ZUSÄTZLICHE Musterklauseln

ZUSÄTZLICHE. ECUK xxxx.xx.xx nicht anwendbar BEDINGUNGEN FÜR DIENSTE DER EBAY COMMERCE UK LTD. eCI Obenstehend nicht aufgeführte eBay- Webseiten allen sonstigen Ländern (nachfolgend gemeinsam die „Weiteren Länder“). In Fällen, in denen ECA nicht als Auszahlungsgesellschaft für Verkäufer mit Wohnsitz / Geschäftssitz in Neuseeland bestimmt worden ist, gilt Neuseeland als weiteres Land. II.
ZUSÄTZLICHE. LEISTUNGEN***** ENTDECKEN SIE MEHR: KONTAKT:
ZUSÄTZLICHE. ECCA xxxx.xx Kanada BEDINGUNGEN FÜR DIENSTE xxxx.xxxx.xx DER EBAY COMMERCE CANADA LTD. Australien. Wir können nach in unserem alleinigen Ermessen V. ZUSÄTZLICHE
ZUSÄTZLICHE. Störungen: Nicht anwendbar
ZUSÄTZLICHE. Verkaufsbeschränkungen: Nicht anwendbar Diese Endgültigen Bedingungen umfassen die endgültigen Bedingungen, die für eine Börsennotierung und Zulassung zum Handel im regulierten Markt der Luxemburger Wertpapierbörse der in diesen Endgültigen Bedingungen beschriebenen Schuldverschreibungen gemäß dem USD 20.000.000.000 Euro Medium Term Note Programme der Citigroup Funding Inc. erforderlich sind.
ZUSÄTZLICHE. Wir können nach in unserem alleinigen Ermessen ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
ZUSÄTZLICHE eBay Sarl (einschließlich xxxx.xx, xxxx.xx.xx, einem Land innerhalb des EWR (außer Island), im ZAHLUNGSBEDINGUNGEN xxxx.xx, xxxx.xx, xxxx.xx, xxxx.xx, xxxx.xx, Vereinigten Königreich oder der Schweiz FÜR DIENSTE DER EBAY S.à r.l. xxxx.xx, xxxx.xx, xxxx.xx usw.), xxxx.xx.xx und xxxx.xx eBay- Zahlungsdienst- leistungs-gesellschaft Zuständige Zahlungsdienstleistungs- gesellschaft für Verkäufe von Artikeln eingestellt auf Auszahlungsgesellschaft für Verkäufer mit Wohnsitz / Geschäftssitz in Zusätzliche Zahlungsbedingungen IV.
ZUSÄTZLICHE eCI xxxx.xxx den USA ZAHLUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIENSTE DER EBAY COMMERCE INC. Sämtliche eBay-Webseiten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) III.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.