ZUSÄTZLICHE Musterklauseln

ZUSÄTZLICHE. ECUK xxxx.xx.xx nicht anwendbar BEDINGUNGEN FÜR DIENSTE DER EBAY COMMERCE UK LTD. eCI Obenstehend nicht aufgeführte eBay- Webseiten allen sonstigen Ländern (nachfolgend gemeinsam die „Weiteren Länder“). In Fällen, in denen ECA nicht als Auszahlungsgesellschaft für Verkäufer mit Wohnsitz / Geschäftssitz in Neuseeland bestimmt worden ist, gilt Neuseeland als weiteres Land.
ZUSÄTZLICHE. LEISTUNGEN*****
ZUSÄTZLICHE. ECCA xxxx.xx Kanada BEDINGUNGEN FÜR DIENSTE xxxx.xxxx.xx DER EBAY COMMERCE CANADA LTD. Australien. Wir können nach in unserem alleinigen Ermessen V. ZUSÄTZLICHE
ZUSÄTZLICHE. Störungen: Nicht anwendbar
ZUSÄTZLICHE. Verkaufsbeschränkungen: Nicht anwendbar Diese Endgültigen Bedingungen umfassen die endgültigen Bedingungen, die für eine Börsennotierung und Zulassung zum Handel im regulierten Markt der Luxemburger Wertpapierbörse der in diesen Endgültigen Bedingungen beschriebenen Schuldverschreibungen gemäß dem USD 20.000.000.000 Euro Medium Term Note Programme der Citigroup Funding Inc. erforderlich sind.
ZUSÄTZLICHE. LEISTUNGEN***
ZUSÄTZLICHE eCI xxxx.xxx den USA ZAHLUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIENSTE DER EBAY COMMERCE INC. Sämtliche eBay-Webseiten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“)
ZUSÄTZLICHE eBay Sarl (einschließlich xxxx.xx, xxxx.xx.xx, einem Land innerhalb des EWR (außer Island), im ZAHLUNGSBEDINGUNGEN xxxx.xx, xxxx.xx, xxxx.xx, xxxx.xx, xxxx.xx, Vereinigten Königreich oder der Schweiz FÜR DIENSTE DER EBAY S.à r.l. xxxx.xx, xxxx.xx, xxxx.xx usw.), xxxx.xx.xx und xxxx.xx eBay- Zahlungsdienst- leistungs-gesellschaft Zuständige Zahlungsdienstleistungs- gesellschaft für Verkäufe von Artikeln eingestellt auf Auszahlungsgesellschaft für Verkäufer mit Wohnsitz / Geschäftssitz in Zusätzliche Zahlungsbedingungen
ZUSÄTZLICHE. Wir können nach in unserem alleinigen Ermessen ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

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  • Zusätzliche Kosten Soweit vereinbart, sind über die Wiederherstellungskosten hinaus die nachfolgend genannten Kosten bis zur Höhe der jeweils hierfür vereinbarten Versicherungssumme auf erstes Risiko versichert. Die jeweils vereinbarte Versicherungssumme vermindert sich nicht dadurch, dass eine Entschädigung geleistet wird. a) Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten

  • Zusätzliche Vereinbarungen Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

  • Grundsätzliches 1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und Auftrag- nehmer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehun- gen, auch wenn Sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. 2. Einbeziehung und Auslegung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Auftragnehmer selbst, ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sa- chen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts sind ausge- schlossen. 3. Auftraggeber ist ausschließlich die SiNN GmbH. 4. Für Verpackung, Versand und Lieferung sind unsere Liefer-, Versand-, und Verpackungsvorschriften Abschnitt B (aktu- eller Stand) bindend. Download über xxxx://xxx.XxXX.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx 5. Alle Anweisungen und Vereinbarungen abweichender Art sowie die Allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen zum Stand vor 05/2018 verlieren durch diese „Allgemeinen Einkaufsbedingungen (Stand: Juni2018)“ ihre Gültigkeit. 6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftragnehmers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschrif- ten und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. 7. Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln sich ausschließlich nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

  • Zusätzliche Leistungen Sollten sich während der Durchführung des Auftrages notwendige zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des Vertrages herausstellen, wird der AN eine Anordnung des AG einholen. Sollte der AG nicht erreichbar sein und die Ausführung der Leistungen im mutmaßlichen Interesse des AG liegen oder die notwendigen zusätzlichen Leistun- gen weniger als 10 % der Auftragssumme betragen, kann der AN die Leistungen ohne Anordnung des AG ausführen. Die Abrechnung der notwendigen zusätzlichen Leistungen erfolgt nach den Stundensät- zen des AN nebst Zuschlägen gem. Ziff. 11., soweit diese angefallen sind.

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.

  • Zusätzliche Bedingungen Für Vereinbarungen für Cloud-Services (oder vergleichbare Cloud-Basisvereinbarungen), die vor dem 1. Januar 2019 unterzeichnet wurden, finden die Bedingungen unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxx Anwendung.

  • Durchführung (1) Das Kreditinstitut führt Aufträge seines Kunden zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren in der Regel als Kommissionär aus. (2) Vereinbart das Kreditinstitut mit dem Kunden hingegen einen Festpreis, so schließt es einen Kaufvertrag ab. (3) Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis zur Durchführungspolitik des Kreditinstitutes auf deren Grundlage das Kreditinstitut - mangels anderer Weisung - die Aufträge des Kunden durchführen wird. Über wesentliche Änderungen der Durchführungspolitik wird das Kreditinstitut den Kunden informieren. (4) Das Kreditinstitut kann ihm zugekommene Aufträge zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren auch teilweise ausführen, wenn die Marktlage eine vollständige Durchführung nicht zulässt.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Gleichstellung Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.