Zulässige und unzulässige Nutzung Musterklauseln

Zulässige und unzulässige Nutzung. Ohne vorherige Zustimmung der MR-Systemtechnik dürfen keine Änderungen an der Konfiguration von IT-Systemen vorgenommen werden; im Übrigen gelten die Regelungen der Konzern- Betriebsvereinbarung zur Einführung und Verwendung von IT-Systemen. Sicherheitsvorschriften dürfen nicht umgangen werden, um Zugriff auf geschützte Daten bzw. geschützte Bereiche zu erlangen:  Persönliche Benutzerkonten dürfen nicht gemeinsam mit anderen Benutzern verwendet werden. Jeder ist verantwortlich für den Schutz der auf seinem Benutzerkonto verwendeten bzw. gespei- cherten Daten (z. B. benutzerspezifische Laufwerke, Outlook-Postfächer) und muss sich entspre- chend mit den zulässigen Einsatzzwecken der IT-Systeme vertraut machen.  Geräte mit Zugang zu unternehmenskritischen Informationen müssen bei Verlassen des Arbeits- platzes durch geeignete Sperrmechanismen gesichert werden (z.B. passwortgeschützte Bild- schirmschoner). Auf Dienstreisen müssen notwendige Vorkehrungen getroffen werden, um die Sicherheit der entsprechenden Gegenstände oder Unterlagen jederzeit gewährleisten zu können; die Ausrüstung muss als Handgepäck mitgeführt werden und darf nie unbeaufsichtigt bleiben. Mobile Geräte müssen, sofern diese nicht verwendet werden, an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Der Verlust bzw. Diebstahl von Geräten oder Daten ist unverzüglich beim zuständigen IT- Helpdesk anzuzeigen. IT-Systeme des Reinhausen Konzern dürfen grundsätzlich nur im Rahmen der zugewiesenen Tä- tigkeit eingesetzt werden. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist im Rahmen der Konzern-Be- triebsvereinbarung zur privaten Nutzung von Informations- und Kommunikationssystemen geregelt. Der Einsatz von IT-Systemen für Aktivitäten, die den Betrieb des Reinhausen Konzern beeinträchtigen oder stören, ist untersagt. IT-Systeme dürfen nicht für anstößiges oder unangebrachtes Material verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere Hassbekundungen, sexuell ausgerichtetes, rassistisches oder diffamierendes Material.
Zulässige und unzulässige Nutzung. Der Reinhausen Konzern ist bestrebt, für alle Mitarbeiter und Kommunikationspartner ein benut- zerfreundliches, rechtskonformes und sicheres E-Mail-System bereitzustellen. Um dessen hohe Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit sicherzustellen, ist die Einhaltung bestimmter Regeln im Zusammenhang mit E-Mails erforderlich. Die Nutzung des vom Reinhausen Konzern zur Verfügung gestellten E-Mail-Xxxxxx ist grundsätzlich nur für dienstliche Zwecke erlaubt. Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, dass seine Benutzerkonto-Informationen, insbesondere das gewählte Passwort, geheim bleiben. Benutzer tragen die Verantwortung für sämtliche Aktivitäten, die über deren E-Mail- Konto abgewickelt werden. E-Mails für externe Empfänger sind mit einer Signatur zu versehen; eine Vorlage findet sich im GroupNet. Die jeweilige Führungskraft ist über jeden Verdacht der unbefugten Nutzung eines Benut- zerkontos oder Passwortes zu informieren. Sämtliche E-Mail-Nachrichten, welche unternehmens- kritische Informationen enthalten, müssen entweder über sichere Verbindungen übertragen (MR- LAN, VPN oder angeschlossene Tochtergesellschaften) oder vor dem Senden mit WinZip ver- schlüsselt werden (eine Beschreibung findet sich im GroupNet). Eine WLAN-Verbindung via VMware stellt eine sichere Verbindung dar. Dennoch müssen bei der Verwendung von E-Mails Risiken aus Viren oder gefährlichen Codes beachtet und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen ergriffen werden:  Eingehende und ausgehende E-Mails werden auf unerlaubte Anhänge geprüft und gegebenen- falls nicht zugestellt. Eine Liste, der aktuell nicht zulässigen Dateitypen kann im GroupNet einge- sehen werden.  E-Mail-Anhänge und Hyperlinks, die vermeintlich oder gar nachweislich Viren bzw. andere poten- ziell schädliche Inhalte aufweisen, dürfen nicht geöffnet werden. Benutzer müssen sich zum wei- teren Vorgehen mit den Mitarbeitern des IT-Helpdesks in Verbindung setzen. Auch Viruswarnun- gen dürfen nur an den IT-Helpdesk weitergeleitet werden.  Benutzer dürfen nicht leichtfertig auf Nachrichten unbekannter Absender antworten (Ausnahme: Abwesenheitsassistent) – oftmals versuchen Dritte hierdurch an authentische Benutzersignaturen zu kommen.  Postfächer (Posteingang inkl. Spam-Ordner) sollten mindestens einmal pro Arbeitstag überprüft werden. Sollte dies nicht möglich sein (Abwesenheit, Urlaub etc.), so ist in jedem Fall eine auto- matische E-Mail-Antwort (Abwesenheitsassistent) zu aktivieren und gegebenenfalls eine Stellver- treterregelu...
Zulässige und unzulässige Nutzung. Bezüglich der zulässigen und unzulässigen Nutzung der Dienstleistung gilt Ziffer 3.1. des Dienstleistungsreglements vom 19. November 2009 bzw. Abschnitt 3.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienste von SWITCH. Die Organisationen/der Kunde und die Benutzer sind insbesondere dafür verantwortlich, dass sie mit der Nutzung von SWITCHengines keine Urheberrechte und andere Eigentumsrechte verletzen. Insbesondere sind die Lizenzbestimmungen vorinstallierter und selbst installierter Software einzuhalten (vgl. Ziff. 3). Die Lizenzbestimmungen vorinstallierter kommerzieller Software sind auf der Dokumentationsseite der Dienstleistung (xxxxx://xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx) abrufbar. Wo dies notwendig ist, muss der Benutzer die Rechte und Zustimmungen von Dritten einholen, bevor er Daten auf der Dienstleistung speichert, Software installiert oder sie anderweitig benutzt.

Related to Zulässige und unzulässige Nutzung

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.