Außergerichtliche Streitbeilegung. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Om- budsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwer- degegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken an- rufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Text- form (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten.
Außergerichtliche Streitbeilegung. Die HALLESCHE Krankenversicherung a. G. nimmt am Schlichtungs- verfahren der Verbraucherschlichtungsstelle »OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung« teil, die Sie wie folgt erreichen können: OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Telefon: 0 800/000 00 00 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Telefax: 0 30/20 45 89 31 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx-xxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann ist, dass bereits eine Stellungnahme der HALLESCHE Krankenversicherung
Außergerichtliche Streitbeilegung. 14.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter xxxxx://xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
14.2 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit. Stand: 16. April 2021
Außergerichtliche Streitbeilegung. Die HALLESCHE Krankenversicherung a.G. nimmt am Schlichtungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle „OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflege- versicherung“ teil, die Sie wie folgt erreichen können: OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflege- versicherung Postfach 060222 10052 Berlin Telefon: 0800/000 00 00 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Telefax: 030/20458931 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx-xxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Wenn Sie Ihren Vertrag online, beispielsweise über un- sere Internetseite, abgeschlossen haben, steht Ihnen die von der Europäischen Kommission eingerichtete Platt- form zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung. Die Plattform ist unter folgendem Link zu erreichen: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/
Außergerichtliche Streitbeilegung. Zur Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag kann sich der Versicherungsnehmer zur außergerichtlichen Streitbei- legung an den Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx wenden. Der Versicherer nimmt am Verfahren des Ombudsmanns für die Private Kranken- und Pflegeversicherung teil. AXA Krankenversicherung AG
Außergerichtliche Streitbeilegung. Die Springer Fachmedien München GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Außergerichtliche Streitbeilegung. Die HALLESCHE Krankenversicherung a. G. nimmt am Schlichtungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle »OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung« teil, die Sie wie folgt erreichen können: OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Telefon: 0 800/000 00 00 (kostenfrei aus deutschen Telefonnet- zen) Telefax: 0 30/20 45 89 31 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx-xxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren beim Ombuds- mann ist, dass ⏹ bereits eine Stellungnahme der HALLESCHE Krankenver- sicherung a. G. vorliegt und ⏹ die Streitigkeit nicht bereits beigelegt ist und ⏹ der Wert des Streitgegenstands mindestens 50 Euro beträgt und ⏹ der Anspruch nicht bereits verjährt ist und sich der Versi- cherer auf die Verjährung beruft und ⏹ nicht bereits ein Verfahren bei einer anderen Verbraucher- schlichtungsstelle anhängig ist oder war und ⏹ der Vorgang noch nicht an ein Gericht weitergeleitet wur- de, es sei denn, das Gericht hat zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens beim Ombudsmann das Ruhen des Verfahrens angeordnet, und ⏹ kein vom Gericht wegen Aussichtslosigkeit der Rechtsver- folgung abgewiesener Prozesskostenhilfeantrag vorliegt. Wenn Sie Ihren Vertrag online, beispielsweise über unsere In- ternetseite, abgeschlossen haben, steht Ihnen die von der Euro- päischen Kommission eingerichtete Plattform zur Online- Streitbeilegung zur Verfügung. Die Plattform ist unter folgen- dem Link zu erreichen: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ Sie können sich außerdem an unsere Aufsichtsbehörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt in jedem Fall erhalten.
Außergerichtliche Streitbeilegung. 1. Bei Streitigkeiten aus diesem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t – mit Ausnahme über den Kaufpreis – können die Parteien die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes, durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen.
2. Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
3. Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
4. Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.
5. Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
6. Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
Außergerichtliche Streitbeilegung. 14.1 Der Lieferant wird Beschwerden des Kunden innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich oder in Textform beantworten. Sollte der Beschwerde nicht abgeholfen werden, hat der Kunde zur Beilegung der Streitigkeit die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle nach § 111 b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) anzurufen (Schlichtungsstelle Energie e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx). Der Lieferant ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
14.2 Weitere Informationen zu Beschwerden bzw. zur Streitbeilegung sowie Informationen über das geltende Recht und die Rechte der Haushaltskunden erhält der Kunde beim Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr 030 22480-500 oder 01805 101000 – Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min), Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx).
14.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrem Vertrag können per Email an unseren Kundenservice (xxxxxxx@xxxx-xxxxxxx.xx) gerichtet werden.
Außergerichtliche Streitbeilegung. Zur Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag kann sich der Versicherungsnehm er zur außergerichtlichen Streitbeilegung den Om budsm ann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung OM BUD SM ANN Private Kranken- und Pflegeversicherung Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx www .pkv-om budsm xxx.xx VK184 08.07.2020 wenden. D er Versicherer nimm t am Verfahren des Om budsm anns für die Private Kranken- und Pflegeversicherung teil.