Common use of Zielzahlen und Kappungsgrenzen Clause in Contracts

Zielzahlen und Kappungsgrenzen. Ausgehend von der erwarteten Entwicklung der einzelnen Indikatorwerte (Zielzahlen) werden für alle Leistungsbereiche Finanzierungsobergrenzen festgelegt (obere Kappungsgrenzen). Die Kappungsmodalitäten innerhalb der Leistungsbereiche sollen unverändert bleiben. Im Bereich Lehre werden anhand der Entwicklung der Studienanfängerzahlen bzw. aufgrund des Aufbaus von Studienplätzen im Vertragszeitraum und unter Beachtung des gegenwärtigen Auslastungsgrades differenzierte Ziele für die Anzahl der Studierenden in der Regelstudienzeit und die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen abgeleitet.3 Es wird erwartet, dass die Universitäten ihre Verpflichtungen in der Lehrkräftebildung erfüllen. Für die Ableitung der Zielzahlen wird eine gestufte Ausbauplanung unter Berücksichtigung der Studienzeiten zugrunde gelegt. Unterschreitungen der Verpflichtungen wirken sich bei dem entsprechenden Indikator nur bis zu –5 % zuschussmindernd aus (Verlustkappung). Im Bereich Forschung wird für alle Hochschulen ein Anstieg bei den Indikatoren für das internationale Renommee, den Wissenstransfer und für kooperative Promotionen angesetzt. Im Bereich Gleichstellung/Diversity werden ausgehend von den aktuellen Leistungen hochschulspezifische Zielwerte festgelegt. Dabei ist im Bereich Gleichstellung das Ziel leitend, dass die Hälfte der Professuren mit Frauen besetzt werden sollen. In Ergänzung zu den in den einzelnen Leistungsbereichen ermittelten Finanzierungsbeträgen erhält jede Hochschule einen für jedes Jahr festgesetzten leistungsunabhängigen Ausgleichsbetrag, mit dem bei vollständiger Leistungserfüllung der in Anlage 2 aufgeführte Finanzierungshöchstbetrag erreicht wird. Die untere Kappungsgrenze des Gesamtergebnisses liegt bei –3 % des Finanzierungshöchstbetrages. Nicht ausgeschöpfte Mittel werden anteilig für die über den Kappungsgrenzen liegenden Leistungen im Bereich Lehre verteilt. Zur Begleitung der Auswirkungen des Finanzierungsmodells richten die Hochschulen und die für die Hochschulen zuständige Landesverwaltung eine gemeinsame Arbeitsgruppe ein. Ergeben sich im Verlaufe der Umsetzung bislang unbeachtete Tatbestände oder unvorher-

Appears in 4 contracts

Samples: www.static.tu.berlin, www.berlin.de, www.berlin.de