Common use of Zinszuschlag Clause in Contracts

Zinszuschlag. Der vereinbarte Zinssatz erhöht sich von dem Tag an, der der Auszahlung folgt, auf 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, wenn und soweit • der Kredit zu Unrecht erlangt worden ist, • nicht seinem Zweck entsprechend verwendet worden ist, • der Endkreditnehmer ungeachtet einer Fristsetzung durch die Hausbank eine Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung nicht ermöglicht hat oder • der Endkreditnehmer die Mittel nicht innerhalb von 3 Monaten für den festgelegten Zweck einsetzt und auch nicht unverzüglich an die Hausbank zurückzahlt. Haben sich die Voraussetzungen für die Gewährung des Kredits nachträglich geändert oder sind sie entfallen, erhöht sich der Zinssatz auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 247 Bürgerliches Gesetzbuch vom Zeitpunkt der Änderung beziehungsweise des Wegfalls an. Sofern der in dem Kreditvertrag genannte Zinssatz höher ist als der Basiszinssatz zuzüglich 5 Prozentpunkten, gilt jeweils der in dem Kreditvertrag genannte Zinssatz fort.

Appears in 3 contracts

Samples: www.kfw.de, www.bab-bremen.de, www.sikb.de

Zinszuschlag. Der vereinbarte Zinssatz erhöht sich von dem Tag an, der der Auszahlung folgt, auf 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, mindestens jedoch auf 9 % p. a. wenn und soweit der Kredit zu Unrecht erlangt worden ist, nicht seinem Zweck entsprechend verwendet worden ist, der Endkreditnehmer ungeachtet einer Fristsetzung durch die Hausbank eine Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung nicht ermöglicht hat oder Stand: Juli 2019 ▪ der Endkreditnehmer die Mittel nicht innerhalb von 3 12 Monaten für den festgelegten Zweck einsetzt und auch nicht unverzüglich an die Hausbank zurückzahlt. Haben sich die Voraussetzungen für die Gewährung des Kredits nachträglich geändert oder sind sie entfallen, erhöht sich der Zinssatz auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 247 Bürgerliches Gesetzbuch BGB, mindestens jedoch auf 9 % p.a. vom Zeitpunkt der Änderung beziehungsweise bzw. des Wegfalls an. Sofern der in dem Kreditvertrag genannte Zinssatz höher ist als der Basiszinssatz zuzüglich 5 ProzentpunktenProzentpunkte bzw. der v. g. 9 %, gilt jeweils der in dem Kreditvertrag genannte Zinssatz fort.

Appears in 2 contracts

Samples: isb.rlp.de, www.raiffeisenbank-kastellaun.de

Zinszuschlag. Der vereinbarte Zinssatz erhöht sich von dem Tag an, der der Auszahlung folgt, auf 5 Prozentpunkte % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, wenn und soweit - der Kredit zu Unrecht erlangt worden ist, - der Kredit nicht seinem Zweck entsprechend verwendet worden ist, - der Endkreditnehmer EKN ungeachtet einer Fristsetzung durch die Hausbank eine Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung nicht ermöglicht hat oder • der Endkreditnehmer die Mittel nicht innerhalb von 3 Monaten für den festgelegten Zweck einsetzt und auch nicht unverzüglich an die Hausbank zurückzahlthat. Haben sich die Voraussetzungen für die Gewährung des Kredits nachträglich geändert oder sind sie entfallen, erhöht sich der Zinssatz auf 5 Prozentpunkte % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 Bürgerliches Gesetzbuch BGB vom Zeitpunkt der Änderung beziehungsweise bzw. des Wegfalls an. Sofern der in dem Kreditvertrag genannte Zinssatz höher ist als der Basiszinssatz zuzüglich 5 Prozentpunkten%, gilt jeweils der in dem Kreditvertrag genannte Zinssatz fort.

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Samples: www.bab-bremen.de

Zinszuschlag. Der vereinbarte Zinssatz erhöht sich von dem Tag an, der der Auszahlung folgt, auf 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, wenn und soweit der Kredit zu Unrecht erlangt worden ist, nicht seinem Zweck entsprechend verwendet worden ist, der Endkreditnehmer ungeachtet einer Fristsetzung durch die Hausbank eine Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung nicht ermöglicht hat oder der Endkreditnehmer die Mittel nicht innerhalb von 3 Monaten für den festgelegten Zweck einsetzt und auch nicht unverzüglich an die Hausbank zurückzahlt. Haben sich die Voraussetzungen für die Gewährung des Kredits nachträglich geändert oder sind sie entfallen, erhöht sich der Zinssatz auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 247 Bürgerliches Gesetzbuch vom Zeitpunkt der Änderung beziehungsweise des Wegfalls an. Sofern der in dem Kreditvertrag genannte Zinssatz höher ist als der Basiszinssatz zuzüglich 5 Prozentpunkten, gilt jeweils der in dem Kreditvertrag genannte Zinssatz fort.

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Samples: media.frag-den-staat.de