Zugang zu den Deckungsleistungen. Besondere Regelungen für die Versorgungsmodalität Eigenmittel, Gesundheitsversorgung innerhalb des DKV-Netzwerkes für Gesundheitsleistungen: a) DKV Seguros händigt dem Versicherungsnehmer für alle Versicherten als Identifikationsmedium gegenüber den Leistungserbringern die nicht übertragbare Versichertenkarte DKV MEDICARD® zur persönlichen Nutzung aus. Weiter erhält der Versicherungsnehmer Informationen zum DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen, in dem alle im Versicherungsschutz eingeschlossenen Leistungen -Leistungserbringer, Diagnosezentren, Kliniken und Krankenhäuser, Notfallaufnahmen und weitere ergänzende Leistungen- unter Angabe der jeweiligen Adresse, Öffnungs- oder Sprechzeiten aufgeführt sind. b) Die durch die Versicherung innerhalb des DKV-Netzwerkes für Gesundheitsleistungen gedeckten Leistungen können entweder frei zugänglich sein oder aber es kann eine im Voraus einzuholende Autorisierung von DKV Seguros erforderlich sein. c) Für die Zwecke dieser Versicherung gilt der Eintritt eines Versicherungsfalls dann als gemeldet, wenn der Versicherte die Erbringung der Leistung durch Eigenmittel von DKV Seguros oder die Autorisierung dafür beantragt. d) In keinem Fall erstattet e) Um dem DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen angehörenden Leistungserbringern gegenüber nachzuweisen, das Sie bei DKV versichert sind, muss diesen zur Identifikation die Versichertenkarte DKV MEDICARD® vorgelegt werden. Sie sind ebenfalls dazu verpflichtet, Ihren Personalausweis bzw. ein anderes offizielles Identifikationsdokument (Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung o.ä.) vorzulegen, wenn Sie vom medizinischen Personal oder der Assistenz dazu aufgefordert werden. DKV Seguros stellt Autorisierungen für den Zugang zu diesen medizinischen Leistungen aufgrund der schriftlichen Verordnung eines Arztes und nach einer entsprechenden administrativen Prüfung aus, es sei denn, es wird festgestellt, dass es sich um eine Leistung handelt, die nicht im Versicherungsumfang enthalten ist. Um diese Autorisierungen auszustellen, die Versicherungsfälle zu bearbeiten und über zusätzliche Leistungen und/oder Pläne zu Vorsorge und Gesundheitsförderung zu informieren, ist DKV Seguros dazu berechtigt, medizinische Informationen einzuholen, die im Zusammenhang stehen mit den Verschreibungen, auch direkt beim Leistungserbringer und/oder Gesundheitszentrum; die Versicherung ist auch dazu berechtigt, beim Versicherten einen zusätzlichen Arztbericht anzufordern, aus dem Anamnese, Risikofaktoren, Diagnose und die Notwendigkeit zur Behandlung hervorgehen. Unbeschadet der in den vorstehenden Absätzen getroffenen Regelungen gilt für Notfälle, dass der Versicherte selbst oder eine andere Person in seinem Namen den Vorfall DKV Seguros in einer Weise mitzuteilen hat, die einen Nachweis erlaubt, und bei der Versicherung die Bestätigung und Autorisierung für die Aufnahme in ein Krankenhaus oder für die erbrachte Versorgungsleistung innerhalb der darauf folgenden 72 Stunden einzuholen hat. Liegt ein lebensbedrohlicher Notfall vor, trägt DKV Seguros so lange die Kosten, bis die Versicherung Zweifel an der Anweisung des Arztes zum Ausdruck bringt oder sie der Meinung ist, dass die Versicherung die vorgenommene ärztliche Handlung oder den Krankenhausaufenthalt nicht deckt. f) Autorisierungen können telefonisch beim DKV Call Center zur Besondere Regelungen für die Modalität der Gesundheitsversorgung durch Inanspruchnahme von Fremdmitteln, Gesundheitsversorgung außerhalb des DKV-Netzwerks für Gesundheitsleistungen. a) Für die Zwecke dieser Versicherung gilt der Eintritt eines Versicherungsfalls dann als gemeldet, wenn der Versicherte die Erstattung der entstandenen Kosten beantragt. b) Der Versicherungsnehmer oder der Versicherte muss innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen die Erstattung der für medizinische Leistungen entstandenen Aufwendungen beantragen, die durch die hier vorliegende Versicherung gedeckt c) Die Erstattung der Ausgaben wird wie folgt vorgenommen: d) In keinem Fall übernimmt oder erstattet DKV Seguros dem Versicherten Kosten für Rechnungen, die durch Krankenhäuser, Gesundheitszentren oder andere Gesundheitseinrichtungen für ärztlich-chirurgische oder im Krankenhaus stationär erbrachte Versorgung ausgestellt werden,
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Zugang zu den Deckungsleistungen. Besondere Regelungen für die Versorgungsmodalität Eigenmittel, Eigenmittel Gesundheitsversorgung innerhalb des DKV-Netzwerkes für Gesundheitsleistungen:
a) DKV Seguros händigt dem Versicherungsnehmer für alle Versicherten mitversicherten Personen als Identifikationsmedium gegenüber den Leistungserbringern die nicht übertragbare Versichertenkarte DKV MEDICARD® zur persönlichen Nutzung aus. Weiter erhält der Versicherungsnehmer er Informationen zum DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen, zu dem auch das DKV-Netzwerk für Leistungen zur Mund- und Zahngesundheit gehört, und in dem alle im Versicherungsschutz eingeschlossenen Leistungen -LeistungserbringerLeistungen, DiagnosezentrenÄrzte und Fachkräfte, Kliniken Diagnostik- Zentren, Krankenhäuser und KrankenhäuserKliniken, Notfallaufnahmen Notfalldienste und weitere ergänzende Leistungen- Dienstleistungen unter Angabe der jeweiligen AdresseAdressen, Öffnungs- oder Sprechzeiten Sprechstunden aufgeführt sind.
b) Die durch die Versicherung innerhalb des DKV-Netzwerkes für Gesundheitsleistungen gedeckten Leistungen können entweder frei zugänglich sein oder aber es kann eine im Voraus einzuholende Autorisierung von DKV Seguros erforderlich sein.
c) Für die Zwecke dieser Versicherung gilt der Eintritt eines Versicherungsfalls dann als gemeldet, wenn der Versicherte die Erbringung der Leistung durch Eigenmittel von DKV Seguros oder die Autorisierung dafür beantragt.
d) In keinem Fall erstattet
e) Um dem DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen angehörenden Leistungserbringern gegenüber nachzuweisen, das Sie bei DKV versichert sind, muss diesen zur Identifikation die Versichertenkarte DKV MEDICARD® vorgelegt werden. Sie sind ebenfalls dazu verpflichtet, Ihren Personalausweis bzw. ein anderes offizielles Identifikationsdokument (Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung o.ä.) vorzulegen, wenn Sie vom medizinischen Personal oder der Assistenz dazu aufgefordert werden. DKV Seguros stellt Autorisierungen für den Zugang zu diesen medizinischen Leistungen aufgrund der schriftlichen Verordnung eines Arztes und nach einer entsprechenden administrativen Prüfung aus, es sei denn, es wird festgestellt, dass es sich um eine Leistung handelt, die nicht im Versicherungsumfang enthalten ist. Um diese Autorisierungen auszustellen, die Versicherungsfälle zu bearbeiten und über zusätzliche Leistungen und/oder Pläne zu Vorsorge und Gesundheitsförderung zu informieren, ist DKV Seguros dazu berechtigt, medizinische Informationen einzuholen, die im Zusammenhang stehen mit den Verschreibungen, auch direkt beim Leistungserbringer und/oder Gesundheitszentrum; die Versicherung ist auch dazu berechtigt, beim Versicherten einen zusätzlichen Arztbericht anzufordern, aus dem Anamnese, Risikofaktoren, Diagnose und die Notwendigkeit zur Behandlung hervorgehen. Unbeschadet der in den vorstehenden Absätzen getroffenen Regelungen gilt für Notfälle, dass der Versicherte selbst oder eine andere Person in seinem Namen den Vorfall DKV Seguros in einer Weise mitzuteilen hat, die einen Nachweis erlaubt, und bei der Versicherung die Bestätigung und Autorisierung für die Aufnahme in ein Krankenhaus oder für die erbrachte Versorgungsleistung innerhalb der darauf folgenden 72 Stunden einzuholen hat. Liegt ein lebensbedrohlicher Notfall vor, trägt DKV Seguros so lange die Kosten, bis die Versicherung Zweifel an der Anweisung des Arztes zum Ausdruck bringt oder sie der Meinung ist, dass die Versicherung die vorgenommene ärztliche Handlung Vorgehensweise oder den Krankenhausaufenthalt nicht deckt. Unter Notfall wird in diesem Fall diejenige Hilfeleistung (medizinischer oder sanitärer Art) verstanden, die, wenn sie nicht unverzüglich und ohne Aufschub geleistet wird, das Leben des Patienten oder seine körperliche Unversehrtheit gefährden oder seine Gesundheit auf Dauer ernsthaft beeinträchtigen kann.
f) Autorisierungen können telefonisch beim DKV Call Center zur Besondere Regelungen für die Modalität der Gesundheitsversorgung durch Inanspruchnahme von Fremdmitteln, Versorgungsmodalität Fremdmittel Gesundheitsversorgung außerhalb des DKV-Netzwerks Netzwerkes für Gesundheitsleistungen.
: a) Für die Zwecke dieser Versicherung gilt der Eintritt eines Versicherungsfalls dann als gemeldet, wenn der Versicherte die Erstattung der entstandenen Kosten beantragt.
b) Der Versicherungsnehmer oder der Versicherte muss innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen die Erstattung der für medizinische Leistungen entstandenen Aufwendungen beantragen, die durch die hier vorliegende Versicherung gedeckt
c) Die Erstattung der Ausgaben wird wie folgt vorgenommen:
d) In keinem Fall übernimmt oder erstattet DKV Seguros dem Versicherten Kosten für Rechnungen, die durch Krankenhäuser, Gesundheitszentren oder andere Gesundheitseinrichtungen für ärztlich-chirurgische oder im Krankenhaus stationär erbrachte Versorgung ausgestellt werden,
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Zugang zu den Deckungsleistungen. Besondere Regelungen für die Versorgungsmodalität Eigenmittel, Eigenmittel Gesundheitsversorgung innerhalb des DKV-Netzwerkes für Gesundheitsleistungen:
a) DKV Seguros händigt dem Versicherungsnehmer für alle Versicherten als Identifikationsmedium gegenüber den Leistungserbringern die nicht übertragbare Versichertenkarte DKV MEDICARD® zur persönlichen Nutzung aus. Weiter erhält der Versicherungsnehmer Informationen zum DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen, in dem alle im Versicherungsschutz eingeschlossenen Leistungen -Leistungserbringer, Diagnosezentren, Kliniken und Krankenhäuser, Notfallaufnahmen und weitere ergänzende Leistungen- unter Angabe der jeweiligen Adresse, Öffnungs- oder Sprechzeiten aufgeführt sind.Leistungserbringern
b) Die durch die Versicherung innerhalb des DKV-Netzwerkes für Gesundheitsleistungen gedeckten Leistungen können entweder frei zugänglich sein oder aber es kann eine im Voraus einzuholende Autorisierung von DKV Seguros erforderlich sein.
c) Für die Zwecke dieser Versicherung gilt der Eintritt eines Versicherungsfalls dann als gemeldet, wenn der Versicherte die Erbringung der Leistung durch Eigenmittel von DKV Seguros oder die Autorisierung dafür beantragt.
d) In keinem Fall erstattet
e) Um dem DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen angehörenden Leistungserbringern gegenüber nachzuweisen, das Sie bei DKV versichert sind, muss diesen zur Identifikation die Versichertenkarte DKV MEDICARD® vorgelegt werden. Sie sind ebenfalls dazu verpflichtet, Ihren Personalausweis bzw. ein anderes offizielles Identifikationsdokument (Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung o.ä.) vorzulegen, wenn Sie vom medizinischen Personal oder der Assistenz dazu aufgefordert werden. DKV Seguros stellt Autorisierungen für den Zugang zu diesen medizinischen Leistungen aufgrund der schriftlichen Verordnung eines Arztes und nach einer entsprechenden administrativen Prüfung aus, es sei denn, es wird festgestellt, dass es sich um eine Leistung handelt, die nicht im Versicherungsumfang enthalten ist. Um diese Autorisierungen auszustellen, die Versicherungsfälle zu bearbeiten und über zusätzliche Leistungen und/oder Pläne zu Vorsorge und Gesundheitsförderung zu informieren, ist DKV Seguros dazu berechtigt, medizinische Informationen einzuholen, die im Zusammenhang stehen mit den Verschreibungen, auch direkt beim Leistungserbringer und/oder Gesundheitszentrum; die Versicherung ist auch dazu berechtigt, beim Versicherten einen zusätzlichen Arztbericht anzufordern, aus dem Anamnese, Risikofaktoren, Diagnose und die Notwendigkeit zur Behandlung hervorgehen. Unbeschadet der in den vorstehenden Absätzen getroffenen Regelungen gilt für Notfälle, dass der Versicherte selbst oder eine andere Person in seinem Namen den Vorfall DKV Seguros in einer Weise mitzuteilen hat, die einen Nachweis erlaubt, und bei der Versicherung die Bestätigung und Autorisierung für die Aufnahme in ein Krankenhaus oder für die erbrachte Versorgungsleistung innerhalb der darauf folgenden 72 Stunden einzuholen hat. Liegt ein lebensbedrohlicher Notfall vor, trägt DKV Seguros so lange die Kosten, bis die Versicherung Zweifel an der Anweisung des Arztes zum Ausdruck bringt oder sie der Meinung ist, dass die Versicherung die vorgenommene ärztliche Handlung oder den Krankenhausaufenthalt nicht deckt. Unter Notfall wird in diesem Fall diejenige Hilfeleistung (medizinischer oder sanitärer Art) verstanden, die, wenn sie nicht unverzüglich und ohne Aufschub geleistet wird, das Leben des Patienten oder seine körperliche Unversehrtheit gefährden oder seine Gesundheit auf Dauer ernsthaft beeinträchtigen kann.
f) Autorisierungen können telefonisch beim DKV Call Center zur Besondere Regelungen für die Modalität der Gesundheitsversorgung durch Inanspruchnahme von Fremdmitteln, Fremdmitteln Gesundheitsversorgung außerhalb des DKV-Netzwerks für Gesundheitsleistungen.
a) Für die Zwecke dieser Versicherung gilt der Eintritt eines Versicherungsfalls dann als gemeldet, wenn der Versicherte die Erstattung der entstandenen Kosten beantragt.
b) Der Versicherungsnehmer oder der Versicherte muss innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen die Erstattung der für medizinische Leistungen entstandenen Aufwendungen beantragen, die durch die hier vorliegende Versicherung gedeckt
c) Die Erstattung der Ausgaben wird wie folgt vorgenommen:
d) In keinem Fall übernimmt oder erstattet DKV Seguros dem Versicherten Kosten für Rechnungen, die durch Krankenhäuser, Gesundheitszentren oder andere Gesundheitseinrichtungen für ärztlich-chirurgische oder im Krankenhaus stationär erbrachte Versorgung ausgestellt werden,, in diesem Dokument gegeben und immer dann, wenn eine ausdrückliche Autorisierung durch DKV Seguros vorliegt.
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Zugang zu den Deckungsleistungen. Besondere Regelungen für die Versorgungsmodalität Eigenmittel, Eigenmittel Gesundheitsversorgung innerhalb des DKV-Netzwerkes für Gesundheitsleistungen:
a) DKV Seguros händigt dem Versicherungsnehmer für alle Versicherten mitversicherten Personen als Identifikationsmedium gegenüber den Leistungserbringern die nicht übertragbare Versichertenkarte DKV MEDICARD® zur persönlichen Nutzung aus. Weiter erhält der Versicherungsnehmer er Informationen zum DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen, zu dem auch das DKV-Netzwerk für Leistungen zur Mund- und Zahngesundheit gehört, und in dem alle im Versicherungsschutz eingeschlossenen Leistungen -LeistungserbringerLeistungen, DiagnosezentrenÄrzte und Fachkräfte, Kliniken Diagnostik- Zentren, Krankenhäuser und KrankenhäuserKliniken, Notfallaufnahmen Notfalldienste und weitere ergänzende Leistungen- Dienstleistungen unter Angabe der jeweiligen AdresseAdressen, Öffnungs- oder Sprechzeiten Sprechstunden aufgeführt sind.
b) Die durch die Versicherung innerhalb des DKV-Netzwerkes für Gesundheitsleistungen gedeckten Leistungen können entweder frei zugänglich sein oder aber es kann eine im Voraus einzuholende Autorisierung von DKV Seguros erforderlich sein.
c) Für die Zwecke dieser Versicherung gilt der Eintritt eines Versicherungsfalls dann als gemeldet, wenn der Versicherte die Erbringung der Leistung durch Eigenmittel von DKV Seguros oder die Autorisierung dafür beantragt.
d) In keinem Fall erstattet
e) Um dem DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen angehörenden Leistungserbringern gegenüber nachzuweisen, das Sie bei DKV versichert sind, muss diesen zur Identifikation die Versichertenkarte DKV MEDICARD® vorgelegt werden. Sie sind ebenfalls dazu verpflichtet, Ihren Personalausweis bzw. ein anderes offizielles Identifikationsdokument (Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung o.ä.) vorzulegen, wenn Sie vom medizinischen Personal oder der Assistenz dazu aufgefordert werden. DKV Seguros stellt Autorisierungen für den Zugang zu diesen medizinischen Leistungen aufgrund der schriftlichen Verordnung eines Arztes und nach einer entsprechenden administrativen Prüfung aus, es sei denn, es wird festgestellt, dass es sich um eine Leistung handelt, die nicht im Versicherungsumfang enthalten ist. Um diese Autorisierungen auszustellen, die Versicherungsfälle zu bearbeiten und über zusätzliche Leistungen und/oder Pläne zu Vorsorge und Gesundheitsförderung zu informieren, ist DKV Seguros dazu berechtigt, medizinische Informationen einzuholen, die im Zusammenhang stehen mit den Verschreibungen, auch direkt beim Leistungserbringer und/oder Gesundheitszentrum; die Versicherung ist auch dazu berechtigt, beim Versicherten einen zusätzlichen Arztbericht anzufordern, aus dem Anamnese, Risikofaktoren, Diagnose und die Notwendigkeit zur Behandlung hervorgehen. Unbeschadet der in den vorstehenden Absätzen getroffenen Regelungen gilt für Notfälle, dass der Versicherte selbst oder eine andere Person in seinem Namen den Vorfall DKV Seguros in einer Weise mitzuteilen hat, die einen Nachweis erlaubt, und bei der Versicherung die Bestätigung und Autorisierung für die Aufnahme in ein Krankenhaus oder für die erbrachte Versorgungsleistung innerhalb der darauf folgenden 72 Stunden einzuholen hat. Liegt ein lebensbedrohlicher Notfall vor, trägt DKV Seguros so lange die Kosten, bis die Versicherung Zweifel an der Anweisung des Arztes zum Ausdruck bringt oder sie der Meinung ist, dass die Versicherung die vorgenommene ärztliche Handlung oder den Krankenhausaufenthalt nicht deckt. Unter Notfall wird in diesem Fall diejenige Hilfeleistung (medizinischer oder sanitärer Art) verstanden, die, wenn sie nicht unverzüglich und ohne Aufschub geleistet wird, das Leben des Patienten oder seine körperliche Unversehrtheit gefährden oder seine Gesundheit auf Dauer ernsthaft beeinträchtigen kann.
f) Autorisierungen können telefonisch beim DKV Call Center zur Besondere Regelungen für die Modalität der Gesundheitsversorgung durch Inanspruchnahme von Fremdmitteln, Versorgungsmodalität Fremdmittel Gesundheitsversorgung außerhalb des DKV-Netzwerks Netzwerkes für Gesundheitsleistungen.:
a) Für die Zwecke dieser Versicherung gilt der Eintritt eines Versicherungsfalls dann als gemeldet, wenn der Versicherte die Erstattung der entstandenen Kosten beantragt.
b) Der Versicherungsnehmer oder der Versicherte muss innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen die Erstattung der für medizinische Leistungen entstandenen Aufwendungen beantragen, die durch die hier vorliegende Versicherung gedeckt
c) Die Erstattung der Ausgaben wird wie folgt vorgenommen:
d) In keinem Fall übernimmt oder erstattet DKV Seguros dem Versicherten Kosten für Rechnungen, die durch Krankenhäuser, Gesundheitszentren oder andere Gesundheitseinrichtungen für ärztlich-chirurgische oder im Krankenhaus stationär erbrachte Versorgung ausgestellt werden,
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