Zuschlag für einzelne Fahrten Musterklauseln

Zuschlag für einzelne Fahrten. Für die Benutzung der 1. Klasse ist zusätzlich zur Fahrtberechtigung je Fahrt und beförderter Person ein Einzelzuschlag 1. Klasse erforderlich. Die Zonenanzahl er- gibt sich aus der mit S-Bahnen und Zügen des Eisenbahnverkehrs zurückgelegten Fahrstrecke. Für Erwachsene und Kinder gilt der gleiche Zuschlag.
Zuschlag für einzelne Fahrten. Für die Benutzung der 1. Klasse ist zusätzlich zum Fahrausweis je Fahrt und beförderte Person (Erwachsene und Kinder) ein Zuschlag in Form eines Einzelfahrscheins für Kinder der jeweiligen Preisstufe zu lösen. Maßgebend für den Preis des Zuschlags ist die Preisstufe (Zonenanzahl) der bei einem Eisenbahnunternehmen zurückgelegten Fahrstrecke in der 1. Klasse. Er gilt nur zum sofortigen Fahrtantritt.
Zuschlag für einzelne Fahrten. Für die Benutzung der 1. Klasse ist zusätzlich zum Fahrausweis je Fahrt und beförderte Person ein Zuschlag der jeweiligen Preisstufe zu lösen. Maßgebend für den Preis des Zuschlags (einheitlich für Erwachsene und Kinder) ist die Preisstufe der bei einem Ei- senbahnunternehmen zurückgelegten Fahrstrecke in der 1. Klasse. Der Zuschlag gilt zu- sammen mit dem Fahrausweis zum sofortigen Fahrtantritt.
Zuschlag für einzelne Fahrten. 5.2 Zuschlag für Zeitkarten