Erstattungs Und Schadensersatzansprüche Des Kunden Musterklauseln

Erstattungs Und Schadensersatzansprüche Des Kunden. 3.3.1 Haftung der Bank für eine nicht autorisierte Überweisung
Erstattungs Und Schadensersatzansprüche Des Kunden. (3.2.3.1) Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung
Erstattungs Und Schadensersatzansprüche Des Kunden. (1) Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens biszum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis-/Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
Erstattungs Und Schadensersatzansprüche Des Kunden. (1) Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Im Falle eines nicht autorisierten Überweisungsauftrags (siehe Ziffer 4.3) hat die PAVIS Payments gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überweisungsauftragsbetrag zu erstatten.
Erstattungs Und Schadensersatzansprüche Des Kunden. 1.4.1Unterrichtungspflicht des Kunden
Erstattungs Und Schadensersatzansprüche Des Kunden. Es gelten die Regelungen der Ziffern 12.3 und 12.4 entsprechend.
Erstattungs Und Schadensersatzansprüche Des Kunden 

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  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.