ZAHLUNG DER ENTGELTE. (a) Als Gegenleistung für die Möglichkeit, die Lösung nutzen zu können, zahlen Sie die in diesem Antrag genannten Entgelte per Bankeinzug bzw. mittels der Zahlungsweise, die in Ihrem Händlervertrag vereinbart wurde. Die Entgelte sind monatlich zahlbar pro VU Nr. pro Monat. Zur Vereinfachung der Zahlungsabwicklung entsteht die Zahlungspflicht am Monatsersten des Monats, in dem dieser Vertrag in Kraft tritt. Die Zahlungspflicht endet mit dem Monat, der dem Monat, in welchem der Vertrag endet, vorausgeht (Bsp.:Vertragsbeginn 15.01.2019; Zahlungspflicht beginnt ab 01.01.2019 / Vertragsbeendigung: 14.01.2020; Zahlungspflicht endet am 31.12.2019).
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