ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Musterklauseln

ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Dieser Teil I der Zahlungsabwicklungsbedingungen gilt für sämtliche Zahlungsdienste, die eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaften (in diesem Teil auch gemeinsam als „wir“ oder „uns“ bezeichnet) für Sie erbringen.
ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. 1.1 Zahlungen sind sofort ohne Abzug in Euro fällig. Sämtliche Zahlungen sind wirksam geleistet an dem Tag, an dem der Betrag unserem Konto gutgeschrieben wird. Im Fall von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. 1.2 Falls vereinbart, wird Skonto gewährt, wenn alle vorhergehenden Rechnungen beglichen sind, mit Ausnahme solcher Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen des Kunden entgegenstehen. Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich. 1.3 Der Kunde darf keine Zurückbehaltungsrechte aus anderen Geschäften, auch der laufenden Geschäftsverbindung, geltend machen. Die Aufrechnung seitens der Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten. 1.4 Der Kunde kommt spätestens 14 Tage nach Lieferung oder bei Überschreitung eines darüber hinausgehenden Zahlungszieles in Verzug. In diesen Fällen berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines etwaigen weiteren Schadens bleibt vorbehalten. 1.5 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB zu, und zwar auch für alle weiteren ausstehenden Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit den Kunden. Bewirkt der Kunde die Leistung nicht oder leistet er nicht Sicherheit in angemessener Frist, sind wir auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung fällig zu stellen. 1.6 In den Fällen der Nr. 1.4 und 1.5 können wir für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung verlangen. 1.7 Die in Nr. 1.6 genannten Folgen kann der Kunde durch Sicherheitsleistungen in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. 1.8 Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug unberührt.
ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. 4.1. Sperrungen Der Internetpräsenz: Design Studio ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Design Studio verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Im Verzugsfall berechnet Design Studio Zinsen in Höhe von fünf Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Weiterhin wird die Internetpräsenz des Kunden ohne weiter Vorankündigung sofort gesperrt, wenn: • der Kunde mit der Zahlung jeglicher Entgelte (offener Posten gegenüber Design Studio, Xxx Xxxxxx) für mehr als 10 Kalendertage in Verzug gerät; • der Kunde schuldhaft gegen eine der in Ziffern 4; 8.1, 8.2 bzw. 9.4 geregelten Pflichten verstößt • der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 9.4 geregelten Anforderungen genügt. 4.2. Die Gebühr für die einmalige Servereinrichtung und die Host und ASP-Gebühren sind jeweils im Voraus zu entrichten. Design Studio ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung). Werden die Gebühren nicht rechtzeitig bezahlt, sind wir berechtigt, den Zugriff auf die Dienste in jede Richtung ohne weitere Ankündigung zu sperren. Eine solche Sperre gilt nicht als Vertragsunterbrechung. Für das Sperren der Dienste wird eine pauschale Administrationsgebühr in Höhe von 20 Euro in Rechnung gestellt. Das Freischalten nach erfolgter Zahlung ist gratis. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keinerlei Haftung für irgendwelche Schäden übernehmen, die durch das Sperren unserer Dienste entstehen können. 4.3. Der Kunde erhält seine Rechnungen per Email im signiertem *pdf Format. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist Design Studio berechtigt, hierfür pro Rechnung EUR 2,90 zu verlangen. 4.4. Der Kunde kann Design Studio ermächtigen, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen. Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung ei...
ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins sind wir berechtigt, Zinsen in der gesetzlich festgelegten Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu erheben. Unser Recht zur Geltendmachung höherer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Preise sind dem Preisblatt in Anlage 1 zu entnehmen. Die Preise sind brutto zu verstehen und beinhalten die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise. Bei unterjährigem Vertragsbeginn erfolgt die Rechnungsstellung nach Vertragsschluss anteilig für den Zeitraum ab dem Monat des Vertragsschlusses bis zum folgenden Rechnungstermin. Im Fall einer Kündigung erfolgt die Rechnungstellung nach Wirksamwerden der Kündigung. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, spätestens aber zu dem in der Rechnung angegebenen Termin fällig und ohne Abzug im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens oder mittels Überweisung zu zahlen. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann eine Deaktivierung der Ladekarte erfolgen. Die Ladekarte wird wieder aktiviert, wenn die offenen Forderungen in voller Höhe ausgeglichen sind. Kassel, den 01.08.2020 Städtische Werke Aktiengesellschaft, Xxxxxx Xxxxxx 0.) Preisblatt Arbeitspreis 33 Ct / kWh Zeitgebühr 2 Ct / Min (ab der dritten Stunde) Arbeitspreis 39 Ct / kWh Zeitgebühr 2 Ct / Min (ab der dritten Stunde) Ladekosten außerhalb des Ladenetzverbundes Arbeitspreis 33 Ct / kWh Zeitgebühr 2 Ct / Min (ab der dritten Stunde) Einmalgebühr 4 € (pro Ladevorgang) Arbeitspreis 39 Ct / kWh Zeitgebühr 2 Ct / Min (ab der dritten Stunde) Einmalgebühr 4 € (pro Ladevorgang)
ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. 5.1 SECUR stellt dem Kunden die erbrachten Lieferungen und Leistungen auf der Grundlage der jeweils gültigen Listenpreise zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung. 5.2 Die erste Mietrate wird fällig nach Übergabe der Geräte an den Kunden oder dessen Beauftragten, spätestens nach Abschluss der Montage, sofern SECUR die Montage durchführte. Über die Höhe der Mietrechnung erhält der Kunde eine Rechnung. 5.3 Rechnungen sind sofort ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er seiner Zahlungsverpflichtu ng nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung nachgekommen ist. 5.4 Bei Zahlungsverzug ist SECUR berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 5,00 € je Mahnung zu berechnen. 5.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn die ihm zustehende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SECUR anerkannt ist.
ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Für sämtliche Leistungen von Uniport ist die jeweils aktuelle und gültige PREISLISTE maßgeblich. Zu allen Preisen kommen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle sonstigen, allenfalls zu entrichtenden Abgaben (insb Werbesteuer) in ihrer jeweils geltenden Höhe hinzu. Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist durch den Vertragspartner fallen Verzugszinsen von 10% per anno an und behält sich Uniport das Recht vor, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Uniport ist berechtigt, für die Einmahnung fälliger Ansprüche bei einer ersten Mahnung 5 €, bei einer der zweiten Mahnung 10 € an Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner ist nur mit seitens Uniport unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Vertragspartners zulässig.
ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Soweit in den Besonderen Bedingungen nichts Anderweitiges vereinbart ist, zahlt der AG die Vergütung des Consultants wie folgt: Die Anzahlung, die in den Besonderen Besondere Bedingungen beschrieben ist und 20 % des Auftragswertes nicht überschreiten darf, ist innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum dieses Consultingvertrages gegen Vorlage einer Rechnung sowie nach Maßgabe der Besonderen Bedingungen gegen Vorlage einer Anzahlungsgarantie fällig. Zwischenzahlungen erfolgen gegen Vorlage entsprechender Rechnungen in der Regel mit einer Zahlung pro Quartal. Die erste Rechnung nach der Anzahlung darf frühestens nach 3 Monaten nach dem Tag des Ausführungsbeginns gestellt werden. Die Schlusszahlung erfolgt nach vollständiger Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen und schriftlicher Billigung durch den AG und den Consultant sowie dem vorhergehenden Eingang einer Nicht-Beanstandung durch die KfW. Die Vergütung für außergewöhnliche Leistungen ist im Auftragswert enthalten. Ungeachtet dessen hat der Consultant Anspruch auf zusätzliche Vergütung für außergewöhnliche Leistungen nur bei Leistungsänderungen, wenn die außergewöhnlichen Leistungen somit geänderte Leistungen darstellen und eine gesonderte Vergütung für die außergewöhnlichen Leistungen gemäß Absatz 4.3 vereinbart wurde. [Leistungsänderungen]. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Im Falle einer pauschalen Vergütung sind Zahlungen an den Consultant in einer zuvor festgelegten und in den Besonderen Bedingungen beschriebenen Anzahl Zwischenzahlungen zu leisten. Falls die Zwischenzahlungen von der Umsetzung von Meilensteinen abhängt, werden diese in den Besonderen Bedingungen eindeutig festgelegt. Im Falle einer zeitabhängigen Vergütung sind Zahlungen an den Consultant auf Grundlage der in Anlage 8 [Tabelle zur Kostenkalkulation und Berechnung] festgelegten Preise pro Einheit und entsprechend der Bestimmungen der Besonderen Bedingungen zu leisten. Jeder Rechnung muss eine Ausgabenübersicht auf Grundlage von Anlage 8 [Tabelle zur Kostenkalkulation und Berechnung] beigefügt werden, aus der der Auftragswert, die vorherigen kumulativen Ausgaben, die aktuellen Ausgaben, kumulativen Ausgaben und das verbleibende Budget hervorgehen. Die Zwischenzahlungen werden anteilsmäßig um (i) die Vorauszahlung und (ii) den in den Sonderbedingungen vereinbarten Einbehaltungsbetrag reduziert. Der Mindestbetrag pro Rechnung beträgt EUR 20.000, mit Ausnahme der Abschlussrechnung. Etwaige sonstige Kosten sind gemeinsam mit den vereinbarten Zwisc...
ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. 21.1 Zusätzlich zu den vom Anschlussnehmer zu tragenden Kosten hat der Anschlussnehmer an bayernets die darauf entfallende Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu zahlen. Dies gilt auch für zu leistende Anzahlungen. 21.2 Rechnungen der bayernets werden zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungster- min fällig. Zahlungen sind rechtzeitig erbracht, wenn der fällige Betrag zum Fälligkeits- zeitpunkt auf dem jeweils in der Rechnung angegebenen Konto in frei verfügbaren Mit- teln gutgeschrieben worden ist. 21.3 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, so ist bayernets - unbeschadet weitergehen- der Ansprüche - berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen von der Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gemachten Basiszinssatz zu verlangen. 21.4 Einwendungen gegen Rechnungen der bayernets sind vom Anschlussnehmer unverzüg- lich und schriftlich gegenüber bayernets zu erheben. Sie berechtigen den Anschlussneh- mer, sofern nicht offensichtliche Rechenfehler vorliegen, nicht zum Zahlungsaufschub, zur Zahlungskürzung oder Zahlungsverweigerung. 21.5 Gegen die Ansprüche der bayernets kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten und nicht verjährten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.