Common use of Zusendung von Kontoauszügen Clause in Contracts

Zusendung von Kontoauszügen. Die Bank ist berechtigt, dem Kunden einzelne Mitteilungen, die Kontoauszüge sowie den Rechnungsabschluss und weitere im elektronischen Postfach Business hinterlegte Dokumente auch weiterhin auf dem Postweg zuzusenden, wenn dies durch gesetz- liche Vorgaben erforderlich ist bzw. aufgrund anderer Umstände zweckmäßig erscheint. Die Bank kann dem Kunden zudem die Kontoauszüge per Post zusenden, wenn sie feststellt, dass der elektronische Abruf der Kontoauszüge nach Ablauf von 90 Tagen nicht erfolgt ist („Zwangskontoauszüge“).

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Samples: web.gefa-bank.de, www.gefa-bank.de

Zusendung von Kontoauszügen. Die Bank ist berechtigt, dem Kunden einzelne Mitteilungen, die Kontoauszüge Konto­ auszüge sowie den Rechnungsabschluss und weitere im elektronischen elektroni­ schen Postfach Business hinterlegte Dokumente auch weiterhin auf dem Postweg zuzusenden, wenn dies durch gesetz- liche gesetzliche Vorgaben erforderlich erforder­ lich ist bzw. aufgrund anderer Umstände zweckmäßig erscheint. Die Bank kann dem Kunden zudem die Kontoauszüge per Post zusendenzusen­ den, wenn sie feststellt, dass der elektronische Abruf der Kontoauszüge nach Ablauf von 90 Tagen nicht erfolgt ist („Zwangskontoauszüge“).

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Zusendung von Kontoauszügen. Die Bank ist berechtigt, dem Kunden einzelne Mitteilungen, die Kontoauszüge Konto- auszüge sowie den Rechnungsabschluss und weitere im elektronischen elektroni- schen Postfach Business hinterlegte Dokumente auch weiterhin auf dem Postweg zuzusenden, wenn dies durch gesetz- liche gesetzliche Vorgaben erforderlich erforder- lich ist bzw. aufgrund anderer Umstände zweckmäßig erscheint. Die Bank kann dem Kunden zudem die Kontoauszüge per Post zusendenzusen- den, wenn sie feststellt, dass der elektronische Abruf der Kontoauszüge nach Ablauf von 90 Tagen nicht erfolgt ist („Zwangskontoauszüge“).

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