Common use of Zahlung des Rücknahmeerlöses Clause in Contracts

Zahlung des Rücknahmeerlöses. Die Zahlung von Rücknahmeerlösen und Dividenden durch das ICAV kann nur erfolgen, wenn die Verwaltungsstelle alle Zeichnungsunterlagen im Original, sofern erforderlich, sowie Nachweise über die Einhaltung der Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche erhalten hat. Ungeachtet dessen sind Anteilinhaber, die Anteile zurückgeben, ab dem entsprechenden Rückgabedatum in Bezug auf diese zurückgegebenen Anteile keine Anteilinhaber mehr. Zurückgebende Anteilinhaber und Anteilinhaber, die Anspruch auf Ausschüttungen haben, werden ab dem Rückgabe- bzw. Ausschüttungsdatum in Bezug auf den Rückgabe- bzw. Ausschüttungsbetrag zu ungesicherten Gläubigern des ICAV und profitieren nicht mehr von einem Wertzuwachs des Nettoinventarwerts des ICAV oder sonstigen Anteilinhaberrechten (einschliesslich weiterer Dividendenansprüche). Im Falle der Insolvenz des ICAV in diesem Zeitraum kann nicht garantiert werden, dass das ICAV über ausreichend Mittel verfügt, um ungesicherten Gläubigern den ausstehenden Betrag vollständig zurückzuzahlen. Zurückgebende Anteilinhaber und Anteilinhaber, die Anspruch auf Ausschüttungen haben, sollten daher sicherstellen, dass sie der Verwaltungsstelle alle erforderlichen Unterlagen und Informationen umgehend zukommen lassen. Risiken durch die Nichtbeachtung trägt dieser Anteilinhaber. Wenn ein Anteilinhaber seinen Wohnsitz (oder gewöhnlichen Aufenthalt) für irische Steuerzwecke nicht in Irland hat, zieht das ICAV gemäss der Beschreibung im Absatz „Besteuerung von Anteilinhabern ohne Sitz in Irland“ im Abschnitt „Besteuerung der Anteilinhaber“ des Prospekts keine irischen Steuern für die Anteile des Anteilinhabers ab, wenn das ICAV die im diesem Prospekt beigefügten Antragsformular enthaltene relevante Erklärung mit der Bestätigung erhalten hat, dass der Anteilinhaber nicht in Irland ansässig ist. Wenn das ICAV diese relevante Erklärung nicht erhält, zieht es die irischen Steuern für die Anteile des Anteilinhabers so ab, als sei der Anteilinhaber ein steuerpflichtiger Anteilinhaber mit Wohnsitz in Irland. Das ICAV kann nach dem Ermessen der Geschäftsführer einen Anteilinhaber, der diese relevante Erklärung nicht abgegeben hat, zur Klärung kontaktieren, ob dieser Anteilinhaber in der Lage ist, eine solche relevante Erklärung abzugeben. Das ICAV kann die Zahlung von Rücknahmeerlösen bis zur entsprechenden Klärung verschieben, in deren Folge die Rücknahmeerlöse ohne Abzug irischer Steuern gezahlt werden können, wenn eine relevante Erklärung mit der Bestätigung abgegeben wird, dass dieser Anteilinhaber nicht in Irland ansässig ist. Grundsätzlicher Anlageansatz Der Erfolg der Aktivitäten des ICAV wird von allgemeinen Wirtschafts- und Marktbedingungen bestimmt, z. B. von Zinssätzen, der Verfügbarkeit von Krediten, Kreditausfällen, Inflationsraten, wirtschaftlicher Ungewissheit, Gesetzesänderungen (einschliesslich Gesetzen bezüglich der Besteuerung der Anlagen des ICAV), Handelsbarrieren, Devisenkontrollen sowie nationalen und internationalen politischen Situationen (darunter Kriege, Terroranschläge oder Sicherheitsmassnahmen). Diese Faktoren können die Höhe und die Volatilität der Preise von Finanzinstrumenten sowie die Liquidität der Anlagen des ICAV beeinträchtigen. Volatilität oder Illiquidität können sich nachteilig auf die Rentabilität des ICAV auswirken oder zu Verlusten führen. Das ICAV kann beträchtliche Handelspositionen aufweisen, die vom Grad der Volatilität auf den Finanzmärkten beeinträchtigt werden können — je grösser die Positionen sind, desto grösser ist das Verlustpotenzial. Die Volkswirtschaften einiger Länder können sich unter Umständen positiv oder negativ von den Volkswirtschaften der USA oder Westeuropas unterscheiden, was das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, die Inflationsrate, die Währungsabwertung, die Wiederanlage von Vermögen, die Autarkie von Ressourcen und die Handelsbilanz anbelangt. Darüber hinaus hängen bestimmte Volkswirtschaften stark vom internationalen Handel ab. Dementsprechend waren sie durch Handelsbarrieren, Devisenkontrollen, Anpassungen der Wechselkurse durch staatliche Kontrolle und andere protektionistische Massnahmen, die von anderen Handelspartnerländern auferlegt oder ausgehandelt wurden, beeinträchtigt und dies kann fortdauern. Die Wirtschaft bestimmter Länder basiert möglicherweise überwiegend auf einigen wenigen Industriezweigen, ist gegebenenfalls anfällig für Änderungen bei den Handelsbedingungen und leidet unter Umständen unter höheren Schuldenbelastungen oder Inflationsraten.

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Zahlung des Rücknahmeerlöses. Die Zahlung von Rücknahmeerlösen und Dividenden durch das ICAV kann nur erfolgen, wenn die Verwaltungsstelle alle Zeichnungsunterlagen im Original, sofern erforderlich, sowie Nachweise über die Einhaltung der Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche erhalten hat. Ungeachtet dessen sind Anteilinhaber, die Anteile zurückgeben, ab dem entsprechenden Rückgabedatum in Bezug auf diese zurückgegebenen Anteile keine Anteilinhaber mehr. Zurückgebende Anteilinhaber und Anteilinhaber, die Anspruch auf Ausschüttungen haben, werden ab dem Rückgabe- bzw. Ausschüttungsdatum in Bezug auf den Rückgabe- bzw. Ausschüttungsbetrag zu ungesicherten Gläubigern des ICAV und profitieren nicht mehr von einem Wertzuwachs des Nettoinventarwerts des ICAV oder sonstigen Anteilinhaberrechten (einschliesslich weiterer Dividendenansprüche). Im Falle der Insolvenz des ICAV in diesem Zeitraum kann nicht garantiert werden, dass das ICAV über ausreichend Mittel verfügt, um ungesicherten Gläubigern den ausstehenden Betrag vollständig zurückzuzahlen. Zurückgebende Anteilinhaber und Anteilinhaber, die Anspruch auf Ausschüttungen haben, sollten daher sicherstellen, dass sie der Verwaltungsstelle alle erforderlichen Unterlagen und Informationen umgehend zukommen lassen. Risiken durch die Nichtbeachtung trägt dieser Anteilinhaber. Wenn ein Anteilinhaber seinen Wohnsitz (oder gewöhnlichen Aufenthalt) für irische Steuerzwecke nicht in Irland hat, zieht das ICAV gemäss der Beschreibung im Absatz „Besteuerung von Anteilinhabern ohne Sitz in Irland“ im Abschnitt „Besteuerung der Anteilinhaber“ des dieses Prospekts keine irischen Steuern für die Anteile des Anteilinhabers ab, wenn das ICAV die im diesem Prospekt beigefügten Antragsformular enthaltene relevante Erklärung mit der Bestätigung erhalten hat, dass der Anteilinhaber nicht in Irland ansässig ist. Wenn das ICAV diese relevante Erklärung nicht erhält, zieht es die irischen Steuern für die Anteile des Anteilinhabers so ab, als sei der Anteilinhaber ein steuerpflichtiger Anteilinhaber mit Wohnsitz in Irland. Das ICAV kann nach dem Ermessen der Geschäftsführer einen Anteilinhaber, der diese relevante Erklärung nicht abgegeben hat, zur Klärung kontaktieren, ob dieser Anteilinhaber in der Lage ist, eine solche relevante Erklärung abzugeben. Das ICAV kann die Zahlung von Rücknahmeerlösen bis zur entsprechenden Klärung verschieben, in deren Folge die Rücknahmeerlöse ohne Abzug irischer Steuern gezahlt werden können, wenn eine relevante Erklärung mit der Bestätigung abgegeben wird, dass dieser Anteilinhaber nicht in Irland ansässig ist. Grundsätzlicher Anlageansatz Der Erfolg der Aktivitäten des ICAV wird von allgemeinen Wirtschafts- und Marktbedingungen bestimmt, z. B. von Zinssätzen, der Verfügbarkeit von Krediten, Kreditausfällen, Inflationsraten, wirtschaftlicher Ungewissheit, Gesetzesänderungen (einschliesslich Gesetzen bezüglich der Besteuerung der Anlagen des ICAV), Handelsbarrieren, Devisenkontrollen sowie nationalen und internationalen politischen Situationen (darunter Kriege, Terroranschläge oder Sicherheitsmassnahmen). Diese Faktoren können die Höhe und die Volatilität der Preise von Finanzinstrumenten sowie die Liquidität der Anlagen des ICAV beeinträchtigen. Volatilität oder Illiquidität können sich nachteilig auf die Rentabilität des ICAV auswirken oder zu Verlusten führen. Das ICAV kann beträchtliche Handelspositionen aufweisen, die vom Grad der Volatilität auf den Finanzmärkten beeinträchtigt werden können — je grösser die Positionen sind, desto grösser ist das Verlustpotenzial. Die Volkswirtschaften einiger Länder können sich unter Umständen positiv oder negativ von den Volkswirtschaften der USA oder Westeuropas unterscheiden, was das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, die Inflationsrate, die Währungsabwertung, die Wiederanlage von Vermögen, die Autarkie von Ressourcen und die Handelsbilanz anbelangt. Darüber hinaus hängen bestimmte Volkswirtschaften stark vom internationalen Handel ab. Dementsprechend waren sie durch Handelsbarrieren, Devisenkontrollen, Anpassungen der Wechselkurse durch staatliche Kontrolle und andere protektionistische Massnahmen, die von anderen Handelspartnerländern auferlegt oder ausgehandelt wurden, beeinträchtigt und dies kann fortdauern. Die Wirtschaft bestimmter Länder basiert möglicherweise überwiegend auf einigen wenigen Industriezweigen, ist gegebenenfalls anfällig für Änderungen bei den Handelsbedingungen und leidet unter Umständen unter höheren Schuldenbelastungen oder Inflationsraten.

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Samples: swissfunddata.ch

Zahlung des Rücknahmeerlöses. Die Zahlung von Rücknahmeerlösen und Dividenden durch das ICAV kann nur erfolgen, wenn die Verwaltungsstelle alle Zeichnungsunterlagen im Original, sofern erforderlich, sowie Nachweise über die Einhaltung der Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche erhalten hat. Ungeachtet dessen sind Anteilinhaber, die Anteile zurückgeben, ab dem entsprechenden Rückgabedatum in Bezug auf diese zurückgegebenen Anteile keine Anteilinhaber mehr. Zurückgebende Anteilinhaber und Anteilinhaber, die Anspruch auf Ausschüttungen haben, werden ab dem Rückgabe- bzw. Ausschüttungsdatum in Bezug auf den Rückgabe- bzw. Ausschüttungsbetrag zu ungesicherten Gläubigern des ICAV und profitieren nicht mehr von einem Wertzuwachs des Nettoinventarwerts des ICAV oder sonstigen Anteilinhaberrechten (einschliesslich weiterer Dividendenansprüche). Im Falle der Insolvenz des ICAV in diesem Zeitraum kann nicht garantiert werden, dass das ICAV über ausreichend Mittel verfügt, um ungesicherten Gläubigern den ausstehenden Betrag vollständig zurückzuzahlen. Zurückgebende Anteilinhaber und Anteilinhaber, die Anspruch auf Ausschüttungen haben, sollten daher sicherstellen, dass sie der Verwaltungsstelle alle erforderlichen Unterlagen und Informationen umgehend zukommen lassen. Risiken durch die Nichtbeachtung trägt dieser Anteilinhaber. Wenn ein Anteilinhaber seinen Wohnsitz (oder gewöhnlichen Aufenthalt) für irische Steuerzwecke nicht in Irland hat, zieht das ICAV gemäss der Beschreibung im Absatz „Besteuerung von Anteilinhabern ohne Sitz in Irland“ im Abschnitt „Besteuerung der Anteilinhaber“ des dieses Prospekts keine irischen Steuern für die Anteile des Anteilinhabers ab, wenn das ICAV die im diesem Prospekt beigefügten Antragsformular enthaltene relevante Erklärung mit der Bestätigung erhalten hat, dass der Anteilinhaber nicht in Irland ansässig ist. Wenn das ICAV diese relevante Erklärung nicht erhält, zieht es die irischen Steuern für die Anteile des Anteilinhabers so ab, als sei der Anteilinhaber ein steuerpflichtiger Anteilinhaber mit Wohnsitz in Irland. Das ICAV kann nach dem Ermessen der Geschäftsführer einen Anteilinhaber, der diese relevante Erklärung nicht abgegeben hat, zur Klärung kontaktieren, ob dieser Anteilinhaber in der Lage ist, eine solche relevante Erklärung abzugeben. Das ICAV kann die Zahlung von Rücknahmeerlösen bis zur entsprechenden Klärung verschieben, in deren Folge die Rücknahmeerlöse ohne Abzug irischer Steuern gezahlt werden können, wenn eine relevante Erklärung mit der Bestätigung abgegeben wird, dass dieser Anteilinhaber nicht in Irland ansässig ist. Grundsätzlicher Anlageansatz Anlageansatz‌ Der Erfolg der Aktivitäten des ICAV wird von allgemeinen Wirtschafts- und Marktbedingungen bestimmt, z. B. von Zinssätzen, der Verfügbarkeit von Krediten, Kreditausfällen, Inflationsraten, wirtschaftlicher Ungewissheit, Gesetzesänderungen (einschliesslich Gesetzen bezüglich der Besteuerung der Anlagen des ICAV), Handelsbarrieren, Devisenkontrollen sowie nationalen und internationalen politischen Situationen (darunter Kriege, Terroranschläge oder Sicherheitsmassnahmen). Diese Faktoren können die Höhe und die Volatilität der Preise von Finanzinstrumenten sowie die Liquidität der Anlagen des ICAV beeinträchtigen. Volatilität oder Illiquidität können sich nachteilig auf die Rentabilität des ICAV auswirken oder zu Verlusten führen. Das ICAV kann beträchtliche Handelspositionen aufweisen, die vom Grad der Volatilität auf den Finanzmärkten beeinträchtigt werden können — je grösser die Positionen sind, desto grösser ist das Verlustpotenzial. Die Volkswirtschaften einiger Länder können sich unter Umständen positiv oder negativ von den Volkswirtschaften der USA oder Westeuropas unterscheiden, was das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, die Inflationsrate, die Währungsabwertung, die Wiederanlage von Vermögen, die Autarkie von Ressourcen und die Handelsbilanz anbelangt. Darüber hinaus hängen bestimmte Volkswirtschaften stark vom internationalen Handel ab. Dementsprechend waren sie durch Handelsbarrieren, Devisenkontrollen, Anpassungen der Wechselkurse durch staatliche Kontrolle und andere protektionistische Massnahmen, die von anderen Handelspartnerländern auferlegt oder ausgehandelt wurden, beeinträchtigt und dies kann fortdauern. Die Wirtschaft bestimmter Länder basiert möglicherweise überwiegend auf einigen wenigen Industriezweigen, ist gegebenenfalls anfällig für Änderungen bei den Handelsbedingungen und leidet unter Umständen unter höheren Schuldenbelastungen oder Inflationsraten.

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