Zivilrechtliche Aspekte Musterklauseln

Zivilrechtliche Aspekte. Die Personenunternehmen zeichnen sich gesellschaftsrecht- lich hauptsächlich dadurch aus, dass bei ihnen zumindest ein Gesellschafter vollumfänglich haftbar für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft ist. Die Haftungsbegrenzung bei einem Per- sonenunternehmen kann in der vertraglichen Gestaltung tat- sächlich nur dadurch erreicht werden, dass der oder die per- sönlich vollumfänglich haftenden Gesellschafter keine natür- lichen Personen, sondern haftungsbegrenzte juristische Per- sonen sind. Ferner zeichnen sich u.a. Personengesellschaften gesell- schaftsrechtlich auch dadurch aus, dass deren Binnenstruktur nicht in einem erheblichen Maße gesetzlich vorgegeben ist. Der Eintritt bzw. Austritt (Gesellschafterwechsel) einzelner Ge- sellschafter bei einer Personengesellschaft ist unproblema- tischer zu gestalten und durchzuführen als bei einer Kapital- gesellschaft. Auch sind die entsprechenden Formvorschriften für die Gesell- schafterverträge bzw. für die Durchführung von Gesellschafter- wechseln nicht derart streng wie bei Kapitalgesellschaften. Dies begründet eine gesellschaftsrechtliche und vertragliche Flexibilität, die vor allem in der Gründungsphase und in der „Anlaufphase“ einer neu gegründeten Unternehmung ein ent- scheidendes Kriterium zur Rechtsformwahl sein kann. Aus Finanzierungsgesichtspunkten ist darauf abzustellen, dass nach der Kreditvergabepolitik der Banken es, - auch unter Be- rücksichtigung der Regelung von Basel II1 (Rating-Richtlinien von Kreditinstituten) - derzeit unerheblich ist, welche tatsäch- liche Gesellschaftsform die Unternehmung aufweist (sog. soft- facts). Wichtiges Kriterium ist vor allem die Struktur der Gesellschafter, deren persönlicher Hintergrund und deren per- sönliche Finanzstärke bzw. die Finanzstärke der Unterneh- mung selbst. Weist die Unternehmung in ihrem Betriebsvermögen, unab- hängig von ihrer Gesellschaftsform, keine entsprechenden Vermögenswerte auf, so sind die Gesellschafter und ihr Ver- mögen gefragt, um entsprechende Kreditlinien und Kredi- tierungen bzw. Leasingverträge persönlich abzusichern. Die Fi- nanzierung einer Unternehmung nur allein bezogen auf die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages bzw. auf die Auf- stellung eines Unternehmenskonzeptes mit entsprechenden Gewinnerwartungen kann alleine für sich keine positive Kreditentscheidung bei einer finanzierenden Bank begründen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.