Zurückweisung einzelner Abbuchungsauftragslastschriften. Vor der Einlösung nach Nummer 2.4.2 kann der Kunde der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten Abbuchungsauftragslastschriften nicht zu bewirken. Diese Weisung ist möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank zu erklären.
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Zurückweisung einzelner Abbuchungsauftragslastschriften. Vor der Einlösung nach Nummer 2.4.2 kann der Kunde der Bank gesondert die Weisung disiuenWg erteilen, Zahlungen aus bestimmten Abbuchungsauftragslastschriften nicht zu bewirken. Diese Weisung ist möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank zu erklären.
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Zurückweisung einzelner Abbuchungsauftragslastschriften. Vor der Einlösung nach Nummer 2.4.2 kann der Kunde der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten Abbuchungsauftragslastschriften nicht zu bewirken. Diese Weisung ist möglichst schriftlich und scuhnridftlich möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank zu erklären.
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Zurückweisung einzelner Abbuchungsauftragslastschriften. Vor der Einlösung nach Nummer 2.4.2 kann der Kunde der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten Abbuchungsauftragslastschriften Abbuchungsauftrags- lastschriften nicht zu bewirken. Diese Weisung ist möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank zu erklären.
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Zurückweisung einzelner Abbuchungsauftragslastschriften. Vor der Einlösung nach Nummer 2.4.2 kann der Kunde der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten Abbuchungsauftragslastschriften nicht zu nizcuht bewirken. Diese Weisung ist möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank zu erklären.
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