Common use of Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind Clause in Contracts

Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind. Diese müssen einen Risikohinweis darauf enthalten, dass der Anleger seinen Kapitaleinsatz ganz oder teilweise verlieren könnte, sowie gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass die Haftung des Anlegers nicht auf den Wert seiner Anlage beschränkt ist, sowie eine Beschreibung der Umstände, unter Allgemeine Risikofaktoren von Zertifikaten Die nachfolgenden allgemeinen Risikofaktoren gelten für alle Zertifikatstypen: • Bei den Zertifikaten besteht das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust (Risiko eines Totalverlustes). • Etwaige Transaktionskosten können sich negativ auf die Höhe des Gewinns bzw. Verlustes auswirken. • Eine Kreditfinanzierung des Erwerbs von Zertifikaten erhöht das Verlustrisiko der Anleger erheblich. • Die Zertifikate werfen keinen laufenden Ertrag ab und gewähren insbesondere keinen Anspruch auf Zins- oder Dividendenzahlungen. • Das Risiko von Wertverlusten besteht bereits während der Laufzeit der Zertifikate. • Anleger tragen das Ausfallrisiko des Emittenten der Zertifikate. Die Zertifikate sind weder durch einen Einlagensicherungsfonds noch durch eine staatliche Einrichtung abgesichert oder garantiert. • Absicherungsgeschäfte des Emittenten können erheblichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Basiswerts haben und damit auch die Art und Höhe des Auszahlungsbetrags negativ beeinflussen. • Anleger werden möglicherweise nicht in der Lage sein, sich gegen Risiken aus den Zertifikaten abzusichern. denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. • Der Sekundärmarkt für Zertifikate kann eingeschränkt sein oder die Zertifikate können keine Liquidität aufweisen, wodurch der Wert der Zertifikate oder die Möglichkeit, diese zu veräußern, negativ beeinflusst werden kann. • Der Emittent bestimmt die An- und Verkaufskurse mittels interner Preisbildungsmodelle unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren. Der Preis kommt also anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Die von dem Emittenten gestellten Preise können daher von dem finanzmathematischen Wert der Zertifikate bzw. dem wirtschaftlich zu erwartenden Preis abweichen. • Die Verfügbarkeit des elektronischen Handelssystems des Emittenten kann eingeschränkt sein, wodurch die Möglichkeit, die Zertifikate zu handeln, negativ beeinflusst werden kann. • Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Handelbarkeit der Zertifikate im Sekundärmarkt unmittelbar vor Endfälligkeit eingestellt wird und sich maßgebliche Faktoren zwischen dem letzten Handelstag und dem Fälligkeitstag noch zu Ungunsten des Anlegers ändern können. • Der Preis des Basiswerts muss unter Umständen geschätzt werden, sofern die Zertifikate zu Zeiten gehandelt werden, zu denen am Heimatmarkt des Basiswerts kein Handel stattfindet. Demzufolge können sich die vom Emittenten außerhalb der Handelszeiten des Basiswerts am Heimatmarkt gestellten Zertifikatpreise als zu hoch oder zu niedrig erweisen. • Je geringer die Markttiefe des Basiswerts ist, desto höher sind tendenziell die Absicherungskosten des Emittenten der Zertifikate, die der Emittent bei seiner Kursstellung für die Zertifikate berücksichtigen und an die Zertifikatsinhaber weitergeben wird. • Die in den Endgültigen Bedingungen angegebene Angebotsgröße lässt keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Zertifikate im Sekundärmarkt zu. • Anleger, die sich mit einem Kauf der angebotenen Zertifikate gegen Marktrisiken in Verbindung mit einer Anlage in dem Basiswert absichern möchten, sollten sich darüber bewusst sein, dass die Wertentwicklung der Zertifikate keine parallele Wertentwicklung zu dem jeweiligen Kurs des Basiswerts aufweist. • Marktstörungen können negative Auswirkungen auf den Wert der Zertifikate haben. • Sollte der Emittent oder die jeweilige Ausübungsstelle tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten aus den Zertifikaten in rechtlich zulässiger Weise zu erfüllen, verschiebt sich die Fälligkeit dieser Verbindlichkeiten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Erfüllung der Verbindlichkeiten wieder möglich ist. • Anpassungen können zum Austausch des Basiswerts und zu einer wesentlichen Veränderung des Zertifikatspreises führen. Soweit eine Anpassung des Basiswerts an die eingetretenen Änderungen unmöglich sein sollte, ist der Emittent berechtigt, die Zertifikate außerordentlich zu kündigen und zu einem nach billigem Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlen. Anleger erleiden einen Verlust, wenn der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. • Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Zertifikate durch den Emittenten trägt der Anleger das Risiko, dass seine Erwartungen auf einen Wertzuwachs der Zertifikate aufgrund der vorzeitigen Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden können (Renditerisiko). Ferner trägt der Anleger das Risiko, den vom Emittenten nach billigem Ermessen ermittelten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen zu können (Wiederanlagerisiko). • Eine Wertminderung der Zertifikate kann aufgrund sonstiger wertbestimmenden Faktoren, wie Zinssätze am Geldmarkt, erwartete Dividenden und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten eintreten. • Berichtigungen, Änderungen oder Ergänzungen der Zertifikatsbedingungen können nachteilig für Zertifikatsinhaber sein. • Es besteht das Risiko des Einbehalts von U.S. Quellensteuer. • Es besteht das Risiko, dass Anleger im Fall der Anwendbarkeit der US- Bundesquellenbesteuerung auf "Ausschüttungsgleiche" Zahlungen (Dividend Equivalent Payments) einen geringeren Betrag erhalten als den, den sie andernfalls erhalten hätten. • Es besteht das Risiko der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wodurch künftig jeder Verkauf, Kauf oder Austausch der Zertifikate Gegenstand einer solchen Besteuerung sein kann. Hierdurch kann auch der Wert der Zertifikate negativ beeinflusst werden. Produktbezogene Risikofaktoren Produkt Nr. 12: Besondere Risikofaktoren von Faktor Zertifikaten: Risiko von Anlagen in gehebelte Basiswerte Faktor Zertifikate beziehen sich ausschließlich auf Indizes, die aus mehreren Indexbestandteilen, wie z. B. Aktien, bestehen können, aber auch einzelne Indexbestandteile, wie z. B. einen einzelnen Future-Preis, einen einzelnen Aktienkurs oder einen einzelnen Rohstoffpreis abbilden können. Im Unterschied zu anderen Open End Zertifikaten sind diese Zertifikate gehebelt. Es ist zu beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Aufgrund des Hebelfaktors haben Schwankungen an den Kapitalmärkten einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment an. Risiko der Beendigung der Laufzeit durch Ausübung durch den Zertifikatsinhaber oder durch Kündigung des Emittenten Bei Faktor Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die im Gegensatz zu Zertifikaten mit einer festen Laufzeit (sog. "Closed-End Zertifikate") keine festgelegte Laufzeit haben. Bei Faktor Zertifikaten besteht jedoch das Risiko einer unvorhergesehenen Beendigung der Laufzeit. Die Laufzeit der Zertifikate endet entweder mit wirksamer Ausübung der Zertifikate entsprechend den jeweiligen Zertifikatsbedingungen (jeweils nur in Bezug auf die wirksam ausgeübten Zertifikate) oder durch eine Kündigung sämtlicher Zertifikate durch den Emittenten. Die Zertifikate können durch die Zertifikatsinhaber mit Wirkung zu bestimmten in den Zertifikatsbedingungen definierten Ausübungstagen ausgeübt werden. Das Ausübungsrecht der Zertifikatsinhaber unterliegt gewissen in den Zertifikatsbedingungen näher definierten Ausübungsbedingungen. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der jeweilige Ausübungstag, an dem die Voraussetzungen einer wirksamen Ausübung vorliegen, als Bewertungstag. Der Emittent ist berechtigt, die Zertifikate einer Serie insgesamt gemäß den Zertifikatsbedingungen zu kündigen. Eine solche Kündigung der Zertifikate wird den Zertifikatsinhabern im Vorhinein gemäß den Zertifikatsbedingungen bekannt gemacht. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der in der Bekanntmachung genannte Kündigungstermin als Bewertungstag. Im Hinblick auf das Kündigungsrecht des Emittenten sollten Anleger nicht darauf vertrauen, die Zertifikate mit Wirkung zu einem bestimmten Ausübungstag ausüben zu können. Eine Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. eine Kündigung durch den Emittenten haben zur Folge, dass der Zertifikatsinhaber nur bis zum Einlösungstag bzw. Kündigungstermin an der Wertentwicklung des Basiswerts teilnimmt. Eine Teilnahme an einer möglichen weiteren Wertentwicklung des Basiswerts ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Emittenten trägt der Anleger das Wiederanlagerisiko hinsichtlich des Kündigungsbetrags. Dies bedeutet, dass er den durch den Emittenten im Falle einer Kündigung gegebenenfalls ausgezahlten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen kann als denen, die beim Erwerb des Zertifikats vorlagen. Risiko der Unvorhersehbarkeit des Auszahlungsbetrags bei Ausübung Im Falle der Ausübung von Zertifikatsrechten ist der Erlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar, da der Referenzpreis des Basiswerts, der für die Berechnung des Auszahlungsbetrags maßgeblich ist, erst nach Erfüllung sämtlicher Ausübungsvoraussetzungen festgestellt wird. Je länger die technische Abwicklung einer Ausübung dauert und je höher die Volatilität des Basiswerts ist, desto größer ist das Risiko, dass sich der Basiswert zwischen dem Zeitpunkt, in dem sich ein Zertifikatsinhaber zur Ausübung entschließt und an dem der Referenzpreis der Ausübung festgestellt wird, negativ entwickelt. Weiterhin kann gegebenenfalls ein weiterer Verlust aufgrund einer negativen Wechselkursschwankung während des vorgenannten Zeitraumes bestehen. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Sofern der Zertifikatsinhaber weniger als das Mindesteinlösungsvolumen an Zertifikaten hält, kann er sein Ausübungsrecht nicht ausüben, sondern muss entweder die Differenz zu dem Mindesteinlösungsvolumen zukaufen, um ausüben zu können, oder es bleibt ihm nur die Möglichkeit, die Zertifikate zu verkaufen. Risiko im Falle der Anwendbarkeit einer Management Gebühr und/oder einer Kommission Gegebenenfalls wird während der Laufzeit des Zertifikats bzw. bei Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. bei der Kündigung durch den Emittenten eine Management Gebühr und/oder eine Kommission (z. B. eine Gap Kommission) von dem Emittenten berechnet. Eine solche Gebühr kann den Auszahlungsbetrag bzw. die maßgebliche Wertentwicklung des Basiswerts entsprechend der Höhe der Gebühr und/oder Kommission mindern. Daher kann jede derartige Gebühr und/oder Kommission einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Zertifikats haben. Gegebenenfalls ist der Emittent berechtigt, die Höhe der Management Gebühr und/oder Kommission während der Laufzeit der Zertifikate anzupassen. Im schlechtesten Fall kann es bei Faktor Zertifikaten zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der maßgebliche Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag null beträgt. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko in Zusammenhang mit Indizes als Basiswert Bei auf Indizes bezogenen Zertifikaten hängt die Höhe des Auszahlungsbetrags von der Wertentwicklung des Index ab. Risiken des Index sind damit auch Risiken der Zertifikate. Die Wertentwicklung des Index hängt wiederum von den einzelnen Indexbestandteilen ab, aus denen sich der jeweilige Index zusammensetzt. Während der Laufzeit kann der Marktwert der Zertifikate jedoch auch von der Wertentwicklung des Index bzw. der Indexbestandteile abweichen. Risiko im Fall von gehebelten Indizes als Basiswert Wenn ein gehebelter Index (auch Faktor-Index genannt) den Basiswert eines Zertifikats bildet, sollten Anleger beachten, dass die tägliche Wertentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile mit dem anwendbaren Hebelfaktor gehebelt wird, d. h. positive und negative Bewegungen des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile haben einen unverhältnismäßigen Einfluss auf den Index. Dies bedeutet, dass die Xxxx des Hebelfaktors gleichzeitig auch die Höhe des Risikos bestimmt. Je höher der Hebel, desto höher ist auch das Risiko. Es ist zu beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Dies kann einen erheblichen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate haben. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment an.

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Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind. Diese müssen einen Risikohinweis darauf enthalten, dass der Anleger seinen Kapitaleinsatz ganz oder teilweise verlieren könnte, sowie gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass die Haftung des Anlegers nicht auf den Wert seiner Anlage beschränkt ist, sowie eine Beschreibung der Umstände, unter denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. Allgemeine Risikofaktoren von Zertifikaten Optionsscheinen Die nachfolgenden allgemeinen Risikofaktoren gelten für alle ZertifikatstypenOptionsscheintypen: • Bei den Zertifikaten Optionsscheinen besteht das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust (Risiko eines TotalverlustesTotalverlusts). • Etwaige Transaktionskosten können sich negativ auf die Höhe des Gewinns bzw. Verlustes auswirken. • Eine Kreditfinanzierung des Erwerbs von Zertifikaten Optionsscheinen erhöht das Verlustrisiko der Anleger erheblich. • Die Zertifikate Optionsscheine werfen keinen laufenden Ertrag ab und gewähren insbesondere keinen Anspruch auf Zins- oder Dividendenzahlungen. • Das Risiko von Wertverlusten besteht bereits während der Laufzeit der Zertifikate. • Anleger tragen das Ausfallrisiko des Emittenten der ZertifikateOptionsscheine. Die Zertifikate Optionsscheine sind weder durch einen Einlagensicherungsfonds noch durch eine staatliche Einrichtung abgesichert oder garantiert. • Eine Veränderung des Preises des Basiswerts kann eine überproportionale Veränderung des Preises der Optionsscheine zur Folge haben (Hebeleffekt). Mit der Größe des Hebeleffektes eines Optionsscheins wächst das mit ihm verbundene Verlustrisiko. • Absicherungsgeschäfte des Emittenten können erheblichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Basiswerts haben und damit auch die Art und Höhe des Auszahlungsbetrags negativ beeinflussen. • Anleger werden möglicherweise nicht in der Lage sein, sich gegen Risiken aus den Zertifikaten Optionsscheinen abzusichern. denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. • Der Sekundärmarkt für Zertifikate Optionsscheine kann eingeschränkt sein oder die Zertifikate Optionsscheine können keine Liquidität aufweisen, wodurch der Wert der Zertifikate Optionsscheine oder die Möglichkeit, diese zu veräußern, negativ beeinflusst werden kann. • Der Emittent bestimmt die An- und Verkaufskurse der Optionsscheine mittels interner Preisbildungsmodelle unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren. Der Preis kommt also anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Die von dem Emittenten gestellten Preise können daher von dem finanzmathematischen Wert der Zertifikate Optionsscheine bzw. dem wirtschaftlich zu erwartenden Preis abweichen. • Die Verfügbarkeit des elektronischen Handelssystems des Emittenten kann eingeschränkt sein, wodurch die Möglichkeit, die Zertifikate Optionsscheine zu handeln, negativ beeinflusst werden kann. • Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Handelbarkeit der Zertifikate im Sekundärmarkt unmittelbar vor Endfälligkeit eingestellt wird und sich maßgebliche Faktoren zwischen dem letzten Handelstag und dem Fälligkeitstag noch zu Ungunsten des Anlegers ändern können. • Der Preis des Basiswerts muss unter Umständen geschätzt werden, sofern die Zertifikate Optionsscheine zu Zeiten gehandelt werden, zu denen am Heimatmarkt des Basiswerts kein Handel stattfindet. Demzufolge können sich die vom Emittenten außerhalb der Handelszeiten des Basiswerts am Heimatmarkt gestellten Zertifikatpreise Preise für Optionsscheine als zu hoch oder zu niedrig erweisen. • Je geringer die Markttiefe Liquidität des Basiswerts ist, desto höher sind tendenziell die Absicherungskosten des Emittenten der Zertifikate, die der Optionsscheine. Der Emittent wird diese Absicherungskosten bei seiner Kursstellung für die Zertifikate Optionsscheine berücksichtigen und an die Zertifikatsinhaber weitergeben wirdOptionsscheininhaber weitergeben. • Die in den Endgültigen Bedingungen angegebene Angebotsgröße lässt keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Zertifikate Optionsscheine im Sekundärmarkt zu. • Anleger, die sich mit einem Kauf der angebotenen Zertifikate Optionsscheine gegen Marktrisiken in Verbindung mit einer Anlage in dem Basiswert absichern möchten, sollten sich darüber bewusst sein, dass die Wertentwicklung der Zertifikate Preis der Optionsscheine keine parallele Wertentwicklung zu dem jeweiligen Kurs des Basiswerts aufweist. • Marktstörungen können negative Auswirkungen auf den Wert der Zertifikate Optionsscheine haben. • Sollte der Emittent oder die jeweilige Ausübungsstelle tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten aus den Zertifikaten Optionsscheinen in rechtlich zulässiger Weise zu erfüllen, verschiebt sich die Fälligkeit dieser Verbindlichkeiten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Erfüllung der Verbindlichkeiten wieder möglich ist. • Anpassungen können zum Austausch des Basiswerts und zu einer wesentlichen Veränderung des Zertifikatspreises Preises des Optionsscheins führen. Soweit eine Anpassung des Basiswerts an die eingetretenen Änderungen unmöglich sein solltenicht möglich ist, ist der Emittent berechtigt, die Zertifikate Optionsscheine außerordentlich zu kündigen und zu einem nach billigem seinem billigen Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlen. Anleger erleiden einen Verlust, wenn der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. • Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Zertifikate Optionsscheine durch den Emittenten trägt der Anleger das Risiko, dass seine Erwartungen auf einen Wertzuwachs der Zertifikate Optionsscheine aufgrund der vorzeitigen Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden können (Renditerisiko). Ferner trägt der Anleger das Risiko, den vom Emittenten nach billigem Ermessen ermittelten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen zu können (Wiederanlagerisiko). • Eine Wertminderung Im Falle der Zertifikate kann aufgrund sonstiger wertbestimmenden Faktoren, wie Zinssätze am Geldmarkt, erwartete Dividenden und die Höhe Ausübung von Optionsrechten ist der Refinanzierungskosten des Emittenten eintretenErlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar. • Berichtigungen, Änderungen oder Ergänzungen der Zertifikatsbedingungen Optionsscheinbedingungen können nachteilig für Zertifikatsinhaber die Optionsscheininhaber sein. • Es besteht das Risiko des Einbehalts von U.S. QuellensteuerQuellensteuer und der Übermittlung von Informationen an die U.S. Steuerbehörde. • Es besteht das ein Risiko, dass die U.S.-amerikanische Quellensteuer in Bezug auf U.S.- Dividendenäquivalente anwendbar ist. Sofern diese Quellensteuer anwendbar ist, erhält der Anleger im Fall der Anwendbarkeit der US- Bundesquellenbesteuerung auf "Ausschüttungsgleiche" Zahlungen (Dividend Equivalent Payments) einen geringeren Betrag erhalten weniger als denden Betrag, den sie andernfalls der Anleger ohne die Anwendung der Quellensteuer erhalten hättenhätte. • Es besteht ein Risiko einer außerordentlichen Kündigung der Optionsscheine, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Emission der Optionsscheine Umstände eintreten, aufgrund derer der Emittent in Bezug auf die betreffenden Optionsscheine einer Einbehaltungs- oder Berichtspflicht gemäß Section 871(m) des U.S.- amerikanischen Internal Revenue Code von 1986 unterliegt oder eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Emittent einer solchen unterliegen wird. • Es besteht das Risiko der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wodurch künftig jeder Verkauf, Kauf oder Austausch der Zertifikate Optionsscheine Gegenstand einer solchen Besteuerung sein kann. Hierdurch kann auch der Wert der Zertifikate Optionsscheine negativ beeinflusst werden. Produktbezogene Risikofaktoren Produkt NrRisiken im Zusammenhang mit sonstigen wertbestimmenden Faktoren, wie erwartete Dividenden und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten Zu den weiteren wertbestimmenden Faktoren auf den Preis der Optionsscheine gehören u.a. 12: Besondere Risikofaktoren erwartete Einnahmen aus Absicherungsgeschäften des Emittenten im oder bezogen auf den Basiswert und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten für das Eingehen der entsprechenden Absicherungsgeschäfte. Selbst wenn also der Kurs des Basiswerts im Falle eines Bull Optionsscheins steigt bzw. im Falle eines Bear Optionsscheins fällt, kann eine Wertminderung des Optionsscheins aufgrund der sonstigen wertbestimmenden Faktoren eintreten. Risiko im Zusammenhang mit Absicherungsgeschäften in dem Basiswert bei Optionsscheinen mit Knock-Out Bei Optionsscheinen mit Knock-Out kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Aufbau oder die Auflösung von Faktor Zertifikaten: Absicherungspositionen durch den Emittenten die Preisentwicklung des Basiswerts der Optionsscheine so weit verstärkt, dass hierdurch gerade ein Knock-Out Ereignis ausgelöst wird und Optionsrechte entsprechend vorzeitig wertlos verfallen. Risiko durch Eintritt eines Knock-Out Ereignisses außerhalb der Handelszeiten im Sekundärmarkt Anleger sind grundsätzlich dem Risiko ausgesetzt, dass ein Knock-Out Ereignis auch außerhalb der Zeiten eintritt, an dem die Optionsscheine üblicherweise gehandelt werden. Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn die Handelszeiten, an denen die Optionsscheine gehandelt werden, von den Handelszeiten abweichen, an denen der Basiswert üblicherweise gehandelt wird. Risiko eines vorzeitigen Totalverlusts im Fall des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses Bei Open End Turbo Bull Optionsscheinen endet die Laufzeit mit dem Knock-Out Zeitpunkt vorzeitig und die Optionsrechte verfallen wertlos, falls der in den Optionsscheinbedingungen definierte Kurs des Basiswerts innerhalb eines in den Optionsscheinbedingungen definierten Beobachtungszeitraums der Knock-Out Barriere des Turbo Optionsscheins entspricht oder diese unterschreitet (Bull). Bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses erleiden Anleger einen Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals. Preisrisiko im Zusammenhang mit einer steigenden impliziten Volatilität Bei Open End Turbo Optionsscheinen wird der Preis der Optionsscheine während ihrer Laufzeit neben dem Kurs des Basiswerts von weiteren wertbestimmenden Faktoren beeinflusst, zu denen insbesondere die implizite Volatilität des Basiswerts gehört. Aus Sicht des Anlegers ist die Zunahme der impliziten Volatilität des Basiswerts ein Preisrisiko, wenn der Preis des Basiswerts in der Nähe der Knock-Out Barriere liegt. Risiko des Totalverlusts infolge von Preissprüngen im Basiswert (Gap-Risiko) Das Risiko von Anlagen in gehebelte Basiswerte Faktor Zertifikate beziehen sich ausschließlich auf IndizesPreissprüngen im Basiswert, beispielsweise zwischen Handelsschluss des Vortages und Handelseröffnung am folgenden Handelstag, die aus mehreren Indexbestandteilen, wie z. B. Aktien, bestehen ein Knock-Out Ereignis auslösen können, aber auch einzelne Indexbestandteile, wie z. B. einen einzelnen Futurebezeichnet man als Gap-Preis, einen einzelnen Aktienkurs oder einen einzelnen Rohstoffpreis abbilden können. Im Unterschied zu anderen Open End Zertifikaten sind diese Zertifikate gehebelt. Es ist zu beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Aufgrund des Hebelfaktors haben Schwankungen an den Kapitalmärkten einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment anRisiko. Risiko der Beendigung Ausübung der Laufzeit durch Ausübung durch den Zertifikatsinhaber oder durch Kündigung Optionsscheine und Kündigungsrecht des Emittenten Bei Faktor Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die im Gegensatz zu Zertifikaten Open End Turbo Optionsscheinen mit einer festen Laufzeit (sog. "ClosedKnock-End Zertifikate") keine festgelegte Laufzeit haben. Bei Faktor Zertifikaten Out besteht jedoch das Risiko einer unvorhergesehenen Beendigung der Laufzeit. Die Laufzeit der Zertifikate Optionsscheine endet entweder mit wirksamer Ausübung der Zertifikate entsprechend Optionsscheine durch den jeweiligen Zertifikatsbedingungen (jeweils nur in Bezug auf die wirksam ausgeübten Zertifikate) Optionsscheininhaber oder durch eine Kündigung sämtlicher Zertifikate Optionsscheine durch den EmittentenEmittenten oder bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses bzw. Die Zertifikate können durch einer vorzeitigen Rückzahlung der Optionsscheine, sofern die Zertifikatsinhaber Optionsscheinbedingungen eine vorzeitige Rückzahlung der Optionsscheine vorsehen. Risiko im Zusammenhang mit Wirkung zu Anpassungen des Basispreises und der Knock-Out Barriere Bei Open End Turbo Bull Optionsscheinen mit Knock-Out unterliegen der Basispreis und die Knock-Out Barriere der Optionsscheine einer laufenden Anpassung. Um bei dem Emittenten im Zusammenhang mit den für die Optionsscheine eingegangenen Absicherungsgeschäften (Hedges), etwaige Dividendenzahlungen und anfallende Finanzierungskosten abzubilden, wird der Basispreis der Optionsscheine auf täglicher Basis um einen Anpassungsbetrag verändert. Anleger sollten beachten, dass der zur Anpassung der Ausstattungsmerkmale der Optionsscheine vom Emittenten in Ausübung seines billigen Ermessens bei Festlegung des Zinsbereinigungsfaktors bestimmte Anpassungsprozentsatz bei Vorliegen entsprechender Marktgegebenheiten in bestimmten Finanzierungskosten-Anpassungszeiträumen signifikant von dem für den ersten Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum festgelegten Anpassungs- prozentsatz abweichen kann. Anleger sollten sich darüber bewusst sein, dass ein Knock-Out Ereignis allein in Folge einer Anpassung der Knock-Out Barriere gemäß den Optionsscheinbedingungen eintreten kann. Zudem wird die maßgebliche Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Emittenten entweder an einem Anpassungstag für den jeweils folgenden Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum oder an einem anderen Tag, wie in den Zertifikatsbedingungen definierten Ausübungstagen ausgeübt werdenmaßgeblichen Optionsscheinbedingungen bestimmt, angepasst. Das Ausübungsrecht der Zertifikatsinhaber unterliegt gewissen in den Zertifikatsbedingungen näher definierten Ausübungsbedingungen. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der jeweilige Ausübungstag, an dem die Voraussetzungen einer wirksamen Ausübung vorliegen, als Bewertungstag. Der Emittent ist berechtigt, die Zertifikate einer Serie insgesamt gemäß den Zertifikatsbedingungen zu kündigen. Eine solche Kündigung der Zertifikate wird den Zertifikatsinhabern im Vorhinein gemäß den Zertifikatsbedingungen bekannt gemacht. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der in der Bekanntmachung genannte Kündigungstermin als Bewertungstag. Im Hinblick auf das Kündigungsrecht des Emittenten Anleger sollten Anleger daher nicht darauf vertrauen, dass sich die Zertifikate Knock-Out Barriere während der Laufzeit der Optionsscheine stets im ungefähr gleichen Abstand zu dem Basispreis befindet. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko im Zusammenhang mit Wirkung zu einem bestimmten Ausübungstag ausüben zu könnender Regulierung und Reform von Referenzwerten (''Benchmarks''), einschließlich des LIBOR, EURIBOR und weiterer Zinssatz-, Aktien-, Rohstoff-, oder Devisenbenchmarks und weiterer Arten von Referenzwerten. Eine Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzwDie London Interbank Offered Rate (''LIBOR''), die Euro Interbank Offered Rate (''EURIBOR'') und andere Zinssatz-, Aktien-, Rohstoff- oder Devisenreferenzwerte und weitere Arten von Indizes gelten als so genannte ''Benchmarks'' und sind Gegenstand jüngster nationaler, internationaler und sonstiger aufsichtsrechtlicher Regulierungen und Reformvorschläge. eine Kündigung durch den Emittenten haben zur FolgeEinige dieser Neuerungen sind bereits in Kraft getreten, während andere noch umzusetzen sind. Diese Neuerungen können dazu führen, dass die betroffenen Benchmarks eine andere Wertentwicklung aufweisen als in der Zertifikatsinhaber nur bis zum Einlösungstag bzwVergangenheit, oder ganz wegfallen, oder andere, derzeit nicht vorhersehbare Auswirkungen haben. Kündigungstermin an der Wertentwicklung des Basiswerts teilnimmt. Eine Teilnahme an einer möglichen weiteren Wertentwicklung des Basiswerts ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Emittenten trägt der Anleger das Wiederanlagerisiko hinsichtlich des Kündigungsbetrags. Dies bedeutet, dass er den durch den Emittenten im Falle einer Kündigung gegebenenfalls ausgezahlten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen Jede dieser Auswirkungen kann als deneneine wesentliche negative Wirkung auch auf die Optionsscheine haben, die beim Erwerb des Zertifikats vorlagen. Risiko der Unvorhersehbarkeit des Auszahlungsbetrags bei Ausübung Im Falle der Ausübung von Zertifikatsrechten ist der Erlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar, da der Referenzpreis des Basiswerts, der für die Berechnung des Auszahlungsbetrags maßgeblich ist, erst nach Erfüllung sämtlicher Ausübungsvoraussetzungen festgestellt wird. Je länger die technische Abwicklung einer Ausübung dauert und je höher die Volatilität des Basiswerts ist, desto größer ist das Risiko, dass sich der Basiswert zwischen dem Zeitpunkt, in dem sich ein Zertifikatsinhaber zur Ausübung entschließt und an dem der Referenzpreis der Ausübung festgestellt wird, negativ entwickelt. Weiterhin kann gegebenenfalls ein weiterer Verlust aufgrund einer negativen Wechselkursschwankung während des vorgenannten Zeitraumes bestehen. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Sofern der Zertifikatsinhaber weniger als das Mindesteinlösungsvolumen an Zertifikaten hält, kann er sein Ausübungsrecht nicht ausüben, sondern muss entweder die Differenz zu dem Mindesteinlösungsvolumen zukaufen, um ausüben zu können, oder es bleibt ihm nur die Möglichkeit, die Zertifikate zu verkaufensolche Benchmark gekoppelt sind. Risiko im Falle der Anwendbarkeit einer Management Gebühr und/oder einer Kommission Gegebenenfalls wird während der Laufzeit des Zertifikats bzw. bei Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. bei der Kündigung durch den Emittenten eine Management Gebühr und/oder eine Kommission (z. B. eine Gap Kommission) von dem Emittenten berechnet. Eine solche Gebühr kann den Auszahlungsbetrag bzw. die maßgebliche Wertentwicklung des Basiswerts entsprechend der Höhe der Gebühr und/oder Kommission mindern. Daher kann jede derartige Gebühr und/oder Kommission einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Zertifikats haben. Gegebenenfalls ist der Emittent berechtigt, die Höhe der Management Gebühr und/oder Kommission während der Laufzeit der Zertifikate anzupassen. Im schlechtesten Fall kann es bei Faktor Zertifikaten zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der maßgebliche Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag null beträgt. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko in Zusammenhang mit Indizes Aktien als Basiswert Bei Sofern sich die Optionsscheine auf Indizes bezogenen Zertifikaten Aktien beziehen, hängt die Höhe des Auszahlungsbetrags von der Wertentwicklung des Index der Aktie ab. Risiken des Index der Aktie sind damit auch Risiken der ZertifikateOptionsscheine. Die Wertentwicklung Entwicklung des Index hängt wiederum Aktienkurses lässt sich nicht vorhersagen und ist bestimmt durch gesamtwirtschaftliche Faktoren, beispielsweise das Zins- und Kursniveau an den Kapitalmärkten, Währungsentwicklungen, politischen Gegebenheiten wie auch durch unternehmensspezifische Faktoren wie z.B. Ertragslage, Marktposition, Risikosituation, Aktionärsstruktur und Ausschüttungspolitik. Die genannten Risiken können zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des Wertes der Aktie führen. Die Realisierung dieser Risiken kann dann für Inhaber von den einzelnen Indexbestandteilen abOptionsscheinen, aus denen die sich der jeweilige Index zusammensetztauf solche Aktien beziehen, zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals führen. Während der Laufzeit der Optionsscheine kann der deren Marktwert der Zertifikate jedoch auch von der Wertentwicklung des Index bzw. der Indexbestandteile Aktie abweichen. Risiko Die Optionsscheine vermitteln keine Beteiligung an Aktien des Basiswerts, einschließlich etwaiger Stimmrechte und möglicher Rechte, Dividendenzahlungen, Zinsen oder andere Ausschüttungen zu erhalten, oder andere Rechte hinsichtlich der Aktie. Risiken im Fall von gehebelten Indizes Zusammenhang mit aktienvertretenden Wertpapieren als Basiswert Wenn ein gehebelter Index Sofern sich die Optionsscheine auf aktienvertretende Wertpapiere (auch Faktor-Index genanntmeist in Form von American Depository Receipts (''ADRs'') den Basiswert eines Zertifikats bildetoder Global Depository Receipts (''GDRs''), zusammen ''Depository Receipts'') beziehen, sollten Anleger beachten, dass solche aktienvertretenden Wertpapiere im Vergleich zu einer Direktinvestition in Aktien weitergehende Risiken aufweisen können. Der im Hinblick auf die tägliche Wertentwicklung des Indexbestandteils oder Optionsscheine, die sich auf Depository Receipts beziehen, zu zahlende Auszahlungsbetrag spiegelt nicht die Erträge wider, die ein Optionsscheininhaber erzielen würde, wenn er die den Depository Receipts zugrunde liegenden Aktien tatsächlich halten und die auf diese Aktien ausgeschütteten Dividenden erhalten würde, da der Indexbestandteile mit dem anwendbaren Hebelfaktor gehebelt wirdPreis der Depository Receipts an jedem festgelegten Bewertungstag den Wert der ausgeschütteten Dividenden auf die zugrunde liegenden Aktien gegebenenfalls nicht berücksichtigt. Rechtlicher Eigentümer der den Depository Receipts zugrunde liegenden Aktien ist die Depotbank, d. h. positive und negative Bewegungen des Indexbestandteils oder die zugleich Ausgabestelle der Indexbestandteile haben einen unverhältnismäßigen Einfluss auf den IndexDepository Receipts ist. Dies bedeutetJe nachdem, welcher Rechtsordnung der Depotvertrag unterliegt, ist es möglich, dass die Xxxx des Hebelfaktors gleichzeitig auch die Höhe des Risikos bestimmtentsprechende Rechtsordnung den Erwerber der Depository Receipts nicht als den eigentlich wirtschaftlich Berechtigten der zugrunde liegenden Aktien anerkennt. Je höher Insbesondere im Fall einer Insolvenz der Hebel, desto höher Depotbank bzw. im Fall von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen diese ist auch das Risiko. Es ist zu beachtenes möglich, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von den Depository Receipts zugrunde liegenden Aktien mit einer Verfügungsbeschränkung belegt werden bzw. dass diese Aktien im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen die Depotbank wirtschaftlich verwertet werden. Sofern dies der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder Fall ist, verliert der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kannErwerber der Depository Receipts die durch den Anteilsschein verbrieften Rechte an den zugrunde liegenden Aktien. Dies kann einen erheblichen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate haben. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate In einer solchen Konstellation besteht für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment anden Optionsscheininhaber das Risiko eines Totalverlusts.

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Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind. Diese müssen einen Risikohinweis darauf enthalten, dass der Anleger seinen Kapitaleinsatz ganz oder teilweise verlieren könnte, sowie gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass die Haftung des Anlegers nicht auf den Wert seiner Anlage beschränkt ist, sowie eine Beschreibung der Umstände, unter denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. Allgemeine Risikofaktoren von Zertifikaten Optionsscheinen Die nachfolgenden allgemeinen Risikofaktoren gelten für alle ZertifikatstypenOptionsscheintypen: • Bei den Zertifikaten Optionsscheinen besteht das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust (Risiko eines TotalverlustesTotalverlusts). • Etwaige Transaktionskosten können sich negativ auf die Höhe des Gewinns bzw. Verlustes auswirken. • Eine Kreditfinanzierung des Erwerbs von Zertifikaten Optionsscheinen erhöht das Verlustrisiko der Anleger erheblich. • Die Zertifikate Optionsscheine werfen keinen laufenden Ertrag ab und gewähren insbesondere keinen Anspruch auf Zins- oder Dividendenzahlungen. • Das Risiko von Wertverlusten besteht bereits während der Laufzeit der Zertifikate. • Anleger tragen das Ausfallrisiko des Emittenten der ZertifikateOptionsscheine. Die Zertifikate Optionsscheine sind weder durch einen Einlagensicherungsfonds noch durch eine staatliche Einrichtung abgesichert oder garantiert. • Eine Veränderung des Preises des Basiswerts kann eine überproportionale Veränderung des Preises der Optionsscheine zur Folge haben (Hebeleffekt). Mit der Größe des Hebeleffektes eines Optionsscheins wächst das mit ihm verbundene Verlustrisiko. • Absicherungsgeschäfte des Emittenten können erheblichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Basiswerts haben und damit auch die Art und Höhe des Auszahlungsbetrags negativ beeinflussen. • Anleger werden möglicherweise nicht in der Lage sein, sich gegen Risiken aus den Zertifikaten Optionsscheinen abzusichern. denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. • Der Sekundärmarkt für Zertifikate Optionsscheine kann eingeschränkt sein oder die Zertifikate Optionsscheine können keine Liquidität aufweisen, wodurch der Wert der Zertifikate Optionsscheine oder die Möglichkeit, diese zu veräußern, negativ beeinflusst werden kann. • Der Emittent bestimmt die An- und Verkaufskurse der Optionsscheine mittels interner Preisbildungsmodelle unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren. Der Preis kommt also anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Die von dem Emittenten gestellten Preise können daher von dem finanzmathematischen Wert der Zertifikate Optionsscheine bzw. dem wirtschaftlich zu erwartenden Preis abweichen. • Die Verfügbarkeit des elektronischen Handelssystems des Emittenten kann eingeschränkt sein, wodurch die Möglichkeit, die Zertifikate Optionsscheine zu handeln, negativ beeinflusst werden kann. • Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Handelbarkeit der Zertifikate im Sekundärmarkt unmittelbar vor Endfälligkeit eingestellt wird und sich maßgebliche Faktoren zwischen dem letzten Handelstag und dem Fälligkeitstag noch zu Ungunsten des Anlegers ändern können. • Der Preis des Basiswerts muss unter Umständen geschätzt werden, sofern die Zertifikate Optionsscheine zu Zeiten gehandelt werden, zu denen am Heimatmarkt des Basiswerts kein Handel stattfindet. Demzufolge können sich die vom Emittenten außerhalb der Handelszeiten des Basiswerts am Heimatmarkt gestellten Zertifikatpreise Preise für Optionsscheine als zu hoch oder zu niedrig erweisen. • Je geringer die Markttiefe Liquidität des Basiswerts ist, desto höher sind tendenziell die Absicherungskosten des Emittenten der Zertifikate, die der Optionsscheine. Der Emittent wird diese Absicherungskosten bei seiner Kursstellung für die Zertifikate Optionsscheine berücksichtigen und an die Zertifikatsinhaber weitergeben wirdOptionsscheininhaber weitergeben. • Die in den Endgültigen Bedingungen angegebene Angebotsgröße lässt keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Zertifikate Optionsscheine im Sekundärmarkt zu. • Anleger, die sich mit einem Kauf der angebotenen Zertifikate Optionsscheine gegen Marktrisiken in Verbindung mit einer Anlage in dem Basiswert absichern möchten, sollten sich darüber bewusst sein, dass die Wertentwicklung der Zertifikate Preis der Optionsscheine keine parallele Wertentwicklung zu dem jeweiligen Kurs des Basiswerts aufweist. • Marktstörungen können negative Auswirkungen auf den Wert der Zertifikate Optionsscheine haben. • Sollte der Emittent oder die jeweilige Ausübungsstelle tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten aus den Zertifikaten Optionsscheinen in rechtlich zulässiger Weise zu erfüllen, verschiebt sich die Fälligkeit dieser Verbindlichkeiten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Erfüllung der Verbindlichkeiten wieder möglich ist. • Anpassungen können zum Austausch des Basiswerts und zu einer wesentlichen Veränderung des Zertifikatspreises Preises des Optionsscheins führen. Soweit eine Anpassung des Basiswerts an die eingetretenen Änderungen unmöglich sein solltenicht möglich ist, ist der Emittent berechtigt, die Zertifikate Optionsscheine außerordentlich zu kündigen und zu einem nach billigem seinem billigen Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlen. Anleger erleiden einen Verlust, wenn der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. • Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Zertifikate Optionsscheine durch den Emittenten trägt der Anleger das Risiko, dass seine Erwartungen auf einen Wertzuwachs der Zertifikate Optionsscheine aufgrund der vorzeitigen Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden können (Renditerisiko). Ferner trägt der Anleger das Risiko, den vom Emittenten nach billigem Ermessen ermittelten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen zu können (Wiederanlagerisiko). • Eine Wertminderung Im Falle der Zertifikate kann aufgrund sonstiger wertbestimmenden Faktoren, wie Zinssätze am Geldmarkt, erwartete Dividenden und die Höhe Ausübung von Optionsrechten ist der Refinanzierungskosten des Emittenten eintretenErlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar. • Berichtigungen, Änderungen oder Ergänzungen der Zertifikatsbedingungen Optionsscheinbedingungen können nachteilig für Zertifikatsinhaber die Optionsscheininhaber sein. • Es besteht das Risiko des Einbehalts von U.S. QuellensteuerQuellensteuer und der Übermittlung von Informationen an die U.S. Steuerbehörde. • Es besteht das ein Risiko, dass die U.S.-amerikanische Quellensteuer in Bezug auf U.S.- Dividendenäquivalente anwendbar ist. Sofern diese Quellensteuer anwendbar ist, erhält der Anleger im Fall der Anwendbarkeit der US- Bundesquellenbesteuerung auf "Ausschüttungsgleiche" Zahlungen (Dividend Equivalent Payments) einen geringeren Betrag erhalten weniger als denden Betrag, den sie andernfalls der Anleger ohne die Anwendung der Quellensteuer erhalten hättenhätte. • Es besteht ein Risiko einer außerordentlichen Kündigung der Optionsscheine, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Emission der Optionsscheine Umstände eintreten, aufgrund derer der Emittent in Bezug auf die betreffenden Optionsscheine einer Einbehaltungs- oder Berichtspflicht gemäß Section 871(m) des U.S.- amerikanischen Internal Revenue Code von 1986 unterliegt oder eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Emittent einer solchen unterliegen wird. • Es besteht das Risiko der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wodurch künftig jeder Verkauf, Kauf oder Austausch der Zertifikate Optionsscheine Gegenstand einer solchen Besteuerung sein kann. Hierdurch kann auch der Wert der Zertifikate Optionsscheine negativ beeinflusst werden. Produktbezogene Risikofaktoren Produkt Nr. 12: Besondere Risikofaktoren von Faktor Zertifikaten: Risiko von Anlagen in gehebelte Basiswerte Faktor Zertifikate beziehen sich ausschließlich auf Indizes, die aus mehreren IndexbestandteilenRisiken im Zusammenhang mit sonstigen wertbestimmenden Faktoren, wie z. B. Aktienerwartete Dividenden und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten Zu den weiteren wertbestimmenden Faktoren auf den Preis der Optionsscheine gehören u.a. erwartete Einnahmen aus Absicherungsgeschäften des Emittenten im oder bezogen auf den Basiswert und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten für das Eingehen der entsprechenden Absicherungsgeschäfte. Selbst wenn also der Kurs des Basiswerts im Falle eines Long Optionsscheins steigt bzw. im Falle eines Short Optionsscheins fällt, bestehen können, aber auch einzelne Indexbestandteile, wie z. B. einen einzelnen Futurekann eine Wertminderung des Optionsscheins aufgrund der sonstigen wertbestimmenden Faktoren eintreten. Risiko im Zusammenhang mit Absicherungsgeschäften in dem Basiswert bei Optionsscheinen mit Knock-Preis, einen einzelnen Aktienkurs oder einen einzelnen Rohstoffpreis abbilden können. Im Unterschied zu anderen Open End Zertifikaten sind diese Zertifikate gehebelt. Es ist zu beachtenOut Bei Optionsscheinen mit Knock-Out kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Aufbau oder die Wertentwicklung Auflösung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum Absicherungspositionen durch den Emittenten die Preisentwicklung des Basiswerts der Optionsscheine so weit verstärkt, dass hierdurch gerade ein Knock-Out Ereignis ausgelöst wird und Optionsrechte entsprechend vorzeitig wertlos verfallen. Risiko durch Eintritt eines Knock-Out Ereignisses außerhalb der Handelszeiten im Sekundärmarkt Anleger sind grundsätzlich dem Risiko ausgesetzt, dass ein Knock-Out Ereignis auch außerhalb der Zeiten eintritt, an dem die Optionsscheine üblicherweise gehandelt werden. Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn die Handelszeiten, an denen die Optionsscheine gehandelt werden, von mehreren Tagen gesehen von den Handelszeiten abweichen, an denen der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Aufgrund des Hebelfaktors haben Schwankungen an den Kapitalmärkten einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment anBasiswert üblicherweise gehandelt wird. Risiko der Beendigung Ausübung der Laufzeit durch Ausübung durch den Zertifikatsinhaber oder durch Kündigung Optionsscheine und Kündigungsrecht des Emittenten Bei Faktor Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die im Gegensatz zu Zertifikaten Mini Future Optionsscheinen mit einer festen Laufzeit (sog. "ClosedKnock-End Zertifikate") keine festgelegte Laufzeit haben. Bei Faktor Zertifikaten Out besteht jedoch das Risiko einer unvorhergesehenen Beendigung der Laufzeit. Die Laufzeit der Zertifikate Optionsscheine endet entweder mit wirksamer Ausübung der Zertifikate entsprechend Optionsscheine durch den jeweiligen Zertifikatsbedingungen (jeweils nur in Bezug auf die wirksam ausgeübten Zertifikate) Optionsscheininhaber oder durch eine Kündigung sämtlicher Zertifikate Optionsscheine durch den EmittentenEmittenten oder bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses bzw. Die Zertifikate können durch einer vorzeitigen Rückzahlung der Optionsscheine, sofern die Zertifikatsinhaber Optionsscheinbedingungen eine vorzeitige Rückzahlung der Optionsscheine vorsehen. Risiko des Totalverlusts infolge eines Knock-Out und Risiko aus der Auflösung der Absicherungsposition des Emittenten Sofern es sich bei den Optionsscheinen um Mini Future Optionsscheine mit Wirkung Knock-Out (Mini Long) handelt, endet die Laufzeit der Optionsscheine mit dem Knock-Out Zeitpunkt vorzeitig. Bei Mini Future (Mini Long) Optionsscheinen mit Knock-Out erleiden Anleger bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses einen Verlust, der der Differenz des eingesetzten Kapitals (nebst Transaktionskosten) und dem bei Eintritt des Knock-Out von dem Emittenten zu bestimmten in den Zertifikatsbedingungen definierten Ausübungstagen ausgeübt werden. Das Ausübungsrecht der Zertifikatsinhaber unterliegt gewissen in den Zertifikatsbedingungen näher definierten Ausübungsbedingungen. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der jeweilige Ausübungstag, an dem die Voraussetzungen einer wirksamen Ausübung vorliegen, als Bewertungstagzahlenden Stopp-Loss-Auszahlungsbetrages entspricht. Der Emittent ist berechtigtStopp-Loss-Auszahlungsbetrag wird vom Emittenten unter Berücksichtigung eines ebenfalls vom Emittenten berechneten Hedge-Kurses bestimmt. Da dieser Hedge-Kurs des Basiswerts auch weit unterhalb (Mini Long) der Knock-Out Barriere liegen kann, die Zertifikate einer Serie insgesamt gemäß den Zertifikatsbedingungen zu kündigen. Eine solche Kündigung trägt der Zertifikate wird den Zertifikatsinhabern im Vorhinein gemäß den Zertifikatsbedingungen bekannt gemacht. Zum Zwecke Optionsscheininhaber dieses Risiko aus der Berechnung Auflösung der Absicherungsposition (Hedge) des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der in der Bekanntmachung genannte Kündigungstermin als BewertungstagEmittenten. Im Hinblick auf das Kündigungsrecht ungünstigsten Falle kann der Stopp-Loss-Auszahlungsbetrag Null betragen und der Optionsscheininhaber erleidet einen Totalverlust des Emittenten eingesetzten Kapitals. Für den Fall, dass ein Stopp-Loss Auszahlungsbetrag gezahlt wird, sollten Anleger nicht darauf vertrauen, die Zertifikate mit Wirkung zu einem bestimmten Ausübungstag ausüben zu können. Eine Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. eine Kündigung durch den Emittenten haben zur Folgebeachten, dass der Zertifikatsinhaber nur bis zum Einlösungstag bzw. Kündigungstermin an der Wertentwicklung des Basiswerts teilnimmt. Eine Teilnahme an einer möglichen weiteren Wertentwicklung des Basiswerts ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Emittenten trägt der Anleger das Wiederanlagerisiko hinsichtlich des Kündigungsbetrags. Dies bedeutet, dass er den durch den Emittenten im Falle einer Kündigung gegebenenfalls ausgezahlten Kündigungsbetrag sie diesen Betrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen kann können als denen, die beim Erwerb des Zertifikats vorlagen. Risiko der Unvorhersehbarkeit des Auszahlungsbetrags bei Ausübung Im Falle der Ausübung von Zertifikatsrechten ist der Erlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar, da der Referenzpreis des Basiswerts, der für die Berechnung des Auszahlungsbetrags maßgeblich ist, erst nach Erfüllung sämtlicher Ausübungsvoraussetzungen festgestellt wird. Je länger die technische Abwicklung einer Ausübung dauert und je höher die Volatilität des Basiswerts ist, desto größer ist das Risiko, dass sich der Basiswert zwischen dem Zeitpunkt, in dem sich ein Zertifikatsinhaber zur Ausübung entschließt und an dem der Referenzpreis der Ausübung festgestellt wird, negativ entwickelt. Weiterhin kann gegebenenfalls ein weiterer Verlust aufgrund einer negativen Wechselkursschwankung während des vorgenannten Zeitraumes bestehen. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Sofern der Zertifikatsinhaber weniger als das Mindesteinlösungsvolumen an Zertifikaten hält, kann er sein Ausübungsrecht nicht ausüben, sondern muss entweder die Differenz zu dem Mindesteinlösungsvolumen zukaufen, um ausüben zu können, oder es bleibt ihm nur die Möglichkeit, die Zertifikate zu verkaufenOptionsscheins vorlagen (Wiederanlagerisiko). Risiko im Falle Zusammenhang mit Anpassungen des Basispreises und der Anwendbarkeit Knock-Out Barriere Bei Mini Future (Mini Long) Optionsscheinen mit Knock-Out unterliegen der Basispreis und die Knock-Out Barriere der Optionsscheine einer Management Gebühr und/oder einer Kommission Gegebenenfalls laufenden Anpassung. Um bei dem Emittenten im Zusammenhang mit den für die Optionsscheine eingegangenen Absicherungsgeschäften (Hedges) etwaige Dividendenzahlungen und anfallende Finanzierungskosten abzubilden, wird während der Laufzeit Basispreis der Optionsscheine auf täglicher Basis um einen Anpassungsbetrag verändert. Anleger sollten beachten, dass der zur Anpassung der Ausstattungsmerkmale der Optionsscheine vom Emittenten in Ausübung seines billigen Ermessens bei Festlegung des Zertifikats bzw. Zinsbereinigungsfaktors bestimmte Anpassungsprozentsatz bei Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. bei der Kündigung durch den Emittenten eine Management Gebühr und/oder eine Kommission (z. B. eine Gap Kommission) Vorliegen entsprechender Marktgegebenheiten in bestimmten Finanzierungskosten-Anpassungszeiträumen signifikant von dem Emittenten berechnetfür den ersten Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum festgelegten Anpassungs- prozentsatz abweichen kann. Eine solche Gebühr kann Anleger sollten sich darüber bewusst sein, dass ein Knock-Out Ereignis allein in Folge einer Anpassung der Knock-Out Barriere gemäß den Auszahlungsbetrag bzwOptionsscheinbedingungen eintreten kann. Zudem wird die maßgebliche Wertentwicklung Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Basiswerts entsprechend der Höhe der Gebühr und/Emittenten entweder an einem Anpassungstag für den jeweils folgenden Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum oder Kommission mindernan einem anderen Tag, wie in den maßgeblichen Optionsscheinbedingungen bestimmt, angepasst. Daher kann jede derartige Gebühr und/oder Kommission einen wesentlichen Einfluss auf Anleger sollten daher nicht darauf vertrauen, dass sich die Wertentwicklung des Zertifikats haben. Gegebenenfalls ist der Emittent berechtigt, die Höhe der Management Gebühr und/oder Kommission Knock-Out Barriere während der Laufzeit der Zertifikate anzupassen. IOptionsscheine stets im schlechtesten Fall kann es bei Faktor Zertifikaten zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der maßgebliche Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag null beträgtungefähr gleichen Abstand zu dem Basispreis befindet. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko in im Zusammenhang mit der Regulierung und Reform von Referenzwerten (''Benchmarks''), einschließlich des LIBOR, EURIBOR und weiterer Zinssatz-, Aktien-, Rohstoff-, oder Devisenbenchmarks und weiterer Arten von Referenzwerten. Die London Interbank Offered Rate (''LIBOR''), die Euro Interbank Offered Rate (''EURIBOR'') und andere Zinssatz-, Aktien-, Rohstoff- oder Devisenreferenzwerte und weitere Arten von Indizes gelten als so genannte ''Benchmarks'' und sind Gegenstand jüngster nationaler, internationaler und sonstiger aufsichtsrechtlicher Regulierungen und Reformvorschläge. Einige dieser Neuerungen sind bereits in Kraft getreten, während andere noch umzusetzen sind. Diese Neuerungen können dazu führen, dass die betroffenen Benchmarks eine andere Wertentwicklung aufweisen als in der Vergangenheit, oder ganz wegfallen, oder andere, derzeit nicht vorhersehbare Auswirkungen haben. Jede dieser Auswirkungen kann eine wesentliche negative Wirkung auch auf die Optionsscheine haben, die an eine solche Benchmark gekoppelt sind. Risiko im Zusammenhang mit Aktien als Basiswert Bei Sofern sich die Optionsscheine auf Indizes bezogenen Zertifikaten Aktien beziehen, hängt die Höhe des Auszahlungsbetrags von der Wertentwicklung des Index der Aktie ab. Risiken des Index der Aktie sind damit auch Risiken der ZertifikateOptionsscheine. Die Wertentwicklung Entwicklung des Index hängt wiederum Aktienkurses lässt sich nicht vorhersagen und ist bestimmt durch gesamtwirtschaftliche Faktoren, beispielsweise das Zins- und Kursniveau an den Kapitalmärkten, Währungsentwicklungen, politischen Gegebenheiten wie auch durch unternehmensspezifische Faktoren wie z.B. Ertragslage, Marktposition, Risikosituation, Aktionärsstruktur und Ausschüttungspolitik. Die genannten Risiken können zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des Wertes der Aktie führen. Die Realisierung dieser Risiken kann dann für Inhaber von den einzelnen Indexbestandteilen abOptionsscheinen, aus denen die sich der jeweilige Index zusammensetztauf solche Aktien beziehen, zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals führen. Während der Laufzeit der Optionsscheine kann der deren Marktwert der Zertifikate jedoch auch von der Wertentwicklung des Index bzw. der Indexbestandteile Aktie abweichen. Risiko Die Optionsscheine vermitteln keine Beteiligung an Aktien des Basiswerts, einschließlich etwaiger Stimmrechte und möglicher Rechte, Dividendenzahlungen, Zinsen oder andere Ausschüttungen zu erhalten, oder andere Rechte hinsichtlich der Aktie. Risiken im Fall von gehebelten Indizes Zusammenhang mit aktienvertretenden Wertpapieren als Basiswert Wenn ein gehebelter Index Sofern sich die Optionsscheine auf aktienvertretende Wertpapiere (auch Faktor-Index genanntmeist in Form von American Depository Receipts (''ADRs'') den Basiswert eines Zertifikats bildetoder Global Depository Receipts (''GDRs''), zusammen ''Depository Receipts'') beziehen, sollten Anleger beachten, dass solche aktienvertretenden Wertpapiere im Vergleich zu einer Direktinvestition in Aktien weitergehende Risiken aufweisen können. Der im Hinblick auf die tägliche Wertentwicklung des Indexbestandteils oder Optionsscheine, die sich auf Depository Receipts beziehen, zu zahlende Auszahlungsbetrag spiegelt nicht die Erträge wider, die ein Optionsscheininhaber erzielen würde, wenn er die den Depository Receipts zugrunde liegenden Aktien tatsächlich halten und die auf diese Aktien ausgeschütteten Dividenden erhalten würde, da der Indexbestandteile mit dem anwendbaren Hebelfaktor gehebelt wirdPreis der Depository Receipts an jedem festgelegten Bewertungstag den Wert der ausgeschütteten Dividenden auf die zugrunde liegenden Aktien gegebenenfalls nicht berücksichtigt. Rechtlicher Eigentümer der den Depository Receipts zugrunde liegenden Aktien ist die Depotbank, d. h. positive und negative Bewegungen des Indexbestandteils oder die zugleich Ausgabestelle der Indexbestandteile haben einen unverhältnismäßigen Einfluss auf den IndexDepository Receipts ist. Dies bedeutetJe nachdem, welcher Rechtsordnung der Depotvertrag unterliegt, ist es möglich, dass die Xxxx des Hebelfaktors gleichzeitig auch die Höhe des Risikos bestimmtentsprechende Rechtsordnung den Erwerber der Depository Receipts nicht als den eigentlich wirtschaftlich Berechtigten der zugrunde liegenden Aktien anerkennt. Je höher Insbesondere im Fall einer Insolvenz der Hebel, desto höher Depotbank bzw. im Fall von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen diese ist auch das Risiko. Es ist zu beachtenes möglich, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von den Depository Receipts zugrunde liegenden Aktien mit einer Verfügungsbeschränkung belegt werden bzw. dass diese Aktien im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen die Depotbank wirtschaftlich verwertet werden. Sofern dies der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder Fall ist, verliert der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kannErwerber der Depository Receipts die durch den Anteilsschein verbrieften Rechte an den zugrunde liegenden Aktien. Dies kann einen erheblichen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate haben. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate In einer solchen Konstellation besteht für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment anden Optionsscheininhaber das Risiko eines Totalverlusts.

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Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind. Diese müssen einen Risikohinweis darauf enthalten, dass der Anleger seinen Kapitaleinsatz ganz oder teilweise verlieren könnte, sowie gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass die Haftung des Anlegers nicht auf den Wert seiner Anlage beschränkt ist, sowie eine Beschreibung der Umstände, unter Allgemeine Risikofaktoren von Zertifikaten Optionsscheinen Die nachfolgenden allgemeinen Risikofaktoren gelten für alle ZertifikatstypenOptionsscheintypen: • Bei den Zertifikaten Optionsscheinen besteht das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust (Risiko eines TotalverlustesTotalverlusts). • Etwaige Transaktionskosten können sich negativ auf die Höhe des Gewinns bzw. Verlustes auswirken. • Eine Kreditfinanzierung des Erwerbs von Zertifikaten Optionsscheinen erhöht das Verlustrisiko der Anleger erheblich. • Die Zertifikate Optionsscheine werfen keinen laufenden Ertrag ab und gewähren insbesondere keinen Anspruch auf Zins- oder Dividendenzahlungen. • Das Risiko von Wertverlusten besteht bereits während der Laufzeit der Zertifikate. • Anleger tragen das Ausfallrisiko des Emittenten der ZertifikateOptionsscheine. Die Zertifikate Optionsscheine sind weder durch einen Einlagensicherungsfonds noch durch eine staatliche Einrichtung abgesichert oder garantiert. nicht auf den Wert seiner Anlage beschränkt ist, sowie eine Beschreibung der Umstände, unter denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. • Eine Veränderung des Preises des Basiswerts kann eine überproportionale Veränderung des Preises der Optionsscheine zur Folge haben (Hebeleffekt). Mit der Größe des Hebeleffektes eines Optionsscheins wächst das mit ihm verbundene Verlustrisiko. • Absicherungsgeschäfte des Emittenten können erheblichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Basiswerts haben und damit auch die Art und Höhe des Auszahlungsbetrags negativ beeinflussen. • Anleger werden möglicherweise nicht in der Lage sein, sich gegen Risiken aus den Zertifikaten Optionsscheinen abzusichern. denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. • Der Sekundärmarkt für Zertifikate Optionsscheine kann eingeschränkt sein oder die Zertifikate Optionsscheine können keine Liquidität aufweisen, wodurch der Wert der Zertifikate Optionsscheine oder die Möglichkeit, diese zu veräußern, negativ beeinflusst werden kann. • Der Emittent bestimmt die An- und Verkaufskurse mittels interner Preisbildungsmodelle unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren. Der Preis kommt also anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Die von dem Emittenten gestellten Preise können daher von dem finanzmathematischen Wert der Zertifikate Optionsscheine bzw. dem wirtschaftlich zu erwartenden Preis abweichen. • Die Verfügbarkeit des elektronischen Handelssystems des Emittenten kann eingeschränkt sein, wodurch die Möglichkeit, die Zertifikate Optionsscheine zu handeln, negativ beeinflusst werden kann. • Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Handelbarkeit der Zertifikate im Sekundärmarkt unmittelbar vor Endfälligkeit eingestellt wird und sich maßgebliche Faktoren zwischen dem letzten Handelstag und dem Fälligkeitstag noch zu Ungunsten des Anlegers ändern können. • Der Preis des Basiswerts muss unter Umständen geschätzt werden, sofern die Zertifikate Optionsscheine zu Zeiten gehandelt werden, zu denen am Heimatmarkt des Basiswerts kein Handel stattfindet. Demzufolge können sich die vom Emittenten außerhalb der Handelszeiten des Basiswerts am Heimatmarkt gestellten Zertifikatpreise Preise für Optionsscheine als zu hoch oder zu niedrig erweisen. • Je geringer die Markttiefe Liquidität des Basiswerts ist, desto höher sind tendenziell die Absicherungskosten des Emittenten der Zertifikate, die der Optionsscheine. Der Emittent wird diese Absicherungskosten bei seiner Kursstellung für die Zertifikate Optionsscheine berücksichtigen und an die Zertifikatsinhaber weitergeben wirdOptionsscheininhaber weitergeben. • Die in den Endgültigen Bedingungen angegebene Angebotsgröße lässt keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Zertifikate Optionsscheine im Sekundärmarkt zu. • Anleger, die sich mit einem Kauf der angebotenen Zertifikate Optionsscheine gegen Marktrisiken in Verbindung mit einer Anlage in dem Basiswert absichern möchten, sollten sich darüber bewusst sein, dass die Wertentwicklung der Zertifikate Preis der Optionsscheine keine parallele Wertentwicklung zu dem jeweiligen Kurs des Basiswerts aufweist. • Marktstörungen können negative Auswirkungen auf den Wert der Zertifikate Optionsscheine haben. • Sollte der Emittent oder die jeweilige Ausübungsstelle tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten aus den Zertifikaten Optionsscheinen in rechtlich zulässiger Weise zu erfüllen, verschiebt sich die Fälligkeit dieser Verbindlichkeiten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Erfüllung der Verbindlichkeiten wieder möglich ist. • Anpassungen können zum Austausch des Basiswerts und zu einer wesentlichen Veränderung des Zertifikatspreises Preises des Optionsscheins führen. Soweit eine Anpassung des Basiswerts an die eingetretenen Änderungen unmöglich sein solltenicht möglich ist, ist der Emittent berechtigt, die Zertifikate Optionsscheine außerordentlich zu kündigen und zu einem nach billigem seinem billigen Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlen. Anleger erleiden einen Verlust, wenn der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. • Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Zertifikate Optionsscheine durch den Emittenten trägt der Anleger das Risiko, dass seine Erwartungen auf einen Wertzuwachs der Zertifikate Optionsscheine aufgrund der vorzeitigen Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden können (Renditerisiko). Ferner trägt der Anleger das Risiko, den vom Emittenten nach billigem Ermessen ermittelten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen zu können (Wiederanlagerisiko). • Eine Wertminderung Im Falle der Zertifikate kann aufgrund sonstiger wertbestimmenden Faktoren, wie Zinssätze am Geldmarkt, erwartete Dividenden und die Höhe Ausübung von Optionsrechten ist der Refinanzierungskosten des Emittenten eintretenErlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar. • Berichtigungen, Änderungen oder Ergänzungen der Zertifikatsbedingungen Optionsscheinbedingungen können nachteilig für Zertifikatsinhaber die Optionsscheininhaber sein. • Es besteht das Risiko des Einbehalts von U.S. QuellensteuerQuellensteuer und der Übermittlung von Informationen an die U.S. Steuerbehörde. • Es besteht das ein Risiko, dass die U.S.-amerikanische Quellensteuer in Bezug auf U.S.- Dividendenäquivalente anwendbar ist. Sofern diese Quellensteuer anwendbar ist, erhält der Anleger im Fall der Anwendbarkeit der US- Bundesquellenbesteuerung auf "Ausschüttungsgleiche" Zahlungen (Dividend Equivalent Payments) einen geringeren Betrag erhalten weniger als denden Betrag, den sie andernfalls der Anleger ohne die Anwendung der Quellensteuer erhalten hättenhätte. • Es besteht ein Risiko einer außerordentlichen Kündigung der Optionsscheine, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Emission der Optionsscheine Umstände eintreten, aufgrund derer der Emittent in Bezug auf die betreffenden Optionsscheine einer Einbehaltungs- oder Berichtspflicht gemäß Section 871(m) unterliegt oder eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Emittent einer solchen unterliegen wird. • Es besteht das Risiko der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wodurch künftig jeder Verkauf, Kauf oder Austausch der Zertifikate Optionsscheine Gegenstand einer solchen Besteuerung sein kann. Hierdurch kann auch der Wert der Zertifikate Optionsscheine negativ beeinflusst werden. Produktbezogene Risikofaktoren Produkt Nr. 12: Besondere Risikofaktoren von Faktor Zertifikatenbestimmten Optionsscheinen Die nachfolgenden besonderen Risikofaktoren gelten für bestimmte Optionsscheintypen: Risiko von Anlagen • Falls Auszahlungen auf die Optionsscheine in gehebelte Basiswerte Faktor Zertifikate beziehen sich ausschließlich auf Indizeseiner Währung vorgenommen werden, die aus mehreren Indexbestandteilensich von der Währung des Basiswerts unterscheidet, hängt das Verlustrisiko der Anleger auch von der Entwicklung der Währung des Basiswerts ab, welche nicht vorhersehbar ist. • Im Fall von Umrechnungsstörungen ist der Emittent berechtigt, die Optionsscheine außerordentlich zu kündigen und zu ihrem nach billigem Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlen. Anleger erleiden einen Verlust, wenn der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. Produktbezogene Risikofaktoren Risiken im Zusammenhang mit sonstigen wertbestimmenden Faktoren, wie z. B. Aktienerwartete Dividenden und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten Zu den weiteren wertbestimmenden Faktoren auf den Preis der Optionsscheine gehören u.a. erwartete Einnahmen aus Absicherungsgeschäften des Emittenten im oder bezogen auf den Basiswert und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten für das Eingehen der entsprechenden Absicherungsgeschäfte. Selbst wenn also der Kurs des Basiswerts im Falle eines Long Optionsscheins steigt bzw. im Falle eines Short Optionsscheins fällt, bestehen können, aber auch einzelne Indexbestandteile, wie z. B. einen einzelnen Futurekann eine Wertminderung des Optionsscheins aufgrund der sonstigen wertbestimmenden Faktoren eintreten. Risiko im Zusammenhang mit Absicherungsgeschäften in dem Basiswert bei Optionsscheinen mit Knock-Preis, einen einzelnen Aktienkurs oder einen einzelnen Rohstoffpreis abbilden können. Im Unterschied zu anderen Open End Zertifikaten sind diese Zertifikate gehebelt. Es ist zu beachtenOut Bei Optionsscheinen mit Knock-Out kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Aufbau oder die Wertentwicklung Auflösung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum Absicherungspositionen durch den Emittenten die Preisentwicklung des Basiswerts der Optionsscheine so weit verstärkt, dass hierdurch gerade ein Knock-Out Ereignis ausgelöst wird und Optionsrechte entsprechend vorzeitig wertlos verfallen. Risiko durch Eintritt eines Knock-Out Ereignisses außerhalb der Handelszeiten im Sekundärmarkt Anleger sind grundsätzlich dem Risiko ausgesetzt, dass ein Knock-Out Ereignis auch außerhalb der Zeiten eintritt, an dem die Optionsscheine üblicherweise gehandelt werden. Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn die Handelszeiten, an denen die Optionsscheine gehandelt werden, von mehreren Tagen gesehen von den Handelszeiten abweichen, an denen der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Aufgrund des Hebelfaktors haben Schwankungen an den Kapitalmärkten einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment anBasiswert üblicherweise gehandelt wird. Risiko der Beendigung Ausübung der Laufzeit durch Ausübung durch den Zertifikatsinhaber oder durch Kündigung Optionsscheine und Kündigungsrecht des Emittenten Bei Faktor Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die im Gegensatz zu Zertifikaten Mini Future Optionsscheinen mit einer festen Laufzeit (sog. "ClosedKnock-End Zertifikate") keine festgelegte Laufzeit haben. Bei Faktor Zertifikaten Out besteht jedoch das Risiko einer unvorhergesehenen Beendigung der Laufzeit. Die Laufzeit der Zertifikate Optionsscheine endet entweder mit wirksamer Ausübung der Zertifikate entsprechend Optionsscheine durch den jeweiligen Zertifikatsbedingungen (jeweils nur in Bezug auf die wirksam ausgeübten Zertifikate) Optionsscheininhaber oder durch eine Kündigung sämtlicher Zertifikate Optionsscheine durch den EmittentenEmittenten oder bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses bzw. Die Zertifikate können durch einer vorzeitigen Rückzahlung der Optionsscheine, sofern die Zertifikatsinhaber Optionsscheinbedingungen eine vorzeitige Rückzahlung der Optionsscheine vorsehen. Risiko des Totalverlusts infolge eines Knock-Out und Risiko aus der Auflösung der Absicherungsposition des Emittenten Sofern es sich bei den Optionsscheinen um Mini Future Optionsscheine mit Wirkung Knock-Out (Mini Long) handelt, endet die Laufzeit der Optionsscheine mit dem Knock-Out Zeitpunkt vorzeitig. Bei Mini Future (Mini Long) Optionsscheinen mit Knock-Out erleiden Anleger bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses einen Verlust, der der Differenz des eingesetzten Kapitals (nebst Transaktionskosten) und dem bei Eintritt des Knock-Out von dem Emittenten zu bestimmten in den Zertifikatsbedingungen definierten Ausübungstagen ausgeübt werden. Das Ausübungsrecht der Zertifikatsinhaber unterliegt gewissen in den Zertifikatsbedingungen näher definierten Ausübungsbedingungen. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der jeweilige Ausübungstag, an dem die Voraussetzungen einer wirksamen Ausübung vorliegen, als Bewertungstagzahlenden Stopp-Loss-Auszahlungsbetrages entspricht. Der Emittent ist berechtigtStopp-Loss-Auszahlungsbetrag wird vom Emittenten unter Berücksichtigung eines ebenfalls vom Emittenten berechneten Hedge-Kurses bestimmt. Da dieser Hedge-Kurs des Basiswerts auch weit unterhalb (Mini Long) der Knock-Out Barriere liegen kann, die Zertifikate einer Serie insgesamt gemäß den Zertifikatsbedingungen zu kündigen. Eine solche Kündigung trägt der Zertifikate wird den Zertifikatsinhabern im Vorhinein gemäß den Zertifikatsbedingungen bekannt gemacht. Zum Zwecke Optionsscheininhaber dieses Risiko aus der Berechnung Auflösung der Absicherungsposition (Hedge) des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der in der Bekanntmachung genannte Kündigungstermin als BewertungstagEmittenten. Im Hinblick auf das Kündigungsrecht ungünstigsten Falle kann der Stopp-Loss-Auszahlungsbetrag Null betragen und der Optionsscheininhaber erleidet einen Totalverlust des Emittenten eingesetzten Kapitals. Für den Fall, dass ein Stopp-Loss Auszahlungsbetrag gezahlt wird, sollten Anleger nicht darauf vertrauen, die Zertifikate mit Wirkung zu einem bestimmten Ausübungstag ausüben zu können. Eine Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. eine Kündigung durch den Emittenten haben zur Folgebeachten, dass der Zertifikatsinhaber nur bis zum Einlösungstag bzw. Kündigungstermin an der Wertentwicklung des Basiswerts teilnimmt. Eine Teilnahme an einer möglichen weiteren Wertentwicklung des Basiswerts ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Emittenten trägt der Anleger das Wiederanlagerisiko hinsichtlich des Kündigungsbetrags. Dies bedeutet, dass er den durch den Emittenten im Falle einer Kündigung gegebenenfalls ausgezahlten Kündigungsbetrag sie diesen Betrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen kann können als denen, die beim Erwerb des Zertifikats vorlagen. Risiko der Unvorhersehbarkeit des Auszahlungsbetrags bei Ausübung Im Falle der Ausübung von Zertifikatsrechten ist der Erlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar, da der Referenzpreis des Basiswerts, der für die Berechnung des Auszahlungsbetrags maßgeblich ist, erst nach Erfüllung sämtlicher Ausübungsvoraussetzungen festgestellt wird. Je länger die technische Abwicklung einer Ausübung dauert und je höher die Volatilität des Basiswerts ist, desto größer ist das Risiko, dass sich der Basiswert zwischen dem Zeitpunkt, in dem sich ein Zertifikatsinhaber zur Ausübung entschließt und an dem der Referenzpreis der Ausübung festgestellt wird, negativ entwickelt. Weiterhin kann gegebenenfalls ein weiterer Verlust aufgrund einer negativen Wechselkursschwankung während des vorgenannten Zeitraumes bestehen. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Sofern der Zertifikatsinhaber weniger als das Mindesteinlösungsvolumen an Zertifikaten hält, kann er sein Ausübungsrecht nicht ausüben, sondern muss entweder die Differenz zu dem Mindesteinlösungsvolumen zukaufen, um ausüben zu können, oder es bleibt ihm nur die Möglichkeit, die Zertifikate zu verkaufenOptionsscheins vorlagen (Wiederanlagerisiko). Risiko im Falle Zusammenhang mit Anpassungen des Basispreises und der Anwendbarkeit Knock-Out Barriere Bei Mini Future (Mini Long) Optionsscheinen mit Knock-Out unterliegen der Basispreis und die Knock-Out Barriere der Optionsscheine einer Management Gebühr und/oder einer Kommission Gegebenenfalls laufenden Anpassung. Um bei dem Emittenten im Zusammenhang mit den für die Optionsscheine eingegangenen Absicherungsgeschäften (Hedges) etwaige Dividendenzahlungen und anfallende Finanzierungskosten abzubilden, wird während der Laufzeit Basispreis der Optionsscheine auf täglicher Basis um einen Anpassungsbetrag verändert. Anleger sollten beachten, dass der zur Anpassung der Ausstattungsmerkmale der Optionsscheine vom Emittenten in Ausübung seines billigen Ermessens bei Festlegung des Zertifikats bzw. Zinsbereinigungsfaktors bestimmte Anpassungsprozentsatz bei Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. bei der Kündigung durch den Emittenten eine Management Gebühr und/oder eine Kommission (z. B. eine Gap Kommission) Vorliegen entsprechender Marktgegebenheiten in bestimmten Finanzierungskosten-Anpassungszeiträumen signifikant von dem für den ersten Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum festgelegten Anpassungs- prozentsatz abweichen kann. Anleger sollten sich darüber bewusst sein, dass ein Knock-Out Ereignis allein in Folge einer Anpassung der Knock-Out Barriere gemäß den Optionsscheinbedingungen eintreten kann. Zudem wird an einem Anpassungstag die für den jeweils folgenden Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum maßgebliche Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Emittenten berechnetgemäß den Optionsscheinbedingungen angepasst. Eine solche Gebühr kann den Auszahlungsbetrag bzw. Anleger sollten daher nicht darauf vertrauen, dass sich die maßgebliche Wertentwicklung des Basiswerts entsprechend der Höhe der Gebühr und/oder Kommission mindern. Daher kann jede derartige Gebühr und/oder Kommission einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Zertifikats haben. Gegebenenfalls ist der Emittent berechtigt, die Höhe der Management Gebühr und/oder Kommission Knock-Out Barriere während der Laufzeit der Zertifikate anzupassen. IOptionsscheine stets im schlechtesten Fall kann es bei Faktor Zertifikaten zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der maßgebliche Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag null beträgtungefähr gleichen Abstand zu dem Basispreis befindet. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko im Zusammenhang mit der Regulierung und Reform von Referenzwerten (''Benchmarks''), einschließlich des LIBOR, EURIBOR und weiterer Zinssatz-, Aktien-, Rohstoff-, oder Devisenbenchmarks und weiterer Arten von Referenzwerten. Die London Interbank Offered Rate (''LIBOR''), die Euro Interbank Offered Rate (''EURIBOR'') und andere Zinssatz-, Aktien-, Rohstoff- oder Devisenreferenzwerte und weitere Arten von Indizes gelten als so genannte ''Benchmarks'' und sind Gegenstand jüngster nationaler, internationaler und sonstiger aufsichtsrechtlicher Regulierungen und Reformvorschläge. Einige dieser Neuerungen sind bereits in Kraft getreten, während andere noch umzusetzen sind. Diese Neuerungen können dazu führen, dass die betroffenen Benchmarks eine andere Wertentwicklung aufweisen als in der Vergangenheit, oder ganz wegfallen, oder andere, derzeit nicht vorhersehbare Auswirkungen haben. Jede dieser Auswirkungen kann eine wesentliche negative Wirkung auch auf die Optionsscheine haben, die an eine solche Benchmark gekoppelt sind. Risiko in Zusammenhang mit Indizes Rohstoffen als Basiswert Bei auf Indizes bezogenen Zertifikaten hängt die Höhe des Auszahlungsbetrags von der Wertentwicklung des Index ab. Risiken des Index Preisrisiken bei Rohwaren sind damit auch Risiken der Zertifikatehäufig komplex. Die Wertentwicklung des Index hängt wiederum Einflussfaktoren auf Preise von den einzelnen Indexbestandteilen abRohwaren sind zahlreich und komplex. Exemplarisch werden einige typische Faktoren aufgeführt, aus denen die sich der jeweilige Index zusammensetztin Rohwaren-Preisen niederschlagen. Während der Laufzeit kann der Marktwert der Zertifikate jedoch auch von der Wertentwicklung des Index bzw. der Indexbestandteile abweichen. Risiko im Fall von gehebelten Indizes als Basiswert Wenn ein gehebelter Index (auch Faktor-Index genannt) den Basiswert eines Zertifikats bildet• Angebot und Nachfrage • Direkte Investitionskosten, sollten Anleger beachten, dass die tägliche Wertentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile mit dem anwendbaren Hebelfaktor gehebelt wird, d. h. positive Lagerungskosten • Liquidität • Wetter und negative Bewegungen des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile haben einen unverhältnismäßigen Einfluss auf den Index. Dies bedeutet, dass die Xxxx des Hebelfaktors gleichzeitig auch die Höhe des Risikos bestimmt. Je höher der Hebel, desto höher ist auch das Risiko. Es ist zu beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Dies kann einen erheblichen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate haben. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment an.Naturkatastrophen • Politische Risiken • Besteuerung

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Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind. Diese müssen einen Risikohinweis darauf enthalten, dass der Anleger seinen Kapitaleinsatz ganz oder teilweise verlieren könnte, sowie gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass die Mit den Schuldverschreibungen verbundene Risikofaktoren Marktrisiko Durch den Erwerb von Schuldverschreibungen ist ein Anleger aus wirtschaftlicher Sicht in den jeweiligen Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis investiert und trägt das Marktrisiko in Bezug auf den jeweiligen Edelmetallpreis. Bei einem Sinken des jeweiligen Edelmetallpreises kann es zu einer teilweisen oder vollständigen Entwertung des investierten Kapitals kommen. Kein Gleichlauf mit dem jeweiligen Edelmetallpreis Haftung des Anlegers nicht auf den Wert seiner Anlage beschränkt ist, sowie eine Beschreibung der Umstände, unter Allgemeine Risikofaktoren von Zertifikaten Die nachfolgenden allgemeinen Risikofaktoren gelten für alle Zertifikatstypen: • Bei den Zertifikaten besteht das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust (Risiko eines Totalverlustes). • Etwaige Transaktionskosten können sich negativ auf die Höhe des Gewinns bzw. Verlustes auswirken. • Eine Kreditfinanzierung des Erwerbs von Zertifikaten erhöht das Verlustrisiko der Anleger erheblich. • Die Zertifikate werfen keinen laufenden Ertrag ab und gewähren insbesondere keinen Anspruch auf Zins- oder Dividendenzahlungen. • Das Risiko von Wertverlusten besteht bereits während der Laufzeit der Zertifikate. • Anleger tragen das Ausfallrisiko des Emittenten der Zertifikate. Die Zertifikate sind weder durch einen Einlagensicherungsfonds noch durch eine staatliche Einrichtung abgesichert oder garantiert. • Absicherungsgeschäfte des Emittenten können erheblichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Basiswerts haben und damit auch die Art und Höhe des Auszahlungsbetrags negativ beeinflussen. • Anleger werden möglicherweise nicht in der Lage sein, sich gegen Risiken aus den Zertifikaten abzusichern. denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. Der Sekundärmarkt für Zertifikate kann eingeschränkt sein oder die Zertifikate können keine Liquidität aufweisen, wodurch der Wert der Zertifikate oder die Möglichkeit, diese zu veräußern, negativ beeinflusst werden kann. • Der Emittent bestimmt die An- und Verkaufskurse mittels interner Preisbildungsmodelle unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren. Der Preis kommt also anders als beim Börsenhandel z.B. jeweilige Edelmetallpreis errechnet sich aus dem Verhältnis von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustandenach dem jeweiligen Edelmetall. Die von dem Emittenten gestellten Preise können daher von dem finanzmathematischen Der Wert der Zertifikate bzwSchuldverschreibungen ergibt sich aus Angebot und Nachfrage nach den Schuldverschreibungen selbst. Für potentielle Käufer können dabei neben dem wirtschaftlich zu erwartenden Preis abweichen. • Die Verfügbarkeit des elektronischen Handelssystems des Emittenten kann eingeschränkt sein, wodurch Edelmetallpreis auch weitere Faktoren (z.B. die MöglichkeitBonität der Emittentin, die Zertifikate zu handeln, negativ beeinflusst werden kann. • Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Handelbarkeit Beurteilung der Zertifikate im Sekundärmarkt unmittelbar vor Endfälligkeit eingestellt wird und sich maßgebliche Faktoren zwischen dem letzten Handelstag und dem Fälligkeitstag noch zu Ungunsten in diesem Abschnitt des Anlegers ändern können. • Der Preis des Basiswerts muss unter Umständen geschätzt werden, sofern die Zertifikate zu Zeiten gehandelt werden, zu denen am Heimatmarkt des Basiswerts kein Handel stattfindet. Demzufolge können sich die vom Emittenten außerhalb der Handelszeiten des Basiswerts am Heimatmarkt gestellten Zertifikatpreise als zu hoch Prospekts offen gelegten Risikofaktoren oder zu niedrig erweisen. • Je geringer die Markttiefe des Basiswerts ist, desto höher sind tendenziell die Absicherungskosten des Emittenten der Zertifikate, die der Emittent bei seiner Kursstellung für die Zertifikate berücksichtigen und an die Zertifikatsinhaber weitergeben wird. • Die in den Endgültigen Bedingungen angegebene Angebotsgröße lässt keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Zertifikate im Sekundärmarkt zuSchuldverschreibungen) preisbildend sein. • AnlegerAnleger sollten beachten, dass der Wert einer Schuldverschreibung deshalb nicht zu jedem Zeitpunkt exakt dem Wert eines bestimmten Grammanteils eines Edelmetalls, entsprechend dem Bezugsverhältnis, entsprechen muss. Keine Berechtigung oder wirtschaftliches Eigentum an den Edelmetallbarren Erwerber von Schuldverschreibungen erwerben lediglich die sich mit einem Kauf in den Schuldverschreibungen verbrieften Ansprüche. Erwerber von Schuldverschreibungen erwerben hinsichtlich der angebotenen Zertifikate gegen Marktrisiken in Verbindung mit einer für die Emittentin verwahrten Edelmetalle entsprechend dem Bezugsverhältnis weder ein Eigentumsrecht noch ein Sicherungsrecht noch wirtschaftliches Eigentum. Eine Anlage in dem Basiswert absichern möchten, sollten sich darüber bewusst seinSchuldverschreibungen stellt keinen Kauf oder anderen Erwerb von Edelmetallbarren dar. Handelbarkeit Es besteht keine Gewähr, dass die Wertentwicklung der Zertifikate keine parallele Wertentwicklung zu dem jeweiligen Kurs des Basiswerts aufweist. • Marktstörungen können negative Auswirkungen auf den Wert Handel der Zertifikate haben. • Sollte Schuldverschreibungen an der Emittent Baden-Württembergischen Wertpapierbörse oder einer anderen Wertpapierbörse nicht zeitweilig ausgesetzt oder dauerhaft eingestellt oder die jeweilige Ausübungsstelle tatsächlich Einbeziehung von der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse oder rechtlich nicht in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten aus den Zertifikaten in rechtlich zulässiger Weise zu erfüllen, verschiebt sich die Fälligkeit dieser Verbindlichkeiten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Erfüllung der Verbindlichkeiten wieder möglich isteiner anderen Wertpapierbörse widerrufen oder zurückgenommen wird. • Anpassungen können zum Austausch des Basiswerts und zu einer wesentlichen Veränderung des Zertifikatspreises führen. Soweit eine Anpassung des Basiswerts an die eingetretenen Änderungen unmöglich sein sollte, ist der Emittent berechtigt, die Zertifikate außerordentlich zu kündigen und zu einem nach billigem Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlen. Anleger erleiden einen Verlust, wenn der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. • Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Zertifikate durch den Emittenten trägt der Anleger Es besteht deshalb das Risiko, dass seine Erwartungen ein börslicher Verkauf der Schuldverschreibungen nicht oder nicht jederzeit möglich ist. Echtheit oder Feingehalt der Edelmetalle Weder die Emittentin noch die Verwahrstelle noch irgendeine andere von der Emittentin beauftragte Stelle überprüfen die Echtheit oder den Feingehalt der von der Verwahrstelle verwahrten Edelmetalle. Anleger müssen daher darauf vertrauen, dass sowohl die Echtheit als auch der Feingehalt bei den zu liefernden Edelmetallbarren den jeweiligen Angaben entsprechen. Marktstörungen Falls in Bezug auf einen Wertzuwachs Schuldverschreibungen eine Marktstörung eingetreten ist oder zum fraglichen Zeitpunkt andauert, wird die Emittentin innerhalb einer bestimmten Frist von Tagen nach dem Tag, an dem diese Marktstörung nach Feststellung der Zertifikate aufgrund Berechnungsstelle nicht mehr besteht, ihre Liefer- oder Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Eine Marktstörung kann die Erfüllung von Lieferverpflichtungen durch die Emittentin verzögern. Vorzeitige Rückzahlung Die Emittentin ist bei Vorliegen bestimmter Umstände zu bestimmten Zeitpunkten berechtigt, sämtliche Schuldverschreibungen im darauf folgenden Jahr vorzeitig zurückzuzahlen. In diesem Fall besteht ein Risiko für Anleger, die trotz der vorzeitigen Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden Rückzahlung weiter in die jeweiligen Edelmetalle investiert sein möchten. Für sie kann zwar die Möglichkeit bestehen, andere Wertpapiere zu erwerben, die Edelmetalle bzw. Edelmetallbarren verbriefen. Dabei können (Renditerisiko)einem Anleger zusätzliche Transaktionskosten für den Erwerb solcher Wertpapiere entstehen. Ferner trägt Falls die Emittentin die Schuldverschreibungen vorzeitig zurückzahlt und den Wert der Anleger das Risikojeweiligen Edelmetalle - in physischer Form von Barren oder gegebenenfalls von Granulat - bzw. der Lieferansprüche auf die jeweiligen Edelmetallbarren, durch Verkauf im Markt realisiert, besteht keine Gewähr, dass ein solcher Verkauf keine nachteiligen Auswirkungen auf den vom Emittenten nach billigem Ermessen ermittelten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen zu können (Wiederanlagerisiko)jeweils erzielbaren Edelmetallpreis hat. • Eine Wertminderung der Zertifikate kann aufgrund sonstiger wertbestimmenden Faktoren, wie Zinssätze am Geldmarkt, erwartete Dividenden und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten eintreten. • Berichtigungen, Änderungen oder Ergänzungen der Zertifikatsbedingungen können nachteilig für Zertifikatsinhaber sein. • Es besteht das Risiko des Einbehalts von U.S. Quellensteuer. • Es besteht in diesem Fall das Risiko, dass Anleger im Fall der Anwendbarkeit an Gläubiger der US- Bundesquellenbesteuerung auf "Ausschüttungsgleiche" Zahlungen (Dividend Equivalent Payments) einen geringeren Betrag erhalten Schuldverschreibungen gezahlte vorzeitige Rückzahlungsbetrag niedriger ist als den, den sie andernfalls erhalten hätten. • Es besteht das Risiko der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wodurch künftig jeder Verkauf, Kauf oder Austausch der Zertifikate Gegenstand einer solchen Besteuerung sein kann. Hierdurch kann auch der Wert der Zertifikate negativ beeinflusst werdenSchuldverschreibungen vor der Kündigung durch die Emittentin. Produktbezogene Risikofaktoren Produkt Nr. 12: Besondere Risikofaktoren von Faktor Zertifikaten: Risiko von Anlagen in gehebelte Basiswerte Faktor Zertifikate beziehen sich ausschließlich auf Indizes, die aus mehreren Indexbestandteilen, wie z. B. Aktien, bestehen können, aber auch einzelne Indexbestandteile, wie z. B. einen einzelnen Future-Preis, einen einzelnen Aktienkurs oder einen einzelnen Rohstoffpreis abbilden können. Im Unterschied zu anderen Open End Zertifikaten sind diese Zertifikate gehebelt. Es ist zu Mindestausübungsmenge Jeder Anleger sollte beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Aufgrund des Hebelfaktors haben Schwankungen an den Kapitalmärkten einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment an. Risiko der Beendigung der Laufzeit durch Ausübung durch den Zertifikatsinhaber oder durch Kündigung des Emittenten Bei Faktor Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die im Gegensatz zu Zertifikaten mit einer festen Laufzeit (sog. "Closed-End Zertifikate") keine festgelegte Laufzeit haben. Bei Faktor Zertifikaten besteht jedoch das Risiko einer unvorhergesehenen Beendigung der Laufzeit. Die Laufzeit der Zertifikate endet entweder mit wirksamer Ausübung der Zertifikate entsprechend den jeweiligen Zertifikatsbedingungen (jeweils nur in Bezug auf die wirksam ausgeübten Zertifikate) oder durch eine Kündigung sämtlicher Zertifikate durch den Emittenten. Die Zertifikate können durch die Zertifikatsinhaber mit Wirkung zu bestimmten in den Zertifikatsbedingungen definierten Ausübungstagen ausgeübt werden. Das Ausübungsrecht der Zertifikatsinhaber unterliegt gewissen in den Zertifikatsbedingungen näher definierten Ausübungsbedingungen. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der jeweilige Ausübungstag, an dem die Voraussetzungen einer wirksamen Ausübung vorliegen, als Bewertungstag. Der Emittent ist berechtigt, die Zertifikate einer Serie insgesamt gemäß den Zertifikatsbedingungen zu kündigen. Eine solche Kündigung der Zertifikate wird den Zertifikatsinhabern im Vorhinein gemäß den Zertifikatsbedingungen bekannt gemacht. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der in der Bekanntmachung genannte Kündigungstermin als Bewertungstag. Im Hinblick auf das Kündigungsrecht des Emittenten sollten Anleger nicht darauf vertrauen, die Zertifikate mit Wirkung zu einem bestimmten Ausübungstag ausüben zu können. Eine Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. eine Kündigung durch den Emittenten haben zur Folge, dass der Zertifikatsinhaber nur bis zum Einlösungstag bzw. Kündigungstermin an der Wertentwicklung des Basiswerts teilnimmt. Eine Teilnahme an einer möglichen weiteren Wertentwicklung des Basiswerts ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Emittenten trägt der Anleger das Wiederanlagerisiko hinsichtlich des Kündigungsbetrags. Dies bedeutet, dass er den durch den Emittenten im Falle einer Kündigung gegebenenfalls ausgezahlten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen kann als denen, die beim Erwerb des Zertifikats vorlagen. Risiko der Unvorhersehbarkeit des Auszahlungsbetrags bei Ausübung Im Falle der Ausübung von Zertifikatsrechten ist der Erlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar, da der Referenzpreis des Basiswerts, der für die Berechnung des Auszahlungsbetrags maßgeblich ist, erst nach Erfüllung sämtlicher Ausübungsvoraussetzungen festgestellt wird. Je länger die technische Abwicklung einer Ausübung dauert und je höher die Volatilität des Basiswerts ist, desto größer ist das Risiko, dass sich der Basiswert zwischen dem Zeitpunkt, in dem sich ein Zertifikatsinhaber zur Ausübung entschließt und an dem der Referenzpreis der Ausübung festgestellt wird, negativ entwickelt. Weiterhin kann gegebenenfalls ein weiterer Verlust aufgrund einer negativen Wechselkursschwankung während des vorgenannten Zeitraumes bestehen. Ausübungsrechte können Schuldverschreibungen jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bestimmte Mindestausübungsmenge bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werdenwerden können. Ausübungsrechte können jeweils nur Eine Ausübung von weniger Schuldverschreibungen als die Mindestausübungsmenge ist ungültig und entfaltet keine Wirkung. In diesem Fall hat der Anleger keinen Anspruch auf eine physische Lieferung von Barren des jeweiligen Edelmetalls und der Anleger kann die Schuldverschreibungen somit lediglich kündigen und einen Kündigungsbetrag erhalten. Kosten bei Lieferung von Edelmetallbarren Die Kosten für die Lieferung der Barren des Basiswerts und etwaige Formkosten für die Edelmetallbarren sind entweder (i) vollständig von der Emittentin zu tragen, oder (ii) im Fall, dass der Gläubiger sein Lieferverlangen nicht für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen Mindestanzahl an Schuldverschreibungen oder ein ganzzahliges Vielfaches davon ausgeübt werden. Sofern der Zertifikatsinhaber weniger als das Mindesteinlösungsvolumen geltend macht oder (iii) bei Lieferung an Zertifikaten hält, kann er sein Ausübungsrecht nicht ausüben, sondern muss entweder die Differenz zu dem Mindesteinlösungsvolumen zukaufen, um ausüben zu können, oder es bleibt ihm nur die Möglichkeiteine Lieferstelle, die Zertifikate sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet, vom Gläubiger zu verkaufentragen. Risiko Darüber hinaus kann die Emittentin die ihr entstehenden Kosten, einschließlich etwaiger Formkosten, auch im Falle einer Inlandslieferung für die zweite Lieferung im Falle des Fehlschlagens der Anwendbarkeit ersten Lieferung dem Gläubiger auferlegen. Für jede über die zweite Lieferung hinausgehende weitere Lieferung hat der Gläubiger die Kosten für die erneute Lieferung, einschließlich etwaiger Formkosten, zu tragen. Die Kosten für die Lieferung sind dem Preisverzeichnis zu entnehmen. Ein Anleger sollte beachten, dass die Emittentin nach billigem Ermessen berechtigt ist, das Preisverzeichnis, sofern erforderlich, mit Wirkung zu jedem Bankarbeitstag entsprechend anzupassen. Damit trägt der Anleger das Kostenrisiko bei Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie das Kostenrisiko aus einer Management Gebühr Anpassung der Lieferkosten nach oben. Diese Kosten, die unter den genannten Umständen von einem Anleger zu tragen sind, können bei Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland höher sein als die bei einem Kauf von Edelmetallbarren am Schalter des jeweiligen Landes entstehenden. Bei der Lieferung einer kleinen Menge Edelmetallbarren kann die Kostentragung durch einen Anleger bei Auslandslieferungen dazu führen, dass die Kosten einen erheblichen Anteil des Wertes der zu liefernden Edelmetallbarren betragen. Kursrisiko Der maßgebliche Gläubiger der Schuldverschreibungen sollte sich im Klaren sein, dass sämtliche ungünstigen Schwankungen des Kurses des jeweiligen Basiswerts nach dem maßgeblichen Ausübungstag bis zum jeweiligen Liefertag bzw. Tag der Überweisung zu seinen Lasten geht. Verzögerter Erhalt der Edelmetallbarren durch Anleger Eine Auslieferung der jeweiligen Edelmetallbarren an einen Gläubiger der Schuldverschreibungen kann unter Umständen erst deutlich später als nach der angegebenen Frist bei Ausübung erfolgen. Der Anleger trägt hier das Risiko, dass der jeweilige Edelmetallpreis bzw. der jeweilige Edelmetallbarrenpreis zwischenzeitlich wieder fallen kann und damit der jeweils gelieferte Edelmetallbarren entsprechend weniger wert ist. Verlust der Edelmetallbarren bei der Lieferstelle Die Emittentin wird durch die Lieferung der Edelmetallbarren an die Lieferstelle von ihrer Leistungspflicht aufgrund der Schuldverschreibungen befreit. Das Risiko des Verlustes der bei der Lieferstelle angelieferten Edelmetallbarren trägt der Anleger. Rundungsdifferenz bei Lieferung von Standardbarren Falls das Lieferverlangen des Anlegers auf Lieferung von einem oder mehreren Standardbarren gerichtet ist, wird, sofern das Gewicht sämtlicher zur Lieferung vorgesehener Standardbarren oder, im Fall der Lieferung eines einzelnen Standardbarrens, das Gewicht dieses zur Lieferung vorgesehenen Standardbarrens nicht auf eine volle Grammzahl lautet, das betreffende Gewicht zu Lasten des Anlegers auf die nächste volle Grammzahl aufgerundet und das Lieferverlangen gilt in Höhe dieser aufgerundeten Grammzahl als durch die Lieferung des oder der betreffenden Standardbarren erfüllt. Ein Anleger ist nicht berechtigt, in Bezug auf die zu seinen Lasten aufgerundete Menge des jeweiligen Basiswerts Lieferung des jeweiligen Basiswerts, Zahlung oder einen sonstigen Ausgleich zu verlangen. Interessenkonflikte Im Zusammenhang mit der Ausübung von Rechten und/oder Pflichten der Emittentin, der Berechnungsstelle oder einer Kommission Gegebenenfalls wird während der Laufzeit des Zertifikats bzwanderen Stelle, die sich auf die zu liefernden Edelmetallbarren auswirken, können Interessenkonflikte auftreten. bei Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. bei der Kündigung durch den Emittenten eine Management Gebühr und/Die Emittentin, die Berechnungsstelle oder eine Kommission (z. B. eine Gap Kommission) von dem Emittenten berechnet. Eine solche Gebühr kann andere Stelle sowie mit ihnen verbundene Unternehmen können auf eigene Rechnung oder auf Rechnung ihrer Kunden Geschäfte in den Auszahlungsbetrag bzw. jeweiligen Edelmetallen abschließen, die maßgebliche Wertentwicklung des Basiswerts entsprechend der Höhe der Gebühr und/oder Kommission mindern. Daher kann jede derartige Gebühr und/oder Kommission einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung des Zertifikats habenentsprechenden Basiswerts haben und sich damit negativ auf den Wert der Schuldverschreibungen auswirken können. Gegebenenfalls Xxxxxx in den Schuldverschreibungen, Preisstellung, Provisionen, Mistrade Kein Anleger sollte darauf vertrauen, dass er die Schuldverschreibungen während ihrer Laufzeit zu einem bestimmten Zeitpunkt oder einem bestimmten Preis veräußern kann. Ferner sollte jeder Anleger beachten, dass während Marktstörungen gegebenenfalls keine An- und Verkaufspreise für die Schuldverschreibungen gestellt werden können. Die von einem Market Maker gestellten Preise können gegebenenfalls auch erheblich von dem fairen (mathematischen Wert) wirtschaftlich zu erwartenden Wert der Schuldverschreibungen zum jeweiligen Zeitpunkt abweichen. Darüber hinaus kann der Market Maker die Methodik, nach der er die gestellten Preise festsetzt, jederzeit abändern, z.B. die Spanne zwischen Ankaufs- und Verkaufspreisen vergrößern oder verringern. Ein Anleger sollte beachten, dass sich für ihn die Änderung der Methodik der Preisfeststellung durch den Market-Maker nachteilig auswirken kann. Darüber hinaus besteht auch die Gefahr, dass die vom Market-Maker gestellten Preise nach einer Abänderung der Methodik stärker vom fairen wirtschaftlichen Wert abweichen, als vor einer solchen Änderung. Zu dem jeweils maßgeblichen Erwerbspreis der Schuldverschreibungen kommen die dem Anleger von seiner Bank oder seinem Finanzdienstleister in Rechnung gestellten Kosten und Provisionen. Mindestprovisionen oder feste Provisionen pro Transaktion (Kauf und Verkauf) können kombiniert mit einem niedrigen Auftragswert (Preis der Schuldverschreibungen mal Stückzahl) zu Kostenbelastungen führen. Marktstörungs- sowie Kündigungsbestimmungen Ferner sollte sich der Anleger vor dem Erwerb der Schuldverschreibungen in jedem Fall über die in den Schuldverschreibungsbedingungen enthaltenen Marktstörungs- sowie vorzeitigen Kündigungsbestimmungen einschließlich der dort genannten Kündigungsgründe eingehend informieren. Unter anderem steht der Emittentin ein vorzeitiges Kündigungsrecht aus besonderem Grund zu, wenn z.B. der Besitz, Erwerb oder die Veräußerung von Goldbarren aufgrund u.a. einer Gesetzesänderung bzw. Gesetzesinitiative rechtswidrig wird bzw. geworden ist. Des Weiteren kann die Emittentin zu bestimmten festgelegten Terminen die Schuldverschreibungen insgesamt unter Einhaltung einer Kündigungs- frist von einem Monat ordentlich kündigen. Im Fall der vorzeitigen Kündigung wird die Emittentin den Goldbarrenbestand auflösen und an die Anleger einen Betrag pro gehaltener Schuldverschreibung zahlen, der von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen (§ 317 BGB) als angemessener Marktpreis einer Schuldverschreibung zum Zeitpunkt der Kündigung festgelegt wird. Der Anleger trägt das Risiko, dass die Emittentin die Schuldverschreibungen bei einem geringen Wert kündigt und er einen entsprechend geringen Kündigungsbetrag erhält und nicht mehr an weiteren Steigerungen des Goldpreises partizipiert. In den Fällen, in denen der Besitz, der Erwerb oder die Veräußerung der Goldbarren rechtswidrig wird oder geworden ist, wird zur Bestimmung des Vorzeitigen Kündigungsbetrags bei vorzeitiger Kündigung der Emittentin ein an die Emittentin gezahlter Entschädigungsbetrag, sofern dieser gezahlt wird, berücksichtigt. Darüber hinaus sollte ein Anleger beachten, dass in diesem Fall die physische Lieferung der Goldbarren ausgeschlossen ist der Emittent berechtigtund er somit keine Goldbarren geliefert bekommen wird. Risikoausschließende oder -einschränkende Geschäfte Die Anleger sollten nicht darauf vertrauen, die Höhe der Management Gebühr und/oder Kommission dass sie während der Laufzeit der Zertifikate anzupassenSchuldverschreibungen Geschäfte abschließen können, durch die sie ihre anfänglichen Risiken ausschließen oder einschränken können. Im schlechtesten Fall kann es bei Faktor Zertifikaten zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommenUnter Umständen können solche Geschäfte nur zu einem ungünstigen Marktpreis getätigt werden, so dass ein entsprechender Verlust entsteht. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der maßgebliche Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag null beträgt. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko in Zusammenhang mit Indizes als Basiswert Bei auf Indizes bezogenen Zertifikaten hängt die Höhe des Auszahlungsbetrags Inanspruchnahme von der Wertentwicklung des Index ab. Risiken des Index sind damit auch Risiken der Zertifikate. Die Wertentwicklung des Index hängt wiederum von den einzelnen Indexbestandteilen ab, aus denen sich der jeweilige Index zusammensetzt. Während der Laufzeit kann der Marktwert der Zertifikate jedoch auch von der Wertentwicklung des Index bzw. der Indexbestandteile abweichen. Risiko im Fall von gehebelten Indizes als Basiswert Kredit Wenn ein gehebelter Index (Anleger den Erwerb von Schuldverschreibungen mit Xxxxxx finanziert, muss er beim Nichteintritt seiner Erwartungen nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch Faktor-Index genannt) den Basiswert eines Zertifikats bildetKredit verzinsen und zurückzahlen. Dadurch erhöht sich sein Verlustrisiko erheblich. Einfluss von Nebenkosten Provisionen, gegebenenfalls jährliche Verwahrkosten / Depotentgelte und andere Transaktionskosten, die beim Kauf oder Verkauf von Schuldverschreibungen anfallen, können - insbesondere in Kombination mit einem niedrigen Auftragswert - zu Kostenbelastungen führen. Anleger sollten sich deshalb vor Erwerb einer Schuldverschreibung über alle beim Kauf oder Verkauf der Schuldverschreibung anfallenden Kosten informieren. Emissionsvolumen Anleger sollten beachten, dass wenn weniger Schuldverschreibungen, als das im Prospekt angegebene Emissionsvolumen begeben worden sind, dies auf einen geringeren Handel in den Schuldverschreibungen deutet. Sollten sehr wenige Schuldverschreibungen tatsächlich ausgegeben worden sein, erhöht sich zudem die tägliche Wertentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile mit dem anwendbaren Hebelfaktor gehebelt wird, d. h. positive und negative Bewegungen des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile haben einen unverhältnismäßigen Einfluss auf den Index. Dies bedeutetGefahr, dass die Xxxx des Hebelfaktors gleichzeitig auch die Höhe des Risikos bestimmt. Je höher der Hebel, desto höher ist auch das Risiko. Es ist zu beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen Schuldverschreibungen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Dies kann einen erheblichen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate haben. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment anEmittentin vorzeitig zurückgezahlt werden können.

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Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind. Diese müssen einen Risikohinweis darauf enthalten, Allgemeine Risikofaktoren in Bezug auf die Wertpapiere Durch den Kauf der Wertpapiere erwirbt der Anleger das Recht (das "Wertpapierrecht"), am Ende der Laufzeit der Wertpapiere von der Emittentin die Zahlung des nach Maßgabe der Wertpapierbedingungen bestimmten Betrags bzw., wenn in den Wertpapierbedingungen die Lieferung des physischen Referenzwerts vorgesehen ist, die Lieferung von dass der Anleger seinen Kapitaleinsatz ganz oder teilweise verlieren könnte, sowie gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass die Haftung des Anlegers nicht auf den Wert seiner Anlage beschränkt ist, sowie eine Beschreibung der Umstände, unter Allgemeine Risikofaktoren von Zertifikaten Die nachfolgenden allgemeinen Risikofaktoren gelten für alle Zertifikatstypen: • Bei den Zertifikaten besteht das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust (Risiko eines Totalverlustes). • Etwaige Transaktionskosten können sich negativ auf die Höhe des Gewinns bzw. Verlustes auswirken. • Eine Kreditfinanzierung des Erwerbs von Zertifikaten erhöht das Verlustrisiko der Anleger erheblich. • Die Zertifikate werfen keinen laufenden Ertrag ab und gewähren insbesondere keinen Anspruch auf Zins- oder Dividendenzahlungen. • Das Risiko von Wertverlusten besteht bereits während der Laufzeit der Zertifikate. • Anleger tragen das Ausfallrisiko des Emittenten der Zertifikate. Die Zertifikate sind weder durch einen Einlagensicherungsfonds noch durch eine staatliche Einrichtung abgesichert oder garantiert. • Absicherungsgeschäfte des Emittenten können erheblichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Basiswerts haben und damit auch die Art und Höhe des Auszahlungsbetrags negativ beeinflussen. • Anleger werden möglicherweise nicht in der Lage sein, sich gegen Risiken aus den Zertifikaten abzusichern. denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. • Der Sekundärmarkt für Zertifikate kann eingeschränkt sein oder die Zertifikate können keine Liquidität aufweisen, wodurch der Wert der Zertifikate oder die Möglichkeit, diese zu veräußern, negativ beeinflusst werden kann. • Der Emittent bestimmt die An- und Verkaufskurse mittels interner Preisbildungsmodelle unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren. Der Preis kommt also anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Die von dem Emittenten gestellten Preise können daher von dem finanzmathematischen Wert der Zertifikate zieht Referenzwertpapieren bzw. dem wirtschaftlich die Zahlung des entsprechenden Ersatzbetrages zu erwartenden Preis abweichenverlangen. • Die Verfügbarkeit Kursänderungen des elektronischen Handelssystems des Emittenten kann eingeschränkt sein, wodurch die Möglichkeit, die Zertifikate zu handeln, negativ beeinflusst werden kannGrunde liegenden Basiswerts bzw. • Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Handelbarkeit der Zertifikate im Sekundärmarkt unmittelbar vor Endfälligkeit eingestellt wird und sich maßgebliche Faktoren zwischen dem letzten Handelstag und dem Fälligkeitstag noch zu Ungunsten des Anlegers ändern können. • Der Preis des Basiswerts muss unter Umständen geschätzt werden, sofern die Zertifikate zu Zeiten gehandelt werden, zu denen am Heimatmarkt des Basiswerts kein Handel stattfindet. Demzufolge Korbbestandteile während der Laufzeit können sich die vom Emittenten außerhalb der Handelszeiten des Basiswerts am Heimatmarkt gestellten Zertifikatpreise als zu hoch oder zu niedrig erweisen. • Je geringer die Markttiefe des Basiswerts ist, desto höher sind tendenziell die Absicherungskosten des Emittenten der Zertifikate, die der Emittent bei seiner Kursstellung für die Zertifikate berücksichtigen und an die Zertifikatsinhaber weitergeben wird. • Die in den Endgültigen Bedingungen angegebene Angebotsgröße lässt keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Zertifikate im Sekundärmarkt zu. • Anleger, die sich mit einem Kauf der angebotenen Zertifikate gegen Marktrisiken in Verbindung mit einer Anlage in dem Basiswert absichern möchten, sollten sich darüber bewusst sein, dass die Wertentwicklung der Zertifikate keine parallele Wertentwicklung zu dem jeweiligen Kurs des Basiswerts aufweist. • Marktstörungen können negative Auswirkungen auf den Wert der Zertifikate habenWertpapiere stark beeinträchtigen. • Sollte Anleger können nicht darauf vertrauen, dass sich der Emittent Preis der Wertpapiere während der Laufzeit erholen wird. Es besteht dann das Risiko erheblicher Verluste des eingesetzten Kapitals, gegebenenfalls bis hin zum Totalverlust, einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten. Dieses Risiko besteht unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Emittentin. Kursänderungen des Basiswerts bzw. der Korbbestandteile und damit der Wertpapiere können u.a. auch dadurch entstehen, dass durch die Emittentin selbst oder ein mit der Emittentin verbundenes Unternehmen Absicherungsgeschäfte oder sonstige Geschäfte größeren Umfangs in den Basiswert bzw. in die jeweilige Ausübungsstelle tatsächlich Korbbestandteile oder rechtlich nicht bezogen auf den Basiswert bzw. die Korbbestandteile bzw. in oder bezogen auf die dem Basiswert bzw. den Korbbestandteilen zugrunde liegenden Werte getätigt werden. Anleger tragen das Risiko der Verschlechterung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Emittentin und der daraus folgenden möglichen Unfähigkeit der Emittentin ihren Verpflichtungen unter den Wertpapieren nachzukommen. Potenzielle Erwerber müssen deshalb bereit und in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten aus den Zertifikaten Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust hinzunehmen. In jedem Falle sollten Erwerber der Wertpapiere ihre jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin überprüfen, ob sie in rechtlich zulässiger Weise zu erfüllen, verschiebt sich die Fälligkeit dieser Verbindlichkeiten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Erfüllung der Verbindlichkeiten wieder möglich ist. • Anpassungen können zum Austausch des Basiswerts und zu einer wesentlichen Veränderung des Zertifikatspreises führen. Soweit eine Anpassung des Basiswerts an die eingetretenen Änderungen unmöglich sein sollte, ist der Emittent berechtigtLage sind, die Zertifikate außerordentlich mit dem Wertpapier verbundenen Verlustrisiken zu kündigen und zu einem nach billigem Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlentragen. Anleger erleiden einen Verlust, wenn Auswirkung einer Herabstufung des Ratings Der Wert der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. • Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Zertifikate durch den Emittenten trägt der Anleger das Risiko, dass seine Erwartungen auf einen Wertzuwachs der Zertifikate aufgrund der vorzeitigen Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden können (Renditerisiko). Ferner trägt der Anleger das Risiko, den vom Emittenten nach billigem Ermessen ermittelten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen zu können (Wiederanlagerisiko). • Eine Wertminderung der Zertifikate kann aufgrund sonstiger wertbestimmenden FaktorenWertpapiere könnte zum Teil dadurch beeinflusst werden, wie Zinssätze am Geldmarkt, erwartete Dividenden die potentiellen Käufer der Wertpapiere die Bonität der Emittentin allgemein einschätzen. Eine eventuelle Herabstufung im Rating von ausgegebenen Schuldtiteln der Emittentin durch eine dieser Ratingagenturen könnte eine Abnahme des Handelswerts der Wertpapiere zur Folge haben. Keine Besicherung Die Wertpapiere sind nicht besichert und die Höhe nicht Gegenstand einer Einlagensicherungseinrichtung in der Refinanzierungskosten des Emittenten eintretenBundesrepublik Deutschland oder im Sitzstaat der Emittentin. • Berichtigungen, Änderungen oder Ergänzungen der Zertifikatsbedingungen können nachteilig für Zertifikatsinhaber sein. • Es besteht das Risiko des Einbehalts von U.S. Quellensteuer. • Es Daher besteht das Risiko, dass Anleger im Fall Falle der Anwendbarkeit Insolvenz der US- Bundesquellenbesteuerung auf "Ausschüttungsgleiche" Zahlungen (Dividend Equivalent Payments) einen geringeren Betrag erhalten als den, den sie andernfalls erhalten hättenEmittentin die Inhaber der Wertpapiere ihr Kapital ganz oder teilweise verlieren. • Es besteht das Risiko der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wodurch künftig jeder Verkauf, Kauf oder Austausch der Zertifikate Gegenstand einer solchen Besteuerung sein kann. Hierdurch kann auch der Wert der Zertifikate negativ beeinflusst werden. Produktbezogene Risikofaktoren Produkt Nr. 12: Besondere Risikofaktoren von Faktor Zertifikaten: Risiko von Anlagen Ausreichende Kenntnisse – Beratung Eine Anlage in gehebelte Basiswerte Faktor Zertifikate beziehen sich ausschließlich auf Indizesdie Wertpapiere ist nur für Anleger geeignet, die aus mehreren Indexbestandteilenentweder über ausreichende Kenntnisse verfügen, wie z. B. Aktien, bestehen können, aber auch einzelne Indexbestandteile, wie z. B. einen einzelnen Future-Preis, einen einzelnen Aktienkurs um die Risiken der Wertpapiere einschätzen zu können oder einen einzelnen Rohstoffpreis abbilden können. Im Unterschied zu anderen Open End Zertifikaten sind diese Zertifikate gehebelt. Es ist zu beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Aufgrund des Hebelfaktors haben Schwankungen an den Kapitalmärkten einen wesentlichen Einfluss auf vor einer Anlageentscheidung eine fachkundige Beratung durch die Wertentwicklung der Zertifikate. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment an. Risiko der Beendigung der Laufzeit durch Ausübung durch den Zertifikatsinhaber eigene Bank oder durch Kündigung des Emittenten Bei Faktor Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die im Gegensatz zu Zertifikaten mit einer festen Laufzeit (sog. "Closed-End Zertifikate") keine festgelegte Laufzeit andere kompetente Berater eingeholt haben. Bei Faktor Zertifikaten besteht jedoch das Risiko einer unvorhergesehenen Beendigung der Laufzeit. Die Laufzeit der Zertifikate endet entweder Unterschiede zur Direktanlage Auch wenn die mit wirksamer Ausübung der Zertifikate entsprechend den jeweiligen Zertifikatsbedingungen (jeweils nur in Bezug auf die wirksam ausgeübten Zertifikate) oder durch eine Kündigung sämtlicher Zertifikate durch den Emittenten. Die Zertifikate können durch die Zertifikatsinhaber mit Wirkung zu bestimmten in den Zertifikatsbedingungen definierten Ausübungstagen ausgeübt werden. Das Ausübungsrecht der Zertifikatsinhaber unterliegt gewissen in den Zertifikatsbedingungen näher definierten Ausübungsbedingungen. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der jeweilige Ausübungstag, an dem die Voraussetzungen einer wirksamen Ausübung vorliegen, als Bewertungstag. Der Emittent ist berechtigt, die Zertifikate einer Serie insgesamt gemäß den Zertifikatsbedingungen zu kündigen. Eine solche Kündigung der Zertifikate wird den Zertifikatsinhabern im Vorhinein gemäß den Zertifikatsbedingungen bekannt gemacht. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der in der Bekanntmachung genannte Kündigungstermin als Bewertungstag. Im Hinblick auf das Kündigungsrecht des Emittenten sollten Anleger nicht darauf vertrauen, die Zertifikate mit Wirkung zu einem bestimmten Ausübungstag ausüben zu können. Eine Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. eine Kündigung durch den Emittenten haben zur Folge, dass der Zertifikatsinhaber nur bis zum Einlösungstag bzw. Kündigungstermin an Wertpapieren erzielbaren Erträge von der Wertentwicklung des Basiswerts teilnimmtbzw. Eine Teilnahme an der Basiswerte oder der Korbbestandteile abhängig sind, bestehen erhebliche Unterschiede zwischen einer möglichen weiteren Wertentwicklung Anlage in die Wertpapiere und einer Anlage in diese(n) Basiswert(e) oder die Korbbestandteile. Außerordentliche Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin Die Wertpapierbedingungen sehen vor, dass die Emittentin die Wertpapiere unter bestimmten in den Wertpapierbedingungen bezeichneten Voraussetzungen außerordentlich kündigen kann. Der Außerordentliche Kündigungsbetrag, der im Falle einer vorzeitigen außerordentlichen Kündigung durch die Emittentin gezahlt wird, ist, unter Umständen erheblich, niedriger als der Nennbetrag bzw. der Betrag, den die Wertpapierinhaber erhalten hätten, wenn keine außerordentliche Kündigung durch die Emittentin erfolgt wäre. Darüber hinaus können bei der Berechnung des Basiswerts ist in einem solchen Außerordentlichen Kündigungsbetrages im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die Emittentin die Abwicklungskosten hinsichtlich der vorzeitigen Fälligkeit abgezogen werden. Diese Abwicklungskosten können alle Kosten, Auslagen (einschließlich etwaiger Finanzierungsverluste), Steuern und sonstigen Abgaben enthalten, die der Emittentin im Zusammenhang mit der Auflösung von Hedge- oder ähnlichen Handelspositionen entstehen. Der Außerordentliche Kündigungsbetrag kann unter dem Erwerbspreis bzw. dem Nennbetrag der Wertpapiere liegen und im schlechtesten Fall ausgeschlossensogar Null betragen. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Zahlung nach der außerordentlichen Kündigung der Wertpapiere stehen den Wertpapierinhabern nicht zu. Im Falle einer ordentlichen außerordentlichen Kündigung durch den Emittenten der Wertpapiere trägt der Anleger Wertpapierinhaber zudem das Wiederanlagerisiko hinsichtlich des KündigungsbetragsWiederanlagerisiko. Dies bedeutet, dass er den durch den Emittenten die Emittentin im Falle einer Kündigung gegebenenfalls ausgezahlten Außerordentlichen Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen kann als denen, die beim Erwerb des Zertifikats der Wertpapiere vorlagen, wiederanlegen kann. Risiko Ordentliche Kündigung der Unvorhersehbarkeit des Auszahlungsbetrags bei Ausübung Wertpapiere durch die Emittentin Die Wertpapierbedingungen können vorsehen, dass die Emittentin die Wertpapiere unter bestimmten in den Wertpapierbedingungen bezeichneten Voraussetzungen vorzeitig ordentlich kündigen kann. Der Ordentliche Kündigungsbetrag, der im Falle einer vorzeitigen ordentlichen Kündigung durch die Emittentin gezahlt wird, entspricht dem Nennbetrag bzw. einem anderen in den Wertpapierbedingungen festgelegten Betrag. Dieser Betrag kann niedriger sein als der Betrag, den die Wertpapierinhaber erhalten hätten, wenn keine vorzeitige ordentliche Kündigung durch die Emittentin erfolgt wäre. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Zahlung nach der ordentlichen Kündigung der Wertpapiere stehen den Wertpapierinhabern nicht zu. Im Falle einer ordentlichen Kündigung der Ausübung von Zertifikatsrechten ist Wertpapiere trägt der Erlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar, da der Referenzpreis des Basiswerts, der für die Berechnung des Auszahlungsbetrags maßgeblich ist, erst nach Erfüllung sämtlicher Ausübungsvoraussetzungen festgestellt wird. Je länger die technische Abwicklung einer Ausübung dauert und je höher die Volatilität des Basiswerts ist, desto größer ist Wertpapierinhaber zudem das Risiko, dass sich der Basiswert zwischen dem Zeitpunkt, in dem sich ein Zertifikatsinhaber zur Ausübung entschließt und an dem der Referenzpreis der Ausübung festgestellt wird, negativ entwickelt. Weiterhin kann gegebenenfalls ein weiterer Verlust aufgrund einer negativen Wechselkursschwankung während des vorgenannten Zeitraumes bestehen. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Sofern der Zertifikatsinhaber weniger als das Mindesteinlösungsvolumen an Zertifikaten hält, kann er sein Ausübungsrecht nicht ausüben, sondern muss entweder die Differenz zu dem Mindesteinlösungsvolumen zukaufen, um ausüben zu können, oder es bleibt ihm nur die Möglichkeit, die Zertifikate zu verkaufen. Risiko im Falle der Anwendbarkeit einer Management Gebühr und/oder einer Kommission Gegebenenfalls wird während der Laufzeit des Zertifikats bzw. bei Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. bei der Kündigung durch den Emittenten eine Management Gebühr und/oder eine Kommission (z. B. eine Gap Kommission) von dem Emittenten berechnet. Eine solche Gebühr kann den Auszahlungsbetrag bzw. die maßgebliche Wertentwicklung des Basiswerts entsprechend der Höhe der Gebühr und/oder Kommission mindern. Daher kann jede derartige Gebühr und/oder Kommission einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Zertifikats haben. Gegebenenfalls ist der Emittent berechtigt, die Höhe der Management Gebühr und/oder Kommission während der Laufzeit der Zertifikate anzupassen. Im schlechtesten Fall kann es bei Faktor Zertifikaten zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der maßgebliche Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag null beträgt. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko in Zusammenhang mit Indizes als Basiswert Bei auf Indizes bezogenen Zertifikaten hängt die Höhe des Auszahlungsbetrags von der Wertentwicklung des Index ab. Risiken des Index sind damit auch Risiken der Zertifikate. Die Wertentwicklung des Index hängt wiederum von den einzelnen Indexbestandteilen ab, aus denen sich der jeweilige Index zusammensetzt. Während der Laufzeit kann der Marktwert der Zertifikate jedoch auch von der Wertentwicklung des Index bzw. der Indexbestandteile abweichen. Risiko im Fall von gehebelten Indizes als Basiswert Wenn ein gehebelter Index (auch Faktor-Index genannt) den Basiswert eines Zertifikats bildet, sollten Anleger beachten, dass die tägliche Wertentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile mit dem anwendbaren Hebelfaktor gehebelt wird, d. h. positive und negative Bewegungen des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile haben einen unverhältnismäßigen Einfluss auf den IndexWiederanlagerisiko. Dies bedeutet, dass er den durch die Xxxx Emittentin im Falle einer Kündigung ausgezahlten Ordentlichen Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen als denen, die beim Erwerb der Wertpapiere vorlagen, wiederanlegen kann. Keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit der Anleger vor Laufzeitende Die Wertpapierbedingungen enthalten keine Regelung, die Anlegern das Recht gewährt, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit vorzeitig ordentlich zu kündigen. Vor Laufzeitende ist die Realisierung des Hebelfaktors gleichzeitig durch die Wertpapiere verbrieften wirtschaftlichen Wertes (bzw. eines Teils davon) daher für die Anleger nur durch Veräußerung der Wertpapiere möglich. Eine Veräußerung der Wertpapiere setzt jedoch voraus, dass sich Marktteilnehmer finden, die zum Ankauf der Wertpapiere zu einem entsprechenden Preis bereit sind. Finden sich keine solchen kaufbereiten Marktteilnehmer, kann der Wert der Wertpapiere nicht realisiert werden. Aus der Begebung der Wertpapiere ergibt sich für die Emittentin keine Verpflichtung gegenüber den Wertpapierinhabern, einen Marktausgleich für die Wertpapiere vorzunehmen bzw. die Wertpapiere zurückzukaufen. Handel in den Wertpapieren und geringe Liquidität Die Wertpapiere sind in der Regel in den Handel einer Börse einbezogen. Allerdings kann auch die Höhe des Risikos bestimmtbei einer einmal erfolgten Einbeziehung nicht gewährleistet werden, dass diese dauerhaft aufrechterhalten wird. Je höher Sollte sie nicht dauerhaft beibehalten werden, sind der Hebel, desto höher Erwerb und der Verkauf solcher Wertpapiere unter Umständen erheblich erschwert. Selbst im Falle einer Einbeziehung ist auch das Risikodies nicht notwendig mit hohen Umsätzen der Wertpapiere verbunden. Es ist zu beachtenbeabsichtigt, dass sich die Wertentwicklung Emittentin oder ein mit der Emittentin verbundenes Unternehmen, ohne hierzu verpflichtet zu sein, während der Laufzeit der Wertpapiere unter gewöhnlichen Marktbedingungen regelmäßig Ankaufs- und Verkaufskurse für die Wertpapiere stellen wird. Sollte die Emittentin nicht alle Wertpapiere platzieren können oder sollte sie Wertpapiere am Markt zurückkaufen, kann dies eine Reduzierung der Liquidität in den Wertpapieren zur Folge haben. Wertpapierinhaber sollten deshalb nicht darauf vertrauen, dass sie die Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einer bestimmten Zeit oder einem bestimmten Kurs veräußern können. Bestimmung der Wertpapierpreise im Sekundärmarkt Die Anbieterin legt im börslichen und außerbörslichen Sekundärmarkt die An- und Verkaufskurse für die Wertpapiere auf der Basis interner Kalkulationsmodelle in Abhängigkeit von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen diversen Faktoren fest. Die von der Kursentwicklung Anbieterin gestellten Preise können von dem finanzmathematischen Wert der Wertpapiere beziehungsweise dem wirtschaftlich zu erwartenden Preis abweichen, der sich zum jeweiligen Zeitpunkt in einem liquiden Markt gebildet hätte, auf dem verschiedene unabhängig voneinander agierende Market Maker Preise stellen. Darüber hinaus kann die Anbieterin nach ihrem Ermessen die Methodik, nach der er die gestellten Preise festsetzt, jederzeit abändern, indem sie beispielsweise ihre Kalkulationsmodelle ändert oder andere Kalkulationsmodelle anwendet und/oder die Spanne zwischen Kauf- und Verkaufskursen vergrößert oder verringert. Eingeschränkter oder eingestellter Sekundärmarkt Die Anbieterin stellt An- und Verkaufskurse im börslichen und außerbörslichen Handel i.d.R. über ein elektronisches Handelssystem. Ist die Verfügbarkeit des Indexbestandteils benutzten elektronischen Handelssystems eingeschränkt oder gar eingestellt, wirkt sich dies auf die Handelbarkeit der Indexbestandteile multipliziert Wertpapiere negativ aus. Die Anbieterin bzw. die Börse stellen den Handel mit den Wertpapieren spätestens kurz vor deren planmäßigem Bewertungstag ein. Der Wert der Wertpapiere kann sich allerdings zwischen dem Hebelfaktor unterscheiden kannletzten Börsenhandelstag und dem planmäßigen Bewertungstag noch ändern. Dies kann einen erheblichen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung sich zu Ungunsten des Wertpapierinhabers auswirken. Ferner besteht das Risiko, dass eine in den Wertpapierbedingungen vorgesehene Barriere erstmalig vor Endfälligkeit erreicht, unterschritten oder überschritten wird, nachdem der Zertifikate haben. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment anSekundärhandel bereits beendet ist.

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Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind. Diese müssen einen Risikohinweis darauf enthalten, dass der Anleger seinen Kapitaleinsatz ganz oder teilweise verlieren könnte, sowie gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass die Haftung des Anlegers nicht auf den Wert seiner Anlage beschränkt ist, sowie eine Beschreibung der Umstände, unter denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. Allgemeine Risikofaktoren von Zertifikaten Optionsscheinen Die nachfolgenden allgemeinen Risikofaktoren gelten für alle ZertifikatstypenOptionsscheintypen: • Bei den Zertifikaten Optionsscheinen besteht das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust (Risiko eines TotalverlustesTotalverlusts). • Etwaige Transaktionskosten können sich negativ auf die Höhe des Gewinns bzw. Verlustes auswirken. • Eine Kreditfinanzierung des Erwerbs von Zertifikaten Optionsscheinen erhöht das Verlustrisiko der Anleger erheblich. • Die Zertifikate Optionsscheine werfen keinen laufenden Ertrag ab und gewähren insbesondere keinen Anspruch auf Zins- oder Dividendenzahlungen. • Das Risiko von Wertverlusten besteht bereits während der Laufzeit der Zertifikate. • Anleger tragen das Ausfallrisiko des Emittenten der ZertifikateOptionsscheine. Die Zertifikate Optionsscheine sind weder durch einen Einlagensicherungsfonds noch durch eine staatliche Einrichtung abgesichert oder garantiert. • Eine Veränderung des Preises des Basiswerts kann eine überproportionale Veränderung des Preises der Optionsscheine zur Folge haben (Hebeleffekt). Mit der Größe des Hebeleffektes eines Optionsscheins wächst das mit ihm verbundene Verlustrisiko. • Absicherungsgeschäfte des Emittenten können erheblichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Basiswerts haben und damit auch die Art und Höhe des Auszahlungsbetrags negativ beeinflussen. • Anleger werden möglicherweise nicht in der Lage sein, sich gegen Risiken aus den Zertifikaten Optionsscheinen abzusichern. denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. • Der Sekundärmarkt für Zertifikate Optionsscheine kann eingeschränkt sein oder die Zertifikate Optionsscheine können keine Liquidität aufweisen, wodurch der Wert der Zertifikate Optionsscheine oder die Möglichkeit, diese zu veräußern, negativ beeinflusst werden kann. • Der Emittent bestimmt die An- und Verkaufskurse mittels interner Preisbildungsmodelle unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren. Der Preis kommt also anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Die von dem Emittenten gestellten Preise können daher von dem finanzmathematischen Wert der Zertifikate Optionsscheine bzw. dem wirtschaftlich zu erwartenden Preis abweichen. • Die Verfügbarkeit des elektronischen Handelssystems des Emittenten kann eingeschränkt sein, wodurch die Möglichkeit, die Zertifikate Optionsscheine zu handeln, negativ beeinflusst werden kann. • Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Handelbarkeit der Zertifikate im Sekundärmarkt unmittelbar vor Endfälligkeit eingestellt wird und sich maßgebliche Faktoren zwischen dem letzten Handelstag und dem Fälligkeitstag noch zu Ungunsten des Anlegers ändern können. • Der Preis des Basiswerts muss unter Umständen geschätzt werden, sofern die Zertifikate Optionsscheine zu Zeiten gehandelt werden, zu denen am Heimatmarkt des Basiswerts kein Handel stattfindet. Demzufolge können sich die vom Emittenten außerhalb der Handelszeiten des Basiswerts am Heimatmarkt gestellten Zertifikatpreise Preise für Optionsscheine als zu hoch oder zu niedrig erweisen. • Je geringer die Markttiefe Liquidität des Basiswerts ist, desto höher sind tendenziell die Absicherungskosten des Emittenten der Zertifikate, die der Optionsscheine. Der Emittent wird diese Absicherungskosten bei seiner Kursstellung für die Zertifikate Optionsscheine berücksichtigen und an die Zertifikatsinhaber weitergeben wirdOptionsscheininhaber weitergeben. • Die in den Endgültigen Bedingungen angegebene Angebotsgröße lässt keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Zertifikate Optionsscheine im Sekundärmarkt zu. • Anleger, die sich mit einem Kauf der angebotenen Zertifikate Optionsscheine gegen Marktrisiken in Verbindung mit einer Anlage in dem Basiswert absichern möchten, sollten sich darüber bewusst sein, dass die Wertentwicklung der Zertifikate Preis der Optionsscheine keine parallele Wertentwicklung zu dem jeweiligen Kurs des Basiswerts aufweist. • Marktstörungen können negative Auswirkungen auf den Wert der Zertifikate Optionsscheine haben. • Sollte der Emittent oder die jeweilige Ausübungsstelle tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten aus den Zertifikaten Optionsscheinen in rechtlich zulässiger Weise zu erfüllen, verschiebt sich die Fälligkeit dieser Verbindlichkeiten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Erfüllung der Verbindlichkeiten wieder möglich ist. • Anpassungen können zum Austausch des Basiswerts und zu einer wesentlichen Veränderung des Zertifikatspreises Preises des Optionsscheins führen. Soweit eine Anpassung des Basiswerts an die eingetretenen Änderungen unmöglich sein solltenicht möglich ist, ist der Emittent berechtigt, die Zertifikate Optionsscheine außerordentlich zu kündigen und zu einem nach billigem seinem billigen Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlen. Anleger erleiden einen Verlust, wenn der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. • Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Zertifikate Optionsscheine durch den Emittenten trägt der Anleger das Risiko, dass seine Erwartungen auf einen Wertzuwachs der Zertifikate Optionsscheine aufgrund der vorzeitigen Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden können (Renditerisiko). Ferner trägt der Anleger das Risiko, den vom Emittenten nach billigem Ermessen ermittelten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen zu können (Wiederanlagerisiko). • Eine Wertminderung Im Falle der Zertifikate kann aufgrund sonstiger wertbestimmenden Faktoren, wie Zinssätze am Geldmarkt, erwartete Dividenden und die Höhe Ausübung von Optionsrechten ist der Refinanzierungskosten des Emittenten eintretenErlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar. • Berichtigungen, Änderungen oder Ergänzungen der Zertifikatsbedingungen Optionsscheinbedingungen können nachteilig für Zertifikatsinhaber die Optionsscheininhaber sein. • Es besteht das Risiko des Einbehalts von U.S. QuellensteuerQuellensteuer und der Übermittlung von Informationen an die U.S. Steuerbehörde. • Es besteht das ein Risiko, dass die U.S.-amerikanische Quellensteuer in Bezug auf U.S.- Dividendenäquivalente anwendbar ist. Sofern diese Quellensteuer anwendbar ist, erhält der Anleger im Fall der Anwendbarkeit der US- Bundesquellenbesteuerung auf "Ausschüttungsgleiche" Zahlungen (Dividend Equivalent Payments) einen geringeren Betrag erhalten weniger als denden Betrag, den sie andernfalls der Anleger ohne die Anwendung der Quellensteuer erhalten hättenhätte. • Es besteht ein Risiko einer außerordentlichen Kündigung der Optionsscheine, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Emission der Optionsscheine Umstände eintreten, aufgrund derer der Emittent in Bezug auf die betreffenden Optionsscheine einer Einbehaltungs- oder Berichtspflicht gemäß Section 871(m) des U.S.- amerikanischen Internal Revenue Code von 1986 unterliegt oder eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Emittent einer solchen unterliegen wird. • Es besteht das Risiko der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wodurch künftig jeder Verkauf, Kauf oder Austausch der Zertifikate Optionsscheine Gegenstand einer solchen Besteuerung sein kann. Hierdurch kann auch der Wert der Zertifikate Optionsscheine negativ beeinflusst werden. Produktbezogene Risikofaktoren Produkt Nr. 12: Besondere Risikofaktoren von Faktor Zertifikatenbestimmten Optionsscheinen Die nachfolgenden besonderen Risikofaktoren gelten für bestimmte Optionsscheintypen: Risiko von Anlagen • Falls Auszahlungen auf die Optionsscheine in gehebelte Basiswerte Faktor Zertifikate beziehen sich ausschließlich auf Indizeseiner Währung vorgenommen werden, die aus mehreren Indexbestandteilensich von der Währung des Basiswerts unterscheidet, hängt das Verlustrisiko der Anleger auch von der Entwicklung der Währung des Basiswerts ab, welche nicht vorhersehbar ist. • Im Fall von Umrechnungsstörungen ist der Emittent berechtigt, die Optionsscheine außerordentlich zu kündigen und zu ihrem nach billigem Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlen. Anleger erleiden einen Verlust, wenn der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. Produktbezogene Risikofaktoren Risiken im Zusammenhang mit sonstigen wertbestimmenden Faktoren, wie z. B. Aktienerwartete Dividenden und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten Zu den weiteren wertbestimmenden Faktoren auf den Preis der Optionsscheine gehören u.a. erwartete Einnahmen aus Absicherungsgeschäften des Emittenten im oder bezogen auf den Basiswert und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten für das Eingehen der entsprechenden Absicherungsgeschäfte. Selbst wenn also der Kurs des Basiswerts im Falle eines Long Optionsscheins steigt bzw. im Falle eines Short Optionsscheins fällt, bestehen können, aber auch einzelne Indexbestandteile, wie z. B. einen einzelnen Futurekann eine Wertminderung des Optionsscheins aufgrund der sonstigen wertbestimmenden Faktoren eintreten. Risiko im Zusammenhang mit Absicherungsgeschäften in dem Basiswert bei Optionsscheinen mit Knock-Preis, einen einzelnen Aktienkurs oder einen einzelnen Rohstoffpreis abbilden können. Im Unterschied zu anderen Open End Zertifikaten sind diese Zertifikate gehebelt. Es ist zu beachtenOut Bei Optionsscheinen mit Knock-Out kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Aufbau oder die Wertentwicklung Auflösung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum Absicherungspositionen durch den Emittenten die Preisentwicklung des Basiswerts der Optionsscheine so weit verstärkt, dass hierdurch gerade ein Knock-Out Ereignis ausgelöst wird und Optionsrechte entsprechend vorzeitig wertlos verfallen. Risiko durch Eintritt eines Knock-Out Ereignisses außerhalb der Handelszeiten im Sekundärmarkt Anleger sind grundsätzlich dem Risiko ausgesetzt, dass ein Knock-Out Ereignis auch außerhalb der Zeiten eintritt, an dem die Optionsscheine üblicherweise gehandelt werden. Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn die Handelszeiten, an denen die Optionsscheine gehandelt werden, von mehreren Tagen gesehen von den Handelszeiten abweichen, an denen der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Aufgrund des Hebelfaktors haben Schwankungen an den Kapitalmärkten einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment anBasiswert üblicherweise gehandelt wird. Risiko der Beendigung Ausübung der Laufzeit durch Ausübung durch den Zertifikatsinhaber oder durch Kündigung Optionsscheine und Kündigungsrecht des Emittenten Bei Faktor Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die im Gegensatz zu Zertifikaten Mini Future Optionsscheinen mit einer festen Laufzeit (sog. "ClosedKnock-End Zertifikate") keine festgelegte Laufzeit haben. Bei Faktor Zertifikaten Out besteht jedoch das Risiko einer unvorhergesehenen Beendigung der Laufzeit. Die Laufzeit der Zertifikate Optionsscheine endet entweder mit wirksamer Ausübung der Zertifikate entsprechend Optionsscheine durch den jeweiligen Zertifikatsbedingungen (jeweils nur in Bezug auf die wirksam ausgeübten Zertifikate) Optionsscheininhaber oder durch eine Kündigung sämtlicher Zertifikate Optionsscheine durch den EmittentenEmittenten oder bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses bzw. Die Zertifikate können durch einer vorzeitigen Rückzahlung der Optionsscheine, sofern die Zertifikatsinhaber Optionsscheinbedingungen eine vorzeitige Rückzahlung der Optionsscheine vorsehen. Risiko des Totalverlusts infolge eines Knock-Out und Risiko aus der Auflösung der Absicherungsposition des Emittenten Sofern es sich bei den Optionsscheinen um Mini Future Optionsscheine mit Wirkung Knock-Out (Mini Long) handelt, endet die Laufzeit der Optionsscheine mit dem Knock-Out Zeitpunkt vorzeitig. Bei Mini Future (Mini Long) Optionsscheinen mit Knock-Out erleiden Anleger bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses einen Verlust, der der Differenz des eingesetzten Kapitals (nebst Transaktionskosten) und dem bei Eintritt des Knock-Out von dem Emittenten zu bestimmten in den Zertifikatsbedingungen definierten Ausübungstagen ausgeübt werden. Das Ausübungsrecht der Zertifikatsinhaber unterliegt gewissen in den Zertifikatsbedingungen näher definierten Ausübungsbedingungen. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der jeweilige Ausübungstag, an dem die Voraussetzungen einer wirksamen Ausübung vorliegen, als Bewertungstagzahlenden Stopp-Loss-Auszahlungsbetrages entspricht. Der Emittent ist berechtigtStopp-Loss-Auszahlungsbetrag wird vom Emittenten unter Berücksichtigung eines ebenfalls vom Emittenten berechneten Hedge-Kurses bestimmt. Da dieser Hedge-Kurs des Basiswerts auch weit unterhalb (Mini Long) der Knock-Out Barriere liegen kann, die Zertifikate einer Serie insgesamt gemäß den Zertifikatsbedingungen zu kündigen. Eine solche Kündigung trägt der Zertifikate wird den Zertifikatsinhabern im Vorhinein gemäß den Zertifikatsbedingungen bekannt gemacht. Zum Zwecke Optionsscheininhaber dieses Risiko aus der Berechnung Auflösung der Absicherungsposition (Hedge) des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der in der Bekanntmachung genannte Kündigungstermin als BewertungstagEmittenten. Im Hinblick auf das Kündigungsrecht ungünstigsten Falle kann der Stopp-Loss-Auszahlungsbetrag Null betragen und der Optionsscheininhaber erleidet einen Totalverlust des Emittenten eingesetzten Kapitals. Für den Fall, dass ein Stopp-Loss Auszahlungsbetrag gezahlt wird, sollten Anleger nicht darauf vertrauen, die Zertifikate mit Wirkung zu einem bestimmten Ausübungstag ausüben zu können. Eine Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. eine Kündigung durch den Emittenten haben zur Folgebeachten, dass der Zertifikatsinhaber nur bis zum Einlösungstag bzw. Kündigungstermin an der Wertentwicklung des Basiswerts teilnimmt. Eine Teilnahme an einer möglichen weiteren Wertentwicklung des Basiswerts ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Emittenten trägt der Anleger das Wiederanlagerisiko hinsichtlich des Kündigungsbetrags. Dies bedeutet, dass er den durch den Emittenten im Falle einer Kündigung gegebenenfalls ausgezahlten Kündigungsbetrag sie diesen Betrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen kann können als denen, die beim Erwerb des Zertifikats vorlagen. Risiko der Unvorhersehbarkeit des Auszahlungsbetrags bei Ausübung Im Falle der Ausübung von Zertifikatsrechten ist der Erlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar, da der Referenzpreis des Basiswerts, der für die Berechnung des Auszahlungsbetrags maßgeblich ist, erst nach Erfüllung sämtlicher Ausübungsvoraussetzungen festgestellt wird. Je länger die technische Abwicklung einer Ausübung dauert und je höher die Volatilität des Basiswerts ist, desto größer ist das Risiko, dass sich der Basiswert zwischen dem Zeitpunkt, in dem sich ein Zertifikatsinhaber zur Ausübung entschließt und an dem der Referenzpreis der Ausübung festgestellt wird, negativ entwickelt. Weiterhin kann gegebenenfalls ein weiterer Verlust aufgrund einer negativen Wechselkursschwankung während des vorgenannten Zeitraumes bestehen. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Sofern der Zertifikatsinhaber weniger als das Mindesteinlösungsvolumen an Zertifikaten hält, kann er sein Ausübungsrecht nicht ausüben, sondern muss entweder die Differenz zu dem Mindesteinlösungsvolumen zukaufen, um ausüben zu können, oder es bleibt ihm nur die Möglichkeit, die Zertifikate zu verkaufenOptionsscheins vorlagen (Wiederanlagerisiko). Risiko im Falle Zusammenhang mit Anpassungen des Basispreises und der Anwendbarkeit Knock-Out Barriere Bei Mini Future (Mini Long) Optionsscheinen mit Knock-Out unterliegen der Basispreis und die Knock-Out Barriere der Optionsscheine einer Management Gebühr und/oder einer Kommission Gegebenenfalls laufenden Anpassung. Um bei dem Emittenten im Zusammenhang mit den für die Optionsscheine eingegangenen Absicherungsgeschäften (Hedges) etwaige Dividendenzahlungen und anfallende Finanzierungskosten abzubilden, wird während der Laufzeit Basispreis der Optionsscheine auf täglicher Basis um einen Anpassungsbetrag verändert. Anleger sollten beachten, dass der zur Anpassung der Ausstattungsmerkmale der Optionsscheine vom Emittenten in Ausübung seines billigen Ermessens bei Festlegung des Zertifikats bzw. Zinsbereinigungsfaktors bestimmte Anpassungsprozentsatz bei Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. bei der Kündigung durch den Emittenten eine Management Gebühr und/oder eine Kommission (z. B. eine Gap Kommission) Vorliegen entsprechender Marktgegebenheiten in bestimmten Finanzierungskosten-Anpassungszeiträumen signifikant von dem für den ersten Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum festgelegten Anpassungs- prozentsatz abweichen kann. Anleger sollten sich darüber bewusst sein, dass ein Knock-Out Ereignis allein in Folge einer Anpassung der Knock-Out Barriere gemäß den Optionsscheinbedingungen eintreten kann. Zudem wird an einem Anpassungstag die für den jeweils folgenden Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum maßgebliche Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Emittenten berechnetgemäß den Optionsscheinbedingungen angepasst. Eine solche Gebühr kann den Auszahlungsbetrag bzw. Anleger sollten daher nicht darauf vertrauen, dass sich die maßgebliche Wertentwicklung des Basiswerts entsprechend der Höhe der Gebühr und/oder Kommission mindern. Daher kann jede derartige Gebühr und/oder Kommission einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Zertifikats haben. Gegebenenfalls ist der Emittent berechtigt, die Höhe der Management Gebühr und/oder Kommission Knock-Out Barriere während der Laufzeit der Zertifikate anzupassen. IOptionsscheine stets im schlechtesten Fall kann es bei Faktor Zertifikaten zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der maßgebliche Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag null beträgtungefähr gleichen Abstand zu dem Basispreis befindet. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko in im Zusammenhang mit Indizes als Basiswert Bei auf Indizes bezogenen Zertifikaten hängt die Höhe der Regulierung und Reform von Referenzwerten (''Benchmarks''), einschließlich des Auszahlungsbetrags LIBOR, EURIBOR und weiterer Zinssatz-, Aktien-, Rohstoff-, oder Devisenbenchmarks und weiterer Arten von der Wertentwicklung des Index ab. Risiken des Index sind damit auch Risiken der ZertifikateReferenzwerten. Die London Interbank Offered Rate (''LIBOR''), die Euro Interbank Offered Rate (''EURIBOR'') und andere Zinssatz-, Aktien-, Rohstoff- oder Devisenreferenzwerte und weitere Arten von Indizes gelten als so genannte ''Benchmarks'' und sind Gegenstand jüngster nationaler, internationaler und sonstiger aufsichtsrechtlicher Regulierungen und Reformvorschläge. Einige dieser Neuerungen sind bereits in Kraft getreten, während andere noch umzusetzen sind. Diese Neuerungen können dazu führen, dass die betroffenen Benchmarks eine andere Wertentwicklung des Index hängt wiederum von den einzelnen Indexbestandteilen abaufweisen als in der Vergangenheit, aus denen sich der jeweilige Index zusammensetztoder ganz wegfallen, oder andere, derzeit nicht vorhersehbare Auswirkungen haben. Während der Laufzeit Jede dieser Auswirkungen kann der Marktwert der Zertifikate jedoch eine wesentliche negative Wirkung auch von der Wertentwicklung des Index bzw. der Indexbestandteile abweichenauf die Optionsscheine haben, die an eine solche Benchmark gekoppelt sind. Risiko im Fall von gehebelten Indizes Zusammenhang mit Rohstoffen als Basiswert Wenn ein gehebelter Index (auch FaktorPreisrisiken bei Rohwaren sind häufig komplex. Die Einflussfaktoren auf Preise von Rohwaren sind zahlreich und komplex. Exemplarisch werden einige typische Faktoren aufgeführt, die sich in Rohwaren-Index genannt) den Basiswert eines Zertifikats bildetPreisen niederschlagen. • Angebot und Nachfrage • Direkte Investitionskosten, sollten Anleger beachten, dass die tägliche Wertentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile mit dem anwendbaren Hebelfaktor gehebelt wird, d. h. positive Lagerungskosten • Liquidität • Wetter und negative Bewegungen des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile haben einen unverhältnismäßigen Einfluss auf den Index. Dies bedeutet, dass die Xxxx des Hebelfaktors gleichzeitig auch die Höhe des Risikos bestimmt. Je höher der Hebel, desto höher ist auch das Risiko. Es ist zu beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Dies kann einen erheblichen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate haben. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment an.Naturkatastrophen • Politische Risiken • Besteuerung

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Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind. Diese müssen einen Risikohinweis darauf Allgemeine Risikofaktoren von Optionsscheinen Die nachfolgenden allgemeinen Risikofaktoren gelten für alle Optionsscheintypen: • Bei den Optionsscheinen besteht das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust (Risiko eines Totalverlusts). • Etwaige Transaktionskosten können sich negativ auf die Höhe des Gewinns bzw. enthalten, dass der Anleger seinen Kapitaleinsatz ganz oder teilweise verlieren könnte, sowie gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass die Haftung des Anlegers nicht auf den Wert seiner Anlage beschränkt ist, sowie eine Beschreibung der Umstände, unter Allgemeine Risikofaktoren von Zertifikaten Die nachfolgenden allgemeinen Risikofaktoren gelten für alle Zertifikatstypen: • Bei den Zertifikaten besteht das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust (Risiko eines Totalverlustes). • Etwaige Transaktionskosten können denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich negativ auf die Höhe des Gewinns bzwzieht. Verlustes auswirken. • Eine Kreditfinanzierung des Erwerbs von Zertifikaten Optionsscheinen erhöht das Verlustrisiko der Anleger erheblich. • Die Zertifikate Optionsscheine werfen keinen laufenden Ertrag ab und gewähren insbesondere keinen Anspruch auf Zins- oder Dividendenzahlungen. • Das Risiko von Wertverlusten besteht bereits während der Laufzeit der Zertifikate. • Anleger tragen das Ausfallrisiko des Emittenten der ZertifikateOptionsscheine. Die Zertifikate Optionsscheine sind weder durch einen Einlagensicherungsfonds noch durch eine staatliche Einrichtung abgesichert oder garantiert. • Eine Veränderung des Preises des Basiswerts kann eine überproportionale Veränderung des Preises der Optionsscheine zur Folge haben (Hebeleffekt). Mit der Größe des Hebeleffektes eines Optionsscheins wächst das mit ihm verbundene Verlustrisiko. • Absicherungsgeschäfte des Emittenten können erheblichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Basiswerts haben und damit auch die Art und Höhe des Auszahlungsbetrags negativ beeinflussen. • Anleger werden möglicherweise nicht in der Lage sein, sich gegen Risiken aus den Zertifikaten Optionsscheinen abzusichern. denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. • Der Sekundärmarkt für Zertifikate Optionsscheine kann eingeschränkt sein oder die Zertifikate Optionsscheine können keine Liquidität aufweisen, wodurch der Wert der Zertifikate Optionsscheine oder die Möglichkeit, diese zu veräußern, negativ beeinflusst werden kann. • Der Emittent bestimmt die An- und Verkaufskurse der Optionsscheine mittels interner Preisbildungsmodelle unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren. Der Preis kommt also anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Die von dem Emittenten gestellten Preise können daher von dem finanzmathematischen Wert der Zertifikate Optionsscheine bzw. dem wirtschaftlich zu erwartenden Preis abweichen. • Die Verfügbarkeit des elektronischen Handelssystems des Emittenten kann eingeschränkt sein, wodurch die Möglichkeit, die Zertifikate Optionsscheine zu handeln, negativ beeinflusst werden kann. • Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Handelbarkeit der Zertifikate im Sekundärmarkt unmittelbar vor Endfälligkeit eingestellt wird und sich maßgebliche Faktoren zwischen dem letzten Handelstag und dem Fälligkeitstag noch zu Ungunsten des Anlegers ändern können. • Der Preis des Basiswerts muss unter Umständen geschätzt werden, sofern die Zertifikate Optionsscheine zu Zeiten gehandelt werden, zu denen am Heimatmarkt des Basiswerts kein Handel stattfindet. Demzufolge können sich die vom Emittenten außerhalb der Handelszeiten des Basiswerts am Heimatmarkt gestellten Zertifikatpreise Preise für Optionsscheine als zu hoch oder zu niedrig erweisen. • Je geringer die Markttiefe Liquidität des Basiswerts ist, desto höher sind tendenziell die Absicherungskosten des Emittenten der Zertifikate, die der Optionsscheine. Der Emittent wird diese Absicherungskosten bei seiner Kursstellung für die Zertifikate Optionsscheine berücksichtigen und an die Zertifikatsinhaber weitergeben wirdOptionsscheininhaber weitergeben. • Die in den Endgültigen Bedingungen angegebene Angebotsgröße lässt keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Zertifikate Optionsscheine im Sekundärmarkt zu. • Anleger, die sich mit einem Kauf der angebotenen Zertifikate Optionsscheine gegen Marktrisiken in Verbindung mit einer Anlage in dem Basiswert absichern möchten, sollten sich darüber bewusst sein, dass die Wertentwicklung der Zertifikate Preis der Optionsscheine keine parallele Wertentwicklung zu dem jeweiligen Kurs des Basiswerts aufweist. • Marktstörungen können negative Auswirkungen auf den Wert der Zertifikate Optionsscheine haben. • Sollte der Emittent oder die jeweilige Ausübungsstelle tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten aus den Zertifikaten Optionsscheinen in rechtlich zulässiger Weise zu erfüllen, verschiebt sich die Fälligkeit dieser Verbindlichkeiten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Erfüllung der Verbindlichkeiten wieder möglich ist. • Anpassungen können zum Austausch des Basiswerts und zu einer wesentlichen Veränderung des Zertifikatspreises Preises des Optionsscheins führen. Soweit eine Anpassung des Basiswerts an die eingetretenen Änderungen unmöglich sein solltenicht möglich ist, ist der Emittent berechtigt, die Zertifikate Optionsscheine außerordentlich zu kündigen und zu einem nach billigem seinem billigen Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlen. Anleger erleiden einen Verlust, wenn der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. • Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Zertifikate Optionsscheine durch den Emittenten trägt der Anleger das Risiko, dass seine Erwartungen auf einen Wertzuwachs der Zertifikate Optionsscheine aufgrund der vorzeitigen Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden können (Renditerisiko). Ferner trägt der Anleger das Risiko, den vom Emittenten nach billigem Ermessen ermittelten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen zu können (Wiederanlagerisiko). • Eine Wertminderung Im Falle der Zertifikate kann aufgrund sonstiger wertbestimmenden Faktoren, wie Zinssätze am Geldmarkt, erwartete Dividenden und die Höhe Ausübung von Optionsrechten ist der Refinanzierungskosten des Emittenten eintretenErlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar. • Berichtigungen, Änderungen oder Ergänzungen der Zertifikatsbedingungen Optionsscheinbedingungen können nachteilig für Zertifikatsinhaber die Optionsscheininhaber sein. • Es besteht das Risiko des Einbehalts von U.S. QuellensteuerQuellensteuer und der Übermittlung von Informationen an die U.S. Steuerbehörde. • Es besteht das ein Risiko, dass die U.S.-amerikanische Quellensteuer in Bezug auf U.S.- Dividendenäquivalente anwendbar ist. Sofern diese Quellensteuer anwendbar ist, erhält der Anleger im Fall der Anwendbarkeit der US- Bundesquellenbesteuerung auf "Ausschüttungsgleiche" Zahlungen (Dividend Equivalent Payments) einen geringeren Betrag erhalten weniger als denden Betrag, den sie andernfalls der Anleger ohne die Anwendung der Quellensteuer erhalten hättenhätte. • Es besteht ein Risiko einer außerordentlichen Kündigung der Optionsscheine, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Emission der Optionsscheine Umstände eintreten, aufgrund derer der Emittent in Bezug auf die betreffenden Optionsscheine einer Einbehaltungs- oder Berichtspflicht gemäß Section 871(m) des U.S.- amerikanischen Internal Revenue Code von 1986 unterliegt oder eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Emittent einer solchen unterliegen wird. • Es besteht das Risiko der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wodurch künftig jeder Verkauf, Kauf oder Austausch der Zertifikate Optionsscheine Gegenstand einer solchen Besteuerung sein kann. Hierdurch kann auch der Wert der Zertifikate Optionsscheine negativ beeinflusst werden. Produktbezogene Risikofaktoren Produkt Nr. 12: Besondere Risikofaktoren von Faktor Zertifikaten: Risiko von Anlagen in gehebelte Basiswerte Faktor Zertifikate beziehen sich ausschließlich auf Indizes, die aus mehreren IndexbestandteilenRisiken im Zusammenhang mit sonstigen wertbestimmenden Faktoren, wie z. B. Aktienerwartete Dividenden und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten Zu den weiteren wertbestimmenden Faktoren auf den Preis der Optionsscheine gehören u.a. erwartete Einnahmen aus Absicherungsgeschäften des Emittenten im oder bezogen auf den Basiswert und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten für das Eingehen der entsprechenden Absicherungsgeschäfte. Selbst wenn also der Kurs des Basiswerts im Falle eines Long Optionsscheins steigt bzw. im Falle eines Short Optionsscheins fällt, bestehen können, aber auch einzelne Indexbestandteile, wie z. B. einen einzelnen Futurekann eine Wertminderung des Optionsscheins aufgrund der sonstigen wertbestimmenden Faktoren eintreten. Risiko im Zusammenhang mit Absicherungsgeschäften in dem Basiswert bei Optionsscheinen mit Knock-Preis, einen einzelnen Aktienkurs oder einen einzelnen Rohstoffpreis abbilden können. Im Unterschied zu anderen Open End Zertifikaten sind diese Zertifikate gehebelt. Es ist zu beachtenOut Bei Optionsscheinen mit Knock-Out kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Aufbau oder die Wertentwicklung Auflösung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum Absicherungspositionen durch den Emittenten die Preisentwicklung des Basiswerts der Optionsscheine so weit verstärkt, dass hierdurch gerade ein Knock-Out Ereignis ausgelöst wird und Optionsrechte entsprechend vorzeitig wertlos verfallen. Risiko durch Eintritt eines Knock-Out Ereignisses außerhalb der Handelszeiten im Sekundärmarkt Anleger sind grundsätzlich dem Risiko ausgesetzt, dass ein Knock-Out Ereignis auch außerhalb der Zeiten eintritt, an dem die Optionsscheine üblicherweise gehandelt werden. Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn die Handelszeiten, an denen die Optionsscheine gehandelt werden, von mehreren Tagen gesehen von den Handelszeiten abweichen, an denen der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Aufgrund des Hebelfaktors haben Schwankungen an den Kapitalmärkten einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment anBasiswert üblicherweise gehandelt wird. Risiko der Beendigung Ausübung der Laufzeit durch Ausübung durch den Zertifikatsinhaber oder durch Kündigung Optionsscheine und Kündigungsrecht des Emittenten Bei Faktor Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die im Gegensatz zu Zertifikaten Mini Future Optionsscheinen mit einer festen Laufzeit (sog. "ClosedKnock-End Zertifikate") keine festgelegte Laufzeit haben. Bei Faktor Zertifikaten Out besteht jedoch das Risiko einer unvorhergesehenen Beendigung der Laufzeit. Die Laufzeit der Zertifikate Optionsscheine endet entweder mit wirksamer Ausübung der Zertifikate entsprechend Optionsscheine durch den jeweiligen Zertifikatsbedingungen (jeweils nur in Bezug auf die wirksam ausgeübten Zertifikate) Optionsscheininhaber oder durch eine Kündigung sämtlicher Zertifikate Optionsscheine durch den EmittentenEmittenten oder bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses bzw. Die Zertifikate können durch einer vorzeitigen Rückzahlung der Optionsscheine, sofern die Zertifikatsinhaber Optionsscheinbedingungen eine vorzeitige Rückzahlung der Optionsscheine vorsehen. Risiko des Totalverlusts infolge eines Knock-Out und Risiko aus der Auflösung der Absicherungsposition des Emittenten Sofern es sich bei den Optionsscheinen um Mini Future Optionsscheine mit Wirkung Knock-Out (Mini Long) handelt, endet die Laufzeit der Optionsscheine mit dem Knock-Out Zeitpunkt vorzeitig. Bei Mini Future (Mini Long) Optionsscheinen mit Knock-Out erleiden Anleger bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses einen Verlust, der der Differenz des eingesetzten Kapitals (nebst Transaktionskosten) und dem bei Eintritt des Knock-Out von dem Emittenten zu bestimmten in den Zertifikatsbedingungen definierten Ausübungstagen ausgeübt werden. Das Ausübungsrecht der Zertifikatsinhaber unterliegt gewissen in den Zertifikatsbedingungen näher definierten Ausübungsbedingungen. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der jeweilige Ausübungstag, an dem die Voraussetzungen einer wirksamen Ausübung vorliegen, als Bewertungstagzahlenden Stopp-Loss-Auszahlungsbetrages entspricht. Der Emittent ist berechtigtStopp-Loss-Auszahlungsbetrag wird vom Emittenten unter Berücksichtigung eines ebenfalls vom Emittenten berechneten Hedge-Kurses bestimmt. Da dieser Hedge-Kurs des Basiswerts auch weit unterhalb (Mini Long) der Knock-Out Barriere liegen kann, die Zertifikate einer Serie insgesamt gemäß den Zertifikatsbedingungen zu kündigen. Eine solche Kündigung trägt der Zertifikate wird den Zertifikatsinhabern im Vorhinein gemäß den Zertifikatsbedingungen bekannt gemacht. Zum Zwecke Optionsscheininhaber dieses Risiko aus der Berechnung Auflösung der Absicherungsposition (Hedge) des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der in der Bekanntmachung genannte Kündigungstermin als BewertungstagEmittenten. Im Hinblick auf das Kündigungsrecht ungünstigsten Falle kann der Stopp-Loss-Auszahlungsbetrag Null betragen und der Optionsscheininhaber erleidet einen Totalverlust des Emittenten eingesetzten Kapitals. Für den Fall, dass ein Stopp-Loss Auszahlungsbetrag gezahlt wird, sollten Anleger nicht darauf vertrauen, die Zertifikate mit Wirkung zu einem bestimmten Ausübungstag ausüben zu können. Eine Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. eine Kündigung durch den Emittenten haben zur Folgebeachten, dass der Zertifikatsinhaber nur bis zum Einlösungstag bzw. Kündigungstermin an der Wertentwicklung des Basiswerts teilnimmt. Eine Teilnahme an einer möglichen weiteren Wertentwicklung des Basiswerts ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Emittenten trägt der Anleger das Wiederanlagerisiko hinsichtlich des Kündigungsbetrags. Dies bedeutet, dass er den durch den Emittenten im Falle einer Kündigung gegebenenfalls ausgezahlten Kündigungsbetrag sie diesen Betrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen kann können als denen, die beim Erwerb des Zertifikats vorlagen. Risiko der Unvorhersehbarkeit des Auszahlungsbetrags bei Ausübung Im Falle der Ausübung von Zertifikatsrechten ist der Erlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar, da der Referenzpreis des Basiswerts, der für die Berechnung des Auszahlungsbetrags maßgeblich ist, erst nach Erfüllung sämtlicher Ausübungsvoraussetzungen festgestellt wird. Je länger die technische Abwicklung einer Ausübung dauert und je höher die Volatilität des Basiswerts ist, desto größer ist das Risiko, dass sich der Basiswert zwischen dem Zeitpunkt, in dem sich ein Zertifikatsinhaber zur Ausübung entschließt und an dem der Referenzpreis der Ausübung festgestellt wird, negativ entwickelt. Weiterhin kann gegebenenfalls ein weiterer Verlust aufgrund einer negativen Wechselkursschwankung während des vorgenannten Zeitraumes bestehen. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Sofern der Zertifikatsinhaber weniger als das Mindesteinlösungsvolumen an Zertifikaten hält, kann er sein Ausübungsrecht nicht ausüben, sondern muss entweder die Differenz zu dem Mindesteinlösungsvolumen zukaufen, um ausüben zu können, oder es bleibt ihm nur die Möglichkeit, die Zertifikate zu verkaufenOptionsscheins vorlagen (Wiederanlagerisiko). Risiko im Falle Zusammenhang mit Anpassungen des Basispreises und der Anwendbarkeit Knock-Out Barriere Bei Mini Future (Mini Long) Optionsscheinen mit Knock-Out unterliegen der Basispreis und die Knock-Out Barriere der Optionsscheine einer Management Gebühr und/oder einer Kommission Gegebenenfalls laufenden Anpassung. Um bei dem Emittenten im Zusammenhang mit den für die Optionsscheine eingegangenen Absicherungsgeschäften (Hedges) etwaige Dividendenzahlungen und anfallende Finanzierungskosten abzubilden, wird während der Laufzeit Basispreis der Optionsscheine auf täglicher Basis um einen Anpassungsbetrag verändert. Anleger sollten beachten, dass der zur Anpassung der Ausstattungsmerkmale der Optionsscheine vom Emittenten in Ausübung seines billigen Ermessens bei Festlegung des Zertifikats bzw. Zinsbereinigungsfaktors bestimmte Anpassungsprozentsatz bei Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. bei der Kündigung durch den Emittenten eine Management Gebühr und/oder eine Kommission (z. B. eine Gap Kommission) Vorliegen entsprechender Marktgegebenheiten in bestimmten Finanzierungskosten-Anpassungszeiträumen signifikant von dem Emittenten berechnetfür den ersten Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum festgelegten Anpassungs- prozentsatz abweichen kann. Eine solche Gebühr kann Anleger sollten sich darüber bewusst sein, dass ein Knock-Out Ereignis allein in Folge einer Anpassung der Knock-Out Barriere gemäß den Auszahlungsbetrag bzwOptionsscheinbedingungen eintreten kann. Zudem wird die maßgebliche Wertentwicklung Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Basiswerts entsprechend der Höhe der Gebühr und/Emittenten entweder an einem Anpassungstag für den jeweils folgenden Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum oder Kommission mindernan einem anderen Tag, wie in den maßgeblichen Optionsscheinbedingungen bestimmt, angepasst. Daher kann jede derartige Gebühr und/oder Kommission einen wesentlichen Einfluss auf Anleger sollten daher nicht darauf vertrauen, dass sich die Wertentwicklung des Zertifikats haben. Gegebenenfalls ist der Emittent berechtigt, die Höhe der Management Gebühr und/oder Kommission Knock-Out Barriere während der Laufzeit der Zertifikate anzupassen. IOptionsscheine stets im schlechtesten Fall kann es bei Faktor Zertifikaten zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der maßgebliche Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag null beträgtungefähr gleichen Abstand zu dem Basispreis befindet. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko im Zusammenhang mit der Regulierung und Reform von Referenzwerten (''Benchmarks''), einschließlich des LIBOR, EURIBOR und weiterer Zinssatz-, Aktien-, Rohstoff-, oder Devisenbenchmarks und weiterer Arten von Referenzwerten. Die London Interbank Offered Rate (''LIBOR''), die Euro Interbank Offered Rate (''EURIBOR'') und andere Zinssatz-, Aktien-, Rohstoff- oder Devisenreferenzwerte und weitere Arten von Indizes gelten als so genannte ''Benchmarks'' und sind Gegenstand jüngster nationaler, internationaler und sonstiger aufsichtsrechtlicher Regulierungen und Reformvorschläge. Einige dieser Neuerungen sind bereits in Kraft getreten, während andere noch umzusetzen sind. Diese Neuerungen können dazu führen, dass die betroffenen Benchmarks eine andere Wertentwicklung aufweisen als in der Vergangenheit, oder ganz wegfallen, oder andere, derzeit nicht vorhersehbare Auswirkungen haben. Jede dieser Auswirkungen kann eine wesentliche negative Wirkung auch auf die Optionsscheine haben, die an eine solche Benchmark gekoppelt sind. Risiko im Zusammenhang mit Indizes als Basiswert Bei auf Indizes bezogenen Zertifikaten Optionsscheinen hängt die Höhe des Auszahlungsbetrags von der Wertentwicklung des Index ab. Risiken des Index sind damit auch Risiken der ZertifikateOptionsscheine. Die Wertentwicklung des Index hängt wiederum von den einzelnen Indexbestandteilen ab, aus denen sich der jeweilige Index zusammensetzt. Während der Laufzeit kann der Marktwert der Zertifikate Optionsscheine jedoch auch von der Wertentwicklung des Index bzw. der Indexbestandteile abweichen. Risiko im Fall von gehebelten Indizes als Basiswert Wenn ein gehebelter Index (auch Faktor-Index genannt) den Basiswert eines Zertifikats bildet, sollten Anleger beachten, dass die tägliche Wertentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile mit dem anwendbaren Hebelfaktor gehebelt wird, d. h. positive und negative Bewegungen des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile haben einen unverhältnismäßigen Einfluss auf den Index. Dies bedeutet, dass die Xxxx des Hebelfaktors gleichzeitig auch die Höhe des Risikos bestimmt. Je höher der Hebel, desto höher ist auch das Risiko. Es ist zu beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Dies kann einen erheblichen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate haben. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment an.

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Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind. Diese müssen einen Risikohinweis darauf enthalten, dass der Anleger seinen Kapitaleinsatz ganz oder teilweise verlieren könnte, sowie gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass die Haftung des Anlegers nicht auf den Wert seiner Anlage beschränkt ist, sowie eine Beschreibung der Umstände, unter denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. Allgemeine Risikofaktoren von Zertifikaten Optionsscheinen Die nachfolgenden allgemeinen Risikofaktoren gelten für alle ZertifikatstypenOptionsscheintypen: • Bei den Zertifikaten Optionsscheinen besteht das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust (Risiko eines TotalverlustesTotalverlusts). • Etwaige Transaktionskosten können sich negativ auf die Höhe des Gewinns bzw. Verlustes auswirken. • Eine Kreditfinanzierung des Erwerbs von Zertifikaten Optionsscheinen erhöht das Verlustrisiko der Anleger erheblich. • Die Zertifikate Optionsscheine werfen keinen laufenden Ertrag ab und gewähren insbesondere keinen Anspruch auf Zins- oder Dividendenzahlungen. • Das Risiko von Wertverlusten besteht bereits während der Laufzeit der Zertifikate. • Anleger tragen das Ausfallrisiko des Emittenten der ZertifikateOptionsscheine. Die Zertifikate Optionsscheine sind weder durch einen Einlagensicherungsfonds noch durch eine staatliche Einrichtung abgesichert oder garantiert. • Eine Veränderung des Preises des Basiswerts kann eine überproportionale Veränderung des Preises der Optionsscheine zur Folge haben (Hebeleffekt). Mit der Größe des Hebeleffektes eines Optionsscheins wächst das mit ihm verbundene Verlustrisiko. • Absicherungsgeschäfte des Emittenten können erheblichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Basiswerts haben und damit auch die Art und Höhe des Auszahlungsbetrags negativ beeinflussen. • Anleger werden möglicherweise nicht in der Lage sein, sich gegen Risiken aus den Zertifikaten Optionsscheinen abzusichern. denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. • Der Sekundärmarkt für Zertifikate Optionsscheine kann eingeschränkt sein oder die Zertifikate Optionsscheine können keine Liquidität aufweisen, wodurch der Wert der Zertifikate Optionsscheine oder die Möglichkeit, diese zu veräußern, negativ beeinflusst werden kann. • Der Emittent bestimmt die An- und Verkaufskurse der Optionsscheine mittels interner Preisbildungsmodelle unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren. Der Preis kommt also anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Die von dem Emittenten gestellten Preise können daher von dem finanzmathematischen Wert der Zertifikate Optionsscheine bzw. dem wirtschaftlich zu erwartenden Preis abweichen. • Die Verfügbarkeit des elektronischen Handelssystems des Emittenten kann eingeschränkt sein, wodurch die Möglichkeit, die Zertifikate Optionsscheine zu handeln, negativ beeinflusst werden kann. • Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Handelbarkeit der Zertifikate im Sekundärmarkt unmittelbar vor Endfälligkeit eingestellt wird und sich maßgebliche Faktoren zwischen dem letzten Handelstag und dem Fälligkeitstag noch zu Ungunsten des Anlegers ändern können. • Der Preis des Basiswerts muss unter Umständen geschätzt werden, sofern die Zertifikate Optionsscheine zu Zeiten gehandelt werden, zu denen am Heimatmarkt des Basiswerts kein Handel stattfindet. Demzufolge können sich die vom Emittenten außerhalb der Handelszeiten des Basiswerts am Heimatmarkt gestellten Zertifikatpreise Preise für Optionsscheine als zu hoch oder zu niedrig erweisen. • Je geringer die Markttiefe Liquidität des Basiswerts ist, desto höher sind tendenziell die Absicherungskosten des Emittenten der Zertifikate, die der Optionsscheine. Der Emittent wird diese Absicherungskosten bei seiner Kursstellung für die Zertifikate Optionsscheine berücksichtigen und an die Zertifikatsinhaber weitergeben wirdOptionsscheininhaber weitergeben. • Die in den Endgültigen Bedingungen angegebene Angebotsgröße lässt keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Zertifikate Optionsscheine im Sekundärmarkt zu. • Anleger, die sich mit einem Kauf der angebotenen Zertifikate Optionsscheine gegen Marktrisiken in Verbindung mit einer Anlage in dem Basiswert absichern möchten, sollten sich darüber bewusst sein, dass die Wertentwicklung der Zertifikate Preis der Optionsscheine keine parallele Wertentwicklung zu dem jeweiligen Kurs des Basiswerts aufweist. • Marktstörungen können negative Auswirkungen auf den Wert der Zertifikate Optionsscheine haben. • Sollte der Emittent oder die jeweilige Ausübungsstelle tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten aus den Zertifikaten Optionsscheinen in rechtlich zulässiger Weise zu erfüllen, verschiebt sich die Fälligkeit dieser Verbindlichkeiten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Erfüllung der Verbindlichkeiten wieder möglich ist. • Anpassungen können zum Austausch des Basiswerts und zu einer wesentlichen Veränderung des Zertifikatspreises Preises des Optionsscheins führen. Soweit eine Anpassung des Basiswerts an die eingetretenen Änderungen unmöglich sein solltenicht möglich ist, ist der Emittent berechtigt, die Zertifikate Optionsscheine außerordentlich zu kündigen und zu einem nach billigem seinem billigen Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlen. Anleger erleiden einen Verlust, wenn der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. • Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Zertifikate Optionsscheine durch den Emittenten trägt der Anleger das Risiko, dass seine Erwartungen auf einen Wertzuwachs der Zertifikate Optionsscheine aufgrund der vorzeitigen Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden können (Renditerisiko). Ferner trägt der Anleger das Risiko, den vom Emittenten nach billigem Ermessen ermittelten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen zu können (Wiederanlagerisiko). • Eine Wertminderung Im Falle der Zertifikate kann aufgrund sonstiger wertbestimmenden Faktoren, wie Zinssätze am Geldmarkt, erwartete Dividenden und die Höhe Ausübung von Optionsrechten ist der Refinanzierungskosten des Emittenten eintretenErlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar. • Berichtigungen, Änderungen oder Ergänzungen der Zertifikatsbedingungen Optionsscheinbedingungen können nachteilig für Zertifikatsinhaber die Optionsscheininhaber sein. • Es besteht das Risiko des Einbehalts von U.S. QuellensteuerQuellensteuer und der Übermittlung von Informationen an die U.S. Steuerbehörde. • Es besteht das ein Risiko, dass die U.S.-amerikanische Quellensteuer in Bezug auf U.S.- Dividendenäquivalente anwendbar ist. Sofern diese Quellensteuer anwendbar ist, erhält der Anleger im Fall der Anwendbarkeit der US- Bundesquellenbesteuerung auf "Ausschüttungsgleiche" Zahlungen (Dividend Equivalent Payments) einen geringeren Betrag erhalten weniger als denden Betrag, den sie andernfalls der Anleger ohne die Anwendung der Quellensteuer erhalten hättenhätte. • Es besteht ein Risiko einer außerordentlichen Kündigung der Optionsscheine, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Emission der Optionsscheine Umstände eintreten, aufgrund derer der Emittent in Bezug auf die betreffenden Optionsscheine einer Einbehaltungs- oder Berichtspflicht gemäß Section 871(m) des U.S.- amerikanischen Internal Revenue Code von 1986 unterliegt oder eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Emittent einer solchen unterliegen wird. • Es besteht das Risiko der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wodurch künftig jeder Verkauf, Kauf oder Austausch der Zertifikate Optionsscheine Gegenstand einer solchen Besteuerung sein kann. Hierdurch kann auch der Wert der Zertifikate Optionsscheine negativ beeinflusst werden. Produktbezogene Risikofaktoren Produkt Nr. 12: Besondere Risikofaktoren von Faktor Zertifikatenbestimmten Optionsscheinen Die nachfolgenden besonderen Risikofaktoren gelten für bestimmte Optionsscheintypen: • Falls Auszahlungen auf die Optionsscheine in einer Währung vorgenommen werden, die sich von der Währung des Basiswerts unterscheidet, hängt das Verlustrisiko der Anleger auch von der Entwicklung der Währung des Basiswerts ab, welche nicht vorhersehbar ist. • Im Fall von Umrechnungsstörungen ist der Emittent berechtigt, die Optionsscheine außerordentlich zu kündigen und zu ihrem nach billigem Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlen. Anleger erleiden einen Verlust, wenn der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. Produktbezogene Risikofaktoren Risiken im Zusammenhang mit sonstigen wertbestimmenden Faktoren, wie erwartete Dividenden und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten Zu den weiteren wertbestimmenden Faktoren auf den Preis der Optionsscheine gehören u.a. erwartete Einnahmen aus Absicherungsgeschäften des Emittenten im oder bezogen auf den Basiswert und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten für das Eingehen der entsprechenden Absicherungsgeschäfte. Selbst wenn also der Kurs des Basiswerts im Falle eines Bull Optionsscheins steigt bzw. im Falle eines Bear Optionsscheins fällt, kann eine Wertminderung des Optionsscheins aufgrund der sonstigen wertbestimmenden Faktoren eintreten. Risiko im Zusammenhang mit Absicherungsgeschäften in dem Basiswert bei Optionsscheinen mit Knock-Out Bei Optionsscheinen mit Knock-Out kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Aufbau oder die Auflösung von Absicherungspositionen durch den Emittenten die Preisentwicklung des Basiswerts der Optionsscheine so weit verstärkt, dass hierdurch gerade ein Knock-Out Ereignis ausgelöst wird und Optionsrechte entsprechend vorzeitig wertlos verfallen. Risiko durch Eintritt eines Knock-Out Ereignisses außerhalb der Handelszeiten im Sekundärmarkt Anleger sind grundsätzlich dem Risiko ausgesetzt, dass ein Knock-Out Ereignis auch außerhalb der Zeiten eintritt, an dem die Optionsscheine üblicherweise gehandelt werden. Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn die Handelszeiten, an denen die Optionsscheine gehandelt werden, von den Handelszeiten abweichen, an denen der Basiswert üblicherweise gehandelt wird. Risiko eines vorzeitigen Totalverlusts im Fall des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses Bei Open End Turbo Bull Optionsscheinen endet die Laufzeit mit dem Knock-Out Zeitpunkt vorzeitig und die Optionsrechte verfallen wertlos, falls der in den Optionsscheinbedingungen definierte Kurs des Basiswerts innerhalb eines in den Optionsscheinbedingungen definierten Beobachtungszeitraums der Knock-Out Barriere des Turbo Optionsscheins entspricht oder diese unterschreitet (Bull). Bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses erleiden Anleger einen Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals. Preisrisiko im Zusammenhang mit einer steigenden impliziten Volatilität Bei Open End Turbo Optionsscheinen wird der Preis der Optionsscheine während ihrer Laufzeit neben dem Kurs des Basiswerts von weiteren wertbestimmenden Faktoren beeinflusst, zu denen insbesondere die implizite Volatilität des Basiswerts gehört. Aus Sicht des Anlegers ist die Zunahme der impliziten Volatilität des Basiswerts ein Preisrisiko, wenn der Preis des Basiswerts in der Nähe der Knock-Out Barriere liegt. Risiko des Totalverlusts infolge von Preissprüngen im Basiswert (Gap-Risiko) Das Risiko von Anlagen in gehebelte Basiswerte Faktor Zertifikate beziehen sich ausschließlich auf IndizesPreissprüngen im Basiswert, beispielsweise zwischen Handelsschluss des Vortages und Handelseröffnung am folgenden Handelstag, die aus mehreren Indexbestandteilen, wie z. B. Aktien, bestehen ein Knock-Out Ereignis auslösen können, aber auch einzelne Indexbestandteile, wie z. B. einen einzelnen Futurebezeichnet man als Gap-Preis, einen einzelnen Aktienkurs oder einen einzelnen Rohstoffpreis abbilden können. Im Unterschied zu anderen Open End Zertifikaten sind diese Zertifikate gehebelt. Es ist zu beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Aufgrund des Hebelfaktors haben Schwankungen an den Kapitalmärkten einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment anRisiko. Risiko der Beendigung Ausübung der Laufzeit durch Ausübung durch den Zertifikatsinhaber oder durch Kündigung Optionsscheine und Kündigungsrecht des Emittenten Bei Faktor Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die im Gegensatz zu Zertifikaten Open End Turbo Optionsscheinen mit einer festen Laufzeit (sog. "ClosedKnock-End Zertifikate") keine festgelegte Laufzeit haben. Bei Faktor Zertifikaten Out besteht jedoch das Risiko einer unvorhergesehenen Beendigung der Laufzeit. Die Laufzeit der Zertifikate Optionsscheine endet entweder mit wirksamer Ausübung der Zertifikate entsprechend Optionsscheine durch den jeweiligen Zertifikatsbedingungen (jeweils nur in Bezug auf die wirksam ausgeübten Zertifikate) Optionsscheininhaber oder durch eine Kündigung sämtlicher Zertifikate Optionsscheine durch den EmittentenEmittenten oder bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses bzw. Die Zertifikate können durch einer vorzeitigen Rückzahlung der Optionsscheine, sofern die Zertifikatsinhaber Optionsscheinbedingungen eine vorzeitige Rückzahlung der Optionsscheine vorsehen. Risiko im Zusammenhang mit Wirkung zu Anpassungen des Basispreises und der Knock-Out Barriere Bei Open End Turbo Bull Optionsscheinen mit Knock-Out unterliegen der Basispreis und die Knock-Out Barriere der Optionsscheine einer laufenden Anpassung. Um bei dem Emittenten im Zusammenhang mit den für die Optionsscheine eingegangenen Absicherungsgeschäften (Hedges), etwaige Dividendenzahlungen und anfallende Finanzierungskosten abzubilden, wird der Basispreis der Optionsscheine auf täglicher Basis um einen Anpassungsbetrag verändert. Anleger sollten beachten, dass der zur Anpassung der Ausstattungsmerkmale der Optionsscheine vom Emittenten in Ausübung seines billigen Ermessens bei Festlegung des Zinsbereinigungsfaktors bestimmte Anpassungsprozentsatz bei Vorliegen entsprechender Marktgegebenheiten in bestimmten Finanzierungskosten-Anpassungszeiträumen signifikant von dem für den ersten Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum festgelegten Anpassungs- prozentsatz abweichen kann. Anleger sollten sich darüber bewusst sein, dass ein Knock-Out Ereignis allein in Folge einer Anpassung der Knock-Out Barriere gemäß den Optionsscheinbedingungen eintreten kann. Zudem wird die maßgebliche Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Emittenten entweder an einem Anpassungstag für den jeweils folgenden Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum oder an einem anderen Tag, wie in den Zertifikatsbedingungen definierten Ausübungstagen ausgeübt werdenmaßgeblichen Optionsscheinbedingungen bestimmt, angepasst. Das Ausübungsrecht der Zertifikatsinhaber unterliegt gewissen in den Zertifikatsbedingungen näher definierten Ausübungsbedingungen. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der jeweilige Ausübungstag, an dem die Voraussetzungen einer wirksamen Ausübung vorliegen, als Bewertungstag. Der Emittent ist berechtigt, die Zertifikate einer Serie insgesamt gemäß den Zertifikatsbedingungen zu kündigen. Eine solche Kündigung der Zertifikate wird den Zertifikatsinhabern im Vorhinein gemäß den Zertifikatsbedingungen bekannt gemacht. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der in der Bekanntmachung genannte Kündigungstermin als Bewertungstag. Im Hinblick auf das Kündigungsrecht des Emittenten Anleger sollten Anleger daher nicht darauf vertrauen, dass sich die Zertifikate Knock-Out Barriere während der Laufzeit der Optionsscheine stets im ungefähr gleichen Abstand zu dem Basispreis befindet. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko im Zusammenhang mit Wirkung zu einem bestimmten Ausübungstag ausüben zu könnender Regulierung und Reform von Referenzwerten (''Benchmarks''), einschließlich des LIBOR, EURIBOR und weiterer Zinssatz-, Aktien-, Rohstoff-, oder Devisenbenchmarks und weiterer Arten von Referenzwerten. Eine Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzwDie London Interbank Offered Rate (''LIBOR''), die Euro Interbank Offered Rate (''EURIBOR'') und andere Zinssatz-, Aktien-, Rohstoff- oder Devisenreferenzwerte und weitere Arten von Indizes gelten als so genannte ''Benchmarks'' und sind Gegenstand jüngster nationaler, internationaler und sonstiger aufsichtsrechtlicher Regulierungen und Reformvorschläge. eine Kündigung durch den Emittenten haben zur FolgeEinige dieser Neuerungen sind bereits in Kraft getreten, während andere noch umzusetzen sind. Diese Neuerungen können dazu führen, dass die betroffenen Benchmarks eine andere Wertentwicklung aufweisen als in der Zertifikatsinhaber nur bis zum Einlösungstag bzwVergangenheit, oder ganz wegfallen, oder andere, derzeit nicht vorhersehbare Auswirkungen haben. Kündigungstermin an der Wertentwicklung des Basiswerts teilnimmt. Eine Teilnahme an einer möglichen weiteren Wertentwicklung des Basiswerts ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Emittenten trägt der Anleger das Wiederanlagerisiko hinsichtlich des Kündigungsbetrags. Dies bedeutet, dass er den durch den Emittenten im Falle einer Kündigung gegebenenfalls ausgezahlten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen Jede dieser Auswirkungen kann als deneneine wesentliche negative Wirkung auch auf die Optionsscheine haben, die beim Erwerb des Zertifikats vorlagen. Risiko der Unvorhersehbarkeit des Auszahlungsbetrags bei Ausübung Im Falle der Ausübung von Zertifikatsrechten ist der Erlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar, da der Referenzpreis des Basiswerts, der für die Berechnung des Auszahlungsbetrags maßgeblich ist, erst nach Erfüllung sämtlicher Ausübungsvoraussetzungen festgestellt wird. Je länger die technische Abwicklung einer Ausübung dauert und je höher die Volatilität des Basiswerts ist, desto größer ist das Risiko, dass sich der Basiswert zwischen dem Zeitpunkt, in dem sich ein Zertifikatsinhaber zur Ausübung entschließt und an dem der Referenzpreis der Ausübung festgestellt wird, negativ entwickelt. Weiterhin kann gegebenenfalls ein weiterer Verlust aufgrund einer negativen Wechselkursschwankung während des vorgenannten Zeitraumes bestehen. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Sofern der Zertifikatsinhaber weniger als das Mindesteinlösungsvolumen an Zertifikaten hält, kann er sein Ausübungsrecht nicht ausüben, sondern muss entweder die Differenz zu dem Mindesteinlösungsvolumen zukaufen, um ausüben zu können, oder es bleibt ihm nur die Möglichkeit, die Zertifikate zu verkaufensolche Benchmark gekoppelt sind. Risiko im Falle der Anwendbarkeit einer Management Gebühr und/oder einer Kommission Gegebenenfalls wird während der Laufzeit des Zertifikats bzw. bei Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. bei der Kündigung durch den Emittenten eine Management Gebühr und/oder eine Kommission (z. B. eine Gap Kommission) von dem Emittenten berechnet. Eine solche Gebühr kann den Auszahlungsbetrag bzw. die maßgebliche Wertentwicklung des Basiswerts entsprechend der Höhe der Gebühr und/oder Kommission mindern. Daher kann jede derartige Gebühr und/oder Kommission einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Zertifikats haben. Gegebenenfalls ist der Emittent berechtigt, die Höhe der Management Gebühr und/oder Kommission während der Laufzeit der Zertifikate anzupassen. Im schlechtesten Fall kann es bei Faktor Zertifikaten zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der maßgebliche Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag null beträgt. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko in Zusammenhang mit Indizes als Basiswert Bei auf Indizes bezogenen Zertifikaten Optionsscheinen hängt die Höhe des Auszahlungsbetrags von der Wertentwicklung des Index ab. Risiken des Index sind damit auch Risiken der ZertifikateOptionsscheine. Die Wertentwicklung des Index hängt wiederum von den einzelnen Indexbestandteilen ab, aus denen sich der jeweilige Index zusammensetzt. Während der Laufzeit kann der Marktwert der Zertifikate Optionsscheine jedoch auch von der Wertentwicklung des Index bzw. der Indexbestandteile abweichen. Risiko im Fall von gehebelten Indizes als Basiswert Wenn ein gehebelter Index (auch Faktor-Index genannt) den Basiswert eines Zertifikats bildet, sollten Anleger beachten, dass die tägliche Wertentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile mit dem anwendbaren Hebelfaktor gehebelt wird, d. h. positive und negative Bewegungen des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile haben einen unverhältnismäßigen Einfluss auf den Index. Dies bedeutet, dass die Xxxx des Hebelfaktors gleichzeitig auch die Höhe des Risikos bestimmt. Je höher der Hebel, desto höher ist auch das Risiko. Es ist zu beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Dies kann einen erheblichen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate haben. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment an.

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Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind. Diese müssen einen Risikohinweis darauf enthalten, dass der Anleger seinen Kapitaleinsatz ganz oder teilweise verlieren könnte, sowie gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass die Haftung des Anlegers nicht auf den Wert seiner Anlage beschränkt ist, sowie eine Beschreibung der Umstände, unter denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. Allgemeine Risikofaktoren von Zertifikaten Optionsscheinen Die nachfolgenden allgemeinen Risikofaktoren gelten für alle ZertifikatstypenOptionsscheintypen: • Bei den Zertifikaten Optionsscheinen besteht das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust (Risiko eines TotalverlustesTotalverlusts). • Etwaige Transaktionskosten können sich negativ auf die Höhe des Gewinns bzw. Verlustes auswirken. • Eine Kreditfinanzierung des Erwerbs von Zertifikaten Optionsscheinen erhöht das Verlustrisiko der Anleger erheblich. • Die Zertifikate Optionsscheine werfen keinen laufenden Ertrag ab und gewähren insbesondere keinen Anspruch auf Zins- oder Dividendenzahlungen. • Das Risiko von Wertverlusten besteht bereits während der Laufzeit der Zertifikate. • Anleger tragen das Ausfallrisiko des Emittenten der ZertifikateOptionsscheine. Die Zertifikate Optionsscheine sind weder durch einen Einlagensicherungsfonds noch durch eine staatliche Einrichtung abgesichert oder garantiert. • Eine Veränderung des Preises des Basiswerts kann eine überproportionale Veränderung des Preises der Optionsscheine zur Folge haben (Hebeleffekt). Mit der Größe des Hebeleffektes eines Optionsscheins wächst das mit ihm verbundene Verlustrisiko. • Absicherungsgeschäfte des Emittenten können erheblichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Basiswerts haben und damit auch die Art und Höhe des Auszahlungsbetrags negativ beeinflussen. • Anleger werden möglicherweise nicht in der Lage sein, sich gegen Risiken aus den Zertifikaten Optionsscheinen abzusichern. denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. • Der Sekundärmarkt für Zertifikate Optionsscheine kann eingeschränkt sein oder die Zertifikate Optionsscheine können keine Liquidität aufweisen, wodurch der Wert der Zertifikate Optionsscheine oder die Möglichkeit, diese zu veräußern, negativ beeinflusst werden kann. • Der Emittent bestimmt die An- und Verkaufskurse mittels interner Preisbildungsmodelle unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren. Der Preis kommt also anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Die von dem Emittenten gestellten Preise können daher von dem finanzmathematischen Wert der Zertifikate Optionsscheine bzw. dem wirtschaftlich zu erwartenden Preis abweichen. • Die Verfügbarkeit des elektronischen Handelssystems des Emittenten kann eingeschränkt sein, wodurch die Möglichkeit, die Zertifikate Optionsscheine zu handeln, negativ beeinflusst werden kann. • Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Handelbarkeit der Zertifikate im Sekundärmarkt unmittelbar vor Endfälligkeit eingestellt wird und sich maßgebliche Faktoren zwischen dem letzten Handelstag und dem Fälligkeitstag noch zu Ungunsten des Anlegers ändern können. • Der Preis des Basiswerts muss unter Umständen geschätzt werden, sofern die Zertifikate Optionsscheine zu Zeiten gehandelt werden, zu denen am Heimatmarkt des Basiswerts kein Handel stattfindet. Demzufolge können sich die vom Emittenten außerhalb der Handelszeiten des Basiswerts am Heimatmarkt gestellten Zertifikatpreise Preise für Optionsscheine als zu hoch oder zu niedrig erweisen. • Je geringer die Markttiefe Liquidität des Basiswerts ist, desto höher sind tendenziell die Absicherungskosten des Emittenten der Zertifikate, die der Optionsscheine. Der Emittent wird diese Absicherungskosten bei seiner Kursstellung für die Zertifikate Optionsscheine berücksichtigen und an die Zertifikatsinhaber weitergeben wirdOptionsscheininhaber weitergeben. • Die in den Endgültigen Bedingungen angegebene Angebotsgröße lässt keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Zertifikate Optionsscheine im Sekundärmarkt zu. • Anleger, die sich mit einem Kauf der angebotenen Zertifikate Optionsscheine gegen Marktrisiken in Verbindung mit einer Anlage in dem Basiswert absichern möchten, sollten sich darüber bewusst sein, dass die Wertentwicklung der Zertifikate Preis der Optionsscheine keine parallele Wertentwicklung zu dem jeweiligen Kurs des Basiswerts aufweist. • Marktstörungen können negative Auswirkungen auf den Wert der Zertifikate Optionsscheine haben. • Sollte der Emittent oder die jeweilige Ausübungsstelle tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten aus den Zertifikaten Optionsscheinen in rechtlich zulässiger Weise zu erfüllen, verschiebt sich die Fälligkeit dieser Verbindlichkeiten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Erfüllung der Verbindlichkeiten wieder möglich ist. • Anpassungen können zum Austausch des Basiswerts und zu einer wesentlichen Veränderung des Zertifikatspreises Preises des Optionsscheins führen. Soweit eine Anpassung des Basiswerts an die eingetretenen Änderungen unmöglich sein solltenicht möglich ist, ist der Emittent berechtigt, die Zertifikate Optionsscheine außerordentlich zu kündigen und zu einem nach billigem seinem billigen Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlen. Anleger erleiden einen Verlust, wenn der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. • Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Zertifikate Optionsscheine durch den Emittenten trägt der Anleger das Risiko, dass seine Erwartungen auf einen Wertzuwachs der Zertifikate Optionsscheine aufgrund der vorzeitigen Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden können (Renditerisiko). Ferner trägt der Anleger das Risiko, den vom Emittenten nach billigem Ermessen ermittelten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen zu können (Wiederanlagerisiko). • Eine Wertminderung Im Falle der Zertifikate kann aufgrund sonstiger wertbestimmenden Faktoren, wie Zinssätze am Geldmarkt, erwartete Dividenden und die Höhe Ausübung von Optionsrechten ist der Refinanzierungskosten des Emittenten eintretenErlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar. • Berichtigungen, Änderungen oder Ergänzungen der Zertifikatsbedingungen Optionsscheinbedingungen können nachteilig für Zertifikatsinhaber die Optionsscheininhaber sein. • Es besteht das Risiko des Einbehalts von U.S. QuellensteuerQuellensteuer und der Übermittlung von Informationen an die U.S. Steuerbehörde. • Es besteht das ein Risiko, dass die U.S.-amerikanische Quellensteuer in Bezug auf U.S.- Dividendenäquivalente anwendbar ist. Sofern diese Quellensteuer anwendbar ist, erhält der Anleger im Fall der Anwendbarkeit der US- Bundesquellenbesteuerung auf "Ausschüttungsgleiche" Zahlungen (Dividend Equivalent Payments) einen geringeren Betrag erhalten weniger als denden Betrag, den sie andernfalls der Anleger ohne die Anwendung der Quellensteuer erhalten hättenhätte. • Es besteht ein Risiko einer außerordentlichen Kündigung der Optionsscheine, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Emission der Optionsscheine Umstände eintreten, aufgrund derer der Emittent in Bezug auf die betreffenden Optionsscheine einer Einbehaltungs- oder Berichtspflicht gemäß Section 871(m) des U.S.- amerikanischen Internal Revenue Code von 1986 unterliegt oder eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Emittent einer solchen unterliegen wird. • Es besteht das Risiko der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wodurch künftig jeder Verkauf, Kauf oder Austausch der Zertifikate Optionsscheine Gegenstand einer solchen Besteuerung sein kann. Hierdurch kann auch der Wert der Zertifikate Optionsscheine negativ beeinflusst werden. Produktbezogene Risikofaktoren Produkt Nr. 12: Besondere Risikofaktoren von Faktor Zertifikatenbestimmten Optionsscheinen Die nachfolgenden besonderen Risikofaktoren gelten für bestimmte Optionsscheintypen: • Falls Auszahlungen auf die Optionsscheine in einer Währung vorgenommen werden, die sich von der Währung des Basiswerts unterscheidet, hängt das Verlustrisiko der Anleger auch von der Entwicklung der Währung des Basiswerts ab, welche nicht vorhersehbar ist. • Im Fall von Umrechnungsstörungen ist der Emittent berechtigt, die Optionsscheine außerordentlich zu kündigen und zu ihrem nach billigem Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlen. Anleger erleiden einen Verlust, wenn der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. Produktbezogene Risikofaktoren Risiken im Zusammenhang mit sonstigen wertbestimmenden Faktoren, wie erwartete Dividenden und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten Zu den weiteren wertbestimmenden Faktoren auf den Preis der Optionsscheine gehören u.a. erwartete Einnahmen aus Absicherungsgeschäften des Emittenten im oder bezogen auf den Basiswert und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten für das Eingehen der entsprechenden Absicherungsgeschäfte. Selbst wenn also der Kurs des Basiswerts im Falle eines Bull Optionsscheins steigt bzw. im Falle eines Bear Optionsscheins fällt, kann eine Wertminderung des Optionsscheins aufgrund der sonstigen wertbestimmenden Faktoren eintreten. Risiko im Zusammenhang mit Absicherungsgeschäften in dem Basiswert bei Optionsscheinen mit Knock-Out Bei Optionsscheinen mit Knock-Out kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Aufbau oder die Auflösung von Absicherungspositionen durch den Emittenten die Preisentwicklung des Basiswerts der Optionsscheine so weit verstärkt, dass hierdurch gerade ein Knock-Out Ereignis ausgelöst wird und Optionsrechte entsprechend vorzeitig wertlos verfallen. Risiko durch Eintritt eines Knock-Out Ereignisses außerhalb der Handelszeiten im Sekundärmarkt Anleger sind grundsätzlich dem Risiko ausgesetzt, dass ein Knock-Out Ereignis auch außerhalb der Zeiten eintritt, an dem die Optionsscheine üblicherweise gehandelt werden. Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn die Handelszeiten, an denen die Optionsscheine gehandelt werden, von den Handelszeiten abweichen, an denen der Basiswert üblicherweise gehandelt wird. Risiko eines vorzeitigen Totalverlusts im Fall des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses Bei Open End Turbo Bull Optionsscheinen endet die Laufzeit mit dem Knock-Out Zeitpunkt vorzeitig und die Optionsrechte verfallen wertlos, falls der in den Optionsscheinbedingungen definierte Kurs des Basiswerts innerhalb eines in den Optionsscheinbedingungen definierten Beobachtungszeitraums der Knock-Out Barriere des Turbo Optionsscheins entspricht oder diese unterschreitet (Bull). Bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses erleiden Anleger einen Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals. Preisrisiko im Zusammenhang mit einer steigenden impliziten Volatilität Bei Open End Turbo Optionsscheinen wird der Preis der Optionsscheine während ihrer Laufzeit neben dem Kurs des Basiswerts von weiteren wertbestimmenden Faktoren beeinflusst, zu denen insbesondere die implizite Volatilität des Basiswerts gehört. Aus Sicht des Anlegers ist die Zunahme der impliziten Volatilität des Basiswerts ein Preisrisiko, wenn der Preis des Basiswerts in der Nähe der Knock-Out Barriere liegt. Risiko des Totalverlusts infolge von Preissprüngen im Basiswert (Gap-Risiko) Das Risiko von Anlagen in gehebelte Basiswerte Faktor Zertifikate beziehen sich ausschließlich auf IndizesPreissprüngen im Basiswert, beispielsweise zwischen Handelsschluss des Vortages und Handelseröffnung am folgenden Handelstag, die aus mehreren Indexbestandteilen, wie z. B. Aktien, bestehen ein Knock-Out Ereignis auslösen können, aber auch einzelne Indexbestandteile, wie z. B. einen einzelnen Futurebezeichnet man als Gap-Preis, einen einzelnen Aktienkurs oder einen einzelnen Rohstoffpreis abbilden können. Im Unterschied zu anderen Open End Zertifikaten sind diese Zertifikate gehebelt. Es ist zu beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Aufgrund des Hebelfaktors haben Schwankungen an den Kapitalmärkten einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment anRisiko. Risiko der Beendigung Ausübung der Laufzeit durch Ausübung durch den Zertifikatsinhaber oder durch Kündigung Optionsscheine und Kündigungsrecht des Emittenten Bei Faktor Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die im Gegensatz zu Zertifikaten Open End Turbo Optionsscheinen mit einer festen Laufzeit (sog. "ClosedKnock-End Zertifikate") keine festgelegte Laufzeit haben. Bei Faktor Zertifikaten Out besteht jedoch das Risiko einer unvorhergesehenen Beendigung der Laufzeit. Die Laufzeit der Zertifikate Optionsscheine endet entweder mit wirksamer Ausübung der Zertifikate entsprechend Optionsscheine durch den jeweiligen Zertifikatsbedingungen (jeweils nur in Bezug auf die wirksam ausgeübten Zertifikate) Optionsscheininhaber oder durch eine Kündigung sämtlicher Zertifikate Optionsscheine durch den EmittentenEmittenten oder bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses bzw. Die Zertifikate können durch einer vorzeitigen Rückzahlung der Optionsscheine, sofern die Zertifikatsinhaber Optionsscheinbedingungen eine vorzeitige Rückzahlung der Optionsscheine vorsehen. Risiko im Zusammenhang mit Wirkung zu Anpassungen des Basispreises und der Knock-Out Barriere Bei Open End Turbo Bull Optionsscheinen mit Knock-Out unterliegen der Basispreis und die Knock-Out Barriere der Optionsscheine einer laufenden Anpassung. Um bei dem Emittenten im Zusammenhang mit den für die Optionsscheine eingegangenen Absicherungsgeschäften (Hedges), etwaige Dividendenzahlungen und anfallende Finanzierungskosten abzubilden, wird der Basispreis der Optionsscheine auf täglicher Basis um einen Anpassungsbetrag verändert. Anleger sollten beachten, dass der zur Anpassung der Ausstattungsmerkmale der Optionsscheine vom Emittenten in Ausübung seines billigen Ermessens bei Festlegung des Zinsbereinigungsfaktors bestimmte Anpassungsprozentsatz bei Vorliegen entsprechender Marktgegebenheiten in bestimmten Finanzierungskosten-Anpassungszeiträumen signifikant von dem für den ersten Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum festgelegten Anpassungs- prozentsatz abweichen kann. Anleger sollten sich darüber bewusst sein, dass ein Knock-Out Ereignis allein in den Zertifikatsbedingungen definierten Ausübungstagen ausgeübt werden. Das Ausübungsrecht Folge einer Anpassung der Zertifikatsinhaber unterliegt gewissen in den Zertifikatsbedingungen näher definierten Ausübungsbedingungen. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der jeweilige Ausübungstag, an dem die Voraussetzungen einer wirksamen Ausübung vorliegen, als Bewertungstag. Der Emittent ist berechtigt, die Zertifikate einer Serie insgesamt Knock-Out Barriere gemäß den Zertifikatsbedingungen zu kündigenOptionsscheinbedingungen eintreten kann. Eine solche Kündigung der Zertifikate Zudem wird an einem Anpassungstag die für den Zertifikatsinhabern im Vorhinein jeweils folgenden Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum maßgebliche Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Emittenten gemäß den Zertifikatsbedingungen bekannt gemachtOptionsscheinbedingungen angepasst. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der in der Bekanntmachung genannte Kündigungstermin als Bewertungstag. Im Hinblick auf das Kündigungsrecht des Emittenten Anleger sollten Anleger daher nicht darauf vertrauen, dass sich die Zertifikate Knock-Out Barriere während der Laufzeit der Optionsscheine stets im ungefähr gleichen Abstand zu dem Basispreis befindet. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko im Zusammenhang mit Wirkung zu einem bestimmten Ausübungstag ausüben zu könnender Regulierung und Reform von Referenzwerten (''Benchmarks''), einschließlich des LIBOR, EURIBOR und weiterer Zinssatz-, Aktien-, Rohstoff-, oder Devisenbenchmarks und weiterer Arten von Referenzwerten. Eine Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzwDie London Interbank Offered Rate (''LIBOR''), die Euro Interbank Offered Rate (''EURIBOR'') und andere Zinssatz-, Aktien-, Rohstoff- oder Devisenreferenzwerte und weitere Arten von Indizes gelten als so genannte ''Benchmarks'' und sind Gegenstand jüngster nationaler, internationaler und sonstiger aufsichtsrechtlicher Regulierungen und Reformvorschläge. eine Kündigung durch den Emittenten haben zur FolgeEinige dieser Neuerungen sind bereits in Kraft getreten, während andere noch umzusetzen sind. Diese Neuerungen können dazu führen, dass die betroffenen Benchmarks eine andere Wertentwicklung aufweisen als in der Zertifikatsinhaber nur bis zum Einlösungstag bzwVergangenheit, oder ganz wegfallen, oder andere, derzeit nicht vorhersehbare Auswirkungen haben. Kündigungstermin an der Wertentwicklung des Basiswerts teilnimmt. Eine Teilnahme an einer möglichen weiteren Wertentwicklung des Basiswerts ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Emittenten trägt der Anleger das Wiederanlagerisiko hinsichtlich des Kündigungsbetrags. Dies bedeutet, dass er den durch den Emittenten im Falle einer Kündigung gegebenenfalls ausgezahlten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen Jede dieser Auswirkungen kann als deneneine wesentliche negative Wirkung auch auf die Optionsscheine haben, die beim Erwerb des Zertifikats vorlagen. Risiko der Unvorhersehbarkeit des Auszahlungsbetrags bei Ausübung Im Falle der Ausübung von Zertifikatsrechten ist der Erlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar, da der Referenzpreis des Basiswerts, der für die Berechnung des Auszahlungsbetrags maßgeblich ist, erst nach Erfüllung sämtlicher Ausübungsvoraussetzungen festgestellt wird. Je länger die technische Abwicklung einer Ausübung dauert und je höher die Volatilität des Basiswerts ist, desto größer ist das Risiko, dass sich der Basiswert zwischen dem Zeitpunkt, in dem sich ein Zertifikatsinhaber zur Ausübung entschließt und an dem der Referenzpreis der Ausübung festgestellt wird, negativ entwickelt. Weiterhin kann gegebenenfalls ein weiterer Verlust aufgrund einer negativen Wechselkursschwankung während des vorgenannten Zeitraumes bestehen. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Sofern der Zertifikatsinhaber weniger als das Mindesteinlösungsvolumen an Zertifikaten hält, kann er sein Ausübungsrecht nicht ausüben, sondern muss entweder die Differenz zu dem Mindesteinlösungsvolumen zukaufen, um ausüben zu können, oder es bleibt ihm nur die Möglichkeit, die Zertifikate zu verkaufensolche Benchmark gekoppelt sind. Risiko im Falle der Anwendbarkeit einer Management Gebühr und/oder einer Kommission Gegebenenfalls wird während der Laufzeit des Zertifikats bzwZusammenhang mit Rohstoffen als Basiswert Preisrisiken bei Rohwaren sind häufig komplex. bei Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzwDie Einflussfaktoren auf Preise von Rohwaren sind zahlreich und komplex. bei der Kündigung durch den Emittenten eine Management Gebühr und/oder eine Kommission (z. B. eine Gap Kommission) von dem Emittenten berechnet. Eine solche Gebühr kann den Auszahlungsbetrag bzw. die maßgebliche Wertentwicklung des Basiswerts entsprechend der Höhe der Gebühr und/oder Kommission mindern. Daher kann jede derartige Gebühr und/oder Kommission einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Zertifikats haben. Gegebenenfalls ist der Emittent berechtigtExemplarisch werden einige typische Faktoren aufgeführt, die Höhe der Management Gebühr und/oder Kommission während der Laufzeit der Zertifikate anzupassensich in Rohwaren-Preisen niederschlagen. Im schlechtesten Fall kann es bei Faktor Zertifikaten zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Dies ist jedenfalls dann der Fall• Angebot und Nachfrage • Direkte Investitionskosten, wenn der maßgebliche Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag null beträgt. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko in Zusammenhang mit Indizes als Basiswert Bei auf Indizes bezogenen Zertifikaten hängt die Höhe des Auszahlungsbetrags von der Wertentwicklung des Index ab. Lagerungskosten • Liquidität • Wetter und Naturkatastrophen • Politische Risiken des Index sind damit auch Risiken der Zertifikate. Die Wertentwicklung des Index hängt wiederum von den einzelnen Indexbestandteilen ab, aus denen sich der jeweilige Index zusammensetzt. Während der Laufzeit kann der Marktwert der Zertifikate jedoch auch von der Wertentwicklung des Index bzw. der Indexbestandteile abweichen. Risiko im Fall von gehebelten Indizes als Basiswert Wenn ein gehebelter Index (auch Faktor-Index genannt) den Basiswert eines Zertifikats bildet, sollten Anleger beachten, dass die tägliche Wertentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile mit dem anwendbaren Hebelfaktor gehebelt wird, d. h. positive und negative Bewegungen des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile haben einen unverhältnismäßigen Einfluss auf den Index. Dies bedeutet, dass die Xxxx des Hebelfaktors gleichzeitig auch die Höhe des Risikos bestimmt. Je höher der Hebel, desto höher ist auch das Risiko. Es ist zu beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Dies kann einen erheblichen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate haben. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment an.• Besteuerung

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Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind. Diese müssen einen Risikohinweis darauf enthaltenDie Schuldverschreibungen könnten nicht für alle Investoren ein geeignetes Investment sein Schuldverschreibungen sind Finanzinstrumente, in die potentielle Anleger nur investieren sollten, wenn sie (selbst oder durch ihre Finanzberater) über die nötige Expertise verfügen, um die Performance der Schuldverschreibungen unter den wechselnden Bedingungen, die resultierenden Wertveränderungen der Schuldverschreibungen sowie die Auswirkungen einer solchen Anlage auf ihr Gesamtportfolio zu verstehen. Risiken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Erwerbs der Schuldverschreibungen Ein potentieller Anleger kann sich im Zusammenhang mit der Beurteilung, ob ein Erwerb der Schuldverschreibungen für ihn rechtlich zulässig ist, nicht auf die Emittentin, die Platzeure oder Finanzintermediäre oder mit ihnen verbundene Unternehmen berufen. Liquiditätsrisiken Es besteht keine Gewissheit, dass ein liquider Sekundärmarkt für Schuldverschreibungen entstehen wird, oder sofern er Element Abschnitt D – Risiken entsteht, dass er fortbestehen wird. In einem illiquiden Markt könnte es sein, dass ein Anleger seine Schuldverschreibungen nicht jederzeit zu angemessenen Marktpreisen veräußern kann. Die Möglichkeit, Schuldverschreibungen zu veräußern, kann darüber hinaus aus landesspezifischen Gründen eingeschränkt sein. Marktpreisrisiko Ein Gläubiger von Schuldverschreibungen ist dem Risiko nachteiliger Entwicklungen der Marktpreise seiner Schuldverschreibungen ausgesetzt, welches sich verwirklichen kann, wenn der Gläubiger seine Schuldverschreibungen vor Endfälligkeit veräußert. Währungsrisiko Der Gläubiger von Schuldverschreibungen, die auf eine fremde Währung lauten, ist dem Risiko ausgesetzt, dass Wechselkursschwankungen die Rendite solcher Schuldverschreibungen beeinflussen können. Clearingsystem Da die Globalurkunden, in denen die Schuldverschreibungen verbrieft sind, von einem oder für ein Clearingsystem gehalten werden können, sind die Anleger in Bezug auf Übertragungen, Zahlungen und die Kommunikation mit der Emittentin auf die Verfahren des Clearingsystems angewiesen. Risiko der Vorzeitigen Rückzahlung Die Emittentin hat ein vorzeitiges Rückzahlungsrecht, falls die Emittentin verpflichtet wird, zusätzliche Beträge (gross-up) aus steuerlichen Gründen zu zahlen. Der Gläubiger von Schuldverschreibungen ist daher dem Risiko ausgesetzt, dass infolge der vorzeitigen Rückzahlung seine Kapitalanlage eine geringere Rendite als erwartet aufweisen wird. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der Anleger seinen Kapitaleinsatz ganz oder teilweise verlieren könnte, sowie gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass die Haftung Gläubiger der Schuldverschreibungen eine Wiederanlage nur zu schlechteren als den Bedingungen des Anlegers nicht auf den Wert seiner Anlage beschränkt ist, sowie eine Beschreibung der Umstände, unter Allgemeine Risikofaktoren von Zertifikaten Die nachfolgenden allgemeinen Risikofaktoren gelten für alle Zertifikatstypen: • Bei den Zertifikaten besteht das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust (ursprünglichen Investments tätigen kann. Bail-In Ein Gläubiger ist dem Risiko eines TotalverlustesBail-in ausgesetzt. Nach dem Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen können Ansprüche auf Zahlung von Kapital, Zinsen oder sonstigen Beträgen im Rahmen der Schuldverschreibungen infolge des Eingriffs der zuständigen Abwicklungsbehörde unter Umständen einer Umwandlung in ein oder mehrere Instrumente, die zum harten Kernkapital der Emittentin zählen, wie beispielsweise Stammaktien, oder einer dauerhaften Verringerung, auch bis auf Null, unterworfen sein. Darüber hinaus können die Bedingungen der Schuldverschreibungen geändert werden (z. B. Änderung der Endfälligkeit oder Wegfall bestehender Kündigungsrechte). • Etwaige Transaktionskosten können sich negativ auf die Höhe des Gewinns bzw. Verlustes auswirken. • Eine Kreditfinanzierung des Erwerbs von Zertifikaten erhöht das Verlustrisiko der Anleger erheblich. • Die Zertifikate werfen keinen laufenden Ertrag ab und gewähren insbesondere keinen Anspruch auf Zins- oder Dividendenzahlungen. • Das Risiko von Wertverlusten besteht bereits während der Laufzeit der Zertifikate. • Anleger tragen das Ausfallrisiko des Emittenten der Zertifikate. Die Zertifikate sind weder durch einen Einlagensicherungsfonds noch durch eine staatliche Einrichtung abgesichert oder garantiert. • Absicherungsgeschäfte des Emittenten können erheblichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Basiswerts haben und damit auch die Art und Höhe des Auszahlungsbetrags negativ beeinflussen. • Anleger werden möglicherweise nicht in der Lage sein, sich gegen Risiken aus den Zertifikaten abzusichern. denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. • Der Sekundärmarkt für Zertifikate kann eingeschränkt sein oder die Zertifikate können keine Liquidität aufweisen, wodurch der Wert der Zertifikate oder die Möglichkeit, diese zu veräußern, negativ beeinflusst werden kann. • Der Emittent bestimmt die An- und Verkaufskurse mittels interner Preisbildungsmodelle unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren. Der Preis kommt also anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Die von dem Emittenten gestellten Preise können daher von dem finanzmathematischen Wert der Zertifikate bzw. dem wirtschaftlich zu erwartenden Preis abweichen. • Die Verfügbarkeit des elektronischen Handelssystems des Emittenten kann eingeschränkt sein, wodurch die Möglichkeit, die Zertifikate zu handeln, negativ beeinflusst werden kann. • Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Handelbarkeit der Zertifikate im Sekundärmarkt unmittelbar vor Endfälligkeit eingestellt wird und sich maßgebliche Faktoren zwischen dem letzten Handelstag und dem Fälligkeitstag noch zu Ungunsten des Anlegers ändern können. • Der Preis des Basiswerts muss unter Umständen geschätzt werden, sofern die Zertifikate zu Zeiten gehandelt werden, zu denen am Heimatmarkt des Basiswerts kein Handel stattfindet. Demzufolge können sich die vom Emittenten außerhalb der Handelszeiten des Basiswerts am Heimatmarkt gestellten Zertifikatpreise als zu hoch oder zu niedrig erweisen. • Je geringer die Markttiefe des Basiswerts ist, desto höher sind tendenziell die Absicherungskosten des Emittenten der Zertifikate, die der Emittent bei seiner Kursstellung für die Zertifikate berücksichtigen und an die Zertifikatsinhaber weitergeben wird. • Die in den Endgültigen Bedingungen angegebene Angebotsgröße lässt keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Zertifikate im Sekundärmarkt zu. • Anleger, die sich mit einem Kauf der angebotenen Zertifikate gegen Marktrisiken in Verbindung mit einer Anlage in dem Basiswert absichern möchten, sollten sich darüber bewusst sein, dass die Wertentwicklung der Zertifikate keine parallele Wertentwicklung zu dem jeweiligen Kurs des Basiswerts aufweist. • Marktstörungen können negative Auswirkungen auf den Wert der Zertifikate haben. • Sollte der Emittent oder die jeweilige Ausübungsstelle tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten aus den Zertifikaten in rechtlich zulässiger Weise zu erfüllen, verschiebt sich die Fälligkeit dieser Verbindlichkeiten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Erfüllung der Verbindlichkeiten wieder möglich ist. • Anpassungen können zum Austausch des Basiswerts und zu einer wesentlichen Veränderung des Zertifikatspreises führen. Soweit eine Anpassung des Basiswerts an die eingetretenen Änderungen unmöglich sein sollte, ist der Emittent berechtigt, die Zertifikate außerordentlich zu kündigen und zu einem nach billigem Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlen. Anleger erleiden einen Verlust, wenn der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. • Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Zertifikate durch den Emittenten trägt der Anleger das Risiko, dass seine Erwartungen auf einen Wertzuwachs der Zertifikate aufgrund der vorzeitigen Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden können (Renditerisiko). Ferner trägt der Anleger das Risiko, den vom Emittenten nach billigem Ermessen ermittelten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen zu können (Wiederanlagerisiko). • Eine Wertminderung der Zertifikate kann aufgrund sonstiger wertbestimmenden Faktoren, wie Zinssätze am Geldmarkt, erwartete Dividenden und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten eintreten. • Berichtigungen, Änderungen oder Ergänzungen der Zertifikatsbedingungen können nachteilig für Zertifikatsinhaber sein. • Es besteht das Risiko des Einbehalts von U.S. Quellensteuer. • Es besteht das Risiko, dass Anleger im Fall der Anwendbarkeit der US- Bundesquellenbesteuerung auf "Ausschüttungsgleiche" Zahlungen (Dividend Equivalent Payments) einen geringeren Betrag erhalten als den, den sie andernfalls erhalten hätten. • Es besteht das Risiko der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wodurch künftig jeder Verkauf, Kauf oder Austausch der Zertifikate Gegenstand einer solchen Besteuerung sein kann. Hierdurch kann auch der Wert der Zertifikate negativ beeinflusst werden. Produktbezogene Risikofaktoren Produkt Nr. 12: Besondere Risikofaktoren von Faktor Zertifikaten: Risiko von Anlagen in gehebelte Basiswerte Faktor Zertifikate beziehen sich ausschließlich auf Indizes, die aus mehreren Indexbestandteilen, wie z. B. Aktien, bestehen können, aber auch einzelne Indexbestandteile, wie z. B. einen einzelnen Future-Preis, einen einzelnen Aktienkurs oder einen einzelnen Rohstoffpreis abbilden können. Im Unterschied zu anderen Open End Zertifikaten sind diese Zertifikate gehebelt. Es ist zu beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Aufgrund des Hebelfaktors haben Schwankungen an den Kapitalmärkten einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment an. Risiko der Beendigung der Laufzeit durch Ausübung durch den Zertifikatsinhaber oder durch Kündigung des Emittenten Bei Faktor Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die im Gegensatz zu Zertifikaten mit einer festen Laufzeit (sog. "Closed-End Zertifikate") keine festgelegte Laufzeit haben. Bei Faktor Zertifikaten besteht jedoch das Risiko einer unvorhergesehenen Beendigung der Laufzeit. Die Laufzeit der Zertifikate endet entweder mit wirksamer Ausübung der Zertifikate entsprechend den jeweiligen Zertifikatsbedingungen (jeweils nur in Bezug auf die wirksam ausgeübten Zertifikate) oder durch eine Kündigung sämtlicher Zertifikate durch den Emittenten. Die Zertifikate können durch die Zertifikatsinhaber mit Wirkung zu bestimmten in den Zertifikatsbedingungen definierten Ausübungstagen ausgeübt werden. Das Ausübungsrecht der Zertifikatsinhaber unterliegt gewissen in den Zertifikatsbedingungen näher definierten Ausübungsbedingungen. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der jeweilige Ausübungstag, an dem die Voraussetzungen einer wirksamen Ausübung vorliegen, als Bewertungstag. Der Emittent ist berechtigt, die Zertifikate einer Serie insgesamt gemäß den Zertifikatsbedingungen zu kündigen. Eine solche Kündigung der Zertifikate wird den Zertifikatsinhabern im Vorhinein gemäß den Zertifikatsbedingungen bekannt gemacht. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der in der Bekanntmachung genannte Kündigungstermin als Bewertungstag. Im Hinblick auf das Kündigungsrecht des Emittenten sollten Anleger nicht darauf vertrauen, die Zertifikate mit Wirkung zu einem bestimmten Ausübungstag ausüben zu können. Eine Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. eine Kündigung durch den Emittenten haben zur Folge, dass der Zertifikatsinhaber nur bis zum Einlösungstag bzw. Kündigungstermin an der Wertentwicklung des Basiswerts teilnimmt. Eine Teilnahme an einer möglichen weiteren Wertentwicklung des Basiswerts ist Gläubiger hätte in einem solchen Fall ausgeschlossen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch keine Ansprüche gegen die Emittentin und es bestünde keine Verpflichtung der Emittentin zur Leistung von ursprünglich in den Emittenten trägt der Anleger das Wiederanlagerisiko hinsichtlich des KündigungsbetragsBedingungen vorgesehenen Zahlungen auf die Schuldverschreibungen. Dies bedeutet, dass er den durch den Emittenten im Falle einer Kündigung gegebenenfalls ausgezahlten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen kann als denen, die beim Erwerb des Zertifikats vorlagen. Risiko der Unvorhersehbarkeit des Auszahlungsbetrags bei Ausübung Im Falle der Ausübung von Zertifikatsrechten ist der Erlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar, da der Referenzpreis des Basiswerts, der für die Berechnung des Auszahlungsbetrags maßgeblich ist, erst nach Erfüllung sämtlicher Ausübungsvoraussetzungen festgestellt wird. Je länger die technische Abwicklung einer Ausübung dauert und je höher die Volatilität des Basiswerts ist, desto größer ist das Risiko, dass sich der Basiswert zwischen dem Zeitpunkt, in dem sich ein Zertifikatsinhaber zur Ausübung entschließt und an dem der Referenzpreis der Ausübung festgestellt wird, negativ entwickelt. Weiterhin kann gegebenenfalls ein weiterer Verlust aufgrund einer negativen Wechselkursschwankung während des vorgenannten Zeitraumes bestehen. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Sofern der Zertifikatsinhaber weniger als das Mindesteinlösungsvolumen an Zertifikaten hält, kann er sein Ausübungsrecht nicht ausüben, sondern muss entweder die Differenz zu dem Mindesteinlösungsvolumen zukaufen, um ausüben zu können, oder es bleibt ihm nur die Möglichkeit, die Zertifikate zu verkaufen. Risiko im Falle der Anwendbarkeit einer Management Gebühr und/oder einer Kommission Gegebenenfalls wird während der Laufzeit des Zertifikats bzw. bei Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. bei der Kündigung durch den Emittenten eine Management Gebühr und/oder eine Kommission (z. B. eine Gap Kommission) von dem Emittenten berechnet. Eine solche Gebühr kann den Auszahlungsbetrag bzw. die maßgebliche Wertentwicklung des Basiswerts entsprechend der Höhe der Gebühr und/oder Kommission mindern. Daher kann jede derartige Gebühr und/oder Kommission einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Zertifikats haben. Gegebenenfalls ist der Emittent berechtigt, die Höhe der Management Gebühr und/oder Kommission während der Laufzeit der Zertifikate anzupassen. Im schlechtesten Fall kann es bei Faktor Zertifikaten zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Dies ist jedenfalls dann wäre der Fall, wenn der maßgebliche Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag null beträgt. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko sich die Emittentin als "nicht existenzfähig" (wie in Zusammenhang mit Indizes als Basiswert Bei auf Indizes bezogenen Zertifikaten hängt die Höhe des Auszahlungsbetrags den jeweils anwendbaren Gesetzen definiert) herausstellt Element Abschnitt D – Risiken oder von der Wertentwicklung des Index ab. Risiken des Index sind damit auch Risiken der Zertifikate. Die Wertentwicklung des Index hängt wiederum von den einzelnen Indexbestandteilen ab, aus denen sich der jeweilige Index zusammensetzt. Während der Laufzeit kann der Marktwert der Zertifikate jedoch auch von der Wertentwicklung des Index zuständigen Aufsichtsbehörde als "nicht existenzfähig" eingestuft wird und ohne diese Umwandlung bzw. eine Herabschreibung oder eine Kapitalspritze der Indexbestandteile abweichenöffentlichen Hand nicht länger imstande wäre, ihren regulierten Geschäftstätigkeiten nachzugehen. Risiko Eine Unterstützung aus öffentlichen Geldern käme nur als letztes Mittel nach der maximal möglichen Ausschöpfung der Abwicklungsinstrumente, einschließlich der Umwandlung und Reduzierung von Ansprüchen, infrage. Der Gläubiger sollte im Fall von gehebelten Indizes als Basiswert Wenn ein gehebelter Index Falle eines solchen Bail-in das Risiko eines Totalverlusts seiner Anlage, einschließlich des Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen, berücksichtigen. Das Abwicklungsmechanismusgesetz (auch Faktor-Index genanntAbwMechG) den Basiswert eines Zertifikats bildet, sollten Anleger beachtensieht unter anderem vor, dass bestimmte unbesicherte nicht-nachrangige Schuldtitel (wie die tägliche Wertentwicklung Schuldverschreibungen) in der Insolvenz kraft Gesetzes nur erfüllt werden können, nachdem alle anderen nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin vollumfänglich erfüllt wurden. Dadurch entfällt auf derartige Schuldtitel in der Insolvenz oder bei einer Maßnahme der Gläubigerbeteiligung ein entsprechend größerer Verlustanteil. Festverzinsliche Schuldverschreibungen Der Gläubiger ist dem Risiko ausgesetzt, dass der Kurs seiner Schuldverschreibungen infolge von Veränderungen des Indexbestandteils Marktzinssatzes fällt. Beschlüsse der Gläubiger Ein Gläubiger ist dem Risiko ausgesetzt, durch einen Mehrheitsbeschluss der Gläubiger überstimmt zu werden. Da ein solcher Mehrheitsbeschluss für alle Gläubiger verbindlich ist, können bestimmte Rechte des Gläubigers gegen die Emittentin aus den Anleihebedingungen geändert, eingeschränkt oder sogar aufgehoben werden. Gemeinsamer Vertreter Da die Anleihebedingungen die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters vorsehen, ist es möglich, dass ein persönliches Recht des Gläubigers zur Geltendmachung und Durchsetzung seiner Rechte aus den Anleihebedingungen gegenüber der Indexbestandteile mit dem anwendbaren Hebelfaktor gehebelt wird, d. h. positive und negative Bewegungen des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile haben einen unverhältnismäßigen Einfluss Emittentin auf den Index. Dies bedeutetgemeinsamen Vertreter übergeht, dass der sodann allein verantwortlich ist, die Xxxx des Hebelfaktors gleichzeitig auch die Höhe des Risikos bestimmt. Je höher der Hebel, desto höher ist auch das Risiko. Es ist Rechte sämtlicher Gläubiger geltend zu beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Dies kann einen erheblichen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate haben. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein machen und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment andurchzusetzen.

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Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind. Diese müssen einen Risikohinweis darauf enthalten, dass der Anleger seinen Kapitaleinsatz ganz oder teilweise verlieren könnte, sowie gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass die Haftung des Anlegers nicht auf den Wert seiner Anlage beschränkt ist, sowie eine Beschreibung der Umstände, unter denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. Allgemeine Risikofaktoren von Zertifikaten Optionsscheinen Die nachfolgenden allgemeinen Risikofaktoren gelten für alle ZertifikatstypenOptionsscheintypen: • Bei den Zertifikaten Optionsscheinen besteht das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust (Risiko eines Totalverlustes). • Etwaige Transaktionskosten können sich negativ auf die Höhe des Gewinns bzw. Verlustes auswirken. • Eine Kreditfinanzierung des Erwerbs von Zertifikaten Optionsscheinen erhöht das Verlustrisiko der Anleger erheblich. • Die Zertifikate Optionsscheine werfen keinen laufenden Ertrag ab und gewähren insbesondere keinen Anspruch auf Zins- oder Dividendenzahlungen. • Das Risiko von Wertverlusten besteht bereits während der Laufzeit der Zertifikate. • Anleger tragen das Ausfallrisiko des Emittenten der ZertifikateOptionsscheine. Die Zertifikate Optionsscheine sind weder durch einen Einlagensicherungsfonds noch durch eine staatliche Einrichtung abgesichert oder garantiert. • Eine Veränderung des Preises des Basiswerts kann eine überproportionale Veränderung des Preises der Optionsscheine zur Folge haben (Hebeleffekt). Mit der Größe des Hebeleffektes eines Optionsscheins wächst das mit ihm verbundene Verlustrisiko. • Absicherungsgeschäfte des Emittenten können erheblichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Basiswerts haben und damit auch die Art und Höhe des Auszahlungsbetrags negativ beeinflussen. • Anleger werden möglicherweise nicht in der Lage sein, sich gegen Risiken aus den Zertifikaten Optionsscheinen abzusichern. denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. • Der Sekundärmarkt für Zertifikate Optionsscheine kann eingeschränkt sein oder die Zertifikate Optionsscheine können keine Liquidität aufweisen, wodurch der Wert der Zertifikate Optionsscheine oder die Möglichkeit, diese zu veräußern, negativ beeinflusst werden kann. • Der Emittent bestimmt die An- und Verkaufskurse mittels interner Preisbildungsmodelle unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren. Der Preis kommt also anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Die von dem Emittenten gestellten Preise können daher von dem finanzmathematischen Wert der Zertifikate Optionsscheine bzw. dem wirtschaftlich zu erwartenden Preis abweichen. • Die Verfügbarkeit des elektronischen Handelssystems des Emittenten kann eingeschränkt sein, wodurch die Möglichkeit, die Zertifikate Optionsscheine zu handeln, negativ beeinflusst werden kann. • Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Handelbarkeit der Zertifikate im Sekundärmarkt unmittelbar vor Endfälligkeit eingestellt wird und sich maßgebliche Faktoren zwischen dem letzten Handelstag und dem Fälligkeitstag noch zu Ungunsten des Anlegers ändern können. • Der Preis des Basiswerts muss unter Umständen geschätzt werden, sofern die Zertifikate Optionsscheine zu Zeiten gehandelt werden, zu denen am Heimatmarkt des Basiswerts kein Handel stattfindet. Demzufolge können sich die vom Emittenten außerhalb der Handelszeiten des Basiswerts am Heimatmarkt gestellten Zertifikatpreise Preise für Optionsscheine als zu hoch oder zu niedrig erweisen. • Je geringer die Markttiefe des Basiswerts ist, desto höher sind tendenziell die Absicherungskosten des Emittenten der ZertifikateOptionsscheine, die der Emittent bei seiner Kursstellung für die Zertifikate Optionsscheine berücksichtigen und an die Zertifikatsinhaber Optionsscheininhaber weitergeben wird. • Die in den Endgültigen Bedingungen angegebene Angebotsgröße lässt keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Zertifikate Optionsscheine im Sekundärmarkt zu. • Anleger, die sich mit einem Kauf der angebotenen Zertifikate Optionsscheine gegen Marktrisiken in Verbindung mit einer Anlage in dem Basiswert absichern möchten, sollten sich darüber bewusst sein, dass die Wertentwicklung der Zertifikate Optionsscheine keine parallele Wertentwicklung zu dem jeweiligen Kurs des Basiswerts aufweist. • Marktstörungen können negative Auswirkungen auf den Wert der Zertifikate Optionsscheine haben. • Sollte der Emittent oder die jeweilige Ausübungsstelle tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten aus den Zertifikaten Optionsscheinen in rechtlich zulässiger Weise zu erfüllen, verschiebt sich die Fälligkeit dieser Verbindlichkeiten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Erfüllung der Verbindlichkeiten wieder möglich ist. • Anpassungen können zum Austausch des Basiswerts und zu einer wesentlichen Veränderung des Zertifikatspreises Preises des Optionsscheins führen. Soweit eine Anpassung des Basiswerts an die eingetretenen Änderungen unmöglich sein sollte, ist der Emittent berechtigt, die Zertifikate Optionsscheine außerordentlich zu kündigen und zu einem nach billigem Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlen. Anleger erleiden einen Verlust, wenn der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. • Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Zertifikate Optionsscheine durch den Emittenten trägt der Anleger das Risiko, dass seine Erwartungen auf einen Wertzuwachs der Zertifikate Optionsscheine aufgrund der vorzeitigen Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden können (Renditerisiko). Ferner trägt der Anleger das Risiko, den vom Emittenten nach billigem Ermessen ermittelten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen zu können (Wiederanlagerisiko). • Eine Wertminderung Im Falle der Zertifikate kann aufgrund sonstiger wertbestimmenden Faktoren, wie Zinssätze am Geldmarkt, erwartete Dividenden und die Höhe Ausübung von Optionsrechten ist der Refinanzierungskosten des Emittenten eintretenErlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar. • Berichtigungen, Änderungen oder Ergänzungen der Zertifikatsbedingungen Optionsscheinbedingungen können nachteilig für Zertifikatsinhaber Optionsscheininhaber sein. • Es besteht das Risiko des Einbehalts von U.S. Quellensteuer. • Es besteht das Risiko, dass Anleger im Fall der Anwendbarkeit der US- Bundesquellenbesteuerung auf "Ausschüttungsgleiche" Zahlungen (Dividend Equivalent Payments) einen geringeren Betrag erhalten als den, den sie andernfalls erhalten hätten. • Es besteht das Risiko der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wodurch künftig jeder Verkauf, Kauf oder Austausch der Zertifikate Optionsscheine Gegenstand einer solchen Besteuerung sein kann. Hierdurch kann auch der Wert der Zertifikate Optionsscheine negativ beeinflusst werden. Produktbezogene Risikofaktoren Produkt NrRisiken im Zusammenhang mit sonstigen wertbestimmenden Faktoren, wie erwartete Dividenden und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten Zu den weiteren wertbestimmenden Faktoren auf den Preis der Optionsscheine gehören u.a. 12: Besondere Risikofaktoren erwartete Einnahmen aus Absicherungsgeschäften des Emittenten im oder bezogen auf den Basiswert und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten für das Eingehen der entsprechenden Absicherungsgeschäfte. Selbst wenn also der Kurs des Basiswerts im Falle eines Bull Optionsscheins steigt bzw. im Falle eines Bear Optionsscheins fällt, kann eine Wertminderung des Optionsscheins aufgrund der sonstigen wertbestimmenden Faktoren eintreten. Risiko im Zusammenhang mit Absicherungsgeschäften in dem Basiswert bei Optionsscheinen mit Knock-Out Bei Optionsscheinen mit Knock-Out kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Aufbau oder die Auflösung von Faktor Zertifikaten: Absicherungspositionen durch den Emittenten die Preisentwicklung des Basiswerts der Optionsscheine so weit verstärkt, dass hierdurch gerade ein Knock-Out Ereignis ausgelöst wird und Optionsrechte entsprechend vorzeitig wertlos verfallen. Risiko durch Eintritt eines Knock-Out Ereignisses außerhalb der Handelszeiten im Sekundärmarkt Anleger sind grundsätzlich dem Risiko ausgesetzt, dass ein Knock-Out Ereignis auch außerhalb der Zeiten eintritt, an dem die Optionsscheine üblicherweise gehandelt werden. Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn die Handelszeiten, an denen die Optionsscheine gehandelt werden, von den Handelszeiten abweichen, an denen der Basiswert üblicherweise gehandelt wird. Risiko eines vorzeitigen Totalverlustes im Fall des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses Bei Open End Turbo Bull Optionsscheinen endet die Laufzeit mit dem Knock-Out Zeitpunkt vorzeitig und die Optionsrechte verfallen wertlos, falls der in den Optionsscheinbedingungen definierte Kurs des Basiswerts innerhalb eines in den Optionsscheinbedingungen definierten Beobachtungszeitraums der Knock-Out Barriere des Turbo Optionsscheins entspricht oder diese unterschreitet (Bull). Bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses erleiden Anleger einen Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals. Preisrisiko im Zusammenhang mit einer steigenden impliziten Volatilität Bei Open End Turbo Optionsscheinen wird der Preis der Optionsscheine während ihrer Laufzeit neben dem Kurs des Basiswerts von weiteren wertbestimmenden Faktoren beeinflusst, zu denen insbesondere die implizite Volatilität des Basiswerts gehört. Aus Sicht des Anlegers ist die Zunahme der impliziten Volatilität des Basiswerts ein Preisrisiko, wenn der Preis des Basiswerts in der Nähe der Knock-Out Barriere liegt. Risiko des Totalverlustes infolge von Preissprüngen im Basiswert (Gap-Risiko) Das Risiko von Anlagen in gehebelte Basiswerte Faktor Zertifikate beziehen sich ausschließlich auf IndizesPreissprüngen im Basiswert, beispielsweise zwischen Handelsschluss des Vortages und Handelseröffnung am folgenden Handelstag, die aus mehreren Indexbestandteilen, wie z. B. Aktien, bestehen ein Knock-Out Ereignis auslösen können, aber auch einzelne Indexbestandteile, wie z. B. einen einzelnen Futurebezeichnet man als Gap-Preis, einen einzelnen Aktienkurs oder einen einzelnen Rohstoffpreis abbilden können. Im Unterschied zu anderen Open End Zertifikaten sind diese Zertifikate gehebelt. Es ist zu beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Aufgrund des Hebelfaktors haben Schwankungen an den Kapitalmärkten einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment anRisiko. Risiko der Beendigung Ausübung der Laufzeit durch Ausübung durch den Zertifikatsinhaber oder durch Kündigung Optionsscheine und Kündigungsrecht des Emittenten Bei Faktor Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die im Gegensatz zu Zertifikaten Open End Turbo Optionsscheinen mit einer festen Laufzeit (sog. "ClosedKnock-End Zertifikate") keine festgelegte Laufzeit haben. Bei Faktor Zertifikaten Out besteht jedoch das Risiko einer unvorhergesehenen Beendigung der Laufzeit. Die Laufzeit der Zertifikate Optionsscheine endet entweder mit wirksamer Ausübung der Zertifikate entsprechend Optionsscheine durch den jeweiligen Zertifikatsbedingungen (jeweils nur in Bezug auf die wirksam ausgeübten Zertifikate) Optionsscheininhaber oder durch eine Kündigung sämtlicher Zertifikate Optionsscheine durch den EmittentenEmittenten oder bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses bzw. Die Zertifikate können durch einer vorzeitigen Rückzahlung der Optionsscheine, sofern die Zertifikatsinhaber Optionsscheinbedingungen eine vorzeitige Rückzahlung der Optionsscheine vorsehen. Risiko im Zusammenhang mit Wirkung zu Anpassungen des Basispreises und der Knock- Out Barriere Bei Open End Turbo Bull Optionsscheinen mit Knock-Out unterliegen der Basispreis und die Knock-Out Barriere der Optionsscheine einer laufenden Anpassung. Um bei dem Emittenten im Zusammenhang mit den für die Optionsscheine eingegangenen Absicherungsgeschäften (Hedges), etwaige Dividendenzahlungen und anfallende Finanzierungskosten abzubilden, wird der Basispreis der Optionsscheine auf täglicher Basis um einen Anpassungsbetrag verändert. Anleger sollten beachten, dass der zur Anpassung der Ausstattungsmerkmale der Optionsscheine vom Emittenten in Ausübung seines billigen Ermessens bei Festlegung des Zinsbereinigungsfaktors bestimmte Anpassungsprozentsatz bei Vorliegen entsprechender Marktgegebenheiten in bestimmten Finanzierungskosten-Anpassungszeiträumen signifikant von dem für den ersten Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum festgelegten Anpassungsprozentsatz abweichen kann. Anleger sollten sich darüber bewusst sein, dass ein Knock-Out Ereignis allein in den Zertifikatsbedingungen definierten Ausübungstagen ausgeübt werden. Das Ausübungsrecht Folge einer Anpassung der Zertifikatsinhaber unterliegt gewissen in den Zertifikatsbedingungen näher definierten Ausübungsbedingungen. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der jeweilige Ausübungstag, an dem die Voraussetzungen einer wirksamen Ausübung vorliegen, als Bewertungstag. Der Emittent ist berechtigt, die Zertifikate einer Serie insgesamt Knock-Out Barriere gemäß den Zertifikatsbedingungen zu kündigenOptionsscheinbedingungen eintreten kann. Eine solche Kündigung der Zertifikate Zudem wird an einem Anpassungstag die für den Zertifikatsinhabern im Vorhinein jeweils folgenden Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum maßgebliche Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Emittenten gemäß den Zertifikatsbedingungen bekannt gemachtOptionsscheinbedingungen angepasst. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der in der Bekanntmachung genannte Kündigungstermin als Bewertungstag. Im Hinblick auf das Kündigungsrecht des Emittenten Anleger sollten Anleger daher nicht darauf vertrauen, die Zertifikate mit Wirkung zu einem bestimmten Ausübungstag ausüben zu können. Eine Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. eine Kündigung durch den Emittenten haben zur Folge, dass der Zertifikatsinhaber nur bis zum Einlösungstag bzw. Kündigungstermin an der Wertentwicklung des Basiswerts teilnimmt. Eine Teilnahme an einer möglichen weiteren Wertentwicklung des Basiswerts ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Emittenten trägt der Anleger das Wiederanlagerisiko hinsichtlich des Kündigungsbetrags. Dies bedeutet, dass er den durch den Emittenten im Falle einer Kündigung gegebenenfalls ausgezahlten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen kann als denen, die beim Erwerb des Zertifikats vorlagen. Risiko der Unvorhersehbarkeit des Auszahlungsbetrags bei Ausübung Im Falle der Ausübung von Zertifikatsrechten ist der Erlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar, da der Referenzpreis des Basiswerts, der für die Berechnung des Auszahlungsbetrags maßgeblich ist, erst nach Erfüllung sämtlicher Ausübungsvoraussetzungen festgestellt wird. Je länger die technische Abwicklung einer Ausübung dauert und je höher die Volatilität des Basiswerts ist, desto größer ist das Risiko, dass sich der Basiswert zwischen dem Zeitpunkt, in dem sich ein Zertifikatsinhaber zur Ausübung entschließt und an dem der Referenzpreis der Ausübung festgestellt wird, negativ entwickelt. Weiterhin kann gegebenenfalls ein weiterer Verlust aufgrund einer negativen Wechselkursschwankung während des vorgenannten Zeitraumes bestehen. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Sofern der Zertifikatsinhaber weniger als das Mindesteinlösungsvolumen an Zertifikaten hält, kann er sein Ausübungsrecht nicht ausüben, sondern muss entweder die Differenz zu dem Mindesteinlösungsvolumen zukaufen, um ausüben zu können, oder es bleibt ihm nur die Möglichkeit, die Zertifikate zu verkaufen. Risiko im Falle der Anwendbarkeit einer Management Gebühr und/oder einer Kommission Gegebenenfalls wird während der Laufzeit des Zertifikats bzw. bei Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. bei der Kündigung durch den Emittenten eine Management Gebühr und/oder eine Kommission (z. B. eine Gap Kommission) von dem Emittenten berechnet. Eine solche Gebühr kann den Auszahlungsbetrag bzw. die maßgebliche Wertentwicklung des Basiswerts entsprechend der Höhe der Gebühr und/oder Kommission mindern. Daher kann jede derartige Gebühr und/oder Kommission einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Zertifikats haben. Gegebenenfalls ist der Emittent berechtigt, die Höhe der Management Gebühr und/oder Kommission Knock-Out Barriere während der Laufzeit der Zertifikate anzupassen. IOptionsscheine stets im schlechtesten Fall kann es bei Faktor Zertifikaten zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der maßgebliche Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag null beträgtungefähr gleichen Abstand zu dem Basispreis befindet. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko in Zusammenhang mit Indizes Aktien als Basiswert Bei Sofern sich die Optionsscheine auf Indizes bezogenen Zertifikaten Aktien beziehen, hängt die Höhe des Auszahlungsbetrags von der Wertentwicklung des Index der Aktie ab. Risiken des Index der Aktie sind damit auch Risiken der ZertifikateOptionsscheine. Die Wertentwicklung Entwicklung des Index hängt wiederum Aktienkurses lässt sich nicht vorhersagen und ist bestimmt durch gesamtwirtschaftliche Faktoren, beispielsweise das Zins- und Kursniveau an den Kapitalmärkten, Währungsentwicklungen, politischen Gegebenheiten wie auch durch unternehmensspezifische Faktoren wie z.B. Ertragslage, Marktposition, Risikosituation, Aktionärsstruktur und Ausschüttungspolitik. Die genannten Risiken können zu einem Gesamt- oder Teilverlust des Wertes der Aktie führen. Die Realisierung dieser Risiken kann dann für Inhaber von den einzelnen Indexbestandteilen abOptionsscheinen, aus denen die sich der jeweilige Index zusammensetztauf solche Aktien beziehen, zum Total- oder Teilverlust des investierten Kapitals führen. Während der Laufzeit kann der Marktwert der Zertifikate jedoch auch Optionsscheine von der Wertentwicklung des Index bzw. der Indexbestandteile Aktie abweichen. Risiko Die Optionsscheine vermitteln keine Beteiligung an Aktien des Basiswerts, einschließlich etwaiger Stimmrechte und möglicher Rechte, Dividendenzahlungen, Zinsen oder andere Ausschüttungen zu erhalten, oder andere Rechte hinsichtlich der Aktie. Risiken im Fall von gehebelten Indizes Zusammenhang mit aktienvertretenden Wertpapieren als Basiswert Wenn ein gehebelter Index Sofern sich die Optionsscheine auf aktienvertretende Wertpapiere (auch Faktor-Index genanntmeist in Form von American Depositary Receipts (''ADRs'') den Basiswert eines Zertifikats bildetoder Global Depositary Receipts (''GDRs''), zusammen ''Depositary Receipts'') beziehen, sollten Anleger beachten, dass solche aktienvertretenden Wertpapiere im Vergleich zu einer Direktinvestition in Aktien weitergehende Risiken aufweisen können. Der im Hinblick auf die tägliche Wertentwicklung des Indexbestandteils oder Optionsscheine, die sich auf Depositary Receipts beziehen, zu zahlende Auszahlungsbetrag spiegelt nicht die Erträge wider, die ein Optionsscheininhaber erzielen würde, wenn er die den Depositary Receipts zugrunde liegenden Aktien tatsächlich halten und die auf diese Aktien ausgeschütteten Dividenden erhalten würde, da der Indexbestandteile mit dem anwendbaren Hebelfaktor gehebelt wirdPreis der Depositary Receipts an jedem festgelegten Bewertungstag den Wert der ausgeschütteten Dividenden auf die zugrunde liegenden Aktien gegebenenfalls nicht berücksichtigt. Rechtlicher Eigentümer der den Depositary Receipts zugrunde liegenden Aktien ist die Depotbank, d. h. positive und negative Bewegungen des Indexbestandteils oder die zugleich Ausgabestelle der Indexbestandteile haben einen unverhältnismäßigen Einfluss auf den IndexDepositary Receipts ist. Dies bedeutetJe nachdem, welcher Rechtsordnung der Depotvertrag unterliegt, ist es möglich, dass die Xxxx des Hebelfaktors gleichzeitig auch die Höhe des Risikos bestimmtentsprechende Rechtsordnung den Erwerber der Depositary Receipts nicht als den eigentlich wirtschaftlich Berechtigten der zugrunde liegenden Aktien anerkennt. Je höher Insbesondere im Fall einer Insolvenz der Hebel, desto höher Depotbank bzw. im Fall von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen diese ist auch das Risiko. Es ist zu beachtenes möglich, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von den Depositary Receipts zugrunde liegenden Aktien mit einer Verfügungsbeschränkung belegt werden bzw. dass diese Aktien im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen die Depotbank wirtschaftlich verwertet werden. Sofern dies der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder Fall ist, verliert der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kannErwerber der Depositary Receipts die durch den Anteilsschein verbrieften Rechte an den zugrunde liegenden Aktien. Dies kann einen erheblichen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate haben. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate In einer solchen Konstellation besteht für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment anden Optionsscheininhaber das Risiko eines Totalverlustes.

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Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind. Diese müssen einen Risikohinweis darauf enthalten, dass der Anleger seinen Kapitaleinsatz ganz oder teilweise verlieren könnte, sowie gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass die Haftung des Anlegers nicht auf den Wert seiner Anlage beschränkt ist, sowie eine Beschreibung der Umstände, unter denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. Allgemeine Risikofaktoren von Zertifikaten Optionsscheinen Die nachfolgenden allgemeinen Risikofaktoren gelten für alle ZertifikatstypenOptionsscheintypen: • Bei den Zertifikaten Optionsscheinen besteht das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust (Risiko eines TotalverlustesTotalverlusts). • Etwaige Transaktionskosten können sich negativ auf die Höhe des Gewinns bzw. Verlustes auswirken. • Eine Kreditfinanzierung des Erwerbs von Zertifikaten Optionsscheinen erhöht das Verlustrisiko der Anleger erheblich. • Die Zertifikate Optionsscheine werfen keinen laufenden Ertrag ab und gewähren insbesondere keinen Anspruch auf Zins- oder Dividendenzahlungen. • Das Risiko von Wertverlusten besteht bereits während der Laufzeit der Zertifikate. • Anleger tragen das Ausfallrisiko des Emittenten der ZertifikateOptionsscheine. Die Zertifikate Optionsscheine sind weder durch einen Einlagensicherungsfonds noch durch eine staatliche Einrichtung abgesichert oder garantiert. • Eine Veränderung des Preises des Basiswerts kann eine überproportionale Veränderung des Preises der Optionsscheine zur Folge haben (Hebeleffekt). Mit der Größe des Hebeleffektes eines Optionsscheins wächst das mit ihm verbundene Verlustrisiko. • Absicherungsgeschäfte des Emittenten können erheblichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Basiswerts haben und damit auch die Art und Höhe des Auszahlungsbetrags negativ beeinflussen. • Anleger werden möglicherweise nicht in der Lage sein, sich gegen Risiken aus den Zertifikaten Optionsscheinen abzusichern. denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. • Der Sekundärmarkt für Zertifikate Optionsscheine kann eingeschränkt sein oder die Zertifikate Optionsscheine können keine Liquidität aufweisen, wodurch der Wert der Zertifikate Optionsscheine oder die Möglichkeit, diese zu veräußern, negativ beeinflusst werden kann. • Der Emittent bestimmt die An- und Verkaufskurse der Optionsscheine mittels interner Preisbildungsmodelle unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren. Der Preis kommt also anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Die von dem Emittenten gestellten Preise können daher von dem finanzmathematischen Wert der Zertifikate Optionsscheine bzw. dem wirtschaftlich zu erwartenden Preis abweichen. • Die Verfügbarkeit des elektronischen Handelssystems des Emittenten kann eingeschränkt sein, wodurch die Möglichkeit, die Zertifikate Optionsscheine zu handeln, negativ beeinflusst werden kann. • Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Handelbarkeit der Zertifikate im Sekundärmarkt unmittelbar vor Endfälligkeit eingestellt wird und sich maßgebliche Faktoren zwischen dem letzten Handelstag und dem Fälligkeitstag noch zu Ungunsten des Anlegers ändern können. • Der Preis des Basiswerts muss unter Umständen geschätzt werden, sofern die Zertifikate Optionsscheine zu Zeiten gehandelt werden, zu denen am Heimatmarkt des Basiswerts kein Handel stattfindet. Demzufolge können sich die vom Emittenten außerhalb der Handelszeiten des Basiswerts am Heimatmarkt gestellten Zertifikatpreise Preise für Optionsscheine als zu hoch oder zu niedrig erweisen. • Je geringer die Markttiefe Liquidität des Basiswerts ist, desto höher sind tendenziell die Absicherungskosten des Emittenten der Zertifikate, die der Optionsscheine. Der Emittent wird diese Absicherungskosten bei seiner Kursstellung für die Zertifikate Optionsscheine berücksichtigen und an die Zertifikatsinhaber weitergeben wirdOptionsscheininhaber weitergeben. • Die in den Endgültigen Bedingungen angegebene Angebotsgröße lässt keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Zertifikate Optionsscheine im Sekundärmarkt zu. • Anleger, die sich mit einem Kauf der angebotenen Zertifikate Optionsscheine gegen Marktrisiken in Verbindung mit einer Anlage in dem Basiswert absichern möchten, sollten sich darüber bewusst sein, dass die Wertentwicklung der Zertifikate Preis der Optionsscheine keine parallele Wertentwicklung zu dem jeweiligen Kurs des Basiswerts aufweist. • Marktstörungen können negative Auswirkungen auf den Wert der Zertifikate Optionsscheine haben. • Sollte der Emittent oder die jeweilige Ausübungsstelle tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten aus den Zertifikaten Optionsscheinen in rechtlich zulässiger Weise zu erfüllen, verschiebt sich die Fälligkeit dieser Verbindlichkeiten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Erfüllung der Verbindlichkeiten wieder möglich ist. • Anpassungen können zum Austausch des Basiswerts und zu einer wesentlichen Veränderung des Zertifikatspreises Preises des Optionsscheins führen. Soweit eine Anpassung des Basiswerts an die eingetretenen Änderungen unmöglich sein solltenicht möglich ist, ist der Emittent berechtigt, die Zertifikate Optionsscheine außerordentlich zu kündigen und zu einem nach billigem seinem billigen Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlen. Anleger erleiden einen Verlust, wenn der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. • Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Zertifikate Optionsscheine durch den Emittenten trägt der Anleger das Risiko, dass seine Erwartungen auf einen Wertzuwachs der Zertifikate Optionsscheine aufgrund der vorzeitigen Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden können (Renditerisiko). Ferner trägt der Anleger das Risiko, den vom Emittenten nach billigem Ermessen ermittelten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen zu können (Wiederanlagerisiko). • Eine Wertminderung Im Falle der Zertifikate kann aufgrund sonstiger wertbestimmenden Faktoren, wie Zinssätze am Geldmarkt, erwartete Dividenden und die Höhe Ausübung von Optionsrechten ist der Refinanzierungskosten des Emittenten eintretenErlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar. • Berichtigungen, Änderungen oder Ergänzungen der Zertifikatsbedingungen Optionsscheinbedingungen können nachteilig für Zertifikatsinhaber die Optionsscheininhaber sein. • Es besteht das Risiko des Einbehalts von U.S. QuellensteuerQuellensteuer und der Übermittlung von Informationen an die U.S. Steuerbehörde. • Es besteht das ein Risiko, dass die U.S.-amerikanische Quellensteuer in Bezug auf U.S.- Dividendenäquivalente anwendbar ist. Sofern diese Quellensteuer anwendbar ist, erhält der Anleger im Fall der Anwendbarkeit der US- Bundesquellenbesteuerung auf "Ausschüttungsgleiche" Zahlungen (Dividend Equivalent Payments) einen geringeren Betrag erhalten weniger als denden Betrag, den sie andernfalls der Anleger ohne die Anwendung der Quellensteuer erhalten hättenhätte. • Es besteht ein Risiko einer außerordentlichen Kündigung der Optionsscheine, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Emission der Optionsscheine Umstände eintreten, aufgrund derer der Emittent in Bezug auf die betreffenden Optionsscheine einer Einbehaltungs- oder Berichtspflicht gemäß Section 871(m) des U.S.- amerikanischen Internal Revenue Code von 1986 unterliegt oder eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Emittent einer solchen unterliegen wird. • Es besteht das Risiko der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wodurch künftig jeder Verkauf, Kauf oder Austausch der Zertifikate Optionsscheine Gegenstand einer solchen Besteuerung sein kann. Hierdurch kann auch der Wert der Zertifikate Optionsscheine negativ beeinflusst werden. Produktbezogene Risikofaktoren Produkt NrRisiken im Zusammenhang mit sonstigen wertbestimmenden Faktoren, wie erwartete Dividenden und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten Zu den weiteren wertbestimmenden Faktoren auf den Preis der Optionsscheine gehören u.a. 12: Besondere Risikofaktoren erwartete Einnahmen aus Absicherungsgeschäften des Emittenten im oder bezogen auf den Basiswert und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten für das Eingehen der entsprechenden Absicherungsgeschäfte. Selbst wenn also der Kurs des Basiswerts im Falle eines Bull Optionsscheins steigt bzw. im Falle eines Bear Optionsscheins fällt, kann eine Wertminderung des Optionsscheins aufgrund der sonstigen wertbestimmenden Faktoren eintreten. Risiko im Zusammenhang mit Absicherungsgeschäften in dem Basiswert bei Optionsscheinen mit Knock-Out Bei Optionsscheinen mit Knock-Out kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Aufbau oder die Auflösung von Faktor Zertifikaten: Absicherungspositionen durch den Emittenten die Preisentwicklung des Basiswerts der Optionsscheine so weit verstärkt, dass hierdurch gerade ein Knock-Out Ereignis ausgelöst wird und Optionsrechte entsprechend vorzeitig wertlos verfallen. Risiko durch Eintritt eines Knock-Out Ereignisses außerhalb der Handelszeiten im Sekundärmarkt Anleger sind grundsätzlich dem Risiko ausgesetzt, dass ein Knock-Out Ereignis auch außerhalb der Zeiten eintritt, an dem die Optionsscheine üblicherweise gehandelt werden. Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn die Handelszeiten, an denen die Optionsscheine gehandelt werden, von den Handelszeiten abweichen, an denen der Basiswert üblicherweise gehandelt wird. Risiko eines vorzeitigen Totalverlusts im Fall des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses Bei Open End Turbo Bull Optionsscheinen endet die Laufzeit mit dem Knock-Out Zeitpunkt vorzeitig und die Optionsrechte verfallen wertlos, falls der in den Optionsscheinbedingungen definierte Kurs des Basiswerts innerhalb eines in den Optionsscheinbedingungen definierten Beobachtungszeitraums der Knock-Out Barriere des Turbo Optionsscheins entspricht oder diese unterschreitet (Bull). Bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses erleiden Anleger einen Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals. Preisrisiko im Zusammenhang mit einer steigenden impliziten Volatilität Bei Open End Turbo Optionsscheinen wird der Preis der Optionsscheine während ihrer Laufzeit neben dem Kurs des Basiswerts von weiteren wertbestimmenden Faktoren beeinflusst, zu denen insbesondere die implizite Volatilität des Basiswerts gehört. Aus Sicht des Anlegers ist die Zunahme der impliziten Volatilität des Basiswerts ein Preisrisiko, wenn der Preis des Basiswerts in der Nähe der Knock-Out Barriere liegt. Risiko des Totalverlusts infolge von Preissprüngen im Basiswert (Gap-Risiko) Das Risiko von Anlagen in gehebelte Basiswerte Faktor Zertifikate beziehen sich ausschließlich auf IndizesPreissprüngen im Basiswert, beispielsweise zwischen Handelsschluss des Vortages und Handelseröffnung am folgenden Handelstag, die aus mehreren Indexbestandteilen, wie z. B. Aktien, bestehen ein Knock-Out Ereignis auslösen können, aber auch einzelne Indexbestandteile, wie z. B. einen einzelnen Futurebezeichnet man als Gap-Preis, einen einzelnen Aktienkurs oder einen einzelnen Rohstoffpreis abbilden können. Im Unterschied zu anderen Open End Zertifikaten sind diese Zertifikate gehebelt. Es ist zu beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Aufgrund des Hebelfaktors haben Schwankungen an den Kapitalmärkten einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment anRisiko. Risiko der Beendigung Ausübung der Laufzeit durch Ausübung durch den Zertifikatsinhaber oder durch Kündigung Optionsscheine und Kündigungsrecht des Emittenten Bei Faktor Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die im Gegensatz zu Zertifikaten Open End Turbo Optionsscheinen mit einer festen Laufzeit (sog. "ClosedKnock-End Zertifikate") keine festgelegte Laufzeit haben. Bei Faktor Zertifikaten Out besteht jedoch das Risiko einer unvorhergesehenen Beendigung der Laufzeit. Die Laufzeit der Zertifikate Optionsscheine endet entweder mit wirksamer Ausübung der Zertifikate entsprechend Optionsscheine durch den jeweiligen Zertifikatsbedingungen (jeweils nur in Bezug auf die wirksam ausgeübten Zertifikate) Optionsscheininhaber oder durch eine Kündigung sämtlicher Zertifikate Optionsscheine durch den EmittentenEmittenten oder bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses bzw. Die Zertifikate können durch einer vorzeitigen Rückzahlung der Optionsscheine, sofern die Zertifikatsinhaber Optionsscheinbedingungen eine vorzeitige Rückzahlung der Optionsscheine vorsehen. Risiko im Zusammenhang mit Wirkung zu Anpassungen des Basispreises und der Knock-Out Barriere Bei Open End Turbo Bull Optionsscheinen mit Knock-Out unterliegen der Basispreis und die Knock-Out Barriere der Optionsscheine einer laufenden Anpassung. Um bei dem Emittenten im Zusammenhang mit den für die Optionsscheine eingegangenen Absicherungsgeschäften (Hedges), etwaige Dividendenzahlungen und anfallende Finanzierungskosten abzubilden, wird der Basispreis der Optionsscheine auf täglicher Basis um einen Anpassungsbetrag verändert. Anleger sollten beachten, dass der zur Anpassung der Ausstattungsmerkmale der Optionsscheine vom Emittenten in Ausübung seines billigen Ermessens bei Festlegung des Zinsbereinigungsfaktors bestimmte Anpassungsprozentsatz bei Vorliegen entsprechender Marktgegebenheiten in bestimmten Finanzierungskosten-Anpassungszeiträumen signifikant von dem für den ersten Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum festgelegten Anpassungs- prozentsatz abweichen kann. Anleger sollten sich darüber bewusst sein, dass ein Knock-Out Ereignis allein in Folge einer Anpassung der Knock-Out Barriere gemäß den Optionsscheinbedingungen eintreten kann. Zudem wird die maßgebliche Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Emittenten entweder an einem Anpassungstag für den jeweils folgenden Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum oder an einem anderen Tag, wie in den Zertifikatsbedingungen definierten Ausübungstagen ausgeübt werdenmaßgeblichen Optionsscheinbedingungen bestimmt, angepasst. Das Ausübungsrecht der Zertifikatsinhaber unterliegt gewissen in den Zertifikatsbedingungen näher definierten Ausübungsbedingungen. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der jeweilige Ausübungstag, an dem die Voraussetzungen einer wirksamen Ausübung vorliegen, als Bewertungstag. Der Emittent ist berechtigt, die Zertifikate einer Serie insgesamt gemäß den Zertifikatsbedingungen zu kündigen. Eine solche Kündigung der Zertifikate wird den Zertifikatsinhabern im Vorhinein gemäß den Zertifikatsbedingungen bekannt gemacht. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der in der Bekanntmachung genannte Kündigungstermin als Bewertungstag. Im Hinblick auf das Kündigungsrecht des Emittenten Anleger sollten Anleger daher nicht darauf vertrauen, dass sich die Zertifikate Knock-Out Barriere während der Laufzeit der Optionsscheine stets im ungefähr gleichen Abstand zu dem Basispreis befindet. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko im Zusammenhang mit Wirkung zu einem bestimmten Ausübungstag ausüben zu könnender Regulierung und Reform von Referenzwerten (''Benchmarks''), einschließlich des LIBOR, EURIBOR und weiterer Zinssatz-, Aktien-, Rohstoff-, oder Devisenbenchmarks und weiterer Arten von Referenzwerten. Eine Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzwDie London Interbank Offered Rate (''LIBOR''), die Euro Interbank Offered Rate (''EURIBOR'') und andere Zinssatz-, Aktien-, Rohstoff- oder Devisenreferenzwerte und weitere Arten von Indizes gelten als so genannte ''Benchmarks'' und sind Gegenstand jüngster nationaler, internationaler und sonstiger aufsichtsrechtlicher Regulierungen und Reformvorschläge. eine Kündigung durch den Emittenten haben zur FolgeEinige dieser Neuerungen sind bereits in Kraft getreten, während andere noch umzusetzen sind. Diese Neuerungen können dazu führen, dass die betroffenen Benchmarks eine andere Wertentwicklung aufweisen als in der Zertifikatsinhaber nur bis zum Einlösungstag bzwVergangenheit, oder ganz wegfallen, oder andere, derzeit nicht vorhersehbare Auswirkungen haben. Kündigungstermin an der Wertentwicklung des Basiswerts teilnimmt. Eine Teilnahme an einer möglichen weiteren Wertentwicklung des Basiswerts ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Emittenten trägt der Anleger das Wiederanlagerisiko hinsichtlich des Kündigungsbetrags. Dies bedeutet, dass er den durch den Emittenten im Falle einer Kündigung gegebenenfalls ausgezahlten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen Jede dieser Auswirkungen kann als deneneine wesentliche negative Wirkung auch auf die Optionsscheine haben, die beim Erwerb des Zertifikats vorlagen. Risiko der Unvorhersehbarkeit des Auszahlungsbetrags bei Ausübung Im Falle der Ausübung von Zertifikatsrechten ist der Erlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar, da der Referenzpreis des Basiswerts, der für die Berechnung des Auszahlungsbetrags maßgeblich ist, erst nach Erfüllung sämtlicher Ausübungsvoraussetzungen festgestellt wird. Je länger die technische Abwicklung einer Ausübung dauert und je höher die Volatilität des Basiswerts ist, desto größer ist das Risiko, dass sich der Basiswert zwischen dem Zeitpunkt, in dem sich ein Zertifikatsinhaber zur Ausübung entschließt und an dem der Referenzpreis der Ausübung festgestellt wird, negativ entwickelt. Weiterhin kann gegebenenfalls ein weiterer Verlust aufgrund einer negativen Wechselkursschwankung während des vorgenannten Zeitraumes bestehen. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Sofern der Zertifikatsinhaber weniger als das Mindesteinlösungsvolumen an Zertifikaten hält, kann er sein Ausübungsrecht nicht ausüben, sondern muss entweder die Differenz zu dem Mindesteinlösungsvolumen zukaufen, um ausüben zu können, oder es bleibt ihm nur die Möglichkeit, die Zertifikate zu verkaufensolche Benchmark gekoppelt sind. Risiko im Falle der Anwendbarkeit einer Management Gebühr und/oder einer Kommission Gegebenenfalls wird während der Laufzeit des Zertifikats bzw. bei Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. bei der Kündigung durch den Emittenten eine Management Gebühr und/oder eine Kommission (z. B. eine Gap Kommission) von dem Emittenten berechnet. Eine solche Gebühr kann den Auszahlungsbetrag bzw. die maßgebliche Wertentwicklung des Basiswerts entsprechend der Höhe der Gebühr und/oder Kommission mindern. Daher kann jede derartige Gebühr und/oder Kommission einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Zertifikats haben. Gegebenenfalls ist der Emittent berechtigt, die Höhe der Management Gebühr und/oder Kommission während der Laufzeit der Zertifikate anzupassen. Im schlechtesten Fall kann es bei Faktor Zertifikaten zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der maßgebliche Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag null beträgt. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko in Zusammenhang mit Indizes als Basiswert Bei auf Indizes bezogenen Zertifikaten Optionsscheinen hängt die Höhe des Auszahlungsbetrags von der Wertentwicklung des Index ab. Risiken des Index sind damit auch Risiken der ZertifikateOptionsscheine. Die Wertentwicklung des Index hängt wiederum von den einzelnen Indexbestandteilen ab, aus denen sich der jeweilige Index zusammensetzt. Während der Laufzeit kann der Marktwert der Zertifikate Optionsscheine jedoch auch von der Wertentwicklung des Index bzw. der Indexbestandteile abweichen. Risiko im Fall von gehebelten Indizes als Basiswert Wenn ein gehebelter Index (auch Faktor-Index genannt) den Basiswert eines Zertifikats bildet, sollten Anleger beachten, dass die tägliche Wertentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile mit dem anwendbaren Hebelfaktor gehebelt wird, d. h. positive und negative Bewegungen des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile haben einen unverhältnismäßigen Einfluss auf den Index. Dies bedeutet, dass die Xxxx des Hebelfaktors gleichzeitig auch die Höhe des Risikos bestimmt. Je höher der Hebel, desto höher ist auch das Risiko. Es ist zu beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Dies kann einen erheblichen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate haben. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment an.

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Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind. Diese müssen einen Risikohinweis darauf enthalten, dass der Anleger seinen Kapitaleinsatz ganz oder teilweise verlieren könnte, sowie gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass die Haftung des Anlegers nicht auf den Wert seiner Anlage beschränkt ist, sowie eine Beschreibung der Umstände, unter Allgemeine Risikofaktoren von Zertifikaten Die nachfolgenden allgemeinen Risikofaktoren gelten für alle Zertifikatstypen: • Bei den Zertifikaten besteht das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust (Risiko eines Totalverlustes). • Etwaige Transaktionskosten können sich negativ auf die Höhe des Gewinns bzw. Verlustes auswirken. • Eine Kreditfinanzierung des Erwerbs von Zertifikaten erhöht das Verlustrisiko der Anleger erheblich. • Die Zertifikate werfen keinen laufenden Ertrag ab und gewähren insbesondere keinen Anspruch auf Zins- oder Dividendenzahlungen. • Das Risiko von Wertverlusten besteht bereits während der Laufzeit der Zertifikate. • Anleger tragen das Ausfallrisiko des Emittenten der Zertifikate. Die Zertifikate sind weder durch einen Einlagensicherungsfonds noch durch eine staatliche Einrichtung abgesichert oder garantiert. • Absicherungsgeschäfte des Emittenten können erheblichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Basiswerts haben und damit auch die Art und Höhe des Auszahlungsbetrags negativ beeinflussen. • Anleger werden möglicherweise nicht in der Lage sein, sich gegen Risiken aus den Zertifikaten abzusichern. denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. • Der Sekundärmarkt für Zertifikate kann eingeschränkt sein oder die Zertifikate Allgemeine Risikofaktoren von Optionsscheinen Risiko eines Totalverlusts Optionsscheine sind besonders risikoreiche Instrumente der Kapitalanlage. Bei ihnen ist das Risiko des Verlustes, bis hin zum Totalverlust, des eingesetzten Kapitals zuzüglich der eingesetzten Transaktionskosten und gegebenenfalls Kreditkosten besonders hoch. Ausfallrisiko des Emittenten der Optionsscheine Sofern der Emittent insolvent werden sollte, können keine Liquidität aufweisen, wodurch der Wert der Zertifikate oder die Möglichkeit, diese zu veräußern, negativ beeinflusst werden kann. • Der Emittent bestimmt die An- und Verkaufskurse mittels interner Preisbildungsmodelle unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren. Der Preis kommt also anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustandeAnleger einen Verlust bis hin zum Totalverlust erleiden. Die Optionsscheine sind als Inhaberpapiere nicht vom Schutzbereich der Einlagensicherung umfasst. Risiko aufgrund von dem Emittenten gestellten überproportionalen Schwankungen der Preise können daher von dem finanzmathematischen Wert Optionsscheinen (Hebeleffekt) Eines der Zertifikate wesentlichen Merkmale von Optionsscheinen ist der so genannte Hebeleffekt: Eine Veränderung des Preises des Basiswerts kann eine überproportionale Veränderung des Preises der Optionsscheine zur Folge haben. Gleichzeitig sind mit Optionsscheinen aber auch überproportionale Verlustrisiken verbunden. Risiko im Fall eines fehlenden oder nicht funktionierenden Sekundärmarkts in den Optionsscheinen bzw. dem wirtschaftlich zu erwartenden Preis abweichen. • Die der eingeschränkten Verfügbarkeit des elektronischen Handelssystems des Emittenten kann eingeschränkt sein, wodurch die Möglichkeit, die Zertifikate zu handeln, negativ beeinflusst werden kann. • Anleger sollten sich bewusst seinnicht darauf vertrauen, dass die Handelbarkeit sie während der Zertifikate Laufzeit des Optionsscheins zu einer bestimmten Zeit oder einem bestimmten Preis veräußern können. Vielmehr sollten Anleger davon ausgehen, dass eine Preisfindung an der Börse nur innerhalb der Spanne von Ankaufs- und Verkaufskursen des Emittenten, sofern vorhanden, realisiert werden kann und dass ihre Börsenorder direkt oder indirekt gegen den Emittenten ausgeführt wird. Risiko im Sekundärmarkt Zusammenhang mit der Einstellung des Sekundärmarkts unmittelbar vor Endfälligkeit eingestellt wird und Der Emittent bzw. die Börse stellen den Handel mit den Optionsscheinen kurz vor deren Bewertungstag ein. Der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag und/oder der anwendbare Wechselkurs, die beide für die Bestimmung des Auszahlungsbetrages der Optionsscheine maßgeblich sind, können sich maßgebliche Faktoren allerdings zwischen dem letzten Handelstag Börsenhandelstag und dem Fälligkeitstag noch ändern, was zu Ungunsten des Anlegers ändern könnensein kann. • Der Preis Es besteht ein besonderes Risiko, dass eine Barriere erstmalig kurz vor der Feststellung des Basiswerts muss unter Umständen geschätzt werdenReferenzpreises am Bewertungstag erreicht, sofern die Zertifikate zu Zeiten gehandelt werdenunterschritten oder überschritten wird, zu denen am Heimatmarkt nachdem der Sekundärhandel bereits beendet ist. Währungsrisiko bezüglich des Basiswerts kein Handel stattfindetinneren Xxxxx der Optionsscheine Das Anlageergebnis unterliegt einem Währungsrisiko, wenn der zugrunde liegende Basiswert der Optionsscheine in einer anderen Währung ausgedrückt wird als der Währung, in der der Auszahlungsbetrag ausbezahlt wird (Auszahlungswährung). Demzufolge können sich die vom Emittenten außerhalb der Handelszeiten des Basiswerts am Heimatmarkt gestellten Zertifikatpreise als zu hoch oder zu niedrig erweisen. • Je geringer die Markttiefe des Basiswerts ist, desto höher sind tendenziell die Absicherungskosten des Emittenten der Zertifikate, die der Emittent bei seiner Kursstellung für die Zertifikate berücksichtigen und an die Zertifikatsinhaber weitergeben wird. • Die in den Endgültigen Bedingungen angegebene Angebotsgröße lässt keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Zertifikate Risiko im Sekundärmarkt zu. • Anleger, die sich Zusammenhang mit einem Kauf Marktstörungen Sollte es bei der angebotenen Zertifikate gegen Marktrisiken Ausübung zu Marktstörungen in Verbindung mit einer Anlage in dem Basiswert absichern möchten, sollten sich darüber bewusst sein, dass die Wertentwicklung der Zertifikate keine parallele Wertentwicklung zu dem jeweiligen Kurs des Basiswerts aufweist. • Marktstörungen können negative Auswirkungen Bezug auf den Wert der Zertifikate haben. • Sollte der Emittent oder die jeweilige Ausübungsstelle tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten aus den Zertifikaten in rechtlich zulässiger Weise zu erfüllen, verschiebt sich die Fälligkeit dieser Verbindlichkeiten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Erfüllung der Verbindlichkeiten wieder möglich ist. • Anpassungen können zum Austausch des Basiswerts und zu einer wesentlichen Veränderung des Zertifikatspreises führen. Soweit eine Anpassung des Basiswerts an die eingetretenen Änderungen unmöglich sein sollteBasiswert kommen, ist der Emittent berechtigt, den Bewertungstag für den Referenzpreis der Ausübung zu verschieben. Hieraus kann Anlegern ein zusätzliches Risiko erwachsen, sofern der Basiswert sich während der zeitlichen Verzögerung negativ entwickeln sollte oder gegebenenfalls der Wechselkurs zur Umrechnung des Inneren Xxxxx in die Zertifikate außerordentlich zu kündigen und zu einem nach billigem Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlenAuszahlungswährung in eine für den Anleger ungünstige Richtung entwickelt. Anleger erleiden einen Verlust, wenn der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. • IProduktbezogene Risikofaktoren Risiken im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Zertifikate durch den Emittenten trägt der Anleger das Risiko, dass seine Erwartungen auf einen Wertzuwachs der Zertifikate aufgrund der vorzeitigen Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden können (Renditerisiko). Ferner trägt der Anleger das Risiko, den vom Emittenten nach billigem Ermessen ermittelten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen zu können (Wiederanlagerisiko). • Eine Wertminderung der Zertifikate kann aufgrund sonstiger Zusammenhang mit sonstigen wertbestimmenden Faktoren, wie Zinssätze am Geldmarkt, erwartete Dividenden und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten Zu den weiteren wertbestimmenden Faktoren auf den Preis der Optionsscheine gehören u.a. die Zinssätze am Geldmarkt bezogen auf die Restlaufzeit, erwartete Einnahmen aus Absicherungsgeschäften des Emittenten im oder bezogen auf den Basiswert und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten für das Eingehen der entsprechenden Absicherungsgeschäfte. Selbst wenn also der Kurs des Basiswerts im Falle eines Call Optionsscheins steigt bzw. im Falle eines Put Optionsscheins fällt, kann eine Wertminderung des Optionsscheins aufgrund der sonstigen wertbestimmenden Faktoren eintreten. • Berichtigungen, Änderungen oder Ergänzungen Angesichts der Zertifikatsbedingungen können nachteilig für Zertifikatsinhaber sein. • Es besteht das Risiko begrenzten Laufzeit des Einbehalts von U.S. Quellensteuer. • Es besteht das Risiko, dass Anleger im Fall der Anwendbarkeit der US- Bundesquellenbesteuerung auf "Ausschüttungsgleiche" Zahlungen (Dividend Equivalent Payments) einen geringeren Betrag erhalten als den, den sie andernfalls erhalten hätten. • Es besteht das Risiko der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wodurch künftig jeder Verkauf, Kauf oder Austausch der Zertifikate Gegenstand einer solchen Besteuerung sein kann. Hierdurch Optionsscheins kann auch der Wert der Zertifikate negativ beeinflusst nicht darauf vertraut werden. Produktbezogene Risikofaktoren Produkt Nr. 12: Besondere Risikofaktoren von Faktor Zertifikaten: Risiko von Anlagen in gehebelte Basiswerte Faktor Zertifikate beziehen sich ausschließlich auf Indizes, die aus mehreren Indexbestandteilen, wie z. B. Aktien, bestehen können, aber auch einzelne Indexbestandteile, wie z. B. einen einzelnen Future-Preis, einen einzelnen Aktienkurs oder einen einzelnen Rohstoffpreis abbilden können. Im Unterschied zu anderen Open End Zertifikaten sind diese Zertifikate gehebelt. Es ist zu beachten, dass sich der Preis des Optionsscheins rechtzeitig wieder erholen wird. Je kürzer die Wertentwicklung Restlaufzeit, desto größer ist das Risiko. Risiko im Zusammenhang mit Absicherungsgeschäften in dem Basiswert bei Optionsscheinen mit Knock-Out Bei Optionsscheinen mit Knock-Out kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Aufbau oder die Auflösung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum Absicherungspositionen durch den Emittenten die Preisentwicklung des Basiswerts der Optionsscheine so weit verstärkt, dass hierdurch gerade ein Knock-Out Ereignis ausgelöst wird und Optionsrechte entsprechend vorzeitig wertlos verfallen. Risiko durch Eintritt eines Knock-Out Ereignisses außerhalb der Handelszeiten im Sekundärmarkt Anleger sind grundsätzlich dem Risiko ausgesetzt, dass ein Knock-Out Ereignis auch außerhalb der Zeiten eintritt, an dem die Optionsscheine üblicherweise gehandelt werden. Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn die Handelszeiten, an denen die Optionsscheine gehandelt werden, von mehreren Tagen gesehen von den Handelszeiten abweichen, an denen der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert Basiswert üblicherweise gehandelt wird. Risiko eines vorzeitigen Totalverlusts durch den Eintritt eines Knock-Out Ereignisses Bei Turbo Bull Optionsscheinen endet die Laufzeit mit dem Hebelfaktor unterscheiden kannKnock-Out Zeitpunkt vorzeitig und die Turbo Optionsrechte verfallen wertlos, falls der in den Optionsscheinbedingungen definierte Kurs des Basiswerts innerhalb eines in den Optionsscheinbedingungen definierten Beobachtungszeitraums der Knock-Out Barriere des Turbo Optionsscheins entspricht oder diese unterschreitet (Bull). Aufgrund Bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses erleiden Anleger einen Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals. Preisrisiko im Zusammenhang mit einer steigenden impliziten Volatilität Bei Turbo Optionsscheinen wird der Preis der Optionsscheine während ihrer Laufzeit neben dem Kurs des Hebelfaktors haben Schwankungen an den Kapitalmärkten einen wesentlichen Einfluss auf Basiswerts von weiteren wertbestimmenden Faktoren beeinflusst, zu denen insbesondere die Wertentwicklung der Zertifikateimplizite Volatilität des Basiswerts gehört. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein Sicht des Anlegers ist die Zunahme der impliziten Volatilität des Basiswerts ein Preisrisiko, wenn der Preis des Basiswerts in der Nähe der Knock-Out Barriere liegt. Risiko des Totalverlusts infolge von Preissprüngen im Basiswert (Gap- Risiko) Das Risiko von Preissprüngen im Basiswert, beispielsweise zwischen Handelsschluss des Vortages und bieten sich nicht Handelseröffnung am folgenden Handelstag, die ein Knock-Out Ereignis auslösen können, bezeichnet man als Alternative gegenüber einem Direktinvestment anGap-Risiko. Risiko der Beendigung Ausübung der Laufzeit durch Ausübung durch den Zertifikatsinhaber oder durch Kündigung Optionsscheine und Kündigungsrecht des Emittenten Bei Faktor Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die im Gegensatz zu Zertifikaten Open End Turbo Optionsscheinen mit einer festen Laufzeit (sog. "ClosedKnock-End Zertifikate") keine festgelegte Laufzeit haben. Bei Faktor Zertifikaten Out besteht jedoch das Risiko einer unvorhergesehenen Beendigung der Laufzeit. Die Laufzeit der Zertifikate Optionsscheine endet entweder mit wirksamer Ausübung der Zertifikate entsprechend Optionsscheine durch den jeweiligen Zertifikatsbedingungen (jeweils nur in Bezug auf die wirksam ausgeübten Zertifikate) Optionsscheininhaber oder durch eine Kündigung sämtlicher Zertifikate Optionsscheine durch den EmittentenEmittenten oder bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses bzw. Die Zertifikate können durch einer vorzeitigen Rückzahlung der Optionsscheine, sofern die Zertifikatsinhaber Optionsscheinbedingungen eine vorzeitige Rückzahlung der Optionsscheine vorsehen. Risiko im Zusammenhang mit Wirkung zu Anpassungen des Basispreises und der Knock-Out Barriere Bei Open End Turbo Bull Optionsscheinen mit Knock-Out unterliegen der Basispreis und die Knock-Out Barriere der Optionsscheine einer laufenden Anpassung. Um bei dem Emittenten im Zusammenhang mit den für die Optionsscheine eingegangenen Absicherungsgeschäften (Hedges) anfallende Finanzierungskosten abzubilden, wird der Basispreis der Optionsscheine auf täglicher Basis um einen Anpassungsbetrag verändert. Anleger sollten beachten, dass der zur Anpassung der Ausstattungsmerkmale der Optionsscheine vom Emittenten in Ausübung seines billigen Ermessens bei Festlegung des Zinsbereinigungsfaktors bestimmte Anpassungsprozentsatz bei Vorliegen entsprechender Marktgegebenheiten in bestimmten in Finanzierungskosten-Anpassungszeiträumen signifikant von dem für den Zertifikatsbedingungen definierten Ausübungstagen ausgeübt werdenersten Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum festgelegten Anpassungsprozentsatz abweichen kann. Das Ausübungsrecht der Zertifikatsinhaber unterliegt gewissen in Zudem wird an einem Anpassungstag die für den Zertifikatsbedingungen näher definierten Ausübungsbedingungen. Zum Zwecke der Berechnung jeweils folgenden Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum maßgebliche Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der jeweilige Ausübungstag, an dem die Voraussetzungen einer wirksamen Ausübung vorliegen, als Bewertungstag. Der Emittent ist berechtigt, die Zertifikate einer Serie insgesamt Emittenten gemäß den Zertifikatsbedingungen zu kündigenOptionsscheinbedingungen angepasst. Eine solche Kündigung der Zertifikate wird den Zertifikatsinhabern im Vorhinein gemäß den Zertifikatsbedingungen bekannt gemacht. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der in der Bekanntmachung genannte Kündigungstermin als Bewertungstag. Im Hinblick auf das Kündigungsrecht des Emittenten Anleger sollten Anleger daher nicht darauf vertrauen, die Zertifikate mit Wirkung zu einem bestimmten Ausübungstag ausüben zu können. Eine Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. eine Kündigung durch den Emittenten haben zur Folge, dass der Zertifikatsinhaber nur bis zum Einlösungstag bzw. Kündigungstermin an der Wertentwicklung des Basiswerts teilnimmt. Eine Teilnahme an einer möglichen weiteren Wertentwicklung des Basiswerts ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Emittenten trägt der Anleger das Wiederanlagerisiko hinsichtlich des Kündigungsbetrags. Dies bedeutet, dass er den durch den Emittenten im Falle einer Kündigung gegebenenfalls ausgezahlten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen kann als denen, die beim Erwerb des Zertifikats vorlagen. Risiko der Unvorhersehbarkeit des Auszahlungsbetrags bei Ausübung Im Falle der Ausübung von Zertifikatsrechten ist der Erlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar, da der Referenzpreis des Basiswerts, der für die Berechnung des Auszahlungsbetrags maßgeblich ist, erst nach Erfüllung sämtlicher Ausübungsvoraussetzungen festgestellt wird. Je länger die technische Abwicklung einer Ausübung dauert und je höher die Volatilität des Basiswerts ist, desto größer ist das Risiko, dass sich der Basiswert zwischen dem Zeitpunkt, in dem sich ein Zertifikatsinhaber zur Ausübung entschließt und an dem der Referenzpreis der Ausübung festgestellt wird, negativ entwickelt. Weiterhin kann gegebenenfalls ein weiterer Verlust aufgrund einer negativen Wechselkursschwankung während des vorgenannten Zeitraumes bestehen. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Sofern der Zertifikatsinhaber weniger als das Mindesteinlösungsvolumen an Zertifikaten hält, kann er sein Ausübungsrecht nicht ausüben, sondern muss entweder die Differenz zu dem Mindesteinlösungsvolumen zukaufen, um ausüben zu können, oder es bleibt ihm nur die Möglichkeit, die Zertifikate zu verkaufen. Risiko im Falle der Anwendbarkeit einer Management Gebühr und/oder einer Kommission Gegebenenfalls wird während der Laufzeit des Zertifikats bzw. bei Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. bei der Kündigung durch den Emittenten eine Management Gebühr und/oder eine Kommission (z. B. eine Gap Kommission) von dem Emittenten berechnet. Eine solche Gebühr kann den Auszahlungsbetrag bzw. die maßgebliche Wertentwicklung des Basiswerts entsprechend der Höhe der Gebühr und/oder Kommission mindern. Daher kann jede derartige Gebühr und/oder Kommission einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Zertifikats haben. Gegebenenfalls ist der Emittent berechtigt, die Höhe der Management Gebühr und/oder Kommission Knock-Out Barriere während der Laufzeit der Zertifikate anzupassen. Im schlechtesten Fall kann es bei Faktor Zertifikaten zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der maßgebliche Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag null beträgt. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko in Zusammenhang mit Indizes als Basiswert Bei auf Indizes bezogenen Zertifikaten hängt die Höhe des Auszahlungsbetrags von der Wertentwicklung des Index ab. Risiken des Index sind damit auch Risiken der Zertifikate. Die Wertentwicklung des Index hängt wiederum von den einzelnen Indexbestandteilen ab, aus denen sich der jeweilige Index zusammensetzt. Während der Laufzeit kann der Marktwert der Zertifikate jedoch auch von der Wertentwicklung des Index bzw. der Indexbestandteile abweichen. Risiko Optionsscheine stets im Fall von gehebelten Indizes als Basiswert Wenn ein gehebelter Index (auch Faktor-Index genannt) den Basiswert eines Zertifikats bildet, sollten Anleger beachten, dass die tägliche Wertentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile mit ungefähr gleichen Abstand zu dem anwendbaren Hebelfaktor gehebelt wird, d. h. positive und negative Bewegungen des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile haben einen unverhältnismäßigen Einfluss auf den Index. Dies bedeutet, dass die Xxxx des Hebelfaktors gleichzeitig auch die Höhe des Risikos bestimmt. Je höher der Hebel, desto höher ist auch das Risiko. Es ist zu beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Dies kann einen erheblichen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate haben. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment anBasispreis befindet.

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Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind. Diese müssen einen Allgemeine Risikofaktoren von Optionsscheinen Die nachfolgenden allgemeinen Risikofaktoren gelten für alle Optionsscheintypen: • Bei den Optionsscheinen besteht das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust (Risiko eines Totalverlusts). Risikohinweis darauf enthalten, dass der Anleger seinen Kapitaleinsatz ganz oder teilweise verlieren könnte, sowie gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass die Haftung des Anlegers nicht auf den Wert seiner Anlage beschränkt ist, sowie eine Beschreibung der Umstände, unter Allgemeine Risikofaktoren von Zertifikaten Die nachfolgenden allgemeinen Risikofaktoren gelten für alle Zertifikatstypen: • Bei den Zertifikaten besteht das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust (Risiko eines Totalverlustes)denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. • Etwaige Transaktionskosten können sich negativ auf die Höhe des Gewinns bzw. Verlustes auswirken. • Eine Kreditfinanzierung des Erwerbs von Zertifikaten Optionsscheinen erhöht das Verlustrisiko der Anleger erheblich. • Die Zertifikate Optionsscheine werfen keinen laufenden Ertrag ab und gewähren insbesondere keinen Anspruch auf Zins- oder Dividendenzahlungen. • Das Risiko von Wertverlusten besteht bereits während der Laufzeit der Zertifikate. • Anleger tragen das Ausfallrisiko des Emittenten der ZertifikateOptionsscheine. Die Zertifikate Optionsscheine sind weder durch einen Einlagensicherungsfonds noch durch eine staatliche Einrichtung abgesichert oder garantiert. • Eine Veränderung des Preises des Basiswerts kann eine überproportionale Veränderung des Preises der Optionsscheine zur Folge haben (Hebeleffekt). Mit der Größe des Hebeleffektes eines Optionsscheins wächst das mit ihm verbundene Verlustrisiko. • Absicherungsgeschäfte des Emittenten können erheblichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Basiswerts haben und damit auch die Art und Höhe des Auszahlungsbetrags negativ beeinflussen. • Anleger werden möglicherweise nicht in der Lage sein, sich gegen Risiken aus den Zertifikaten Optionsscheinen abzusichern. denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. • Der Sekundärmarkt für Zertifikate Optionsscheine kann eingeschränkt sein oder die Zertifikate Optionsscheine können keine Liquidität aufweisen, wodurch der Wert der Zertifikate Optionsscheine oder die Möglichkeit, diese zu veräußern, negativ beeinflusst werden kann. • Der Emittent bestimmt die An- und Verkaufskurse mittels interner Preisbildungsmodelle unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren. Der Preis kommt also anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Die von dem Emittenten gestellten Preise können daher von dem finanzmathematischen Wert der Zertifikate Optionsscheine bzw. dem wirtschaftlich zu erwartenden Preis abweichen. • Die Verfügbarkeit des elektronischen Handelssystems des Emittenten kann eingeschränkt sein, wodurch die Möglichkeit, die Zertifikate Optionsscheine zu handeln, negativ beeinflusst werden kann. • Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Handelbarkeit der Zertifikate im Sekundärmarkt unmittelbar vor Endfälligkeit eingestellt wird und sich maßgebliche Faktoren zwischen dem letzten Handelstag und dem Fälligkeitstag noch zu Ungunsten des Anlegers ändern können. • Der Preis des Basiswerts muss unter Umständen geschätzt werden, sofern die Zertifikate Optionsscheine zu Zeiten gehandelt werden, zu denen am Heimatmarkt des Basiswerts kein Handel stattfindet. Demzufolge können sich die vom Emittenten außerhalb der Handelszeiten des Basiswerts am Heimatmarkt gestellten Zertifikatpreise Preise für Optionsscheine als zu hoch oder zu niedrig erweisen. • Je geringer die Markttiefe Liquidität des Basiswerts ist, desto höher sind tendenziell die Absicherungskosten des Emittenten der Zertifikate, die der Optionsscheine. Der Emittent wird diese Absicherungskosten bei seiner Kursstellung für die Zertifikate Optionsscheine berücksichtigen und an die Zertifikatsinhaber weitergeben wirdOptionsscheininhaber weitergeben. • Die in den Endgültigen Bedingungen angegebene Angebotsgröße lässt keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Zertifikate Optionsscheine im Sekundärmarkt zu. • Anleger, die sich mit einem Kauf der angebotenen Zertifikate Optionsscheine gegen Marktrisiken in Verbindung mit einer Anlage in dem Basiswert absichern möchten, sollten sich darüber bewusst sein, dass die Wertentwicklung der Zertifikate Preis der Optionsscheine keine parallele Wertentwicklung zu dem jeweiligen Kurs des Basiswerts aufweist. • Marktstörungen können negative Auswirkungen auf den Wert der Zertifikate Optionsscheine haben. • Sollte der Emittent oder die jeweilige Ausübungsstelle tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten aus den Zertifikaten Optionsscheinen in rechtlich zulässiger Weise zu erfüllen, verschiebt sich die Fälligkeit dieser Verbindlichkeiten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Erfüllung der Verbindlichkeiten wieder möglich ist. • Anpassungen können zum Austausch des Basiswerts und zu einer wesentlichen Veränderung des Zertifikatspreises Preises des Optionsscheins führen. Soweit eine Anpassung des Basiswerts an die eingetretenen Änderungen unmöglich sein solltenicht möglich ist, ist der Emittent berechtigt, die Zertifikate Optionsscheine außerordentlich zu kündigen und zu einem nach billigem seinem billigen Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlen. Anleger erleiden einen Verlust, wenn der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. • Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Zertifikate Optionsscheine durch den Emittenten trägt der Anleger das Risiko, dass seine Erwartungen auf einen Wertzuwachs der Zertifikate Optionsscheine aufgrund der vorzeitigen Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden können (Renditerisiko). Ferner trägt der Anleger das Risiko, den vom Emittenten nach billigem Ermessen ermittelten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen zu können (Wiederanlagerisiko). • Eine Wertminderung Im Falle der Zertifikate kann aufgrund sonstiger wertbestimmenden Faktoren, wie Zinssätze am Geldmarkt, erwartete Dividenden und die Höhe Ausübung von Optionsrechten ist der Refinanzierungskosten des Emittenten eintretenErlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar. • Berichtigungen, Änderungen oder Ergänzungen der Zertifikatsbedingungen Optionsscheinbedingungen können nachteilig für Zertifikatsinhaber die Optionsscheininhaber sein. • Es besteht das Risiko des Einbehalts von U.S. QuellensteuerQuellensteuer und der Übermittlung von Informationen an die U.S. Steuerbehörde. • Es besteht das ein Risiko, dass die U.S.-amerikanische Quellensteuer in Bezug auf U.S.- Dividendenäquivalente anwendbar ist. Sofern diese Quellensteuer anwendbar ist, erhält der Anleger im Fall der Anwendbarkeit der US- Bundesquellenbesteuerung auf "Ausschüttungsgleiche" Zahlungen (Dividend Equivalent Payments) einen geringeren Betrag erhalten weniger als denden Betrag, den sie andernfalls der Anleger ohne die Anwendung der Quellensteuer erhalten hättenhätte. • Es besteht ein Risiko einer außerordentlichen Kündigung der Optionsscheine, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Emission der Optionsscheine Umstände eintreten, aufgrund derer der Emittent in Bezug auf die betreffenden Optionsscheine einer Einbehaltungs- oder Berichtspflicht gemäß Section 871(m) unterliegt oder eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Emittent einer solchen unterliegen wird. • Es besteht das Risiko der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wodurch künftig jeder Verkauf, Kauf oder Austausch der Zertifikate Optionsscheine Gegenstand einer solchen Besteuerung sein kann. Hierdurch kann auch der Wert der Zertifikate Optionsscheine negativ beeinflusst werden. Produktbezogene Risikofaktoren Produkt Nr. 12: Besondere Risikofaktoren von Faktor Zertifikaten: Risiko von Anlagen in gehebelte Basiswerte Faktor Zertifikate beziehen sich ausschließlich auf Indizes, die aus mehreren IndexbestandteilenRisiken im Zusammenhang mit sonstigen wertbestimmenden Faktoren, wie z. B. Aktienerwartete Dividenden und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten Zu den weiteren wertbestimmenden Faktoren auf den Preis der Optionsscheine gehören u.a. erwartete Einnahmen aus Absicherungsgeschäften des Emittenten im oder bezogen auf den Basiswert und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten für das Eingehen der entsprechenden Absicherungsgeschäfte. Selbst wenn also der Kurs des Basiswerts im Falle eines Long Optionsscheins steigt bzw. im Falle eines Short Optionsscheins fällt, bestehen können, aber auch einzelne Indexbestandteile, wie z. B. einen einzelnen Futurekann eine Wertminderung des Optionsscheins aufgrund der sonstigen wertbestimmenden Faktoren eintreten. Risiko im Zusammenhang mit Absicherungsgeschäften in dem Basiswert bei Optionsscheinen mit Knock-Preis, einen einzelnen Aktienkurs oder einen einzelnen Rohstoffpreis abbilden können. Im Unterschied zu anderen Open End Zertifikaten sind diese Zertifikate gehebelt. Es ist zu beachtenOut Bei Optionsscheinen mit Knock-Out kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Aufbau oder die Wertentwicklung Auflösung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum Absicherungspositionen durch den Emittenten die Preisentwicklung des Basiswerts der Optionsscheine so weit verstärkt, dass hierdurch gerade ein Knock-Out Ereignis ausgelöst wird und Optionsrechte entsprechend vorzeitig wertlos verfallen. Risiko durch Eintritt eines Knock-Out Ereignisses außerhalb der Handelszeiten im Sekundärmarkt Anleger sind grundsätzlich dem Risiko ausgesetzt, dass ein Knock-Out Ereignis auch außerhalb der Zeiten eintritt, an dem die Optionsscheine üblicherweise gehandelt werden. Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn die Handelszeiten, an denen die Optionsscheine gehandelt werden, von mehreren Tagen gesehen von den Handelszeiten abweichen, an denen der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Aufgrund des Hebelfaktors haben Schwankungen an den Kapitalmärkten einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment anBasiswert üblicherweise gehandelt wird. Risiko der Beendigung Ausübung der Laufzeit durch Ausübung durch den Zertifikatsinhaber oder durch Kündigung Optionsscheine und Kündigungsrecht des Emittenten Bei Faktor Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die im Gegensatz zu Zertifikaten Mini Future Optionsscheinen mit einer festen Laufzeit (sog. "ClosedKnock-End Zertifikate") keine festgelegte Laufzeit haben. Bei Faktor Zertifikaten Out besteht jedoch das Risiko einer unvorhergesehenen Beendigung der Laufzeit. Die Laufzeit der Zertifikate Optionsscheine endet entweder mit wirksamer Ausübung der Zertifikate entsprechend Optionsscheine durch den jeweiligen Zertifikatsbedingungen (jeweils nur in Bezug auf die wirksam ausgeübten Zertifikate) Optionsscheininhaber oder durch eine Kündigung sämtlicher Zertifikate Optionsscheine durch den EmittentenEmittenten oder bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses bzw. Die Zertifikate können durch einer vorzeitigen Rückzahlung der Optionsscheine, sofern die Zertifikatsinhaber Optionsscheinbedingungen eine vorzeitige Rückzahlung der Optionsscheine vorsehen. Risiko des Totalverlusts infolge eines Knock-Out und Risiko aus der Auflösung der Absicherungsposition des Emittenten Sofern es sich bei den Optionsscheinen um Mini Future Optionsscheine mit Wirkung Knock-Out (Mini Long) handelt, endet die Laufzeit der Optionsscheine mit dem Knock-Out Zeitpunkt vorzeitig. Bei Mini Future (Mini Long) Optionsscheinen mit Knock-Out erleiden Anleger bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses einen Verlust, der der Differenz des eingesetzten Kapitals (nebst Transaktionskosten) und dem bei Eintritt des Knock-Out von dem Emittenten zu bestimmten in den Zertifikatsbedingungen definierten Ausübungstagen ausgeübt werden. Das Ausübungsrecht der Zertifikatsinhaber unterliegt gewissen in den Zertifikatsbedingungen näher definierten Ausübungsbedingungen. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der jeweilige Ausübungstag, an dem die Voraussetzungen einer wirksamen Ausübung vorliegen, als Bewertungstagzahlenden Stopp-Loss-Auszahlungsbetrages entspricht. Der Emittent ist berechtigtStopp-Loss-Auszahlungsbetrag wird vom Emittenten unter Berücksichtigung eines ebenfalls vom Emittenten berechneten Hedge-Kurses bestimmt. Da dieser Hedge-Kurs des Basiswerts auch weit unterhalb (Mini Long) der Knock-Out Barriere liegen kann, die Zertifikate einer Serie insgesamt gemäß den Zertifikatsbedingungen zu kündigen. Eine solche Kündigung trägt der Zertifikate wird den Zertifikatsinhabern im Vorhinein gemäß den Zertifikatsbedingungen bekannt gemacht. Zum Zwecke Optionsscheininhaber dieses Risiko aus der Berechnung Auflösung der Absicherungsposition (Hedge) des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der in der Bekanntmachung genannte Kündigungstermin als BewertungstagEmittenten. Im Hinblick auf das Kündigungsrecht ungünstigsten Falle kann der Stopp-Loss-Auszahlungsbetrag Null betragen und der Optionsscheininhaber erleidet einen Totalverlust des Emittenten eingesetzten Kapitals. Für den Fall, dass ein Stopp-Loss Auszahlungsbetrag gezahlt wird, sollten Anleger nicht darauf vertrauen, die Zertifikate mit Wirkung zu einem bestimmten Ausübungstag ausüben zu können. Eine Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. eine Kündigung durch den Emittenten haben zur Folgebeachten, dass der Zertifikatsinhaber nur bis zum Einlösungstag bzw. Kündigungstermin an der Wertentwicklung des Basiswerts teilnimmt. Eine Teilnahme an einer möglichen weiteren Wertentwicklung des Basiswerts ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Emittenten trägt der Anleger das Wiederanlagerisiko hinsichtlich des Kündigungsbetrags. Dies bedeutet, dass er den durch den Emittenten im Falle einer Kündigung gegebenenfalls ausgezahlten Kündigungsbetrag sie diesen Betrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen kann können als denen, die beim Erwerb des Zertifikats vorlagen. Risiko der Unvorhersehbarkeit des Auszahlungsbetrags bei Ausübung Im Falle der Ausübung von Zertifikatsrechten ist der Erlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar, da der Referenzpreis des Basiswerts, der für die Berechnung des Auszahlungsbetrags maßgeblich ist, erst nach Erfüllung sämtlicher Ausübungsvoraussetzungen festgestellt wird. Je länger die technische Abwicklung einer Ausübung dauert und je höher die Volatilität des Basiswerts ist, desto größer ist das Risiko, dass sich der Basiswert zwischen dem Zeitpunkt, in dem sich ein Zertifikatsinhaber zur Ausübung entschließt und an dem der Referenzpreis der Ausübung festgestellt wird, negativ entwickelt. Weiterhin kann gegebenenfalls ein weiterer Verlust aufgrund einer negativen Wechselkursschwankung während des vorgenannten Zeitraumes bestehen. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Sofern der Zertifikatsinhaber weniger als das Mindesteinlösungsvolumen an Zertifikaten hält, kann er sein Ausübungsrecht nicht ausüben, sondern muss entweder die Differenz zu dem Mindesteinlösungsvolumen zukaufen, um ausüben zu können, oder es bleibt ihm nur die Möglichkeit, die Zertifikate zu verkaufenOptionsscheins vorlagen (Wiederanlagerisiko). Risiko im Falle Zusammenhang mit Anpassungen des Basispreises und der Anwendbarkeit Knock-Out Barriere Bei Mini Future (Mini Long) Optionsscheinen mit Knock-Out unterliegen der Basispreis und die Knock-Out Barriere der Optionsscheine einer Management Gebühr und/oder einer Kommission Gegebenenfalls laufenden Anpassung. Um bei dem Emittenten im Zusammenhang mit den für die Optionsscheine eingegangenen Absicherungsgeschäften (Hedges) etwaige Dividendenzahlungen und anfallende Finanzierungskosten abzubilden, wird während der Laufzeit Basispreis der Optionsscheine auf täglicher Basis um einen Anpassungsbetrag verändert. Anleger sollten beachten, dass der zur Anpassung der Ausstattungsmerkmale der Optionsscheine vom Emittenten in Ausübung seines billigen Ermessens bei Festlegung des Zertifikats bzw. Zinsbereinigungsfaktors bestimmte Anpassungsprozentsatz bei Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. bei der Kündigung durch den Emittenten eine Management Gebühr und/oder eine Kommission (z. B. eine Gap Kommission) Vorliegen entsprechender Marktgegebenheiten in bestimmten Finanzierungskosten-Anpassungszeiträumen signifikant von dem für den ersten Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum festgelegten Anpassungs- prozentsatz abweichen kann. Anleger sollten sich darüber bewusst sein, dass ein Knock-Out Ereignis allein in Folge einer Anpassung der Knock-Out Barriere gemäß den Optionsscheinbedingungen eintreten kann. Zudem wird an einem Anpassungstag die für den jeweils folgenden Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum maßgebliche Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Emittenten berechnetgemäß den Optionsscheinbedingungen angepasst. Eine solche Gebühr kann den Auszahlungsbetrag bzw. Anleger sollten daher nicht darauf vertrauen, dass sich die maßgebliche Wertentwicklung des Basiswerts entsprechend der Höhe der Gebühr und/oder Kommission mindern. Daher kann jede derartige Gebühr und/oder Kommission einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Zertifikats haben. Gegebenenfalls ist der Emittent berechtigt, die Höhe der Management Gebühr und/oder Kommission Knock-Out Barriere während der Laufzeit der Zertifikate anzupassen. IOptionsscheine stets im schlechtesten Fall kann es bei Faktor Zertifikaten zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der maßgebliche Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag null beträgtungefähr gleichen Abstand zu dem Basispreis befindet. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko im Zusammenhang mit der Regulierung und Reform von Referenzwerten (''Benchmarks''), einschließlich des LIBOR, EURIBOR und weiterer Zinssatz-, Aktien-, Rohstoff-, oder Devisenbenchmarks und weiterer Arten von Referenzwerten. Die London Interbank Offered Rate (''LIBOR''), die Euro Interbank Offered Rate (''EURIBOR'') und andere Zinssatz-, Aktien-, Rohstoff- oder Devisenreferenzwerte und weitere Arten von Indizes gelten als so genannte ''Benchmarks'' und sind Gegenstand jüngster nationaler, internationaler und sonstiger aufsichtsrechtlicher Regulierungen und Reformvorschläge. Einige dieser Neuerungen sind bereits in Kraft getreten, während andere noch umzusetzen sind. Diese Neuerungen können dazu führen, dass die betroffenen Benchmarks eine andere Wertentwicklung aufweisen als in der Vergangenheit, oder ganz wegfallen, oder andere, derzeit nicht vorhersehbare Auswirkungen haben. Jede dieser Auswirkungen kann eine wesentliche negative Wirkung auch auf die Optionsscheine haben, die an eine solche Benchmark gekoppelt sind. Risiko in Zusammenhang mit Indizes Aktien als Basiswert Bei Sofern sich die Optionsscheine auf Indizes bezogenen Zertifikaten Aktien beziehen, hängt die Höhe des Auszahlungsbetrags von der Wertentwicklung des Index der Aktie ab. Risiken des Index der Aktie sind damit auch Risiken der ZertifikateOptionsscheine. Die Wertentwicklung Entwicklung des Index hängt wiederum Aktienkurses lässt sich nicht vorhersagen und ist bestimmt durch gesamtwirtschaftliche Faktoren, beispielsweise das Zins- und Kursniveau an den Kapitalmärkten, Währungsentwicklungen, politischen Gegebenheiten wie auch durch unternehmensspezifische Faktoren wie z.B. Ertragslage, Marktposition, Risikosituation, Aktionärsstruktur und Ausschüttungspolitik. Die genannten Risiken können zu einem Gesamt- oder Teilverlust des Wertes der Aktie führen. Die Realisierung dieser Risiken kann dann für Inhaber von den einzelnen Indexbestandteilen abOptionsscheinen, aus denen die sich der jeweilige Index zusammensetztauf solche Aktien beziehen, zum Total- oder Teilverlust des investierten Kapitals führen. Während der Laufzeit kann der Marktwert der Zertifikate jedoch auch Optionsscheine von der Wertentwicklung des Index bzw. der Indexbestandteile Aktie abweichen. Risiko Die Optionsscheine vermitteln keine Beteiligung an Aktien des Basiswerts, einschließlich etwaiger Stimmrechte und möglicher Rechte, Dividendenzahlungen, Zinsen oder andere Ausschüttungen zu erhalten, oder andere Rechte hinsichtlich der Aktie. Risiken im Fall von gehebelten Indizes Zusammenhang mit aktienvertretenden Wertpapieren als Basiswert Wenn ein gehebelter Index Sofern sich die Optionsscheine auf aktienvertretende Wertpapiere (auch Faktor-Index genanntmeist in Form von American Depository Receipts (''ADRs'') den Basiswert eines Zertifikats bildetoder Global Depository Receipts (''GDRs''), zusammen ''Depository Receipts'') beziehen, sollten Anleger beachten, dass solche aktienvertretenden Wertpapiere im Vergleich zu einer Direktinvestition in Aktien weitergehende Risiken aufweisen können. Der im Hinblick auf die tägliche Wertentwicklung des Indexbestandteils oder Optionsscheine, die sich auf Depository Receipts beziehen, zu zahlende Auszahlungsbetrag spiegelt nicht die Erträge wider, die ein Optionsscheininhaber erzielen würde, wenn er die den Depository Receipts zugrunde liegenden Aktien tatsächlich halten und die auf diese Aktien ausgeschütteten Dividenden erhalten würde, da der Indexbestandteile mit dem anwendbaren Hebelfaktor gehebelt wirdPreis der Depository Receipts an jedem festgelegten Bewertungstag den Wert der ausgeschütteten Dividenden auf die zugrunde liegenden Aktien gegebenenfalls nicht berücksichtigt. Rechtlicher Eigentümer der den Depository Receipts zugrunde liegenden Aktien ist die Depotbank, d. h. positive und negative Bewegungen des Indexbestandteils oder die zugleich Ausgabestelle der Indexbestandteile haben einen unverhältnismäßigen Einfluss auf den IndexDepository Receipts ist. Dies bedeutetJe nachdem, welcher Rechtsordnung der Depotvertrag unterliegt, ist es möglich, dass die Xxxx des Hebelfaktors gleichzeitig auch die Höhe des Risikos bestimmtentsprechende Rechtsordnung den Erwerber der Depository Receipts nicht als den eigentlich wirtschaftlich Berechtigten der zugrunde liegenden Aktien anerkennt. Je höher Insbesondere im Fall einer Insolvenz der Hebel, desto höher Depotbank bzw. im Fall von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen diese ist auch das Risiko. Es ist zu beachtenes möglich, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von den Depository Receipts zugrunde liegenden Aktien mit einer Verfügungsbeschränkung belegt werden bzw. dass diese Aktien im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen die Depotbank wirtschaftlich verwertet werden. Sofern dies der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder Fall ist, verliert der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kannErwerber der Depository Receipts die durch den Anteilsschein verbrieften Rechte an den zugrunde liegenden Aktien. Dies kann einen erheblichen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate haben. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate In einer solchen Konstellation besteht für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment anden Optionsscheininhaber das Risiko eines Totalverlusts.

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Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind. Diese müssen einen Risikohinweis darauf enthalten, dass der Anleger seinen Kapitaleinsatz ganz oder teilweise verlieren könnte, sowie Allgemeine Risikofaktoren von Optionsscheinen Die nachfolgenden allgemeinen Risikofaktoren gelten für alle Optionsscheintypen: • Bei den Optionsscheinen besteht das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust (Risiko eines Totalverlusts). • Etwaige Transaktionskosten können sich negativ auf die Höhe des Gewinns bzw. Verlustes auswirken. • Eine Kreditfinanzierung des Erwerbs von Optionsscheinen erhöht das Verlustrisiko der Anleger erheblich. • Die Optionsscheine werfen keinen laufenden Ertrag ab und gewähren insbesondere keinen Anspruch auf Zins- oder Dividendenzahlungen. gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass die Haftung des Anlegers nicht auf den Wert seiner Anlage beschränkt ist, sowie eine Beschreibung der Umstände, unter Allgemeine Risikofaktoren von Zertifikaten Die nachfolgenden allgemeinen Risikofaktoren gelten für alle Zertifikatstypen: • Bei den Zertifikaten besteht das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust (Risiko eines Totalverlustes). • Etwaige Transaktionskosten können denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich negativ auf die Höhe des Gewinns bzw. Verlustes auswirken. • Eine Kreditfinanzierung des Erwerbs von Zertifikaten erhöht das Verlustrisiko der Anleger erheblich. • Die Zertifikate werfen keinen laufenden Ertrag ab und gewähren insbesondere keinen Anspruch auf Zins- oder Dividendenzahlungen. • Das Risiko von Wertverlusten besteht bereits während der Laufzeit der Zertifikatezieht. • Anleger tragen das Ausfallrisiko des Emittenten der ZertifikateOptionsscheine. Die Zertifikate Optionsscheine sind weder durch einen Einlagensicherungsfonds noch durch eine staatliche Einrichtung abgesichert oder garantiert. • Eine Veränderung des Preises des Basiswerts kann eine überproportionale Veränderung des Preises der Optionsscheine zur Folge haben (Hebeleffekt). Mit der Größe des Hebeleffektes eines Optionsscheins wächst das mit ihm verbundene Verlustrisiko. • Absicherungsgeschäfte des Emittenten können erheblichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Basiswerts haben und damit auch die Art und Höhe des Auszahlungsbetrags negativ beeinflussen. • Anleger werden möglicherweise nicht in der Lage sein, sich gegen Risiken aus den Zertifikaten Optionsscheinen abzusichern. denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. • Der Sekundärmarkt für Zertifikate Optionsscheine kann eingeschränkt sein oder die Zertifikate Optionsscheine können keine Liquidität aufweisen, wodurch der Wert der Zertifikate Optionsscheine oder die Möglichkeit, diese zu veräußern, negativ beeinflusst werden kann. • Der Emittent bestimmt die An- und Verkaufskurse mittels interner Preisbildungsmodelle unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren. Der Preis kommt also anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Die von dem Emittenten gestellten Preise können daher von dem finanzmathematischen Wert der Zertifikate Optionsscheine bzw. dem wirtschaftlich zu erwartenden Preis abweichen. • Die Verfügbarkeit des elektronischen Handelssystems des Emittenten kann eingeschränkt sein, wodurch die Möglichkeit, die Zertifikate Optionsscheine zu handeln, negativ beeinflusst werden kann. • Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Handelbarkeit der Zertifikate im Sekundärmarkt unmittelbar vor Endfälligkeit eingestellt wird und sich maßgebliche Faktoren zwischen dem letzten Handelstag und dem Fälligkeitstag noch zu Ungunsten des Anlegers ändern können. • Der Preis des Basiswerts muss unter Umständen geschätzt werden, sofern die Zertifikate Optionsscheine zu Zeiten gehandelt werden, zu denen am Heimatmarkt des Basiswerts kein Handel stattfindet. Demzufolge können sich die vom Emittenten außerhalb der Handelszeiten des Basiswerts am Heimatmarkt gestellten Zertifikatpreise Preise für Optionsscheine als zu hoch oder zu niedrig erweisen. • Je geringer die Markttiefe des Basiswerts ist, desto höher sind tendenziell die Absicherungskosten des Emittenten der ZertifikateOptionsscheine, die der Emittent bei seiner Kursstellung für die Zertifikate Optionsscheine berücksichtigen und an die Zertifikatsinhaber Optionsscheininhaber weitergeben wird. • Die in den Endgültigen Bedingungen angegebene Angebotsgröße lässt keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Zertifikate Optionsscheine im Sekundärmarkt zu. • Anleger, die sich mit einem Kauf der angebotenen Zertifikate Optionsscheine gegen Marktrisiken in Verbindung mit einer Anlage in dem Basiswert absichern möchten, sollten sich darüber bewusst sein, dass die Wertentwicklung der Zertifikate Optionsscheine keine parallele Wertentwicklung zu dem jeweiligen Kurs des Basiswerts aufweist. • Marktstörungen können negative Auswirkungen auf den Wert der Zertifikate Optionsscheine haben. • Sollte der Emittent oder die jeweilige Ausübungsstelle tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten aus den Zertifikaten Optionsscheinen in rechtlich zulässiger Weise zu erfüllen, verschiebt sich die Fälligkeit dieser Verbindlichkeiten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Erfüllung der Verbindlichkeiten wieder möglich ist. • Anpassungen können zum Austausch des Basiswerts und zu einer wesentlichen Veränderung des Zertifikatspreises Preises des Optionsscheins führen. Soweit eine Anpassung des Basiswerts an die eingetretenen Änderungen unmöglich sein sollte, ist der Emittent berechtigt, die Zertifikate Optionsscheine außerordentlich zu kündigen und zu einem nach billigem Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlen. Anleger erleiden einen Verlust, wenn der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. • Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Zertifikate Optionsscheine durch den Emittenten trägt der Anleger das Risiko, dass seine Erwartungen auf einen Wertzuwachs der Zertifikate Optionsscheine aufgrund der vorzeitigen Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden können (Renditerisiko). Ferner trägt der Anleger das Risiko, den vom Emittenten nach billigem Ermessen ermittelten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen zu können (Wiederanlagerisiko). • Eine Wertminderung Im Falle der Zertifikate kann aufgrund sonstiger wertbestimmenden Faktoren, wie Zinssätze am Geldmarkt, erwartete Dividenden und die Höhe Ausübung von Optionsrechten ist der Refinanzierungskosten des Emittenten eintretenErlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar. • Berichtigungen, Änderungen oder Ergänzungen der Zertifikatsbedingungen Optionsscheinbedingungen können nachteilig für Zertifikatsinhaber Optionsscheininhaber sein. • Es besteht das Risiko des Einbehalts von U.S. QuellensteuerQuellensteuer und der Übermittlung von Informationen an die U.S. Steuerbehörde. • Es besteht das Risiko, dass ein Anleger im Fall der Anwendbarkeit der US- Bundesquellenbesteuerung Quellenbesteuerung auf "Ausschüttungsgleicheausschüttungsgleiche Zahlungen" Zahlungen (Dividend Equivalent Payments) einen geringeren Betrag erhalten erhält als den, den sie andernfalls er ohne Anwendung der Quellensteuer erhalten hättenhätte. • Es besteht das Risiko der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wodurch künftig jeder Verkauf, Kauf oder Austausch der Zertifikate Optionsscheine Gegenstand einer solchen Besteuerung sein kann. Hierdurch kann auch der Wert der Zertifikate Optionsscheine negativ beeinflusst werden. Produktbezogene Risikofaktoren Produkt NrRisiken im Zusammenhang mit sonstigen wertbestimmenden Faktoren, wie erwartete Dividenden und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten Zu den weiteren wertbestimmenden Faktoren auf den Preis der Optionsscheine gehören u.a. 12: Besondere Risikofaktoren erwartete Einnahmen aus Absicherungsgeschäften des Emittenten im oder bezogen auf den Basiswert und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten für das Eingehen der entsprechenden Absicherungsgeschäfte. Selbst wenn also der Kurs des Basiswerts im Falle eines Bull Optionsscheins steigt bzw. im Falle eines Bear Optionsscheins fällt, kann eine Wertminderung des Optionsscheins aufgrund der sonstigen wertbestimmenden Faktoren eintreten. Risiko im Zusammenhang mit Absicherungsgeschäften in dem Basiswert bei Optionsscheinen mit Knock-Out Bei Optionsscheinen mit Knock-Out kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Aufbau oder die Auflösung von Faktor Zertifikaten: Absicherungspositionen durch den Emittenten die Preisentwicklung des Basiswerts der Optionsscheine so weit verstärkt, dass hierdurch gerade ein Knock-Out Ereignis ausgelöst wird und Optionsrechte entsprechend vorzeitig wertlos verfallen. Risiko durch Eintritt eines Knock-Out Ereignisses außerhalb der Handelszeiten im Sekundärmarkt Anleger sind grundsätzlich dem Risiko ausgesetzt, dass ein Knock-Out Ereignis auch außerhalb der Zeiten eintritt, an dem die Optionsscheine üblicherweise gehandelt werden. Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn die Handelszeiten, an denen die Optionsscheine gehandelt werden, von den Handelszeiten abweichen, an denen der Basiswert üblicherweise gehandelt wird. Risiko eines vorzeitigen Totalverlusts im Fall des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses Bei Open End Turbo Bull Optionsscheinen endet die Laufzeit mit dem Knock-Out Zeitpunkt vorzeitig und die Optionsrechte verfallen wertlos, falls der in den Optionsscheinbedingungen definierte Kurs des Basiswerts innerhalb eines in den Optionsscheinbedingungen definierten Beobachtungszeitraums der Knock-Out Barriere des Turbo Optionsscheins entspricht oder diese unterschreitet (Bull). Bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses erleiden Anleger einen Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals. Preisrisiko im Zusammenhang mit einer steigenden impliziten Volatilität Bei Open End Turbo Optionsscheinen wird der Preis der Optionsscheine während ihrer Laufzeit neben dem Kurs des Basiswerts von weiteren wertbestimmenden Faktoren beeinflusst, zu denen insbesondere die implizite Volatilität des Basiswerts gehört. Aus Sicht des Anlegers ist die Zunahme der impliziten Volatilität des Basiswerts ein Preisrisiko, wenn der Preis des Basiswerts in der Nähe der Knock-Out Barriere liegt. Risiko des Totalverlusts infolge von Preissprüngen im Basiswert (Gap-Risiko) Das Risiko von Anlagen in gehebelte Basiswerte Faktor Zertifikate beziehen sich ausschließlich auf IndizesPreissprüngen im Basiswert, beispielsweise zwischen Handelsschluss des Vortages und Handelseröffnung am folgenden Handelstag, die aus mehreren Indexbestandteilen, wie z. B. Aktien, bestehen ein Knock-Out Ereignis auslösen können, aber auch einzelne Indexbestandteile, wie z. B. einen einzelnen Futurebezeichnet man als Gap-Preis, einen einzelnen Aktienkurs oder einen einzelnen Rohstoffpreis abbilden können. Im Unterschied zu anderen Open End Zertifikaten sind diese Zertifikate gehebelt. Es ist zu beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Aufgrund des Hebelfaktors haben Schwankungen an den Kapitalmärkten einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment anRisiko. Risiko der Beendigung Ausübung der Laufzeit durch Ausübung durch den Zertifikatsinhaber oder durch Kündigung Optionsscheine und Kündigungsrecht des Emittenten Bei Faktor Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die im Gegensatz zu Zertifikaten Open End Turbo Optionsscheinen mit einer festen Laufzeit (sog. "ClosedKnock-End Zertifikate") keine festgelegte Laufzeit haben. Bei Faktor Zertifikaten Out besteht jedoch das Risiko einer unvorhergesehenen Beendigung der Laufzeit. Die Laufzeit der Zertifikate Optionsscheine endet entweder mit wirksamer Ausübung der Zertifikate entsprechend Optionsscheine durch den jeweiligen Zertifikatsbedingungen (jeweils nur in Bezug auf die wirksam ausgeübten Zertifikate) Optionsscheininhaber oder durch eine Kündigung sämtlicher Zertifikate Optionsscheine durch den EmittentenEmittenten oder bei Eintritt eines Knock-Out Ereignisses bzw. Die Zertifikate können durch einer vorzeitigen Rückzahlung der Optionsscheine, sofern die Zertifikatsinhaber Optionsscheinbedingungen eine vorzeitige Rückzahlung der Optionsscheine vorsehen. Risiko im Zusammenhang mit Wirkung zu Anpassungen des Basispreises und der Knock-Out Barriere Bei Open End Turbo Bull Optionsscheinen mit Knock-Out unterliegen der Basispreis und die Knock-Out Barriere der Optionsscheine einer laufenden Anpassung. Um bei dem Emittenten im Zusammenhang mit den für die Optionsscheine eingegangenen Absicherungsgeschäften (Hedges), etwaige Dividendenzahlungen und anfallende Finanzierungskosten abzubilden, wird der Basispreis der Optionsscheine auf täglicher Basis um einen Anpassungsbetrag verändert. Anleger sollten beachten, dass der zur Anpassung der Ausstattungsmerkmale der Optionsscheine vom Emittenten in Ausübung seines billigen Ermessens bei Festlegung des Zinsbereinigungsfaktors bestimmte Anpassungsprozentsatz bei Vorliegen entsprechender Marktgegebenheiten in bestimmten Finanzierungskosten-Anpassungszeiträumen signifikant von dem für den ersten Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum festgelegten Anpassungs- prozentsatz abweichen kann. Anleger sollten sich darüber bewusst sein, dass ein Knock-Out Ereignis allein in den Zertifikatsbedingungen definierten Ausübungstagen ausgeübt werden. Das Ausübungsrecht Folge einer Anpassung der Zertifikatsinhaber unterliegt gewissen in den Zertifikatsbedingungen näher definierten Ausübungsbedingungen. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der jeweilige Ausübungstag, an dem die Voraussetzungen einer wirksamen Ausübung vorliegen, als Bewertungstag. Der Emittent ist berechtigt, die Zertifikate einer Serie insgesamt Knock-Out Barriere gemäß den Zertifikatsbedingungen zu kündigenOptionsscheinbedingungen eintreten kann. Eine solche Kündigung der Zertifikate Zudem wird an einem Anpassungstag die für den Zertifikatsinhabern im Vorhinein jeweils folgenden Finanzierungskosten-Anpassungszeitraum maßgebliche Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Emittenten gemäß den Zertifikatsbedingungen bekannt gemachtOptionsscheinbedingungen angepasst. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der in der Bekanntmachung genannte Kündigungstermin als Bewertungstag. Im Hinblick auf das Kündigungsrecht des Emittenten Anleger sollten Anleger daher nicht darauf vertrauen, die Zertifikate mit Wirkung zu einem bestimmten Ausübungstag ausüben zu können. Eine Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. eine Kündigung durch den Emittenten haben zur Folge, dass der Zertifikatsinhaber nur bis zum Einlösungstag bzw. Kündigungstermin an der Wertentwicklung des Basiswerts teilnimmt. Eine Teilnahme an einer möglichen weiteren Wertentwicklung des Basiswerts ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Emittenten trägt der Anleger das Wiederanlagerisiko hinsichtlich des Kündigungsbetrags. Dies bedeutet, dass er den durch den Emittenten im Falle einer Kündigung gegebenenfalls ausgezahlten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen kann als denen, die beim Erwerb des Zertifikats vorlagen. Risiko der Unvorhersehbarkeit des Auszahlungsbetrags bei Ausübung Im Falle der Ausübung von Zertifikatsrechten ist der Erlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar, da der Referenzpreis des Basiswerts, der für die Berechnung des Auszahlungsbetrags maßgeblich ist, erst nach Erfüllung sämtlicher Ausübungsvoraussetzungen festgestellt wird. Je länger die technische Abwicklung einer Ausübung dauert und je höher die Volatilität des Basiswerts ist, desto größer ist das Risiko, dass sich der Basiswert zwischen dem Zeitpunkt, in dem sich ein Zertifikatsinhaber zur Ausübung entschließt und an dem der Referenzpreis der Ausübung festgestellt wird, negativ entwickelt. Weiterhin kann gegebenenfalls ein weiterer Verlust aufgrund einer negativen Wechselkursschwankung während des vorgenannten Zeitraumes bestehen. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Sofern der Zertifikatsinhaber weniger als das Mindesteinlösungsvolumen an Zertifikaten hält, kann er sein Ausübungsrecht nicht ausüben, sondern muss entweder die Differenz zu dem Mindesteinlösungsvolumen zukaufen, um ausüben zu können, oder es bleibt ihm nur die Möglichkeit, die Zertifikate zu verkaufen. Risiko im Falle der Anwendbarkeit einer Management Gebühr und/oder einer Kommission Gegebenenfalls wird während der Laufzeit des Zertifikats bzw. bei Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. bei der Kündigung durch den Emittenten eine Management Gebühr und/oder eine Kommission (z. B. eine Gap Kommission) von dem Emittenten berechnet. Eine solche Gebühr kann den Auszahlungsbetrag bzw. die maßgebliche Wertentwicklung des Basiswerts entsprechend der Höhe der Gebühr und/oder Kommission mindern. Daher kann jede derartige Gebühr und/oder Kommission einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Zertifikats haben. Gegebenenfalls ist der Emittent berechtigt, die Höhe der Management Gebühr und/oder Kommission Knock-Out Barriere während der Laufzeit der Zertifikate anzupassen. IOptionsscheine stets im schlechtesten Fall kann es bei Faktor Zertifikaten zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der maßgebliche Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag null beträgtungefähr gleichen Abstand zu dem Basispreis befindet. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko in Zusammenhang mit Indizes Aktien als Basiswert Bei Sofern sich die Optionsscheine auf Indizes bezogenen Zertifikaten Aktien beziehen, hängt die Höhe des Auszahlungsbetrags von der Wertentwicklung des Index der Aktie ab. Risiken des Index der Aktie sind damit auch Risiken der ZertifikateOptionsscheine. Die Wertentwicklung Entwicklung des Index hängt wiederum Aktienkurses lässt sich nicht vorhersagen und ist bestimmt durch gesamtwirtschaftliche Faktoren, beispielsweise das Zins- und Kursniveau an den Kapitalmärkten, Währungsentwicklungen, politischen Gegebenheiten wie auch durch unternehmensspezifische Faktoren wie z.B. Ertragslage, Marktposition, Risikosituation, Aktionärsstruktur und Ausschüttungspolitik. Die genannten Risiken können zu einem Gesamt- oder Teilverlust des Wertes der Aktie führen. Die Realisierung dieser Risiken kann dann für Inhaber von den einzelnen Indexbestandteilen abOptionsscheinen, aus denen die sich der jeweilige Index zusammensetztauf solche Aktien beziehen, zum Total- oder Teilverlust des investierten Kapitals führen. Während der Laufzeit kann der Marktwert der Zertifikate jedoch auch Optionsscheine von der Wertentwicklung des Index bzw. der Indexbestandteile Aktie abweichen. Risiko Die Optionsscheine vermitteln keine Beteiligung an Aktien des Basiswerts, einschließlich etwaiger Stimmrechte und möglicher Rechte, Dividendenzahlungen, Zinsen oder andere Ausschüttungen zu erhalten, oder andere Rechte hinsichtlich der Aktie. Risiken im Fall von gehebelten Indizes Zusammenhang mit aktienvertretenden Wertpapieren als Basiswert Wenn ein gehebelter Index Sofern sich die Optionsscheine auf aktienvertretende Wertpapiere (auch Faktor-Index genanntmeist in Form von American Depositary Receipts (''ADRs'') den Basiswert eines Zertifikats bildetoder Global Depositary Receipts (''GDRs''), zusammen ''Depositary Receipts'') beziehen, sollten Anleger beachten, dass solche aktienvertretenden Wertpapiere im Vergleich zu einer Direktinvestition in Aktien weitergehende Risiken aufweisen können. Der im Hinblick auf die tägliche Wertentwicklung des Indexbestandteils oder Optionsscheine, die sich auf Depositary Receipts beziehen, zu zahlende Auszahlungsbetrag spiegelt nicht die Erträge wider, die ein Optionsscheininhaber erzielen würde, wenn er die den Depositary Receipts zugrunde liegenden Aktien tatsächlich halten und die auf diese Aktien ausgeschütteten Dividenden erhalten würde, da der Indexbestandteile mit dem anwendbaren Hebelfaktor gehebelt wirdPreis der Depositary Receipts an jedem festgelegten Bewertungstag den Wert der ausgeschütteten Dividenden auf die zugrunde liegenden Aktien gegebenenfalls nicht berücksichtigt. Rechtlicher Eigentümer der den Depositary Receipts zugrunde liegenden Aktien ist die Depotbank, d. h. positive und negative Bewegungen des Indexbestandteils oder die zugleich Ausgabestelle der Indexbestandteile haben einen unverhältnismäßigen Einfluss auf den IndexDepositary Receipts ist. Dies bedeutetJe nachdem, welcher Rechtsordnung der Depotvertrag unterliegt, ist es möglich, dass die Xxxx des Hebelfaktors gleichzeitig auch die Höhe des Risikos bestimmtentsprechende Rechtsordnung den Erwerber der Depositary Receipts nicht als den eigentlich wirtschaftlich Berechtigten der zugrunde liegenden Aktien anerkennt. Je höher Insbesondere im Fall einer Insolvenz der Hebel, desto höher Depotbank bzw. im Fall von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen diese ist auch das Risiko. Es ist zu beachtenes möglich, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von den Depositary Receipts zugrunde liegenden Aktien mit einer Verfügungsbeschränkung belegt werden bzw. dass diese Aktien im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen die Depotbank wirtschaftlich verwertet werden. Sofern dies der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder Fall ist, verliert der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kannErwerber der Depositary Receipts die durch den Anteilsschein verbrieften Rechte an den zugrunde liegenden Aktien. Dies kann einen erheblichen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate haben. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate In einer solchen Konstellation besteht für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment anden Optionsscheininhaber das Risiko eines Totalverlusts.

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Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind. Diese müssen einen Risikohinweis darauf enthalten, dass der Anleger seinen Kapitaleinsatz ganz oder teilweise verlieren könnte, sowie gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass die Haftung des Anlegers nicht auf den Wert seiner Anlage beschränkt ist, sowie eine Beschreibung der Umstände, unter Allgemeine Risikofaktoren von Zertifikaten Die nachfolgenden allgemeinen Risikofaktoren gelten für alle Zertifikatstypen: • Bei den Zertifikaten besteht das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust (Risiko eines Totalverlustes). • Etwaige Transaktionskosten können sich negativ auf die Höhe des Gewinns bzw. Verlustes auswirken. • Eine Kreditfinanzierung des Erwerbs von Zertifikaten erhöht das Verlustrisiko der Anleger erheblich. • Die Zertifikate werfen keinen laufenden Ertrag ab und gewähren insbesondere keinen Anspruch auf Zins- oder Dividendenzahlungen. • Das Risiko von Wertverlusten besteht bereits während der Laufzeit der Zertifikate. • Anleger tragen das Ausfallrisiko des Emittenten der Zertifikate. Die Zertifikate sind weder durch einen Einlagensicherungsfonds noch durch eine staatliche Einrichtung abgesichert oder garantiert. • Absicherungsgeschäfte des Emittenten können erheblichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Basiswerts haben und damit auch die Art und Höhe des Auszahlungsbetrags negativ beeinflussen. • Anleger werden möglicherweise nicht in der Lage sein, sich gegen Risiken aus den Zertifikaten abzusichern. denen es zu einer zusätzlichen Haftung kommen kann und welche finanziellen Folgen dies voraussichtlich nach sich zieht. • Der Sekundärmarkt für Zertifikate kann eingeschränkt sein oder die Zertifikate können keine Liquidität aufweisen, wodurch der Wert der Zertifikate oder die Möglichkeit, diese zu veräußern, negativ beeinflusst werden kann. • Der Emittent bestimmt die An- und Verkaufskurse mittels interner Preisbildungsmodelle unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren. Der Preis kommt also anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Die von dem Emittenten gestellten Preise können daher von dem finanzmathematischen Wert der Zertifikate bzw. dem wirtschaftlich zu erwartenden Preis abweichen. • Die Verfügbarkeit des elektronischen Handelssystems des Emittenten kann eingeschränkt sein, wodurch die Möglichkeit, die Zertifikate zu handeln, negativ beeinflusst werden kann. • Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Handelbarkeit der Zertifikate im Sekundärmarkt unmittelbar vor Endfälligkeit eingestellt wird und sich maßgebliche Faktoren zwischen dem letzten Handelstag und dem Fälligkeitstag noch zu Ungunsten des Anlegers ändern können. • Der Preis des Basiswerts muss unter Umständen geschätzt werden, sofern die Zertifikate zu Zeiten gehandelt werden, zu denen am Heimatmarkt des Basiswerts kein Handel stattfindet. Demzufolge können sich die vom Emittenten außerhalb der Handelszeiten des Basiswerts am Heimatmarkt gestellten Zertifikatpreise als zu hoch oder zu niedrig erweisen. • Je geringer die Markttiefe des Basiswerts ist, desto höher sind tendenziell die Absicherungskosten des Emittenten der Zertifikate, die der Emittent bei seiner Kursstellung für die Zertifikate berücksichtigen und an die Zertifikatsinhaber weitergeben wird. • Die in den Endgültigen Bedingungen angegebene Angebotsgröße lässt keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Zertifikate im Sekundärmarkt zu. • Anleger, die sich mit einem Kauf der angebotenen Zertifikate gegen Marktrisiken in Verbindung mit einer Anlage in dem Basiswert absichern möchten, sollten sich darüber bewusst sein, dass die Wertentwicklung der Zertifikate keine parallele Wertentwicklung zu dem jeweiligen Kurs des Basiswerts aufweist. • Marktstörungen können negative Auswirkungen auf den Wert der Zertifikate haben. • Sollte der Emittent oder die jeweilige Ausübungsstelle tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten aus den Zertifikaten in rechtlich zulässiger Weise zu erfüllen, verschiebt sich die Fälligkeit dieser Verbindlichkeiten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Erfüllung der Verbindlichkeiten wieder möglich ist. • Anpassungen können zum Austausch des Basiswerts und zu einer wesentlichen Veränderung des Zertifikatspreises führen. Soweit eine Anpassung des Basiswerts an die eingetretenen Änderungen unmöglich sein sollte, ist der Emittent berechtigt, die Zertifikate außerordentlich zu kündigen und zu einem nach billigem Ermessen bestimmten angemessenen Marktwert vorzeitig zurückzuzahlen. Anleger erleiden einen Verlust, wenn der so bestimmte Marktwert unter dem Erwerbspreis liegt. • Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Zertifikate durch den Emittenten trägt der Anleger das Risiko, dass seine Erwartungen auf einen Wertzuwachs der Zertifikate aufgrund der vorzeitigen Laufzeitbeendigung nicht mehr erfüllt werden können (Renditerisiko). Ferner trägt der Anleger das Risiko, den vom Emittenten nach billigem Ermessen ermittelten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen zu können (Wiederanlagerisiko). • Eine Wertminderung der Zertifikate kann aufgrund sonstiger wertbestimmenden Faktoren, wie Zinssätze am Geldmarkt, erwartete Dividenden und die Höhe der Refinanzierungskosten des Emittenten eintreten. • Berichtigungen, Änderungen oder Ergänzungen der Zertifikatsbedingungen können nachteilig für Zertifikatsinhaber sein. • Es besteht das Risiko des Einbehalts von U.S. Quellensteuer. • Es besteht das Risiko, dass Anleger im Fall der Anwendbarkeit der US- Bundesquellenbesteuerung auf "Ausschüttungsgleiche" Zahlungen (Dividend Equivalent Payments) einen geringeren Betrag erhalten als den, den sie andernfalls erhalten hätten. • Es besteht das Risiko der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wodurch künftig jeder Verkauf, Kauf oder Austausch der Zertifikate Gegenstand einer solchen Besteuerung sein kann. Hierdurch kann auch der Wert der Zertifikate negativ beeinflusst werden. Produktbezogene Risikofaktoren Produkt Nr. 12: Besondere Risikofaktoren von Faktor Zertifikaten: Risiko von Anlagen in gehebelte Basiswerte Faktor Zertifikate beziehen sich ausschließlich auf Indizes, die aus mehreren Indexbestandteilen, wie z. B. Aktien, bestehen können, aber auch einzelne Indexbestandteile, wie z. B. einen einzelnen Future-Preis, einen einzelnen Aktienkurs oder einen einzelnen Rohstoffpreis abbilden können. Im Unterschied zu anderen Open End Zertifikaten sind diese Zertifikate gehebelt. Es Hypothekenpfandbriefe ist zu beachten, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kann. Aufgrund des Hebelfaktors haben Schwankungen an den Kapitalmärkten einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment an. Risiko der Beendigung der Laufzeit durch Ausübung durch den Zertifikatsinhaber oder durch Kündigung des Emittenten Bei Faktor Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die im Gegensatz zu Zertifikaten mit einer festen Laufzeit (sog. "Closed-End Zertifikate") keine festgelegte Laufzeit haben. Bei Faktor Zertifikaten besteht jedoch das Risiko einer unvorhergesehenen Beendigung der Laufzeit. Die Laufzeit der Zertifikate endet entweder mit wirksamer Ausübung der Zertifikate entsprechend den jeweiligen Zertifikatsbedingungen (jeweils nur in Bezug auf die wirksam ausgeübten Zertifikate) oder durch eine Kündigung sämtlicher Zertifikate durch den Emittenten. Die Zertifikate können durch die Zertifikatsinhaber mit Wirkung zu bestimmten in den Zertifikatsbedingungen definierten Ausübungstagen ausgeübt werden. Das Ausübungsrecht der Zertifikatsinhaber unterliegt gewissen in den Zertifikatsbedingungen näher definierten Ausübungsbedingungen. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der jeweilige Ausübungstag, an dem die Voraussetzungen einer wirksamen Ausübung vorliegen, als Bewertungstag. Der Emittent ist berechtigt, die Zertifikate einer Serie insgesamt gemäß den Zertifikatsbedingungen zu kündigen. Eine solche Kündigung der Zertifikate wird den Zertifikatsinhabern im Vorhinein gemäß den Zertifikatsbedingungen bekannt gemacht. Zum Zwecke der Berechnung des jeweiligen Auszahlungsbetrags gilt der in der Bekanntmachung genannte Kündigungstermin als Bewertungstag. Im Hinblick auf das Kündigungsrecht des Emittenten sollten Anleger nicht darauf vertrauen, die Zertifikate mit Wirkung zu einem bestimmten Ausübungstag ausüben zu können. Eine Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. eine Kündigung durch den Emittenten haben zur Folge, dass der Zertifikatsinhaber nur bis zum Einlösungstag bzw. Kündigungstermin an der Wertentwicklung des Basiswerts teilnimmt. Eine Teilnahme an einer möglichen weiteren Wertentwicklung des Basiswerts ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Emittenten trägt der Anleger das Wiederanlagerisiko hinsichtlich des Kündigungsbetrags. Dies bedeutet, dass er den durch den Emittenten im Falle einer Kündigung gegebenenfalls ausgezahlten Kündigungsbetrag möglicherweise nur zu ungünstigeren Marktkonditionen wieder anlegen kann als denen, die beim Erwerb des Zertifikats vorlagen. Risiko der Unvorhersehbarkeit des Auszahlungsbetrags bei Ausübung Im Falle der Ausübung von Zertifikatsrechten ist der Erlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar, da der Referenzpreis des Basiswerts, der für die Berechnung des Auszahlungsbetrags maßgeblich ist, erst nach Erfüllung sämtlicher Ausübungsvoraussetzungen festgestellt wird. Je länger die technische Abwicklung einer Ausübung dauert und je höher die Volatilität des Basiswerts ist, desto größer ist das Risiko, dass sich der Basiswert zwischen dem Zeitpunkt, in dem sich ein Zertifikatsinhaber zur Ausübung entschließt und an dem der Referenzpreis der Ausübung festgestellt wird, negativ entwickelt. Weiterhin kann gegebenenfalls ein weiterer Verlust aufgrund einer negativen Wechselkursschwankung während des vorgenannten Zeitraumes bestehen. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Ausübungsrechte können jeweils nur für eine dem Mindesteinlösungsvolumen entsprechende Anzahl von Zertifikaten bzw. einem ganzzahligen Vielfachen davon ausgeübt werden. Sofern der Zertifikatsinhaber weniger als das Mindesteinlösungsvolumen an Zertifikaten hält, kann er sein Ausübungsrecht nicht ausüben, sondern muss entweder die Differenz zu dem Mindesteinlösungsvolumen zukaufen, um ausüben zu können, oder es bleibt ihm nur die Möglichkeit, die Zertifikate zu verkaufen. Risiko im Falle der Anwendbarkeit einer Management Gebühr und/oder einer Kommission Gegebenenfalls wird ihr wirtschaftlicher Wert während der Laufzeit des Zertifikats bzwvon verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. bei Ausübung durch den Zertifikatsinhaber bzw. bei Neben der Kündigung durch den Emittenten eine Management Gebühr und/oder eine Kommission (z. B. eine Gap Kommission) von dem Emittenten berechnet. Eine solche Gebühr kann den Auszahlungsbetrag bzw. die maßgebliche Wertentwicklung des Basiswerts entsprechend Laufzeit der Wertpapiere und der Höhe der Gebühr und/oder Kommission minderngewährten Zinszahlung(en) gehören hierzu insbesondere die Bonität der Emittentin (Insolvenzrisiko) und das allgemeine Zinsniveau. Daher kann jede derartige Gebühr und/oder Kommission Jeder Anleger sollte beachten, dass selbst die unter diesem Prospekt zu begebenden Hypothekenpfandbriefe aus diesem Grunde sowohl anfänglich als auch während ihrer Laufzeit einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Zertifikats habenWert aufweisen können, der unter ihrem Nennwert liegt. Gegebenenfalls Mit einer Investition in Hypothekenpfandbriefen ist der Emittent berechtigtmithin, wie bei anderen Schuld- verschreibungen auch, abhängig vom gezahlten Kaufpreis, die Höhe der Management Gebühr und/oder Kommission während der Laufzeit der Zertifikate anzupassen. Im schlechtesten Fall kann es bei Faktor Zertifikaten Möglichkeit eines unerwarteten und weit reichenden Wertverlusts, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommenverbunden. Dies Das Zinsänderungsrisiko ist jedenfalls eines der zentralen Risiken verzinslicher Wertpapiere. Das Zinsniveau am Geld- und Kapitalmarkt kann täglich schwanken und daher täglich zu Änderungen im Wert der Schuldverschreibungen führen. Jeder Anleger unterliegt bei einer Investition in Hypothekenpfandbriefe außerdem grundsätzlich dem Risiko einer vorzeitigen Laufzeitbe- endigung durch außerordentliche Kündigung. Gegebenenfalls besteht im Falle vorzeitiger Laufzeitbeendigung kein Anspruch auf Auszahlung des Nennwerts. In Bezug auf den Handel mit den Hypotheken- pfandbriefen besteht das Risiko eines geringen oder nicht ausreichenden Sekundärmarkts, so dass der Anleger nicht darauf vertrauen sollte, seine Wertpapiere zu einem bestimmten Zeit- punkt und/oder zu einem bestimmten Preis wieder verkaufen zu können. Ein Anleger sollte nicht darauf vertrauen, dass er während der Laufzeit Geschäfte abschließen kann, durch die er seine anfänglichen Risiken ausschließen oder einschränken kann; dies hängt von den Marktverhältnissen und den je- weils zugrunde liegenden Bedingungen ab. Unter Umständen können solche Geschäfte nur zu einem ungünstigen Marktpreis getätigt werden, so dass für den Anleger ein ent- sprechender Verlust entsteht. Wenn ein Anleger den Erwerb von Wertpapieren mit Xxxxxx finanziert, muss er beim Nichteintritt seiner Erwartungen nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Dadurch erhöht sich sein Verlustrisiko erheblich. Ein Anleger sollte daher nicht darauf setzen, den Kredit aus Gewinnen der Hypothekenpfandbriefe verzinsen oder zurückzahlen zu können. Vielmehr muss er vorher seine wirtschaftlichen Verhältnisse dahingehend prüfen, ob er zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der FallLage ist, wenn Verluste eintreten. Beim Kauf oder Verkauf von Hypothekenpfand- briefen können Provisionen und andere Trans- aktionskosten anfallen. Diese führen, wie auch alle anfallenden Steuern, Gebühren oder anderen Abgaben - insbesondere in Kombination mit einem niedrigen Auftragswert - zu Kostenbelastungen. Jeder Anleger sollte sich deshalb vor Erwerb der maßgebliche Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag null beträgtPfandbriefe über alle beim Kauf oder Verkauf der Wertpapiere anfallenden Kosten bei seinem depotführenden Kreditinstitut informieren. Basiswertbezogene Risikofaktoren Risiko in Zusammenhang mit Indizes als Basiswert Bei auf Indizes bezogenen Zertifikaten hängt die Höhe des Auszahlungsbetrags von der Wertentwicklung des Index ab. Risiken des Index sind damit Schließlich kann auch Risiken der Zertifikate. Die Wertentwicklung des Index hängt wiederum von den einzelnen Indexbestandteilen ab, aus denen sich der jeweilige Index zusammensetzt. Während der Laufzeit kann der Marktwert der Zertifikate jedoch auch von der Wertentwicklung des Index bzw. der Indexbestandteile abweichen. Risiko im Fall von gehebelten Indizes als Basiswert Wenn ein gehebelter Index (auch Faktor-Index genannt) den Basiswert eines Zertifikats bildet, sollten Anleger beachten, dass die tägliche Wertentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile mit dem anwendbaren Hebelfaktor gehebelt wird, d. h. positive und negative Bewegungen des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile haben einen unverhältnismäßigen Einfluss auf den Index. Dies bedeutet, dass die Xxxx des Hebelfaktors gleichzeitig auch die Höhe des Risikos bestimmt. Je höher der Hebel, desto höher ist auch das Risiko. Es ist zu beachtennicht ausgeschlossen werden, dass sich die Wertentwicklung von gehebelten Indizes über einen Zeitraum von mehreren Tagen gesehen von steuerliche Behandlung der Kursentwicklung des Indexbestandteils oder der Indexbestandteile multipliziert mit dem Hebelfaktor unterscheiden kannGläubiger während ihrer Laufzeit verändert. Dies kann einen erheblichen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Zertifikate haben. Aus diesem Grund können Faktor Zertifikate für eine längerfristige Anlage ungeeignet sein und bieten sich nicht als Alternative gegenüber einem Direktinvestment an.Abschnitt E —

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