Zusammenfassung von Konten natürlicher Personen Musterklauseln

Zusammenfassung von Konten natürlicher Personen. Für die Zwecke der Bestimmung des Gesamtsaldos oder -xxxxx von Finanzkonten einer natürli- chen Person muss ein meldendes Finanzinstitut alle von ihm oder einem verbundenen Rechtsträger geführten Finanzkonten zusammenfassen, jedoch nur insoweit, als die computergestützten Systeme des meldenden Finanzin- stituts die Finanzkonten durch Verweis auf ein Datenelement wie eine Kun- dennummer oder Steueridentifikationsnummer miteinander verknüpfen und eine Zusammenfassung der Kontosalden oder -werte ermöglichen. Für die Zwecke der Anwendung der unter dieser Nummer beschriebenen Zusam- menfassungsvorschriften wird jedem Inhaber eines gemeinsamen Finanz- xxxxxx der gesamte Saldo oder Wert des gemeinsamen Finanzkontos zuge- rechnet.
Zusammenfassung von Konten natürlicher Personen. Für die Zwecke der Bestimmung des Gesamtsaldos oder -xxxxx von FINANZKONTEN einer natürlichen Person muss ein MELDENDES FINANZINSTITUT alle von ihm oder einem verbundenen RECHTSTRÄGER geführten Konten zusammenfassen, jedoch nur insoweit, als die computergestützten Systeme des MELDENDEN FINANZINSTITUTS die FINANZKONTEN durch Verweis auf ein Datenelement wie eine Kundennummer oder STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER miteinander verknüpfen und eine Zusammenfassung der Kontosalden oder -werte ermöglichen. Für die Zwecke der Anwendung der unter dieser Nummer beschriebenen Zusammenfassungsvorschriften wird jedem Inhaber eines gemeinsamen FINANZKONTOs der gesamte Saldo oder Wert des gemeinsamen Finanzkontos zugerechnet.
Zusammenfassung von Konten natürlicher Personen. Für die Zwecke der Bestimmung des Gesamtsaldos oder -xxxxx von Konten einer natürlichen Person muss ein meldendes deutsches Finanzinstitut alle von ihm oder verbundenen Rechtsträgern geführten Konten zusammenfassen, jedoch nur insoweit, als die computergestützten Systeme des meldenden deutschen Finanzinstituts die Konten durch Verweis auf ein Datenelement wie eine Kundennummer oder Steueridentifikationsnummer miteinander verknüpfen und eine Zusammenfassung der Kontosalden ermöglichen. Für die Zwecke der Anwendung der unter dieser Nummer beschriebenen Zusammenfassungsvorschriften wird jedem Inhaber eines gemeinsamen Xxxxxx der gesamte Saldo oder Wert des gemeinsamen Xxxxxx zugerechnet.

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  • Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Zusammenfassung Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A – E gegliedert und nummeriert (A.1 – E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu Lücken kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punkts keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "Nicht anwendbar".

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  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

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  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.