Common use of Zusätzliche Garantien Clause in Contracts

Zusätzliche Garantien. Die Garantien werden automatisch und ohne vorherige Anzeige für neue Geräte jeder Art gewährt – die zusätzlich zu den bereits versicherten Geräten oder als deren Ersatz erworben werden –, deren Merkmale dem Typ und/oder der Art der bereits gedeckten Geräte entsprechen. Diese automatische Garantie gilt bis in Höhe von 15 % des zuletzt angegebenen Gesamtwerts. Gedeckt sind innerhalb der in Artikel 8.1.6 „Berechnung der Entschädigung“ vorgesehenen Grenzen: ◼ Kosten für Arbeiten, die außerhalb der üblichen Arbeitszeiten durchgeführt werden; ◼ Kosten für einen beschleunigten Transport; ◼ Kosten, die durch die Hinzuziehung von Technikern aus dem Ausland entstehen.

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