Zahlungsabwicklung, Zinsberechnung. (1) Geldpolitische Geschäfte werden, mit Ausnahme von Devisenzahlungen bei Devisen- swapgeschäften (s. Nr. 19), in Euro abgewickelt. (2) Zinsen werden bei geldpolitischen Geschäften nach der Euro-Zinsmethode (Kalen- dertage/360) berechnet.
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Zahlungsabwicklung, Zinsberechnung. (1) Geldpolitische Geschäfte werden, mit Ausnahme von Devisenzahlungen bei Devisen- swapgeschäften (s. Nr. 19), in Euro abgewickelt.
(2) Zinsen werden bei geldpolitischen Geschäften nach der Euro-Zinsmethode (Kalen- dertage/360Kalendertage/360) berechnet.
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Zahlungsabwicklung, Zinsberechnung. (1) Geldpolitische Geschäfte werden, mit Ausnahme von Devisenzahlungen bei Devisen- swapgeschäften (s. Nr. 19), in Euro abgewickelt.
(2) Zinsen werden bei geldpolitischen Geschäften nach der Euro-Zinsmethode (Kalen- dertage/360Kalender- tage/360) berechnet.
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Zahlungsabwicklung, Zinsberechnung. (1) Geldpolitische Geschäfte werden, mit Ausnahme von Devisenzahlungen bei Devisen- swapgeschäften (s. Nr. 19), in Euro abgewickelt.
(2) Zinsen werden bei geldpolitischen Geschäften nach der Euro-Zinsmethode (Kalen- dertage/360) berechnet.
(3) Sofern vereinbart, können Zinssätze nach dem Durchschnitt eines in Bezug genom- menen Zinssatzes während der Laufzeit eines geldpolitischen Geschäfts berechnet werden. Der so ermittelte Zinssatz ist auf die achte Dezimalstelle zu runden.
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