VERTRAGLICHE BEDINGUNGEN Musterklauseln

VERTRAGLICHE BEDINGUNGEN. PART A – CONTRACTUAL TERMS
VERTRAGLICHE BEDINGUNGEN. PART A – CONTRACTUAL TERMS Neither TEFRA D nor TEFRA C Global Note(s) to be in NGN form
VERTRAGLICHE BEDINGUNGEN. 1) Der Kunde hat auf alle Fälle selbst beim Eigentümer der Immobilie, in der sich die ans Netz angeschlossene Abnahmestelle befindet, die Ermächtigung für die Installation, Erhaltung und Betriebsführung der erforderlichen Anlagen, die Eigentum der EUM bleiben und von der EUM auch für Anschlüsse weiterer Kunden verwendet werden können, eingeholt; falls technische Gründe dies erfordern, ist der Kunde verpflichtet, der EUM – auf Grund der geltenden Bestimmungen – die Nutzung eines Raumes mit einem direkten Zugang zur Straße hin zu gestatten oder gestatten zu lassen, der geeignet sein muss für die Installation der zur Erbringung der Verkaufs- und Transportdienste und für die Strommessung nötigen Apparaturen; Der Kunde muss dem Personal der EUM jederzeit den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Abnahmestelle befindet, für Ablesungen, Kontrollen und Arbeiten an den Messgruppen gestatten; Die Wahrnehmung der vertragsgegenständlichen Dienste hängt von der Erteilung und Aufrechterhaltung der Ermächtigungen, Genehmigungen, Dienstbarkeiten und den sonstigen Voraussetzungen für den Bau und Betrieb der nötigen Anlagen ab;
VERTRAGLICHE BEDINGUNGEN. Wie im Folgenden dargestellt, werden dabei an die abgestuften Erklärungsvarianten unter- schiedliche Anforderungen gestellt und unterschiedliche Vertragsbedingungen geknüpft.
VERTRAGLICHE BEDINGUNGEN. Begriffe, die in diesen Endgültigen Bedingungen verwendet werden, haben die gleiche Bedeutung wie in den Bedingungen, die in dem Basisprospekt vom 22. August 2007, wie durch einen Nachtrag Nr. 1 vom 7. Januar 2008, einen Nachtrag Nr. 2 vom 14. Januar 2008, einen Nachtrag Nr. 3 vom 31. Januar 2008, einen Nachtrag Nr. 4 vom 14. Xxxx 2008 und einen Nachtrag Nr. 5 vom 30. April 2008 ergänzt, in dem Abschnitt "Bedingungen der Schuldverschreibungen" enthalten sind. Der Prospekt und die vorgenannten Nachträge zu diesem stellen zusammen einen Basisprospekt im Sinne der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG) (die Prospektrichtlinie) dar. Das vorliegende Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen der darin beschriebenen Schuldverschreibungen für die Zwecke des Artikels 5.4 der Prospektrichtlinie dar und ist in Verbindung mit dem Basisprospekt, wie durch die vorgenannten Nachträge ergänzt, zu diesem zu lesen. Vollständige Angaben zur Emittentin, zur Garantin und zu dem Angebot der Schuldverschreibungen sind nur verfügbar, wenn diese Endgültigen Bedingungen und der Basisprospekt, wie durch die vorgenannten Nachträge ergänzt, zu diesem zusammengenommen werden. Der Basisprospekt und die vorgenannten Nachträge zu diesem werden am Sitz der Emittentin sowie in der Geschäftsstelle der Zahlstelle in London für eine Einsichtnahme bereitgehalten.
VERTRAGLICHE BEDINGUNGEN. 1 Währung. Stückelung. Form. Zeichnung. Sammelurkunde. Verwahrung
VERTRAGLICHE BEDINGUNGEN. Begriffe, die in diesen Endgültigen Bedingungen verwendet werden, haben dieselbe Bedeutung wie in den Bedingungen im Abschnitt "Allgemeine Emissionsbedingungen der Deutschrechtlichen Schuldverschreibungen" im Basisprospekt vom 15. Juni 2022, der einen Basisprospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 (die Prospektverordnung) bildet. Dieses Dokument bildet die Endgültigen Bedingungen der darin beschriebenen Schuldverschreibungen für die Zwecke von Artikel 8(4) der Prospektverordnung und ist in Verbindung mit dem Basisprospekt und dem Nachtrag / den Nachträgen, die vor dem Emissionstag (wie nachstehend definiert) veröffentlicht wurden (die Nachträge) zu lesen; falls ein entsprechender Nachtrag jedoch (i) nach dem Datum der Unterzeichnung oder Veröffentlichung dieser Endgültigen Bedingungen veröffentlicht wird und (ii) Änderungen an den Bedingungen im Abschnitt "Allgemeine Emissionsbedingungen der Deutschrechtlichen Schuldverschreibungen" vorsieht, haben die betreffenden Änderungen keine Auswirkungen auf die Bedingungen der Schuldverschreibungen, auf die sich diese Endgültigen Bedingungen beziehen. Vollständige Informationen über die Emittentin, die Garantin und das Angebot der Schuldverschreibungen sind nur verfügbar, wenn diese Endgültigen Bedingungen, der Basisprospekt und etwaige Nachträge zusammengenommen werden. Vor dem Erwerb einer Beteiligung an den in diesen Endgültigen Bedingungen beschriebenen Schuldverschreibungen sollten potenzielle Anleger die Angaben im Basisprospekt und etwaigen Nachträgen lesen und verstehen und sich der Beschränkungen bewusst sein, die für das Angebot und den Verkauf dieser Schuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten oder an oder zugunsten von Personen, die keine „Permitted Transferees“ sind oder für deren Rechnung gelten. Eine Zusammenfassung für die Schuldverschreibungsemission wird diesen Endgültigen Bedingungen beigefügt. Exemplare des Basisprospekts, etwaiger Nachträge und dieser Endgültigen Bedingungen können am Sitz der Emittentin oder der Garantin, in den angegebenen Geschäftsstellen der Zahlstellen und – im Fall von Schuldverschreibungen, die zum Handel am Regulierten Markt oder dem Euro MTF der Luxemburger Wertpapierbörse zugelassen sind – auf der Website der Luxemburger Wertpapierbörse (xxxx://xxx.xxxxxx.xx) und – im Fall von Nicht befreiten Angeboten – auf der Website der Emittentin (xxxx://xxxxxxxxxx.xxxxxx.xxx) eingesehen werden. Nicht Anwendbar Unbesichert Nicht Anwendbar Indexbezogene Schuldverschreib...