PLATZIERUNG UND EMISSION Musterklauseln

PLATZIERUNG UND EMISSION. Name und Anschrift des Koordinators / der Koordinato- ren des globalen Angebots oder einzelner Teile des Angebots und – sofern dem Emittenten oder dem Bieter bekannt – Name und Anschrift derjenigen, die das An- gebot in den verschiedenen Staaten platzieren
PLATZIERUNG UND EMISSION. Name und Anschrift des Koordinators / der Koordinatoren des globalen Angebots oder einzelner Teile des Angebots und – sofern dem Emittenten oder dem Bieter bekannt – Name und Anschrift derjenigen, die das Angebot in den verschiedenen Staaten platzieren Der Vertrieb erfolgt durch die Emitten- tin und durch Finanzintermediäre.
PLATZIERUNG UND EMISSION. Name und Anschrift des Koordinators / der Koordinatoren des globalen Angebots oder einzelner Teile des Angebots und – sofern dem Emittenten oder dem Bieter bekannt – Name und Anschrift derjenigen, die das Angebot in den verschiedenen Staaten platzieren 13. Dezember 2017, 13:00 Uhr (die Emittentin kann die Angebotsperiode verkürzen) Die Emittentin ist berechtigt, bei vorzeitigem Abbruch des Angebots oder bei Überzeichnung, die Zeichnungen zu reduzieren: Etwaige zu viel gezahlte Beträge wird die Zahlstelle an die depotführenden Banken über das Clearingsystem zurücküberweisen. Der Mindestzeichnungsbetrag entspricht dem Betrag der Festgelegten Stückelung; ein Höchstzeichnungsbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung am 15. Dezember 2017 durch die Zahlstelle über das Clearingsystem. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Der Vertrieb erfolgt durch die Emittentin und durch Finanzintermediäre. Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Platzeur / Bankenkonsortium Nicht anwendbar Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel Angabe geregelter oder gleichwertiger Märkte, auf denen nach Kenntnis der Emittentin Schuldverschreibungen der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen sind Nicht anwendbar Nicht anwendbar Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und Liquidität mittels Geld- und Briefkursen erwirtschaften, und Beschreibung der Hauptbedingungen der Zusagevereinbarung
PLATZIERUNG UND EMISSION. Name und Anschrift des Koordinator/der Koordinatoren des globalen Angebots Nicht anwendbar oder einzelner Teile des Angebots und – sofern dem Emittenten oder dem Bieter bekannt – Angaben zu den Platzeuren in den einzelnen Ländern des Angebots
PLATZIERUNG UND EMISSION. Die Schuldverschreibungen sind ab dem Tag der Einbeziehung in den Freiverkehr zum Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Düsseldorf zum jeweils maßgeblichen Börsenkurs zuzüglich aufgelaufener Stückzinsen von der Emittentin erwerbbar. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, entsprechende Kaufangebote anzunehmen. Das Angebot erfolgt, solange der Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen noch nicht vollständig platziert ist. Nicht anwendbar Der Mindestkaufbetrag entspricht dem Betrag der Festgelegten Stückelung; ein Höchstkaufbetrag ist nicht anwendbar. Lieferung zwei Tage nach Erhalt einer Kauforder durch die Zahlstelle über das Clearingsystem Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Maßgeblicher Börsenkurs zuzüglich aufgelaufener Stückzinsen Nicht anwendbar Name und Anschrift des Koordinators / der Koordinatoren des globalen Angebots oder einzelner Teile des Angebots und – sofern dem Emittenten oder dem Bieter bekannt – Name und Anschrift derjenigen, die das Angebot in den verschiedenen Staaten platzieren Nicht anwendbar Datum des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Hauptmerkmale des Übernahmevertrages Nicht anwendbar Platzeur / Bankenkonsortium Nicht anwendbar Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel Angabe geregelter oder gleichwertiger Märkte, auf denen nach Kenntnis der Emittentin Schuldverschreibungen der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen sind Nicht anwendbar Keiner Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer festen Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind und Liquidität mittels Geld- und Briefkursen erwirtschaften, und Beschreibung der Hauptbedingungen der Zusagevereinbarung Nicht anwendbar

Related to PLATZIERUNG UND EMISSION

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………