Zahlungskonditionen Musterklauseln

Zahlungskonditionen. Der Kunde verpflichtet sich, die im Einzelvertrag bestimmten Lizenzgebühren (Einmallizenzgebühren und/ oder wiederkehrende Lizenzgebühren) zu bezahlen. Lizenzgebühren sind lediglich Entschädigungen für die Erteilung des Nutzungsrechts und berechtigen nicht zur Inanspruchnahme weiterer Leistungen wie z.B. Wartung und Support. Einmallizenzgebühren können nach Vertragsabschluss von Nexgen in Rechnung gestellt werden. Wiederkehrende Lizenzgebühren werden für jedes Kalenderjahr im Voraus zur Zahlung fällig.
Zahlungskonditionen. 6.1. Die auf xxx.xxxxxx.xxx veröffentliche jeweils aktuelle Preisliste gilt als integrierender Bestandteil dieses Ver- trages. eVOX ist berechtigt, die Preisliste ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die Preise werden dem Kunden gegenüber wirksam, wenn er die nächste Rechnung von eVOX, in der die geänderte Preisliste zur Anwendung kommt, unbeanstandet begleicht. 6.2. eVOX bietet dem Kunden die in der jeweils gültigen Preisliste genannten Zahlungsmodalitäten an. Im Falle einer Zahlung mittels Kreditkarte ist eVOX berechtigt, vom Kunden einen Depotbetrag in Höhe von 20 % des Jahresauf- tragsvolumens exklusive Umsatzsteuer als Sicherheit zu verlangen und diesen Betrag auf der Kreditkarte des Kunden zu sperren. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist eVOX berechtigt, offene Entgelte aus diesem Depositbetrag zu begleichen. eVOX ist in diesem Fall berechtigt, den Depositbetrag aufzufüllen, sodass dieser wiederum 20 % des Jahresauftragsvolumens exklusive Umsatzsteuer beträgt. xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxx.xxx/xxxxx/xxx 6.3. Die Abrechnung der Entgelte für ZEZARO oder anderer von eVOX angebotenen Dienstleistungen erfolgt mangels abweichender Vereinbarung monatlich im Vorhinein. Entgelte sind daher jeweils mit dem Monatsersten, spätestens jedoch mit Erhalt der Rechnung fällig. 6.4. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Kalender- monats anteilig zu zahlen. Danach sind die Preise jeweils kalendermonatlich im Voraus zu zahlen. eVOX ist berechtigt, Teilrechnungen zu legen. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte aushaf- tende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. 6.5. eVOX ist berechtigt, mit der Erbringung der eigenen Leistung bis zum vollständigen Erlag des Entgelts abzuwarten und ist nicht verpflichtet Vorleistung zu erbringen. Im Falle des Zahlungsverzuges hat eVOX das jederzeitige Recht, ohne Vorankündigung an den Kunden seine Dienstleistungen einzustellen und den Zugang des Kunden zu deaktivieren. 6.6. Sämtliche Preisangaben erfolgen in EUR sowie exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. 6.7. Preisangaben außerhalb der auf der Homepage xxx.xxxxxx.xxx bereitgestellten aktuellen Preise (Pricing) sind für eVOX nicht verbindlich. 6.8. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden gelten Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat als vereinbart. eVOX ist ...
Zahlungskonditionen. Grundsätzlich sind folgende Teilzahlungen fällig: ■ Akontozahlungen nach Auftragsstatus in Prozent der Ver- tragssumme 30 % bei Vertragsabschluss 30 % bei Montagebereitschaft 30 % nach Fertigstellung der Arbeit/Montage 10 % 30 Tage nach Schlussrechnungsstellung, Restbetrag Option: □ Abschlagszahlungen, Akontozahlungen (SIA Norm 118) 90% des Auftragsfortschrittes Abzüge. Nach Ablauf der Zahlungsfristen entfällt ein Skonto- abzug. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
Zahlungskonditionen. 4.1. Mit Vertragsabschluss – also der Vereinbarung des POWERPAY-TK – verpflichtet sich der Kunde, die aus dem/den Grundgeschäft(en) mit dem/n Händler(n) geschuldeten und von dem/den Händler(n) an die Bank abgetretenen (Punkt 1.4.) Entgelte („Grundforderung“) sowie die aus diesem Vertrag gemäß nachfolgender Gebührentabelle (Punkt 18.) geschuldeten Entgelt an die Bank zu bezahlen. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Entgelte an die Bank auf das ihm dazu auf den Rechnungen (Punkt 4.2.) bekanntgegebene Konto der Bank zu zahlen. Eine Bezahlung der Entgelte (insbesondere der Grundforderung(en)) an den/die Händler hat keine schuldbefreiende Wirkung, weil der/die Händler nach Abschluss dieses Vertrages seinen/ihre Zahlungsanspruch/Zahlungsansprüche aus dem Grundgeschäft an die Bank abtritt/abtreten (Punkt 1.4.) und der Kunde davon hiermit verständigt wird. 4.2. Der Kunde hat sämtliche Grundforderungen sowie Sollzinsen und eine Administrationsgebühr gemäß der unten stehenden Gebührentabelle (Punkt 18.) zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt – sofern der Kunde nicht von seinem Recht auf vorzeitige Rückzahlung Gebrauch macht (Punkt 4.5.) – in Teilzahlungen. Der Kunde erhält dazu Rechnungen, wobei die erste Rechnung am Beginn (spätestens am 10. Tag) des Folgemonats nach Vertragsabschluss und die weiteren Rechnungen jeweils monatlich an ihn übermittelt werden. Die Rechnungen werden dem Kunden auf die von ihm im Zuge des Vertragsabschlusses bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt. 4.3. Die einzelnen Teilzahlungen müssen spätestens bis zum Ende der dem Kunden auf der zu Beginn für die erste Teilzahlung und sodann nach jeder Teilzahlung jeweils auf der Rechnung bekannt gegebenen Zahlungsfrist auf das ihm bekannt gegebene Konto gutgeschrieben sein. Der Kunde darf die Höhe der einzelnen Teilzahlungen grundsätzlich selbst bestimmen, doch verpflichtet er sich dazu, den auf der jeweiligen Rechnung aufgedruckten Mindestbetrag zu bezahlen.
Zahlungskonditionen. 14 Tage 3 % Skonto, 30 Tage netto 14 Tage 2 % Skonto, 30 Tage netto 30 Tage netto jeweils nach Rechnungseingang.
Zahlungskonditionen. Zusätzliche Leistungen werden von Nexgen nach Aufwand zu den jeweils gültigen Vertragskonditionen erbracht. Sie werden monatlich in Rechnung gestellt, sofern im Einzelvertrag nicht ein anderer Zahlungsmodus vorgesehen ist. Reisezeit gilt als Arbeitszeit und wird zu den jeweils gültigen Konditionen in Rechnung gestellt.
Zahlungskonditionen. Der Beauftragte hat ein Anrecht auf Abschlagszahlungen von mindestens 90% der bereits geleisteten Arbeit. Der rest- liche Betrag wird mit der Schlussabrechnung zur Zahlung fällig. Es kann auch eine angemessene Vorauszahlung oder die Sicherstellung des Honorars vereinbart werden. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Erhalt zu beglei- chen.
Zahlungskonditionen. Grundsätzlich gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen netto seit Erhalt der Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Voraus. PEDACON kann jedoch nach eigenem Ermessen auch für gewisse Aufträge die Rechnungstellung im Nachhinein (in der Regel Ende Monat) vornehmen. Abweichende Zahlungsbedingungen können im jeweiligen Vertrag/Offerte und/oder Preisblatt vereinbart werden. Alle Preise, sofern nicht explizit anders angegeben, verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer und anderer öffentlicher Abgaben. Die Verrechnung oder Abtretung von Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen.
Zahlungskonditionen. 1. Alle Zahlungen sind in der in der Rechnung genannten Währung, innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne jeglichen Abzug zu leisten, soweit nicht in der Rechnung Abweichendes angeführt ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten. 2. Der Lieferant ist berechtigt, unbeschadet seiner anderen vertraglichen oder gesetzlichen Rechte, für überfällige Zahlungen ab dem Fälligkeitsdatum bis zum tatsächlichen Tag der Bezahlung 15% Verzugszinsen p.a. in Rechnung zu stellen. 3. Sollte der Käufer eine vereinbarte Zahlung nicht oder nicht gehörig leisten, so gilt dies als Zahlungsverzug, ohne dass dafür eine Mahnung des Lieferanten notwendig ist. Eine Zahlung gilt als mit dem Datum geleistet, das auf den Kontoauszügen des Lieferanten genannt ist.
Zahlungskonditionen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, so gelten die Zahlungsfristen 10 Tage mit 2% Skonto oder 30 Tage netto, gerechnet ab Rechnungsdatum.