Zulagen. 7. Die Zulagen, soweit diese im Kollektivvertrag namentlich angeführt sind, werden um 4,8% erhöht. Nach durchgeführter Erhöhung ist zu prüfen, ob die kollektivvertraglichen Mindest- beträge erreicht werden. Ist dies nicht der Fall, ist auf diese aufzustocken. Provisionsvertreterinnen und -vertreter
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Zulagen. 7. Die Zulagen, soweit diese im Kollektivvertrag namentlich angeführt sind, werden um 4,8% erhöht. Nach durchgeführter Erhöhung ist zu prüfen, ob die kollektivvertraglichen Mindest- beträge erreicht werden. Ist dies nicht der Fall, ist auf diese aufzustocken. Provisionsvertreterinnen und -vertreterkollektiv-
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Zulagen. 7. Die Zulagen, soweit diese im Kollektivvertrag namentlich na- mentlich angeführt sind, werden um 4,84,8 % erhöht. Nach durchgeführter Erhöhung ist zu prüfen, ob die kollektivvertraglichen Mindest- beträge Mindestbeträge erreicht werdenwer- den. Ist dies nicht der Fall, ist auf diese aufzustocken. Provisionsvertreterinnen und -vertreter.
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