Zulässigkeit der Domain. Die Zulässigkeitsprüfung (insbesondere hinsichtlich Marken- oder Namensrecht) ist nicht Vertragsbestandteil mit dem Service Provider. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird den Service Provider diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.