Zuschussfestsetzung. (von der Krankenkasse auszufüllen) Die vom Zahnarzt festgestellten Befunde werden von der Krankenkasse geprüft. Ggf. wird die Krankenkasse das Gutachterverfahren einleiten, um feststellen zu lassen, • Ob der im Heil- und Kostenplan angegebene Befund zutreffend ist, • Ob die Notwendigkeit einer prothetischen Versorgung besteht, • Ob die geplante Versorgung zahnmedizinischen Erkenntnissen gerecht wird. Danach setzt die Krankenkasse die jeweiligen Festzuschüsse fest. Des Weiteren trägt die Krankenkasse den Bonusanspruch mit 00, 20 oder 30 ein. Bei Härtefällen kann das entsprechende Feld von der Krankenkasse angekreuzt oder mit den Buchstaben „HF“ versehen werden. Nach Bewilligung der Festzuschüsse erhält der Zahnarzt den Heil- und Kostenplan zurück, danach kann mit der Behandlung begonnen werden. Wird nach der Festsetzung der Festzuschüsse die Planung (z. B. auf Wunsch des Versi- cherten) abgeändert, ist der Heil- und Kostenplan erneut dem Kostenträger vorzulegen.
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Samples: Ersatzkassenvertrag Zahnärzte (Ekvz), Bundesmantelvertrag Zahnärzte (Bmv Z), Bundesmantelvertrag Zahnärzte (Bmv Z)