Zusätzlich versicherbare Gefahren und Schäden. Sofern vereinbart, wird Entschädigung geleistet für Schäden
a. bei Tunnelarbeiten oder Arbeiten unter Tage,
b. durch Versaufen oder Verschlammen infolge der besonderen Gefahren des Einsatzes auf Wasserbaustellen.
Zusätzlich versicherbare Gefahren und Schäden. Sofern vereinbart ist, leistet der Versicherer Entschädigung für Schäden und Verluste durch
a) Innere Unruhen;
b) Streik oder Aussperrung;
c) betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope.
Zusätzlich versicherbare Gefahren und Schäden. Nur wenn dies besonders vereinbart ist, leistet der Versicherer Entschädigung für
a) Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile;
b) Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
c) Schäden durch Gewässer und/oder durch Grundwasser, das durch Gewässer beeinflusst wird, infolge von
Zusätzlich versicherbare Gefahren und Schäden. Soweit zusätzlich vereinbart und im Versicherungsschein entsprechend benannt, besteht Versicherungsschutz auch für:
(1) Fahrraddiebstahl – gemäß A3;
(2) Glasbruch – gemäß A4;
(3) Elementargefahren (Überschwemmung; Rückstau infolge von Witterungsniederschlä-gen und ausufernden, oberirdischen Gewässern; Erdbeben; Erdsenkung; Erdrutsch; Schneedruck; Lawinen; Vulkanausbruch) – gemäß A5.
Zusätzlich versicherbare Gefahren und Schäden. Sofern vereinbart, leistet der Versicherer Entschädigung für
a) Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile;
b) Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunter- schieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wan- dung nicht erforderlich;
c) Schäden durch Gewässer und/oder durch Grundwasser, das durch Gewässer beeinflusst wird, infolge von
aa) ungewöhnlichem Hochwasser; bb) außergewöhnlichem Hochwasser.
Zusätzlich versicherbare Gefahren und Schäden. Nur wenn dies besonders vereinbart ist, leistet der Versicherer Entschädigung für Schäden und Verluste durch
Zusätzlich versicherbare Gefahren und Schäden. Sofern vereinbart, wird Entschädigung geleistet für Schäden
a) bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub; Nr. 4 bleibt unberührt. Begriffs- bestimmungen sind Nr. 5 zu entnehmen;
b) bei Tunnelarbeiten oder Arbeiten unter Tage;
c) durch Versaufen oder Verschlammen infolge der besonderen Gefahren des Einsatzes auf Wasserbaustellen.
Zusätzlich versicherbare Gefahren und Schäden. Nur wenn dies besonders vereinbart ist, leisten wir Entschädigung für Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd ent- standen ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft aus- zubreiten vermag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Eine Explo- sion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosi- on durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Zusätzlich versicherbare Gefahren und Schäden. Der Versicherer leistet Entschädigung für
a) Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile;
b) Glasbruchschäden bis zur Fertigstellung des Ge> bäudes Nur wenn dies besonders vereinbart ist, leistet der Ver> sicherer Entschädigung für
a) Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
b) Schäden durch Gewässer und/oder durch Grund> wasser, das durch Gewässer beeinflusst wird, in> folge von
Zusätzlich versicherbare Gefahren und Schäden. Nur wenn dies besonders vereinbart ist, leistet der Versicherer Entschädigung für
a) Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
b) Schäden durch Gewässer und/oder durch Grundwasser, das durch Gewässer beeinflusst wird, infolge von