Common use of Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Fristenlaufs Clause in Contracts

Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Fristenlaufs. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem ISP und dem Kunden kommt zu Stande, wenn der ISP nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine (gegenüber Unternehmern schriftliche) Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Bekanntgabe von User-Login und Passwort, Einrichtung von Web-Space oder Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten etc.) begonnen hat. Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts uä gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) sowie nach § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte- Gesetz).

Appears in 1 contract

Samples: hostcube.at

Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Fristenlaufs. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem ISP cyb und dem Kunden kommt zu Stande, wenn der ISP cyb nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine (gegenüber Unternehmern schriftliche) Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Eröffnung des Internet-Zuganges, Bekanntgabe von User-Login und Passwort, Einrichtung von Web-Space oder Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten etc.) begonnen hat. Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts uä gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) sowie nach § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte- Auswärtsgeschäfte-Gesetz).

Appears in 1 contract

Samples: cyb.at

Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Fristenlaufs. 2.1. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem ISP der RDI und dem Kunden kommt zu Stande, wenn der ISP Kunde nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine (gegenüber Unternehmern schriftliche) Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Eröffnung des Internet-Zuganges, Bekanntgabe von User-User- Login und Passwort, Einrichtung von Web-Space oder Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten etc.) begonnen hat. Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts uä. gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, sofern nicht anders vereinbart als Vertragsbeginn das Aktivierungsdatum und somit der Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) sowie nach § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte- Auswärtsgeschäfte-Gesetz).

Appears in 1 contract

Samples: www.rdi.at

Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Fristenlaufs. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem ISP VB und dem Kunden kommt zu Stande, wenn der ISP VB nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine (gegenüber Unternehmern schriftliche) schriftliche Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Eröffnung des Internet- Zuganges oder Bekanntgabe von User-Login und Passwort, Passwort oder Einrichtung von Web-Space eines Webspace oder Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten etc.) begonnen hat. Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts u.ä. gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigung vertragliche Festlegung derselben erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § §3 oder §5e KSchG (Konsumentenschutzgesetz) sowie nach § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte- Gesetz).

Appears in 1 contract

Samples: www.bmbwf.gv.at

Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Fristenlaufs. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem ISP fonira und dem Kunden kommt zu Stande, wenn der ISP fonira nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine (gegenüber Unternehmern schriftliche) Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Eröffnung des Internet-Zuganges, Einrichtung eines SIP- Accounts oder Bekanntgabe von User-Login und Passwort, Passwort oder Einrichtung von eines Web-Space oder Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten etc.) begonnen hat. Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts u.ä. gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 oder 5e KSchG (Konsumentenschutzgesetz) sowie nach § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte- Gesetz).

Appears in 1 contract

Samples: fonira.at

Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Fristenlaufs. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem ISP mmc und dem Kunden kommt zu Stande, wenn der ISP mmc nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine (gegenüber Unternehmern schriftliche) Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Eröffnung des Internet-Zuganges, Bekanntgabe von User-Login und Passwort, Einrichtung von Web-Space oder Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten etc.) begonnen hat. Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts uä gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) sowie nach § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte- Auswärtsgeschäfte-Gesetz).

Appears in 1 contract

Samples: www.mmc.at