Common use of Zurverfügungstellung von Inhalten Clause in Contracts

Zurverfügungstellung von Inhalten. Der Kunde hat sämtliche für die Erbringung der Leistung erforderlichen Inhalte, wie z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Vorlagen, Suchbegriffe etc. absprache-, ordnungs- und fristgemäß beizubringen und dem Verlag in für die weitere vertragsgemäße Verwendung geeigneter Form und Qualität unentgeltlich zur Verfügung stellen. Liefert der Kunde die erforderlichen Unterlagen nicht ordnungs- oder fristgemäß, so ermächtigt er den Verlag damit, den Wortlaut nach eigenem Ermessen zum Zeitpunkt der Erforderlichkeit, in der Regel vier Wochen nach Auftragsabschluss, zusammenzustellen. Auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden hat dies keinen Einfluss. Ersetzungs- oder Änderungswünsche hinsichtlich dieser Inhalte während der Vertragslaufzeit werden nach dem Ermessen des Verlags gegebenenfalls berücksichtigt, ein Anspruch des Kunden hierauf besteht jedoch nicht, sofern nicht anderweitig vereinbart. Hiervon abweichend stellt der Verlag nach Vorgaben des Kunden entsprechende Inhalte bereit, sofern der Verlag hierzu ausdrücklich in Textform beauftragt wurde. Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger oder verspäteter Zurverfügungstellung der Inhalte sowie bei nachträglichen Änderungen dieser, verlängert sich die für die Erbringung der Leistung durch den Verlag beanspruchte Zeit entsprechend. Auf den Vertragsbeginn und damit auf die Vertragslaufzeit und auch auf die Zahlungspflicht des Kunden hat diese Verzögerung keinerlei Auswirkungen. Darüber hinaus ist der Verlag in einem solchen Fall berechtigt, aber keinesfalls verpflichtet, die zur Leistungserbringung erforderlichen, jedoch nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Inhalte im eigenen Ermessen zu gestalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts hat der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt durch den Verlag erbrachten Aufwendungen vollumfänglich zu ersetzen.

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Zurverfügungstellung von Inhalten. Der Kunde hat sämtliche für die Erbringung der Leistung erforderlichen Inhalte, wie z.B. Texte, Bilder, Daten, Grafiken, Logos, Vorlagen, Suchbegriffe etc. absprache-absprache- , ordnungs- und fristgemäß beizubringen und dem Verlag SELLWERK in für die weitere vertragsgemäße Verwendung geeigneter Form und Qualität unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Liefert der Kunde die erforderlichen Unterlagen nicht ordnungs- oder fristgemäß, so ermächtigt er den Verlag damit, den Wortlaut nach eigenem Ermessen zum Zeitpunkt der Erforderlichkeit, in der Regel vier Wochen nach Auftragsabschluss, zusammenzustellen. Auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden hat dies keinen Einfluss. Ersetzungs- oder Änderungswünsche hinsichtlich dieser Inhalte während der Vertragslaufzeit werden nach dem Ermessen des Verlags von SELLWERK gegebenenfalls berücksichtigt, ein Anspruch des Kunden hierauf besteht jedoch nicht, sofern nicht in der Produktbeschreibung anderweitig vereinbartfestgelegt. Hiervon abweichend stellt der Verlag SELLWERK nach Vorgaben des Kunden entsprechende Inhalte bereit, sofern der Verlag SELLWERK hierzu ausdrücklich und in Textform beauftragt wurde. Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger oder verspäteter Zurverfügungstellung der Inhalte sowie bei nachträglichen Änderungen dieser, dieser verlängert sich die für die Erbringung der Leistung durch den Verlag von SELLWERK beanspruchte Zeit entsprechend. Auf den Vertragsbeginn und damit auf die Vertragslaufzeit und auch auf die Zahlungspflicht des Kunden hat diese Verzögerung keinerlei Auswirkungen. Darüber hinaus ist der Verlag SELLWERK in einem solchen Fall berechtigt, aber keinesfalls verpflichtet, die zur Leistungserbringung erforderlichen, jedoch nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Inhalte im eigenen Ermessen zu gestalten oder vom Vertrag zurückzutreten. SELLWERK ist berechtigt, die Website mit neutralen Platzhaltern zu versehen und zu veröffentlichen. Im Falle eines Rücktritts hat der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt durch den Verlag SELLWERK erbrachten Aufwendungen vollumfänglich zu ersetzen.

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Zurverfügungstellung von Inhalten. Der Kunde hat sämtliche für die Erbringung der Leistung erforderlichen Inhalte, wie z.B. Texte, Bilder, Daten, Grafiken, Logos, Vorlagen, Suchbegriffe etc. absprache-absprache- , ordnungs- und fristgemäß beizubringen und dem Verlag SELLWERK in für die weitere vertragsgemäße Verwendung geeigneter Form und Qualität unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Liefert der Kunde die erforderlichen Unterlagen nicht ordnungs- oder fristgemäß, so ermächtigt er den Verlag damit, den Wortlaut nach eigenem Ermessen zum Zeitpunkt der Erforderlichkeit, in der Regel vier Wochen nach Auftragsabschluss, zusammenzustellen. Auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden hat dies keinen Einfluss. Ersetzungs- oder Änderungswünsche hinsichtlich dieser Inhalte während der Vertragslaufzeit werden nach dem Ermessen des Verlags von SELLWERK gegebenenfalls berücksichtigt, ein Anspruch des Kunden hierauf besteht jedoch nicht, sofern nicht in der Produktbeschreibung anderweitig vereinbartfestgelegt. Hiervon abweichend stellt der Verlag SELLWERK nach Vorgaben des Kunden entsprechende Inhalte bereit, sofern der Verlag SELLWERK hierzu ausdrücklich und in Textform beauftragt wurde. Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger oder verspäteter Zurverfügungstellung der Inhalte sowie bei nachträglichen Änderungen dieser, dieser verlängert sich die für die Erbringung der Leistung durch den Verlag von SELLWERK beanspruchte Zeit entsprechend. Auf den Vertragsbeginn und damit auf die Vertragslaufzeit und auch auf die Zahlungspflicht des Kunden hat diese Verzögerung keinerlei Auswirkungen. Darüber hinaus ist der Verlag SELLWERK in einem solchen Fall berechtigt, aber keinesfalls verpflichtet, die zur Leistungserbringung erforderlichen, jedoch nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Inhalte im eigenen Ermessen zu gestalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts hat der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt durch den Verlag SELLWERK erbrachten Aufwendungen vollumfänglich zu ersetzen.

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Zurverfügungstellung von Inhalten. Der Kunde hat sämtliche für die Erbringung der Leistung erforderlichen Inhalte, wie z.B. Texte, Bilder, Daten, Grafiken, Logos, Vorlagen, Suchbegriffe etc. absprache-, ordnungs- und fristgemäß beizubringen und dem Verlag SELLWERK in für die weitere vertragsgemäße Verwendung geeigneter Form und Qualität unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Liefert der Kunde die erforderlichen Unterlagen nicht ordnungs- oder fristgemäß, so ermächtigt er den Verlag damit, den Wortlaut nach eigenem Ermessen zum Zeitpunkt der Erforderlichkeit, in der Regel vier Wochen nach Auftragsabschluss, zusammenzustellen. Auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden hat dies keinen Einfluss. Ersetzungs- oder Änderungswünsche hinsichtlich dieser Inhalte während der Vertragslaufzeit werden nach dem Ermessen des Verlags von SELLWERK gegebenenfalls berücksichtigt, ein Anspruch des Kunden hierauf besteht jedoch nicht, sofern nicht in der Produktbeschreibung anderweitig vereinbartfestgelegt. Hiervon abweichend stellt der Verlag SELLWERK nach Vorgaben des Kunden entsprechende Inhalte bereit, sofern der Verlag SELLWERK hierzu ausdrücklich und in Textform beauftragt wurde. Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger oder verspäteter Zurverfügungstellung der Inhalte sowie bei nachträglichen Änderungen dieser, dieser verlängert sich die für die Erbringung der Leistung durch den Verlag von SELLWERK beanspruchte Zeit entsprechend. Auf den Vertragsbeginn und damit auf die Vertragslaufzeit und auch auf die Zahlungspflicht des Kunden hat diese Verzögerung keinerlei Auswirkungen. Darüber hinaus ist der Verlag SELLWERK in einem solchen Fall berechtigt, aber keinesfalls verpflichtet, die zur Leistungserbringung erforderlichen, jedoch nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Inhalte im eigenen Ermessen zu gestalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts hat der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt durch den Verlag SELLWERK erbrachten Aufwendungen vollumfänglich zu ersetzen.

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Zurverfügungstellung von Inhalten. Der Kunde hat sämtliche für die Erbringung der Leistung erforderlichen Inhalte, wie z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Vorlagen, Suchbegriffe etc. absprache-, ordnungs- und fristgemäß beizubringen und dem Verlag Penta in für die weitere vertragsgemäße Verwendung geeigneter Form und Qualität unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Liefert der Kunde die erforderlichen Unterlagen nicht ordnungs- oder fristgemäß, so ermächtigt er den Verlag Penta damit, den Wortlaut nach eigenem Ermessen zum Zeitpunkt der Erforderlichkeit, in der Regel vier Wochen nach Auftragsabschluss, zusammenzustellen. Auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden hat dies keinen Einfluss. Ersetzungs- oder Änderungswünsche hinsichtlich dieser Inhalte während der Vertragslaufzeit werden nach dem Ermessen des Verlags von Penta gegebenenfalls berücksichtigt, ein Anspruch des Kunden hierauf besteht jedoch nicht, sofern nicht anderweitig vereinbart. Hiervon abweichend stellt der Verlag Penta nach Vorgaben des Kunden entsprechende Inhalte bereit, sofern der Verlag Penta hierzu ausdrücklich in Textform beauftragt wurde. Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger oder verspäteter Zurverfügungstellung der Inhalte sowie bei nachträglichen Änderungen dieser, verlängert sich die für die Erbringung der Leistung durch den Verlag Penta beanspruchte Zeit entsprechend. Auf den Vertragsbeginn und damit auf die Vertragslaufzeit und auch auf die Zahlungspflicht des Kunden hat diese Verzögerung keinerlei Auswirkungen. Darüber hinaus ist der Verlag Xxxxx in einem solchen Fall berechtigt, aber keinesfalls verpflichtet, die zur Leistungserbringung erforderlichen, jedoch nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Inhalte im eigenen Ermessen zu gestalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts hat der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt durch den Verlag Xxxxx erbrachten Aufwendungen vollumfänglich zu ersetzen.

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