Innere Unruhen. Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. Dazu gehören auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen.
Innere Unruhen. Versichert sind Schäden, die entstehen durch
a) Zerstörung oder Beschädigung unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen oder
b) Abhandenkommen in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen. Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben.
Innere Unruhen. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder beschädigt werden oder in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen abhandenkommen. Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben.
Innere Unruhen. Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zu- sammenrottung, Krawall oder Tumult. Plünderungen in direktem Zusammenhang mit inneren Unruhen sind mitversichert.
Innere Unruhen. Abweichend von Abschnitt A 2.2 VGB 2021 der Continentale leistet der Versicherer auch Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder beschädigt werden oder in unmit- telbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen abhandenkommen. Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. Ein Anspruch auf Entschädi- gung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Vereinbarung zu Inneren Unru- hen in Textform kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungs- jahrs wirksam wird. Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Wohngebäudevertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen. In Erweiterung von A 11 VGB 2021 der Continentale ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsneh- mer aufgrund behördlicher Anordnungen infolge eines Versicherungsfalls gemäß A 3 VGB 2021 der Continentale entstehen, um
Innere Unruhen. Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, wenn die Sachen unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit inneren Unruhen eintreten zerstört oder beschädigt werden. Eingeschlossen sind Schäden durch die Wegnahme bei Plünderun- gen in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen.
Innere Unruhen. In Abänderung zu Abschnitt A § 2 Nr. 4 c) ABE 2008 leistet der Versicherer bis 25 Prozent der Versicherungssumme, maximal 100.000 EUR auch für Schäden durch Innere Unruhe. Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkenden Ursachen Schäden durch Verfügung von hoher Hand. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann. Die Versicherung diese Gefahr kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
Innere Unruhen. Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen an- lässlich von Krawall, Tumult oder Zusammenrottung und Schäden durch Plünderungen in direktem Zusam- menhang mit inneren Unruhen. Nicht versichert sind Bruchschäden an Mobiliar- verglasungen.
Innere Unruhen. Abweichend von Abschnitt A 2.2 VHB 2022 der Continentale leistet der Versicherer auch Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder beschädigt werden oder in unmit- telbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen abhandenkommen. Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. Ein Anspruch auf Entschädi- gung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Vereinbarung zu Inneren Unruhen in Textform kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungs- jahrs wirksam wird. Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Hausratvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Innere Unruhen. Als "innere Unruhe" gilt, wenn Teile des Volks, die zahlenmäßig nicht als unerheblich zu gelten haben, in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit inneren Unruhen zerstört oder beschädigt werden. Eingeschlossen sind unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen.