Zugang zu den Versicherungsleistungen. Spezielle Regelung zur Inanspruchnahme der vertragsgebundenen Leistungserbringer. a) DKV Seguros händigt dem Versicherungsnehmer die nicht übertragbare Versichertenkarte DKV Medi-Card® zur persönlichen Nutzung als Identifikationsmedium gegenüber den Leistungserbringern für alle mitversicherten Personen aus. Weiterhin erhält der Versicherungsnehmer die Information über das Ärzte- und Klinikverzeichnis des “Red DKV de Servicios Sanitarios” von DKV Seguros, in dem alle im Versicherungsschutz eingeschlossenen Leistungen, Ärzte, Diagnostik-Zentren, Kliniken, Notfallaufnahmen und andere medizinische Zentren unter Angabe der jeweiligen Adresse und Öffnungszeiten oder Sprechstunden aufgeführt sind. b) Innerhalb des Vertragsnetzes “Red DKV de Servicios Sanitarios” von DKV Seguros hat die versicherte Person entweder freien Zugang c) Im Rahmen dieser Versicherung gilt ein Schadenfall als gemeldet, wenn die versicherte Person eine medizinische Leistung beantragt oder eine Autorisation für die Inanspruchnahme eines vertragsgebundenen Leistungserbringers von DKV Seguros beantragt. d) Rechnungen von vertragsgebundenen Leistungserbringern des “Red DKV de Servicios Sanitarios” erstattet DKV Seguros in keinem Fall zurück. Ebenso werden Aufwendungen für Leistungen in keinem Fall von DKV Seguros übernommen, wenn nicht vorher die entsprechend notwendige Autorisation ausgestellt wurde. e) In vertragsgebundenen Einrichtungen des “Red DKV de Servicios Sanitarios” von DKV Seguros muss die Versichertenkarte DKV Medi-Card® zur Identifikation vorgelegt werden. Möglicherweise sind Sie auch verpflichtet, Ihren Personalausweis bzw. ein anderes offizielles Identifikationsdokument (Reisepass o.ä.) vorzulegen, wenn dies vom medizinischen Personal oder Assistenzpersonal benötigt wird. DKV Seguros stellt Autorisationen für den Zugang zu medizinischen Leistungen erst auf schriftliche Verordnung eines Arztes und nach einer angemessenen verwaltungstechnischen Prüfung aus, um sicherzugehen, dass es sich um eine Leistung handelt, die im Versicherungsschutz eingeschlossen ist. Um diese Autorisation zu erteilen, die Schadensbearbeitung durchzuführen, über zusätzliche Service-Leistungen zu informieren und/oder Vorsorgeprogramme zu erstellen und Gesundheitsförderung zu betreiben, ist DKV Seguros berechtigt, weitere medizinisch-ärztliche Informationen bezüglich der vorliegenden Verordnung entweder direkt beim Arzt oder medizinischen Zentrum einzuholen oder die versicherte Person zur Vorlage von zusätzlichen Arztberichten aufzufordern, aus denen evtl. Vorerkrankungen, Diagnosen und die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung hervorgehen. Unbeschadet der vorherigen Absätze müssen bei Notfällen entweder durch die versicherte Person selbst oder durch eine andere Person in ihrem Namen die jeweiligen Umstände glaubhaft innerhalb von 72 Stunden nach Einlieferung in das Krankenhaus oder nach der Notfallbehandlung bei DKV Seguros gemeldet und die Autorisation eingeholt werden. Bei einem lebensbedrohlichen Notfall übernimmt DKV Seguros die Aufwendungen bis zu dem Zeitpunkt, an dem die ambulante oder stationäre Behandlung aufgrund entsprechender Einwendungen nicht mehr durch die Police abgedeckt ist, selbst entgegen ärztlicher Anweisung. f) Autorisationen können telefonisch im Kunden-Center unter einer der nachfolgenden Telefonnummern 902 499 499 | 913 438 596 | Spezielle Regelung zur Inanspruchnahme der nicht vertragsgebundenen Leistungserbringer (Kostenerstattung).
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Zugang zu den Versicherungsleistungen. Spezielle Regelung zur Inanspruchnahme der vertragsgebundenen Leistungserbringer.
a) DKV Seguros händigt dem Versicherungsnehmer die persönliche und nicht übertragbare Versichertenkarte DKV Medi-Card® zur persönlichen Nutzung als Identifikationsmedium gegenüber den Leistungserbringern für alle mitversicherten Personen aus. Weiterhin erhält der Versicherungsnehmer die Information über das Ärzte- und Klinikverzeichnis des “Red DKV de Servicios Sanitarios” von DKV Segurosentsprechend der abgeschlossenen Leistungsmodalität, in dem alle im Versicherungsschutz eingeschlossenen Leistungen, Ärzte, Diagnostik-Zentren, Kliniken, Notfallaufnahmen und andere medizinische Zentren unter Angabe der jeweiligen Adresse und Öffnungszeiten oder Sprechstunden aufgeführt sind.
b) Innerhalb des Vertragsnetzes . Bei Inanspruchnahmen von Leistungen im Vertragsnetz “Red DKV de Servicios Sanitarios” von DKV Seguros hat entsprechend der abgeschlossenen Leistungsmodalität zahlt die versicherte Person entweder für durchgeführte medizinische Behandlungen einen bestimmten Betrag (vergleichen Sie auch: “Wir beantworten Ihre Fragen” - Versichertenkarte DKV Medi-Card®). Die in der Police eingeschlossenen medizinischen Leistungen erlauben freien Zugang
c) , bestimmte Leistungen erfordern vor Inanspruchnahme einen Antrag auf Autorisation bei DKV Seguros. Im Rahmen dieser Versicherung gilt ein Schadenfall als gemeldetAllgemeinen handelt es sich bei Leistungen ohne vorherige Kostenübernahmegarantie (vorherige Autorisation) um die ambulante medizinische Erstversorgung, wenn um Besuche bei Ärzten oder Fachärzten und Fachchirurgen, um Notfallbehandlungen und um einfache diagnostische Verfahren. Für Einweisungen zu stationären Behandlungen, für medizinisch chirurgische Eingriffe, für Prothesen oder für chirurgische Implantate, für psychotherapeutische Sitzungen, für Vorsorgeprogramme und -untersuchungen, für Transporte im Krankenwagen, für aufwendige therapeutische Behandlungen und diagnostische Spezialverfahren, die versicherte Person eine medizinische Leistung beantragt oder eine Autorisation für die Inanspruchnahme eines vertragsgebundenen Leistungserbringers von DKV Seguros beantragt.
d) Rechnungen von vertragsgebundenen Leistungserbringern des im Ärzte- und Klinikverzeichnis “Red DKV de Servicios Sanitarios” erstattet DKV Seguros in keinem Fall zurückentsprechend der abgeschlossenen Leistungsmodalität aufgeführt sind, ist eine Autorisation notwendig. Ebenso werden Aufwendungen für Leistungen in keinem Fall von DKV Seguros übernommen, wenn nicht vorher die entsprechend notwendige Autorisation ausgestellt wurde.
e) In vertragsgebundenen Einrichtungen des “Red DKV de Servicios Sanitarios” von DKV Seguros entsprechend der abgeschlossenen Leistungsmodalität muss die Versichertenkarte DKV Medi-Card® zur Identifikation vorgelegt werden. Möglicherweise sind Sie auch verpflichtet, Ihren Personalausweis bzw. ein anderes offizielles Identifikationsdokument (Reisepass o.ä.) vorzulegen, wenn dies vom medizinischen Personal oder Assistenzpersonal benötigt wird. DKV Seguros stellt Autorisationen für den Zugang zu medizinischen Leistungen zum Erhalt der Leistung erst auf schriftliche Verordnung eines Arztes Vertragsarztes des “Red DKV de Servicios Sanitarios” entsprechend der abgeschlossenen Leistungsmodalität und nach einer angemessenen verwaltungstechnischen Prüfung aus, um sicherzugehen, dass es sich um eine Leistung handelt, die im Versicherungsschutz eingeschlossen ist. Um diese Autorisation zu erteilen, die Schadensbearbeitung durchzuführen, über zusätzliche Service-Leistungen zu informieren und/oder Vorsorgeprogramme zu erstellen und Gesundheitsförderung zu betreiben, ist DKV Seguros berechtigt, weitere medizinisch-ärztliche Informationen bezüglich der vorliegenden Verordnung entweder direkt beim Arzt oder medizinischen Zentrum einzuholen oder die versicherte Person zur Vorlage von zusätzlichen Arztberichten aufzufordern, aus denen evtl. Vorerkrankungen, Diagnosen und die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung hervorgehen. Unbeschadet der Ausführungen in den vorherigen Absätze müssen Absätzen ist bei Notfällen entweder durch die Verordnung eines Arztes des entsprechend der abgeschlossenen Leistungsmodalität im “Red DKV de Servicios Sanitarios” von DKV Seguros ausreichend, wenn die versicherte Person selbst oder durch eine andere Person in ihrem Namen die jeweiligen Umstände gegenüber DKV Seguros glaubhaft macht und innerhalb von 72 Stunden nach Einlieferung in das Krankenhaus oder nach der Notfallbehandlung bei die Zustimmung zur Notfallbehandlung von DKV Seguros gemeldet und die Autorisation eingeholt werdenhat. Bei einem lebensbedrohlichen Notfall übernimmt DKV Seguros die Aufwendungen bis zu dem Zeitpunkt, an dem die ambulante oder stationäre Behandlung aufgrund entsprechender Einwendungen nicht mehr durch die Police abgedeckt ist, selbst entgegen ärztlicher Anweisung.
f) . Autorisationen können telefonisch im Kunden-Center unter einer der nachfolgenden Telefonnummern 902 499 499 | 913 438 596 | Spezielle Regelung zur Inanspruchnahme der nicht vertragsgebundenen Leistungserbringer (Kostenerstattung)000 000 000, per Internet xxx.xxxxxxxxxx.xxx oder bei unseren Geschäftsstellen beantragt werden.
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Zugang zu den Versicherungsleistungen. Spezielle Regelung zur Inanspruchnahme der vertragsgebundenen Leistungserbringer.
a) DKV Seguros händigt dem Versicherungsnehmer die nicht übertragbare Versichertenkarte DKV Medi-CardMEDICARD® aus, die zur persönlichen Nutzung als Identifikationsmedium gegenüber den Leistungserbringern für alle mitversicherten Personen ausund nicht übertragbar ist, und der Identifizierung jeder begünstigen Person dient. Weiterhin erhält der Versicherungsnehmer alle, jeweils an die Information über vertraglich abgeschlossene Modalität angepassten Informationen über das Ärzte- und Klinikverzeichnis des “Red DKV de Servicios Sanitarios” von DKV SegurosDKV-Gesundheitsnetzwerk, in dem alle im Versicherungsschutz eingeschlossenen Leistungen, Ärzte, Diagnostik-Zentren, KlinikenKliniken und Krankenhäuser, Notfallaufnahmen und andere medizinische Zentren unter Angabe der jeweiligen Adresse und Öffnungszeiten aufgeführt sind. Bei Inanspruchnahme von Leistungen in dem DKV-Gesundheitsnetzwerk, das der vertraglich abgeschlossenen Modalität entsprechend für den Versicherten zuständig ist, entrichtet die versicherte Person einen bestimmten Betrag für durchgeführte medizinische Behandlungen (siehe Abschnitt: „Wir beantworten Ihre Fragen” - Versichertenkarte DKV MEDICARD®). Die durch die Versicherung gedeckten medizinischen Leistungen können entweder frei zugänglich sein oder Sprechstunden aufgeführt sind.
b) Innerhalb des Vertragsnetzes “Red DKV de Servicios Sanitarios” eine vorherige Genehmigung von DKV Seguros hat die versicherte Person entweder erfordern. In der Regel haben Sie freien Zugang
c) IZugang zur medizinischen Grundversorgung, zu den medizinischen und chirurgischen Fachgebieten sowie auch zu Notfallsprechstunden und grundlegenden diagnostischen Verfahren. Für Krankenhauseinweisungen, für medizinisch-chirurgische Eingriffe, für Prothesen und chirurgische Implantate, für psychotherapeutische Sitzungen, für Präventionsprogramme oder Vorsorgeuntersuchungen, Transporte im Rahmen dieser Versicherung gilt ein Schadenfall Krankenwagen, therapeutische Behandlungen und diagnostische Verfahren ist eine Genehmigung erforderlich. Welche Behandlungen im Einzelnen eine Genehmigung erfordern, finden Sie in dem DKV-Gesundheitsnetzwerk, das der vertraglich abgeschlossenen Modalität entsprechend für den Versicherten zuständig ist. Um sich als gemeldet, wenn die versicherte Person eine medizinische Leistung beantragt oder eine Autorisation für die Inanspruchnahme eines vertragsgebundenen Leistungserbringers Versicherter von DKV Seguros beantragt.
d) Rechnungen von vertragsgebundenen Leistungserbringern des “Red DKV de Servicios Sanitarios” erstattet DKV Seguros in keinem Fall zurück. Ebenso werden Aufwendungen für Leistungen in keinem Fall von DKV Seguros übernommengegenüber jedem Arzt oder Zentrum aus dem DKV- Gesundheitsnetzwerk, wenn nicht vorher die das der vertraglich abgeschlossenen Modalität entsprechend notwendige Autorisation ausgestellt wurde.
e) In vertragsgebundenen Einrichtungen des “Red DKV de Servicios Sanitarios” von DKV Seguros für den Versicherten zuständig ist, zu erkennen zu geben, muss der Versicherte die Versichertenkarte DKV Medi-CardMEDICARD® zur Identifikation vorgelegt werdenvorlegen. Möglicherweise sind Sie ist er auch verpflichtet, Ihren seinen Personalausweis bzw. ein anderes offizielles Identifikationsdokument (Reisepass o.äReisepass, NIE usw.) vorzulegen, wenn dies vom medizinischen Personal oder Assistenzpersonal benötigt verlangt wird. DKV Seguros stellt Autorisationen für wird die entsprechenden Genehmigungen für den Zugang zu medizinischen den Leistungen erst auf schriftliche Verordnung mit der entsprechenden Verschreibung eines Arztes aus dem DKV- Gesundheitsnetzwerk, das der vertraglich abgeschlossenen Modalität entsprechend für den Versicherten zuständig ist, und nach einer angemessenen verwaltungstechnischen Prüfung ausentsprechenden administrativen Überprüfungen erteilen, um sicherzugehen, dass sofern es sich nicht um eine Leistung handelt, die im Versicherungsschutz eingeschlossen nicht durch die Police gedeckt ist. Um diese Autorisation Genehmigungen zu erteilen, die Schadensbearbeitung durchzuführenSchadensmeldungen zu bearbeiten, über über zusätzliche Service-Leistungen zu informieren und/oder Vorsorgeprogramme Präventions- und Gesundheitsförderungsprogramme in die Wege zu erstellen und Gesundheitsförderung zu betreibenleiten, ist DKV Seguros berechtigt, weitere medizinisch-ärztliche medizinische Informationen bezüglich bezüglich der vorliegenden Verordnung Verschreibungen entweder direkt beim Arzt oder medizinischen Zentrum einzuholen oder die versicherte Person zur Vorlage von zusätzlichen Arztberichten aufzufordern, aus denen evtl. Vorerkrankungen, Risikofaktoren, Diagnosen und die medizinische Notwendigkeit einer der Behandlung hervorgehen. Unbeschadet der in den vorherigen Absätze müssen Artikeln genannten Bestimmungen ist bei Notfällen entweder durch die Verschreibung eines Arztes aus dem DKV- Gesundheitsnetzwerk, das der vertraglich abgeschlossenen Modalität entsprechend für den Versicherten zuständig ist, ausreichend, sofern die versicherte Person selbst oder durch eine andere Person in ihrem Namen die jeweiligen Umstände glaubhaft DKV Seguros den Fall nachweislich meldet und innerhalb von 72 Stunden nach Einlieferung in das Krankenhaus oder nach der Notfallbehandlung bei die Zusage und Genehmigung zur Notfallbehandlung von DKV Seguros gemeldet und die Autorisation eingeholt werdenhat. Bei einem In lebensbedrohlichen Notfall übernimmt Fällen ist DKV Seguros solange wirtschaftlich an die Aufwendungen Deckung gebunden, bis zu dem Zeitpunktsie ihre Einwände gegen die Verschreibung des Arztes äußert, an dem die ambulante oder stationäre Behandlung aufgrund entsprechender Einwendungen nicht mehr durch wenn sie der Auffassung ist, dass die Police abgedeckt ist, selbst entgegen ärztlicher Anweisung.
f) Autorisationen nicht die medizinische Leistung oder den Krankenhausaufenthalt deckt. Die Genehmigungen können telefonisch im Kunden-bei unserem Kundenservice Center unter einer der nachfolgenden Telefonnummern 902 499 499 | 913 438 596 | Spezielle Regelung zur Inanspruchnahme der nicht vertragsgebundenen Leistungserbringer (Kostenerstattung)Rufnummer 976 506 000, über die Website www. xxxxxxxxxx.xxx oder in jeder Geschäftsstelle von DKV Seguros beantragt werden.
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Zugang zu den Versicherungsleistungen. Spezielle Regelung zur Inanspruchnahme der vertragsgebundenen Leistungserbringer.Leistungserbringer Versorgung innerhalb des Vertragsnetzes “Red DKV de Servicios Sanitarios”:
a) DKV Seguros händigt dem Versicherungsnehmer die nicht übertragbare Versichertenkarte DKV Medi-CardMEDICARD® zur persönlichen Nutzung als Identifikationsmedium gegenüber den Leistungserbringern für alle mitversicherten Personen aus. Weiterhin erhält der Versicherungsnehmer die Information über das Ärzte- und Klinikverzeichnis des “Red DKV de Servicios Sanitarios” von DKV Seguros, in dem alle im Versicherungsschutz eingeschlossenen Leistungen, Ärzte, Diagnostik-Zentren, Kliniken, Notfallaufnahmen und andere medizinische Zentren unter Angabe der jeweiligen Adresse und Öffnungszeiten oder Sprechstunden aufgeführt sind.
b) Innerhalb des Vertragsnetzes “Red DKV de Servicios Sanitarios” von DKV Seguros hat die versicherte Person entweder freien Zugang
c) Im Rahmen dieser Versicherung gilt ein Schadenfall als gemeldet, wenn die versicherte Person eine medizinische Leistung beantragt oder eine Autorisation für die Inanspruchnahme eines vertragsgebundenen Leistungserbringers von DKV Seguros beantragt.
d) Rechnungen von vertragsgebundenen Leistungserbringern des “Red DKV de Servicios Sanitarios” erstattet DKV Seguros in keinem Fall zurück. Ebenso werden Aufwendungen für Leistungen in keinem Fall von DKV Seguros übernommen, wenn nicht vorher die entsprechend notwendige Autorisation ausgestellt wurde.
e) In vertragsgebundenen Einrichtungen des “Red DKV de Servicios Sanitarios” von DKV Seguros muss die Versichertenkarte DKV Medi-CardMEDICARD® zur Identifikation vorgelegt werden. Möglicherweise sind Sie auch verpflichtet, Ihren Personalausweis bzw. ein anderes offizielles Identifikationsdokument (Reisepass o.ä.) vorzulegen, wenn dies vom medizinischen Personal oder Assistenzpersonal benötigt wird. DKV Seguros stellt Autorisationen für den Zugang zu medizinischen Leistungen erst auf schriftliche Verordnung eines Arztes und nach einer angemessenen verwaltungstechnischen Prüfung aus, um sicherzugehen, dass es sich um eine Leistung handelt, die im Versicherungsschutz eingeschlossen ist. Um diese Autorisation zu erteilen, die Schadensbearbeitung durchzuführen, über zusätzliche Service-Leistungen zu informieren und/oder bzw. Vorsorgeprogramme zu erstellen und Gesundheitsförderung zu betreiben, ist DKV Seguros berechtigt, weitere medizinisch-medizinisch- ärztliche Informationen bezüglich der vorliegenden Verordnung entweder direkt beim Arzt oder medizinischen Zentrum einzuholen oder die versicherte Person zur Vorlage von zusätzlichen Arztberichten aufzufordern, aus denen evtl. Vorerkrankungen, Diagnosen und die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung hervorgehen. Unbeschadet der vorherigen Absätze müssen bei Notfällen entweder durch die versicherte Person selbst oder durch eine andere Person in ihrem Namen die jeweiligen Umstände glaubhaft innerhalb von 72 Stunden nach Einlieferung in das Krankenhaus oder nach der Notfallbehandlung bei DKV Seguros gemeldet und die Autorisation eingeholt werden. Bei einem lebensbedrohlichen Notfall übernimmt DKV Seguros die Aufwendungen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der behandelnde Arzt Einwände erhebt, wenn dieser feststellt, dass die ambulante ärztliche Leistung oder die stationäre Behandlung aufgrund entsprechender Einwendungen nicht mehr durch die Police abgedeckt istsind. Genehmigungen erhalten Sie telefonisch bei unserem Callcenter unter 976 506 000, selbst entgegen ärztlicher Anweisungauf unserer Webseite xxx.xxxxxxxxxx.xxx oder in den Filialen von DKV Seguros.
fa) Autorisationen können telefonisch iIm Kunden-Center unter einer der nachfolgenden Telefonnummern 902 499 499 | 913 438 596 | Spezielle Regelung zur Inanspruchnahme der nicht vertragsgebundenen Leistungserbringer (Kostenerstattung)Rahmen dieser Versicherung gilt ein Schadensfall als gemeldet, wenn die versicherte Person die Erstattung beantragt.
b) Der Versicherungsnehmer muss die Erstattung von Krankheitskosten innerhalb
c) Die Erstattung von Aufwendungen erfolgt folgendermaßen:
d) Auf keinen Fall wird DKV Seguros die Aufwendungen für Rechnungen übernehmen noch dem Versicherten erstatten, die von Kliniken, lebensbedrohlichen Notfällen, die in diesem Dokument genau definiert sind, und nur wenn eine ausdrückliche Autorisation von DKV Seguros vorliegt.
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