Common use of Zinsüberschussanteile Clause in Contracts

Zinsüberschussanteile. Die Zuteilungen der laufenden Zinsüberschussanteile erfolgen jeweils am Ende eines Versicherungsjahres. Die Zinsüberschussanteile werden erstmals am Ende des ersten Versicherungsjahres zugeteilt. Die Zins- überschussanteile werden in Prozent des maßgeben- den Guthabens gewährt. Dabei bedeutet maßgeben- des Guthaben das Deckungskapital, das sich am Ende des Versicherungsjahres unter Berücksichti- gung der Verteilung der eingerechneten Abschluss- kosten auf 60 Monate ergibt, abdiskontiert mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungs- jahres. Diese Regelung gilt sowohl für prämienpflich- tige als auch für prämienfreie Verträge.

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Zinsüberschussanteile. Die Zuteilungen der laufenden Zinsüberschussanteile erfolgen jeweils am Ende eines Versicherungsjahres. Die Zinsüberschussanteile werden erstmals am Ende des ersten Versicherungsjahres zugeteilt. Die Zins- überschussanteile werden in Prozent des maßgeben- den Guthabens gewährt. Dabei bedeutet maßgeben- des Guthaben das Deckungskapital, das sich am Ende des Versicherungsjahres unter Berücksichti- gung der Verteilung der eingerechneten Abschluss- kosten auf 60 Monate ergibt, abdiskontiert mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungs- jahres. Diese Regelung gilt sowohl für prämienpflich- tige tige, als auch für prämienfreie Verträge.

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Zinsüberschussanteile. Die Zuteilungen der laufenden Zinsüberschussanteile Zinsüberschussantei- le erfolgen jeweils am Ende eines Versicherungsjahres. Die Zinsüberschussanteile werden Versicherungsjah- res, erstmals am Ende des ersten Versicherungsjahres zugeteiltVersicherungsjah- res. Die Zins- überschussanteile Zinsüberschussanteile werden in Prozent des maßgeben- den maßgebenden Guthabens gewährt. Dabei bedeutet maßgeben- des be- deutet maßgebendes Guthaben das DeckungskapitalDeckungskapi- tal, das sich am Ende des Versicherungsjahres unter Berücksichti- gung Berücksichtigung der Verteilung der eingerechneten Abschluss- kosten Abschlusskosten auf 60 Monate ergibt, abdiskontiert mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungs- jahresVersi- cherungsjahres. Diese Regelung gilt sowohl für prämienpflich- tige prämienpflichtige als auch für prämienfreie Verträge.

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Zinsüberschussanteile. Die Zuteilungen der laufenden Zinsüberschussanteile Zinsüberschussantei- le erfolgen jeweils am Ende eines Versicherungsjahres. Die Zinsüberschussanteile werden Versicherungsjah- res, erstmals am Ende des ersten Versicherungsjahres zugeteiltVersicherungsjah- res. Die Zins- überschussanteile Zinsüberschussanteile werden in Prozent des maßgeben- den maßgebenden Guthabens gewährt. Dabei bedeutet maßgeben- des be- deutet maßgebendes Guthaben das Deckungskapital, das sich am Deckungskapi- tal mit AK-Verteilung zum Ende des Versicherungsjahres unter Berücksichti- gung der Verteilung der eingerechneten Abschluss- kosten auf 60 Monate ergibtVersicherungs- jahres, abdiskontiert diskontiert mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungs- jahresVersicherungsjahres. Diese Regelung gilt sowohl für prämienpflich- tige prämienpflichtige als auch für prämienfreie prä- mienfreie Verträge.

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