Ziel der Zusammenarbeit. Das Ziel der Zusammenarbeit gemäss diesem Protokoll besteht darin, einen fliessen- den Übergang bei der Einführung des Liechtensteinischen Nummerierungsplanes sicherzustellen und die Zusammenarbeit in Form einer Beratung und einer admi- nistrativen und prozeduralen Unterstützung der zuständigen liechtensteinischen Behörden durch das BAKOM fortzuführen.
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Samples: Vereinbarung
Ziel der Zusammenarbeit. Das Ziel der Zusammenarbeit gemäss diesem Protokoll besteht darin, einen fliessen- den Übergang bei der Einführung des Liechtensteinischen Nummerierungsplanes sicherzustellen und die Zusammenarbeit in Form einer Beratung und einer admi- nistrativen und prozeduralen Unterstützung der zuständigen liechtensteinischen Behörden Be- hörden durch das BAKOM fortzuführen.
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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches
Ziel der Zusammenarbeit. Das Ziel der Zusammenarbeit gemäss diesem Protokoll besteht darin, einen fliessen- den fliessenden Übergang bei der Einführung des Liechtensteinischen Nummerierungsplanes Num- merierungsplanes sicherzustellen und die Zusammenarbeit in Form einer Beratung und einer admi- nistrativen administrativen und prozeduralen Unterstützung der zuständigen liechtensteinischen Behörden durch das BAKOM fortzuführenfortzu- führen.
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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches
Ziel der Zusammenarbeit. Das Ziel der Zusammenarbeit gemäss diesem Protokoll besteht darin, einen fliessen- den fliessenden Übergang bei der Einführung des Liechtensteinischen Nummerierungsplanes sicherzustellen und die Zusammenarbeit in Form einer Beratung und einer admi- nistrativen administrativen und prozeduralen Unterstützung Unterstüt- zung der zuständigen liechtensteinischen Behörden durch das BAKOM fortzuführen.
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Samples: Vereinbarung