjahr, (9) Beschlussfassung über die Aufnahme von Darlehen so weit gem. § 20 (2) 5. der Satzung der Vorstand nicht entscheidungsbefugt ist, (10) Beschlussfassung über die Höhe des Mitgliedsbeitrages, (11) Beschlussfassung über die Anträge des Vorstandes, die den Mitgliedern fristgerecht vor der Mitgliederversammlung im Wortlaut mitgeteilt wurden. Über Anträge des Vorstandes, die später gestellt werden, kann nur mit Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder verhandelt oder beschlossen werden, (12) Beschlussfassung über Anträge aus dem Kreise der Mitglieder, die spätestens fünf (5) Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingegangen sind, (13) Beschlussfassung über Änderung oder Ergänzung der Satzung, (14) Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Schulvereins, (15) Xxxx des Schulvereinsvorstandes (16) Xxxx des/der Rechnungs- und Kassenprüfers/in, (17) Beschlussfassung über Ernennung zum Ehrenmitglied, (18) Entscheidung über die Anrufung gegen den Ausschluss nach § 7
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Gemäß §1789.3 des California Civil Code können Einwohner Kaliforniens Beschwerden schriftlich an 0000 Xxxxx Xxxxxx Xxxx., Xxxxx X 000, Xxxxxxxxxx, XX 00000, XXX, oder telefonisch unter (000) 000-0000 an die Complaint Assistance Unit der Abteilung für Verbraucherschutz des kalifornischen Ministeriums für Verbraucherangelegenheiten melden.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, beinhaltet das Ent- gelt für die Instandhaltung die Zahlungen für sämtliche vom Auftrag- nehmer ausgeführten Arbeiten sowie für Verschleißteile, Reisezeiten und -spesen, Unterkunft, Verpflegung und Transport.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxx □ voraussichtlich erster Flansch nach der Hauptabsperreinrichtung □ kundenseitiges Ende der Gasanlage
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. 0 Xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx wird nach der Value-at-risk-Methode so festge- legt, dass mit einer Sicherheit von 98% die BVK bei Einhaltung der gültigen Anlagestrategie und unter Berücksichtigung der Leistungserbringung über 1 Jahr nicht in eine Unterdeckung gerät. 0 Xxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, sowohl betragsmässig als auch in Prozenten des versicherungstechnisch notwendigen Vorsorgekapitals einschliesslich Rückstellungen (Vor- sorgekapital), wird jährlich im Anhang zur Jahresrechnung ausgewiesen.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. (§ 00 XXXXxxxxxxxxX)
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Wir belohnen Sie ab dem 3. Versicherungsjahr ohne einen Leistungsfall und reduzieren Ihren Beitrag oder Ihre Selbst- beteiligung um einen Schadenfreiheitsrabatt. Die Höhe des Rabattes hängt von der jeweiligen schadenfreien Zeit des Vertrags ab. (1) Sie haben keine Selbstbeteiligung vereinbart? Wir reduzieren Ihren Beitrag: – zu Beginn des 3. Versicherungsjahres um 5 %, – zu Beginn des 5. Versicherungsjahres um 7,5 %, – zu Beginn des 7. Versicherungsjahres um 10 %. (2) Sie haben eine Selbstbeteiligung von 150 € vereinbart? Wir reduzieren Ihre Selbstbeteiligung: – zu Beginn des 3. Versicherungsjahres auf 100 €, – zu Beginn des 5. Versicherungsjahres auf 50 €. – zu Beginn des 7. Versicherungsjahres auf 0 €. (3) Sie haben eine Selbstbeteiligung von 300 € vereinbart? Wir reduzieren Ihre Selbstbeteiligung: – zu Beginn des 3. Versicherungsjahres auf 200 €, – zu Beginn des 5. Versicherungsjahres auf 100 €, – zu Beginn des 7. Versicherungsjahres auf 0 €. Wenn Sie eine Leistung von uns erhalten, haben Sie ab der nächsten Hauptfälligkeit keinen Schadenfreiheitsrabatt mehr. Läuft Ihr Vertrag ab diesem Zeitpunkt ohne einen Leistungsfall weiter, erhalten Sie wieder einen Rabatt. Siehe dazu die Absätzen 1 bis 3. Wenn sich nur Ihr Vertrag ändert, wird die bereits erreichte leistungsfreie Zeit weiter angerechnet. Das gilt auch, wenn Ihr Vertrag vor der Ände- rung noch keinen Schadenfreiheitsrabatt hatte.