Common use of Zahlung von Gebühren und sonstigen von Ihnen geschuldeten Beträgen Clause in Contracts

Zahlung von Gebühren und sonstigen von Ihnen geschuldeten Beträgen. Sofern Sie uns, unseren Verbundenen Unternehmen (insbesondere dem Verbundenen Unternehmen, das Ihnen die eBay-Dienste bereitstellt ) oder Dritten (von denen Sie gemäß separater Vereinbarung Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der eBay-Dienste beziehen, z.B. Versanddienstleister), Beträge im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung, der eBay-AGB , sonstiger Dienstleistungsverträge, Grundsätze, Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorgaben schulden („ geschuldete Beträge “), ermächtigen Sie uns, diese Beträge von Ihnen wie nachfolgend dargestellt einzuziehen. Gebühren; Beträge, die unter „Rückgaben und abgebrochene Käufe; Rückerstattungen“, „Streitfälle“ oder „Bußgelder, Strafzahlungen und Kosten“ in Abschnitt 7 oben beschrieben werden; Beträge, die Sie dem eBay-Käuferschutz-Anbieter im Rahmen der eBay-AGB und des Grundsatzes zum eBay-Käuferschutz schulden; Steuern oder andere Abgaben im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung unserer Services oder der Services von Verbundenen Unternehmen, soweit diese nach den gesetzlichen Regelungen anfallen, sowie Beträge, die wir Ihnen fälschlicherweise ausgezahlt haben, obwohl Sie keinen rechtlichen Anspruch hierauf hatten (siehe Abschnitt 1 oben). Klarstellend weisen wir darauf hin, dass dieser Abschnitt 9 lediglich unsere Berechtigung enthält, solche Beträge einzuziehen, die Sie uns, unseren Verbundenen Unternehmen oder Dritten (wie oben beschrieben) bereits schulden. Mit dieser Ermächtigung entstehen keine neuen Zahlungsansprüche Ihnen gegenüber. In einigen Fällen können Verbundene Unternehmen Ansprüche, die sie Ihnen gegenüber haben, an uns abtreten. Die Einziehung der geschuldeten Beträge kann in Form einer Einmalzahlung, anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen unter Nutzung der folgenden Methoden erfolgen: Einbehalt der geschuldeten Beträge von Ihren derzeitigen oder zukünftigen Auszahlungen bezüglich jeglicher Transaktionen; Einziehung von dem uns mitgeteilten Abrechnungskonto (für das Sie uns, soweit erforderlich, ein Lastschriftmandat erteilt oder auf sonstigem Wege zur Einziehung autorisiert haben); Belastung über das Zahlungsmittel oder die Zahlungsmethode, das/die Sie bei uns oder einem mit uns Verbundenen Unternehmen eingerichtet oder autorisiert haben (beispielsweise zur Begleichung von Verkäufergebühren oder Versandetiketten oder zur Streitbeilegung); Rückbuchung von Ihrem Stored-Value-Konto, wenn für Sie ein Stored-Value-Konto geführt wird; Rückbuchung von Ihrem Zahlungskonto, wenn für Sie ein Zahlungskonto geführt wird (siehe Ziffer III); und Beauftragung von Inkasso-Unternehmen oder Nutzung anderer Inkassoverfahren, allerdings nur, wenn die Einziehung über andere Methoden zuvor erfolglos geblieben ist. Sie ermächtigen uns, die Einziehungsmethode unter den oben aufgeführten zu wählen. In der Regel ziehen wir geschuldete Beträge von Ihren aktuellen oder zukünftigen Auszahlungen ab, die wir in Ihrem Auftrag bearbeiten. Wenn für Sie ein Stored-Value-Konto oder ein Zahlungskonto geführt wird, ziehen wir geschuldete Beträge von den Beträgen auf diesem Konto ab, bevor Sie Ihre Auszahlungen erhalten. Falls Ihre verfügbaren Auszahlungen oder Beträge auf einem Stored-Value- oder Zahlungskonto nicht ausreichen, um die Beträge abzudecken, belasten wir Ihr Abrechnungskonto oder eine andere von Ihnen hinterlegte Zahlungsmethode. Falls Sie mehrere Zahlungsmethoden hinterlegt haben, können Sie in Ihrem eBay-Konto eine bestimmte Zahlungsmethode als bevorzugte Zahlungsmethode für die Einziehung geschuldeter Beträge angeben. Zudem ermächtigen Sie das Verbundene Unternehmen, das Ihnen die eBay-Dienste bereitstellt , geschuldete Beträge in unserem Namen über die Zahlungsmethoden einzuziehen, die Sie zur Begleichung von offenen Beträgen bei dem Verbundenen Unternehmen hinterlegt haben. Wenn Sie uns ein SEPA- oder BACS-Lastschriftmandat für die Belastung Ihres Bankkontos mit geschuldeten Beträgen erteilen, erhalten Sie die erforderliche Vorankündigung mindestens drei Tage vor der Belastung Ihres Bankkontos. Wir können geschuldete Beträge basierend auf einem von Ihnen erhaltenen SEPA- oder BACS-Lastschriftmandat einziehen, bis Sie das Mandat ausdrücklich kündigen. Wenn Sie kein Verbraucher mit Sitz in der EU oder im Vereinigten Königreich sind, verzichten Sie, soweit dies nach geltendem Recht möglich ist, darauf, über Abbuchungen jeweils einzeln informiert zu werden. Haben Sie die Abbuchung eines geschuldeten Betrags von einer bestimmten Zahlungsmethode autorisiert und schlägt ein von uns unternommener Abbuchungsversuch von dieser Zahlungsmethode aufgrund einer Handlung oder Unterlassung von Ihnen fehl, können wir Ihnen den fehlgeschlagenen Versuch wie in der Gebührenübersicht oder in den Teilen IV und V unten dargelegt in Rechnung stellen.

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Zahlung von Gebühren und sonstigen von Ihnen geschuldeten Beträgen. Sofern Sie ermächtigen uns, von Ihnen sämtliche Beträge einzuziehen, die Sie uns oder unseren Verbundenen Unternehmen (insbesondere dem Verbundenen Unternehmen, das Ihnen die eBay-Dienste bereitstellt bereitstellt) oder Dritten (von denen Sie gemäß separater Vereinbarung Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der eBay-Dienste beziehen, z.B. Versanddienstleister), Beträge im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen für die ZahlungsabwicklungZahlungsabwicklungsbedingungen, der eBay-AGB AGB, der eBay-Grundsätze oder sonstiger Dienstleistungsverträge, Grundsätze, vertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorgaben auf einer gesetzlichen Grundlage schulden (hierin als „geschuldete Beträge“ bezeichnet). Geschuldete Beträge “), ermächtigen Sie uns, diese Beträge von Ihnen wie nachfolgend dargestellt einzuziehen. umfassen in der Regel: Gebühren; Beträge, die unter „Rückgaben und abgebrochene Käufe; Rückerstattungen“, „Streitfälle“ oder „Bußgelder, Strafzahlungen und Kosten“ in Abschnitt 7 oben beschrieben werden; Beträge, die Sie dem eBay-Käuferschutz-Anbieter im Rahmen der eBay-AGB und des Grundsatzes zum eBay-Käuferschutz schulden; Steuern oder andere Abgaben im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung unserer Services oder der Services von Verbundenen Unternehmen, soweit diese nach den gesetzlichen Regelungen anfallen, sowie Beträge, die wir Ihnen fälschlicherweise ausgezahlt haben, obwohl Sie keinen rechtlichen Anspruch hierauf hatten (siehe Abschnitt 1 oben). Klarstellend weisen wir darauf hin, dass dieser Abschnitt 9 lediglich unsere Berechtigung enthält, solche Beträge einzuziehen, die Sie uns, uns oder unseren Verbundenen Unternehmen oder Dritten (wie oben beschrieben) bereits auf anderer rechtlicher Grundlage als diesem Abschnitt 9 schulden. Mit dieser Ermächtigung entstehen Durch die obenstehende Einzugsermächtigung werden keine neuen Zahlungsansprüche Ihnen gegenüber. In einigen Fällen können Verbundene Unternehmen Ansprüche, die sie Ihnen gegenüber haben, an uns abtretenAnsprüche gegen Sie begründet. Die Einziehung der geschuldeten Beträge kann in Form einer Einmalzahlung, anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen unter Nutzung der folgenden Methoden erfolgen: Einbehalt der geschuldeten Beträge von Ihren derzeitigen oder zukünftigen Auszahlungen bezüglich jeglicher Transaktionen; Einziehung von dem uns mitgeteilten Abrechnungskonto (für das Sie uns, soweit erforderlich, ein Lastschriftmandat erteilt oder auf sonstigem Wege zur Einziehung autorisiert haben); Belastung über das Zahlungsmittel oder die Zahlungsmethode, das/die Sie bei uns oder einem mit uns Verbundenen Unternehmen eingerichtet oder autorisiert haben (beispielsweise zur Begleichung von Verkäufergebühren oder Versandetiketten oder zur Streitbeilegung); Rückbuchung von Ihrem Stored-Value-Konto, wenn für Sie ein Stored-Value-Konto geführt wird; Rückbuchung von Ihrem Zahlungskonto, wenn für Sie ein Zahlungskonto geführt wird (siehe Ziffer III); und Beauftragung von Inkasso-Unternehmen oder Nutzung anderer Inkassoverfahren, allerdings nur, wenn die Einziehung über andere Methoden zuvor erfolglos geblieben ist. Sie ermächtigen uns, die Einziehungsmethode unter den oben aufgeführten zu wählen. In der Regel ziehen wir geschuldete Beträge von Ihren aktuellen oder zukünftigen Auszahlungen ab, die wir in Ihrem Auftrag bearbeiten. Wenn für Sie ein Stored-Value-Konto oder ein Zahlungskonto geführt wird, ziehen wir geschuldete Beträge von den Beträgen auf diesem Konto ab, bevor Sie Ihre Auszahlungen erhalten. Falls Ihre verfügbaren Auszahlungen oder Beträge auf einem Stored-Value- oder Zahlungskonto nicht ausreichen, um die Beträge abzudecken, belasten wir Ihr Abrechnungskonto oder eine andere von Ihnen hinterlegte Zahlungsmethode. Falls Sie mehrere Zahlungsmethoden hinterlegt haben, können Sie in Ihrem eBay-Konto eine bestimmte Zahlungsmethode als bevorzugte Zahlungsmethode für die Einziehung geschuldeter Beträge angeben. Zudem ermächtigen Sie das Verbundene Unternehmen, das Ihnen die eBay-Dienste bereitstellt bereitstellt, geschuldete Beträge in unserem Namen über die Zahlungsmethoden einzuziehen, die Sie zur Begleichung von offenen Beträgen bei dem Verbundenen Unternehmen hinterlegt haben. Wenn Sie uns ein SEPA- oder BACS-Lastschriftmandat für die Belastung Ihres Bankkontos mit geschuldeten Beträgen erteilen, erhalten Sie die erforderliche Vorankündigung mindestens drei Tage vor der Belastung Ihres Bankkontos. Wir können geschuldete Beträge basierend auf einem von Ihnen erhaltenen SEPA- oder BACS-BACS- Lastschriftmandat einziehen, bis Sie das Mandat ausdrücklich kündigen. Wenn Sie kein Verbraucher mit Sitz in der EU oder im Vereinigten Königreich sind, verzichten Sie, soweit dies nach geltendem Recht möglich ist, darauf, über Abbuchungen jeweils einzeln informiert zu werden. Haben Sie die Abbuchung eines geschuldeten Betrags von einer bestimmten Zahlungsmethode autorisiert und schlägt ein von uns unternommener Abbuchungsversuch von dieser Zahlungsmethode aufgrund einer Handlung oder Unterlassung von Ihnen fehl, können wir Ihnen den fehlgeschlagenen Versuch wie in der Gebührenübersicht oder in den Teilen IV und V unten dargelegt in Rechnung stellen.

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Zahlung von Gebühren und sonstigen von Ihnen geschuldeten Beträgen. Sofern Sie ermächtigen uns, von Ihnen sämtliche Beträge einzuziehen, die Sie uns oder unseren Verbundenen Unternehmen (insbesondere dem Verbundenen Unternehmen, das Ihnen die eBay-Dienste bereitstellt bereitstellt) oder Dritten (von denen Sie gemäß separater Vereinbarung Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der eBay-Dienste beziehen, z.B. Versanddienstleister), Beträge im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen für die ZahlungsabwicklungZahlungsabwicklungsbedingungen, der eBay-AGB AGB, der eBay-Grundsätze oder sonstiger Dienstleistungsverträge, Grundsätze, vertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorgaben auf einer gesetzlichen Grundlage schulden (hierin als „geschuldete Beträge“ bezeichnet). Geschuldete Beträge “), ermächtigen Sie uns, diese Beträge von Ihnen wie nachfolgend dargestellt einzuziehen. umfassen in der Regel: Gebühren; Beträge, die unter „Rückgaben und abgebrochene Käufe; Rückerstattungen“, „Streitfälle“ oder „Bußgelder, Strafzahlungen und Kosten“ in Abschnitt 7 oben beschrieben werden; Beträge, die Sie dem eBay-Käuferschutz-Anbieter im Rahmen der eBay-AGB und des Grundsatzes zum eBay-Käuferschutz schulden; Steuern oder andere Abgaben im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung unserer Services oder der Services von Verbundenen Unternehmen, soweit diese nach den gesetzlichen Regelungen anfallen, sowie Beträge, die wir Ihnen fälschlicherweise ausgezahlt haben, obwohl Sie keinen rechtlichen Anspruch hierauf hatten (siehe Abschnitt 1 oben). Klarstellend weisen wir darauf hin, dass dieser Abschnitt 9 lediglich unsere Berechtigung enthält, solche Beträge einzuziehen, die Sie uns, uns oder unseren Verbundenen Unternehmen oder Dritten (wie oben beschrieben) bereits auf anderer rechtlicher Grundlage als diesem Abschnitt 9 schulden. Mit dieser Ermächtigung entstehen Durch die obenstehende Einzugsermächtigung werden keine neuen Zahlungsansprüche Ihnen gegenüber. In einigen Fällen können Verbundene Unternehmen Ansprüche, die sie Ihnen gegenüber haben, an uns abtretenAnsprüche gegen Sie begründet. Die Einziehung der geschuldeten Beträge kann in Form einer Einmalzahlung, anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen unter Nutzung der folgenden Methoden erfolgen: Einbehalt der geschuldeten Beträge von Ihren derzeitigen oder zukünftigen Auszahlungen bezüglich jeglicher Transaktionen; Einziehung von dem uns mitgeteilten Abrechnungskonto (für das Sie uns, soweit erforderlich, ein Lastschriftmandat erteilt oder auf sonstigem Wege zur Einziehung autorisiert haben); Belastung über das Zahlungsmittel oder die Zahlungsmethode, das/die Sie bei uns oder einem mit uns Verbundenen Unternehmen eingerichtet oder autorisiert haben (beispielsweise zur Begleichung von Verkäufergebühren oder Versandetiketten oder zur Streitbeilegung); Rückbuchung von Ihrem Stored-Value-Konto, wenn für Sie Ihnen ein Stored-Value-Konto geführt wird; Rückbuchung von Ihrem Zahlungskonto, wenn für Sie ein Zahlungskonto geführt wird (siehe Ziffer III)ausgestellt wurde; und Beauftragung von Inkasso-Unternehmen oder Nutzung anderer Inkassoverfahren, allerdings nur, wenn die Einziehung über andere Methoden zuvor erfolglos geblieben ist. Sie ermächtigen uns, die Einziehungsmethode unter den oben aufgeführten zu wählen. In der Regel ziehen wir geschuldete Beträge von Ihren aktuellen oder zukünftigen Auszahlungen ab, die wir in Ihrem Auftrag bearbeiten. Wenn für Sie ein Stored-Value-Konto oder ein Zahlungskonto geführt wirdIhnen Stored Value ausgestellt wurde, ziehen wir geschuldete Beträge von den Stored-Value-Beträgen auf diesem Konto ab, bevor Sie Ihre Auszahlungen erhalten. Falls Ihre verfügbaren Auszahlungen oder Beträge auf einem Stored-Value- oder Zahlungskonto Value-Beträge nicht ausreichen, um die diese Beträge abzudecken, belasten wir Ihr Abrechnungskonto oder eine andere von Ihnen hinterlegte Zahlungsmethode. Falls Sie mehrere Zahlungsmethoden hinterlegt haben, können Sie in Ihrem eBay-Konto eine bestimmte Zahlungsmethode als bevorzugte Zahlungsmethode für die Einziehung geschuldeter Beträge angeben. Zudem ermächtigen Sie das Verbundene Unternehmen, das Ihnen die eBay-Dienste bereitstellt bereitstellt, geschuldete Beträge in unserem Namen über die Zahlungsmethoden einzuziehen, die Sie zur Begleichung von offenen Beträgen bei dem Verbundenen Unternehmen hinterlegt haben. Wenn Sie uns ein SEPA- oder BACS-Lastschriftmandat für die Belastung Ihres Bankkontos mit geschuldeten Beträgen erteilen, erhalten Sie die erforderliche Vorankündigung mindestens drei Tage vor der Belastung Ihres Bankkontos. Wir können geschuldete Beträge basierend auf einem von Ihnen erhaltenen SEPA- oder BACS-BACS- Lastschriftmandat einziehen, bis Sie das Mandat ausdrücklich kündigen. Wenn Sie kein Verbraucher mit Sitz in der EU oder im Vereinigten Königreich sind, verzichten Sie, soweit dies nach geltendem Recht möglich ist, darauf, über Abbuchungen jeweils einzeln informiert zu werden. Haben Sie die Abbuchung eines geschuldeten Betrags von einer bestimmten Zahlungsmethode autorisiert und schlägt ein von uns unternommener Abbuchungsversuch von dieser Zahlungsmethode aufgrund einer Handlung oder Unterlassung von Ihnen fehl, können wir Ihnen den fehlgeschlagenen Versuch wie in der Gebührenübersicht oder in den Teilen IV und V III bis VI unten dargelegt in Rechnung stellen.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Die Zahlungsabwicklung Bei Ebay, Nutzungsbedingungen Für Die Zahlungsabwicklung Bei Ebay

Zahlung von Gebühren und sonstigen von Ihnen geschuldeten Beträgen. Sofern Sie uns, unseren Verbundenen Unternehmen (insbesondere dem Verbundenen Unternehmen, das Ihnen die eBay-Dienste bereitstellt bereitstellt) oder Dritten (von denen Sie gemäß separater Vereinbarung Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der eBay-Dienste beziehen, z.B. Versanddienstleister), Beträge im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung, der eBay-AGB , sonstiger Dienstleistungsverträge, Grundsätze, Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorgaben schulden („ geschuldete Beträge “), ermächtigen Sie uns, diese Beträge von Ihnen wie nachfolgend weiter unten dargestellt einzuziehen. : Gebühren; Beträge, die unter „Rückgaben und abgebrochene Käufe; Rückerstattungen“, „Streitfälle“ oder „Bußgelder, Strafzahlungen und Kosten“ in Abschnitt 7 oben beschrieben werden; Beträge, die Sie dem eBay-Käuferschutz-Anbieter im Rahmen der eBay-AGB und des Grundsatzes zum eBay-Käuferschutz schulden; Steuern oder andere Abgaben im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung unserer Services oder der Services von Verbundenen Unternehmen, soweit diese nach den gesetzlichen Regelungen anfallen, sowie Beträge, die wir Ihnen fälschlicherweise ausgezahlt haben, obwohl Sie keinen rechtlichen Anspruch hierauf hatten (siehe Abschnitt 1 oben). Klarstellend weisen wir darauf hin, dass dieser Abschnitt 9 lediglich unsere Berechtigung enthält, solche Beträge einzuziehen, die Sie uns, unseren Verbundenen Unternehmen oder Dritten (wie oben beschrieben) bereits schulden. Mit dieser Ermächtigung entstehen keine neuen Zahlungsansprüche Ihnen gegenüber. In einigen Fällen können Verbundene Unternehmen Ansprüche, die sie Ihnen gegenüber haben, an uns abtreten. Die Einziehung der geschuldeten Beträge kann in Form einer Einmalzahlung, anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen unter Nutzung der folgenden Methoden erfolgen: Einbehalt der geschuldeten Beträge von Ihren derzeitigen oder zukünftigen Auszahlungen bezüglich jeglicher TransaktionenTransaktionen auf sämtlichen eBay-Konten, die wir für Sie führen; Einziehung von dem uns mitgeteilten Abrechnungskonto (für das Sie uns, soweit erforderlich, ein Lastschriftmandat erteilt oder auf sonstigem Wege zur Einziehung autorisiert haben); Belastung über das Zahlungsmittel oder die Zahlungsmethode, das/die Sie bei uns oder einem mit uns Verbundenen Unternehmen eingerichtet oder autorisiert haben (beispielsweise zur Begleichung von Verkäufergebühren oder Versandetiketten oder zur Streitbeilegung); Rückbuchung von Ihrem Stored-Value-Konto, wenn für Sie ein Stored-Value-Konto geführt wird; Rückbuchung von Ihrem Zahlungskonto, wenn für Sie ein Zahlungskonto geführt wird (siehe Ziffer III); und Beauftragung von Inkasso-Unternehmen oder Nutzung anderer Inkassoverfahren, allerdings nur, wenn die Einziehung über andere Methoden zuvor erfolglos geblieben ist. Sie ermächtigen uns, die Einziehungsmethode unter den oben aufgeführten zu wählen. In der Regel ziehen wir geschuldete Beträge von Ihren aktuellen oder zukünftigen Auszahlungen ab, die wir in Ihrem Auftrag bearbeiten. Wenn für Sie ein Stored-Value-Konto oder ein Zahlungskonto geführt wird, ziehen wir geschuldete Beträge von den Beträgen auf diesem Konto ab, bevor Sie Ihre Auszahlungen erhalten. Falls Ihre verfügbaren Auszahlungen oder Beträge auf einem Stored-Value- oder Zahlungskonto nicht ausreichen, um die Beträge abzudecken, belasten wir Ihr Abrechnungskonto oder eine andere von Ihnen hinterlegte Zahlungsmethode. Falls Sie mehrere Zahlungsmethoden hinterlegt haben, können Sie in Ihrem eBay-Konto eine bestimmte Zahlungsmethode als bevorzugte Zahlungsmethode für die Einziehung geschuldeter Beträge angeben. Zudem ermächtigen Sie das Verbundene Unternehmen, das Ihnen die eBay-Dienste bereitstellt , geschuldete Beträge in unserem Namen über die Zahlungsmethoden einzuziehen, die Sie zur Begleichung von offenen Beträgen bei dem Verbundenen Unternehmen hinterlegt haben. Wenn Sie uns ein SEPA- oder BACS-Lastschriftmandat für die Belastung Ihres Bankkontos mit geschuldeten Beträgen erteilen, erhalten Sie die erforderliche Vorankündigung mindestens drei Tage vor der Belastung Ihres Bankkontos. Wir können geschuldete Beträge basierend auf einem von Ihnen erhaltenen SEPA- oder BACS-BACS- Lastschriftmandat einziehen, bis Sie das Mandat ausdrücklich kündigen. Wenn Sie kein Verbraucher mit Sitz in der EU oder im Vereinigten Königreich sind, verzichten Sie, soweit dies nach geltendem Recht möglich ist, darauf, über Abbuchungen jeweils einzeln informiert zu werden. Haben Sie die Abbuchung eines geschuldeten Betrags von einer bestimmten Zahlungsmethode autorisiert und schlägt ein von uns unternommener Abbuchungsversuch von dieser Zahlungsmethode aufgrund einer Handlung oder Unterlassung von Ihnen fehl, können wir Ihnen den fehlgeschlagenen Versuch wie in der Gebührenübersicht oder in den Teilen IV und V unten dargelegt in Rechnung stellen.

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Zahlung von Gebühren und sonstigen von Ihnen geschuldeten Beträgen. Sofern Sie uns, unseren Verbundenen Unternehmen (insbesondere dem Verbundenen Unternehmen, das Ihnen die eBay-Dienste bereitstellt bereitstellt) oder Dritten (von denen Sie gemäß separater Vereinbarung Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der eBay-Dienste beziehen, z.B. Versanddienstleister), Beträge im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung, der eBay-AGB AGB, sonstiger Dienstleistungsverträge, Grundsätze, Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorgaben schulden (geschuldete Beträge Beträge“), ermächtigen Sie uns, diese Beträge von Ihnen wie nachfolgend weiter unten dargestellt einzuziehen. : Gebühren; Beträge, die unter „Rückgaben und abgebrochene Käufe; Rückerstattungen“, „Streitfälle“ oder „Bußgelder, Strafzahlungen und Kosten“ in Abschnitt 7 oben beschrieben werden; Beträge, die Sie dem eBay-Käuferschutz-Anbieter im Rahmen der eBay-AGB und des Grundsatzes zum eBay-Käuferschutz schulden; Steuern oder andere Abgaben im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung unserer Services oder der Services von Verbundenen Unternehmen, soweit diese nach den gesetzlichen Regelungen anfallen, sowie Beträge, die wir Ihnen fälschlicherweise ausgezahlt haben, obwohl Sie keinen rechtlichen Anspruch hierauf hatten (siehe Abschnitt 1 oben). Klarstellend weisen wir darauf hin, dass dieser Abschnitt 9 lediglich unsere Berechtigung enthält, solche Beträge einzuziehen, die Sie uns, unseren Verbundenen Unternehmen oder Dritten (wie oben beschrieben) bereits schulden. Mit dieser Ermächtigung entstehen keine neuen Zahlungsansprüche Ihnen gegenüber. In einigen Fällen können Verbundene Unternehmen Ansprüche, die sie Ihnen gegenüber haben, an uns abtreten. Die Einziehung der geschuldeten Beträge kann in Form einer Einmalzahlung, anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen unter Nutzung der folgenden Methoden erfolgen: Einbehalt der geschuldeten Beträge von Ihren derzeitigen oder zukünftigen Auszahlungen bezüglich jeglicher TransaktionenTransaktionen auf sämtlichen eBay-Konten, die wir für Sie führen; Einziehung von dem uns mitgeteilten Abrechnungskonto (für das Sie uns, soweit erforderlich, ein Lastschriftmandat erteilt oder auf sonstigem Wege zur Einziehung autorisiert haben); Belastung über das Zahlungsmittel oder die Zahlungsmethode, das/die Sie bei uns oder einem mit uns Verbundenen Unternehmen eingerichtet oder autorisiert haben (beispielsweise zur Begleichung von Verkäufergebühren oder Versandetiketten oder zur Streitbeilegung); Rückbuchung von Ihrem Stored-Value-Konto, wenn für Sie ein Stored-Value-Konto geführt wird; Rückbuchung von Ihrem Zahlungskonto, wenn für Sie ein Zahlungskonto geführt wird (siehe Ziffer III); und Beauftragung von Inkasso-Unternehmen oder Nutzung anderer Inkassoverfahren, allerdings nur, wenn die Einziehung über andere Methoden zuvor erfolglos geblieben ist. Sie ermächtigen uns, die Einziehungsmethode unter den oben aufgeführten zu wählen. In der Regel ziehen wir geschuldete Beträge von Ihren aktuellen oder zukünftigen Auszahlungen ab, die wir in Ihrem Auftrag bearbeiten. Wenn für Sie ein Stored-Value-Konto oder ein Zahlungskonto geführt wird, ziehen wir geschuldete Beträge von den Beträgen auf diesem Konto ab, bevor Sie Ihre Auszahlungen erhalten. Falls Ihre verfügbaren Auszahlungen oder Beträge auf einem Stored-Value- oder Zahlungskonto nicht ausreichen, um die Beträge abzudecken, belasten wir Ihr Abrechnungskonto oder eine andere von Ihnen hinterlegte Zahlungsmethode. Falls Sie mehrere Zahlungsmethoden hinterlegt haben, können Sie in Ihrem eBay-Konto eine bestimmte Zahlungsmethode als bevorzugte Zahlungsmethode für die Einziehung geschuldeter Beträge angeben. Zudem ermächtigen Sie das Verbundene Unternehmen, das Ihnen die eBay-Dienste bereitstellt bereitstellt, geschuldete Beträge in unserem Namen über die Zahlungsmethoden einzuziehen, die Sie zur Begleichung von offenen Beträgen bei dem Verbundenen Unternehmen hinterlegt haben. Wenn Sie uns ein SEPA- oder BACS-Lastschriftmandat für die Belastung Ihres Bankkontos mit geschuldeten Beträgen erteilen, erhalten Sie die erforderliche Vorankündigung mindestens drei Tage vor der Belastung Ihres Bankkontos. Wir können geschuldete Beträge basierend auf einem von Ihnen erhaltenen SEPA- oder BACS-BACS- Lastschriftmandat einziehen, bis Sie das Mandat ausdrücklich kündigen. Wenn Sie kein Verbraucher mit Sitz in der EU oder im Vereinigten Königreich sind, verzichten Sie, soweit dies nach geltendem Recht möglich ist, darauf, über Abbuchungen jeweils einzeln informiert zu werden. Haben Sie die Abbuchung eines geschuldeten Betrags von einer bestimmten Zahlungsmethode autorisiert und schlägt ein von uns unternommener Abbuchungsversuch von dieser Zahlungsmethode aufgrund einer Handlung oder Unterlassung von Ihnen fehl, können wir Ihnen den fehlgeschlagenen Versuch wie in der Gebührenübersicht oder in den Teilen IV und V unten dargelegt in Rechnung stellen.

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Zahlung von Gebühren und sonstigen von Ihnen geschuldeten Beträgen. Sofern Sie ermächtigen uns, von Ihnen sämtliche nachfolgend beschriebenen Beträge einzuziehen, die Sie uns oder unseren Verbundenen Unternehmen schulden (insbesondere dem nachfolgend „geschuldete Beträge“): Zahlung von Gebühren; Rückzahlung oder Ausgleich von Beträgen, die wir auf Grund eines Fehlers in der Zahlungsabwicklung oder aus anderen Gründen fälschlicherweise an Sie ausgezahlt haben; Entschädigungs- oder Ausgleichsansprüche, sofern wir Rückzahlungen, Rückerstattungen oder Vorauszahlungen an Käufer oder Dritte vornehmen, entweder in Ihrem Namen oder auf Grund Ihres Handelns oder Unterlassens (beispielsweise gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Zahlungsabwicklungsbedingungen zu „Streitigkeiten“, „Rückgaben und Stornierungen; Rückzahlungen“, „Käuferschutz“ oder „Bußgelder, Strafzahlungen und Verluste“) oder sonstige Rückerstattungsansprüche gegen Sie; Steuern im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung bei eBay oder Ihrer Nutzung der von uns oder den mit uns Verbundenen UnternehmenUnternehmen erbrachten Dienstleistungen, sofern anwendbar und gesetzlich vorgesehen; Kosten und Auslagen, einschließlich Anwaltsgebühren in angemessener Höhe, die sich aus einem Beschwerdeverfahren bezüglich einer Rückbuchung ergeben, das Ihnen von uns angestrengt wurde und an dem Sie sich beteiligen; sämtliche weitere Beträge, die eBay-Dienste bereitstellt ) oder Dritten (von denen Sie gemäß separater Vereinbarung Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der eBay-Dienste beziehen, z.B. Versanddienstleister), Beträge im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung, der eBay-AGB , sonstiger Dienstleistungsverträge, Grundsätze, Vereinbarungen von uns oder gesetzlicher Vorgaben schulden („ geschuldete Beträge “), ermächtigen Sie uns, diese Beträge von Ihnen wie nachfolgend dargestellt einzuziehen. Gebühren; Beträge, die unter „Rückgaben und abgebrochene Käufe; Rückerstattungen“, „Streitfälle“ oder „Bußgelder, Strafzahlungen und Kosten“ in Abschnitt 7 oben beschrieben werden; Beträge, die Sie dem eBay-Käuferschutz-Anbieter im Rahmen der eBay-AGB und des Grundsatzes zum eBay-Käuferschutz schulden; Steuern oder andere Abgaben im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung unserer Services oder der Services von Verbundenen Unternehmen, soweit diese nach den gesetzlichen Regelungen anfallen, sowie Beträge, die wir Ihnen fälschlicherweise ausgezahlt haben, obwohl Sie keinen rechtlichen Anspruch hierauf hatten (siehe Abschnitt 1 oben). Klarstellend weisen wir darauf hin, dass dieser Abschnitt 9 lediglich unsere Berechtigung enthält, solche Beträge einzuziehen, die Sie uns, unseren Verbundenen Unternehmen oder Dritten (wie oben beschrieben) bereits schulden. Mit dieser Ermächtigung entstehen keine neuen Zahlungsansprüche Ihnen gegenüber. In einigen Fällen können Verbundene Unternehmen Ansprüche, die sie Ihnen gegenüber haben, an uns abtretenfür Sie bereitgestellten Dienste anfallen. Die Einziehung der geschuldeten Beträge kann in Form einer Einmalzahlung, anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen unter Nutzung der folgenden Methoden erfolgen: Einbehalt der geschuldeten Beträge von Ihren derzeitigen oder zukünftigen Auszahlungen bezüglich jeglicher Transaktionen; Einziehung von dem uns mitgeteilten Abrechnungskonto (für das Sie uns, soweit erforderlich, ein Lastschriftmandat erteilt oder auf sonstigem Wege zur Einziehung autorisiert haben); Belastung über das Zahlungsmittel oder die Zahlungsmethode, das/die Sie bei uns oder einem mit uns Verbundenen Unternehmen eingerichtet oder autorisiert haben (beispielsweise zur Begleichung von Verkäufergebühren oder Versandetiketten oder zur Streitbeilegung); Rückbuchung Abrechnung des geschuldeten Betrags mit einer Rechnung, die Sie von Ihrem Storedeinem unserer Verbundenen Unternehmen für die Nutzung von eBay-Value-Konto, wenn für Sie ein Stored-Value-Konto geführt wird; Rückbuchung von Ihrem Zahlungskonto, wenn für Sie ein Zahlungskonto geführt wird (siehe Ziffer III)Diensten erhalten; und Beauftragung von Inkasso-Unternehmen oder Nutzung anderer Inkassoverfahren, allerdings nur, wenn die Einziehung über andere Methoden zuvor erfolglos geblieben ist. Sie ermächtigen uns, die Einziehungsmethode unter den oben aufgeführten zu wählen. In der Regel ziehen wir geschuldete Beträge von Ihren aktuellen oder zukünftigen Auszahlungen ab, die wir in Ihrem Auftrag bearbeiten. Wenn für Sie ein Stored-Value-Konto oder ein Zahlungskonto geführt wird, ziehen wir geschuldete Beträge von den Beträgen auf diesem Konto ab, bevor Sie Ihre Auszahlungen erhalten. Falls Ihre verfügbaren Auszahlungen oder Beträge auf einem Stored-Value- oder Zahlungskonto nicht ausreichen, um die Beträge abzudecken, belasten wir Ihr Abrechnungskonto oder eine andere von Ihnen hinterlegte Zahlungsmethode. Falls Sie mehrere Zahlungsmethoden hinterlegt haben, können Sie in Ihrem eBay-Konto eine bestimmte Zahlungsmethode als bevorzugte Zahlungsmethode für die Einziehung geschuldeter Beträge angebenBeitreibungsverfahren. Zudem ermächtigen Sie das Verbundene Unternehmen, das Ihnen mit dem Sie den Nutzungsvertrag über die Erbringung der eBay-Dienste bereitstellt unter Geltung der eBay-AGB abgeschlossen haben, geschuldete sämtliche geschuldeten Beträge in unserem Namen über die Zahlungsmethoden jede Zahlungsmethode einzuziehen, die Sie zur Begleichung von offenen Beträgen Zahlung bei dem Verbundenen Unternehmen hinterlegt haben. Soweit erforderlich, werden wir Ihnen die Belastung der geschuldeten Beträge ankündigen. Soweit dies nach geltendem Recht möglich ist, verzichten Sie auf alle Ihnen möglicherweise zustehenden Rechte, eine Vorankündigung für bestimmte vorab autorisierte Belastungen zu erhalten. Wenn Sie uns ein SEPA- oder BACS-Lastschriftmandat für die Belastung Ihres Bankkontos mit geschuldeten Beträgen erteilen, erhalten Sie die erforderliche Vorankündigung mindestens drei Tage vor der Belastung Ihres Bankkontos. Wir können geschuldete Beträge basierend auf einem von Ihnen erhaltenen SEPA- oder BACS-Lastschriftmandat einziehen, bis Sie das Mandat ausdrücklich kündigen. Wenn Sie kein Verbraucher mit Sitz in der EU oder im Vereinigten Königreich sind, verzichten Sie, soweit dies nach geltendem Recht möglich ist, darauf, über Abbuchungen jeweils einzeln informiert zu werden. Haben Sie die Abbuchung eines geschuldeten Betrags von einer bestimmten Zahlungsmethode autorisiert und schlägt Schlägt ein von uns unternommener Abbuchungsversuch Versuch, einen geschuldeten Betrag von dieser einer durch Sie autorisierten Zahlungsmethode abzubuchen, aufgrund einer Handlung oder Unterlassung von Ihnen fehl, können wir Ihnen den fehlgeschlagenen Versuch wie in auf der Gebührenübersicht Gebührenseite oder in den Teilen IV und III bis V unten dargelegt in Rechnung stellen. Wird Ihnen eine Zahlung irrtümlich geleistet oder erhalten Sie Gelder, die Ihnen zum Zeitpunkt der Auszahlung nicht zustehen, stimmen Sie zu, uns auf entsprechendes Verlangen diesen Betrag unverzüglich entsprechend der von uns getroffenen Festlegung und gemäß unserer Weisung zurück zu erstatten.

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