Zustimmung der Vertragsparteien. (1) Jede Vertragspartei erklärt hiermit ihre uneingeschränkte Zustimmung zur Unterwerfung einer Streitigkeit unter das internationale Schiedsverfahren gemäß diesem Teil. (2) Die in Absatz 1 erwähnte Zustimmung beinhaltet den Verzicht auf das Erfordernis, dass die Rechtsmittel im innerstaatlichen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren erschöpft sind. (3) Der Investor hat nur solange die Xxxx, die Streitigkeit gemäß Artikel 12 Absatz 1 lit. c zur Entscheidung zu unterbreiten, solange in dem Verfahren nach Artikel 12 Absatz 1 lit. a in erster Instanz keine Entscheidung ergangen ist.
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Samples: Investment Protection Agreement, Investment Protection Agreement
Zustimmung der Vertragsparteien. (1) Jede Vertragspartei erklärt hiermit ihre uneingeschränkte Zustimmung zur Unterwerfung einer Zustimmung, eine Streitigkeit unter das internationale Schiedsverfahren gemäß diesem TeilTeil einem internationalen Schiedsverfahren zu unterwerfen.
(2) Die in Absatz Abs. 1 erwähnte genannte Zustimmung beinhaltet den Verzicht auf das Erfordernis, dass die innerstaatlichen Rechtsmittel im innerstaatlichen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren erschöpft sind.
(3) Der Investor hat nur solange die Xxxx, die Streitigkeit gemäß Artikel Art. 12 Absatz Abs. 1 lit. c zur Entscheidung zu unterbreiten, solange in dem Verfahren nach Artikel Art. 12 Absatz Abs. 1 lit. a in erster Instanz keine Entscheidung ergangen ist.
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Samples: Investment Protection Agreement
Zustimmung der Vertragsparteien. (1) Jede Vertragspartei erklärt hiermit ihre uneingeschränkte Zustimmung zur Unterwerfung einer Zustimmung, eine Streitigkeit unter das internationale Schiedsverfahren gemäß diesem TeilTeil einem internationalen Schiedsverfahren zu unterwerfen.
(2) Die in Absatz 1 erwähnte genannte Zustimmung beinhaltet den Verzicht auf das Erfordernis, dass die innerstaatlichen Rechtsmittel im innerstaatlichen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren erschöpft sind.
(3) Der Investor hat nur solange so lange die Xxxx, die Streitigkeit gemäß Artikel 12 Absatz 1 lit. c zur Entscheidung zu unterbreiten, solange in dem Verfahren nach Artikel 12 Absatz 1 lit. a in erster Instanz keine Entscheidung ergangen ist.
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Samples: Abkommen Über Die Förderung Und Den Schutz Von Investitionen
Zustimmung der Vertragsparteien. (1) Jede Vertragspartei erklärt hiermit ihre uneingeschränkte Zustimmung zur Unterwerfung einer Zustimmung, eine Streitigkeit unter das internationale einem internationalen Schiedsverfahren gemäß diesem TeilTeil zu unterwer- fen.
(2) Die in Absatz 1 erwähnte genannte Zustimmung beinhaltet den Verzicht auf das ErfordernisErforder- nis, dass die Rechtsmittel im innerstaatlichen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren erschöpft sind.
(3) Der Investor hat nur solange die Xxxx, die Streitigkeit gemäß Artikel 12 Absatz 1 lit. c zur Entscheidung zu unterbreiten, solange in dem Verfahren nach Artikel 12 Absatz 1 lit. a in erster Instanz keine Entscheidung ergangen ist.1
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Samples: Investment Protection Agreement
Zustimmung der Vertragsparteien. (1) Jede Vertragspartei erklärt hiermit ihre uneingeschränkte Zustimmung zur Unterwerfung einer Zustimmung, eine Streitigkeit unter das internationale Schiedsverfahren gemäß diesem TeilTeil einem internationalen Schiedsverfahren zu unterwerfen.
(2) Die in Absatz 1 erwähnte Zustimmung beinhaltet den Verzicht auf das Erfordernis, dass daß die Rechtsmittel im innerstaatlichen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren erschöpft sind.
(3) Der Investor hat nur solange die Xxxx, die Streitigkeit gemäß Artikel 12 11 Absatz 1 lit. c zur Entscheidung zu unterbreiten, solange in dem Verfahren nach Artikel 12 11 Absatz 1 lit. a in erster Instanz keine Entscheidung ergangen ist.
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Samples: Abkommen Über Die Förderung Und Den Schutz Von Investitionen
Zustimmung der Vertragsparteien. (1) Jede Vertragspartei erklärt hiermit ihre uneingeschränkte Zustimmung zur Unterwerfung einer Zustimmung, eine Streitigkeit unter das internationale Schiedsverfahren gemäß diesem TeilTeil einem internationalen Schiedsverfahren zu unterwerfen.
(2) Die in Absatz 1 erwähnte genannte Zustimmung beinhaltet den Verzicht auf das Erfordernis, dass die Rechtsmittel im innerstaatlichen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren erschöpft worden sind.
(3) Der Investor hat nur solange die Xxxx, die Streitigkeit gemäß Artikel 12 Absatz 1 lit. c c) zur Entscheidung zu unterbreiten, solange in dem Verfahren nach Artikel 12 Absatz 1 lit. a a) in erster Instanz keine Entscheidung ergangen ist.
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Samples: Abkommen Über Die Förderung Und Den Schutz Von Investitionen
Zustimmung der Vertragsparteien. (1) Jede Vertragspartei erklärt hiermit ihre uneingeschränkte Zustimmung zur Unterwerfung einer Zustimmung, eine Streitigkeit unter das internationale Schiedsverfahren gemäß diesem TeilTeil einem internationalen Schiedsverfahren zu unterwerfen.
(2) Die in Absatz 1 erwähnte Zustimmung beinhaltet den Verzicht auf das Erfordernis, dass die Rechtsmittel im innerstaatlichen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren erschöpft sind.
(3) Der Investor hat nur solange die Xxxx, die Streitigkeit gemäß Artikel 12 Absatz 1 lit. c zur Entscheidung zu unterbreiten, solange in dem Verfahren nach Artikel 12 Absatz 1 lit. a in erster Instanz keine Entscheidung ergangen ist.
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Samples: Abkommen Über Die Förderung Und Den Schutz Von Investitionen
Zustimmung der Vertragsparteien. (1) Jede Vertragspartei erklärt hiermit ihre uneingeschränkte Zustimmung zur Unterwerfung einer Zustimmung, eine Streitigkeit unter das internationale Schiedsverfahren gemäß diesem TeilTeil einem internationalen Schiedsverfahren zu unterwerfen.
(2) Die in Absatz 1 erwähnte genannte Zustimmung beinhaltet den Verzicht auf das Erfordernis, dass die innerstaatlichen Rechtsmittel im innerstaatlichen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren erschöpft sind.
(3) Der Investor hat nur solange so lange die Xxxx, die Streitigkeit gemäß Artikel 12 Absatz 1 lit. c zur Entscheidung zu unterbreiten, solange in dem Verfahren nach Artikel 12 Absatz 1 Absatz1 lit. a in erster Instanz keine Entscheidung ergangen ist.
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Samples: Abkommen Über Die Förderung Und Den Schutz Von Investitionen