ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Musterklauseln
ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. 1. Zahlungsabwicklung bei eBay
2. Internationale Verkäufe
ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Dieser Teil I der Zahlungsabwicklungsbedingungen gilt für sämtliche Zahlungsdienste, die eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaften (in diesem Teil auch gemeinsam als „wir“ oder „uns“ bezeichnet) für Sie erbringen.
ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. 6.1 Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zu- züglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.
6.2 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am fünfzehnten Kalender- tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandat bucht die T-Sys- tems MMS den Rechnungsbetrag nicht vor dem zwölften Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab.
6.3 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehal- tungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrags- verhältnis zu.
6.4 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der Leistungser- bringung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für je- den Tag anteilig berechnet. Ein voller monatlicher Preis wird be- rechnet, wenn der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Monats kündigt, dies gilt nicht bei einer Kündigung aus wichti- gem Grund.
6.5 Wird die Vergütung nach Aufwand berechnet, so werden dieser die bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preise der T-Systems MMS zugrunde gelegt soweit nichts anderes vereinbart ist. In diesem Fall dokumentiert die T-Systems MMS die Art und Dauer der Tätigkeiten und fügt diese der Rechnung als Anlage bei.
6.6 Ist eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, hat die T-Systems MMS Anspruch auf Anzahlung für in sich abgeschlossene Teile des Werkes. Die Anzahlungen für die erbrachten Leistungen wer- den nach Abschluss der folgenden Projektphasen fällig: - Vertragsbeginn; - erste Teillieferung; - Bereitstellung zur Abnahme; - Abnahme.
6.7 Zusätzlich zur Vergütung berechnet die T-Systems MMS entstan- dene Reisekosten monatlich nachträglich. Reisezeiten werden nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. 1.1. Zahlungen sind sofort ohne Abzug in Euro fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Fall von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. Falls vereinbart, wird Skonto gewährt, wenn alle vorhergehenden Rechnungen beglichen sind, mit Ausnahme solcher Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen des Kunden entgegenstehen. Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich.
1.2. Der Kunde darf keine Zurückbehaltungsrechte aus anderen Geschäften, auch der laufenden Geschäftsverbindung, geltend machen. Die Aufrechnung seitens der Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
1.3. Der Kunde kommt spätestens 14 Tage nach Lieferung oder bei Überschreitung eines darüberhinausgehenden Zahlungszieles in Verzug. In diesen Fällen berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines etwaigen weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
1.4. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB zu, und zwar auch für alle weiteren ausstehenden Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit den Kunden. Bewirkt der Kunde die Leistung nicht oder leistet er nicht Sicherheit in angemessener Frist, sind wir auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung fällig zu stellen.
1.5. In den Fällen der Nr. 1.3 und 1.4 können wir für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung verlangen.
1.6. Die in den Nr. 1.3 bis 1.5 genannten Folgen kann der Kunde durch Sicherheitsleistungen in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden.
1.7. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug unberührt.
ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Die Zahlung hat innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Nach erfolgter Mahnung mit Nachfristsetzung werden Mahngebühren in Höhe von 5,- EUR berechnet und Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigem Lombard-Satz der Deutschen Bundesbank fällig. Die Forderung weiteren Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgenommen. Sind Leistungen, die xxxxxx.xxx für den Kunden erbringt, nicht in der Preisliste geregelt, so müssen diese vor Leistungserbringung vereinbart werden.
ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. 19 Kaufpreis
(1) Der Kaufpreis wird im Kaufvertrag vereinbart. Er berechnet sich nach dem ebenfalls im Kaufvertrag festgelegten Abrechnungsmaß.
(2) Der Kaufpreis ist für die Maßeinheit des jeweiligen Holzes nach Holzart, Sorte, Güte- und Stärkeklasse festzulegen.
ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. 21.1 Zusätzlich zu den vom Anschlussnehmer zu tragenden Kosten hat der Anschlussnehmer an bayernets die darauf entfallende Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu zahlen. Dies gilt auch für zu leistende Anzahlungen.
21.2 Rechnungen der bayernets werden zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungster- min fällig. Zahlungen sind rechtzeitig erbracht, wenn der fällige Betrag zum Fälligkeits- zeitpunkt auf dem jeweils in der Rechnung angegebenen Konto in frei verfügbaren Mit- teln gutgeschrieben worden ist.
21.3 Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, so ist bayernets - unbeschadet weitergehen- der Ansprüche - berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen von der Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gemachten Basiszinssatz zu verlangen.
21.4 Einwendungen gegen Rechnungen der bayernets sind vom Anschlussnehmer unverzüg- lich und schriftlich gegenüber bayernets zu erheben. Sie berechtigen den Anschlussneh- mer, sofern nicht offensichtliche Rechenfehler vorliegen, nicht zum Zahlungsaufschub, zur Zahlungskürzung oder Zahlungsverweigerung.
21.5 Gegen die Ansprüche der bayernets kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten und nicht verjährten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Für sämtliche Leistungen von Uniport ist die jeweils aktuelle und gültige PREISLISTE maßgeblich. Zu allen Preisen kommen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle sonstigen, allenfalls zu entrichtenden Abgaben (insb Werbesteuer) in ihrer jeweils geltenden Höhe hinzu. Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist durch den Vertragspartner fallen Verzugszinsen von 10% per anno an und behält sich Uniport das Recht vor, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Uniport ist berechtigt, für die Einmahnung fälliger Ansprüche bei einer ersten Mahnung 5 €, bei einer der zweiten Mahnung 10 € an Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner ist nur mit seitens Uniport unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Vertragspartners zulässig.
ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Soweit in den Besonderen Bedingungen nichts Anderweitiges vereinbart ist, zahlt der AG die Vergütung des Consultants wie folgt: Die Anzahlung, die in den Besonderen Besondere Bedingungen beschrieben ist und 20 % des Auftragswertes nicht überschreiten darf, ist innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum dieses Consultingvertrages gegen Vorlage einer Rechnung sowie nach Maßgabe der Besonderen Bedingungen gegen Vorlage einer Anzahlungsgarantie fällig. Zwischenzahlungen erfolgen gegen Vorlage entsprechender Rechnungen in der Regel mit einer Zahlung pro Quartal. Die erste Rechnung nach der Anzahlung darf frühestens nach 3 Monaten nach dem Tag des Ausführungsbeginns gestellt werden. Die Schlusszahlung erfolgt nach vollständiger Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen und schriftlicher Billigung durch den AG und den Consultant sowie dem vorhergehenden Eingang einer Nicht-Beanstandung durch die KfW. Die Vergütung für außergewöhnliche Leistungen ist im Auftragswert enthalten. Ungeachtet dessen hat der Consultant Anspruch auf zusätzliche Vergütung für außergewöhnliche Leistungen nur bei Leistungsänderungen, wenn die außergewöhnlichen Leistungen somit geänderte Leistungen darstellen und eine gesonderte Vergütung für die außergewöhnlichen Leistungen gemäß Absatz 4.3 vereinbart wurde. [Leistungsänderungen]. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Im Falle einer pauschalen Vergütung sind Zahlungen an den Consultant in einer zuvor festgelegten und in den Besonderen Bedingungen beschriebenen Anzahl Zwischenzahlungen zu leisten. Falls die Zwischenzahlungen von der Umsetzung von Meilensteinen abhängt, werden diese in den Besonderen Bedingungen eindeutig festgelegt. Im Falle einer zeitabhängigen Vergütung sind Zahlungen an den Consultant auf Grundlage der in Anlage 8 [Tabelle zur Kostenkalkulation und Berechnung] festgelegten Preise pro Einheit und entsprechend der Bestimmungen der Besonderen Bedingungen zu leisten. Jeder Rechnung muss eine Ausgabenübersicht auf Grundlage von Anlage 8 [Tabelle zur Kostenkalkulation und Berechnung] beigefügt werden, aus der der Auftragswert, die vorherigen kumulativen Ausgaben, die aktuellen Ausgaben, kumulativen Ausgaben und das verbleibende Budget hervorgehen. Die Zwischenzahlungen werden anteilsmäßig um (i) die Vorauszahlung und (ii) den in den Sonderbedingungen vereinbarten Einbehaltungsbetrag reduziert. Der Mindestbetrag pro Rechnung beträgt EUR 20.000, mit Ausnahme der Abschlussrechnung. Etwaige sonstige Kosten sind gemeinsam mit den vereinbarten Zwisc...
ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins sind wir berechtigt, Zinsen in der gesetzlich festgelegten Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu erheben. Unser Recht zur Geltendmachung höherer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.