Zusätzliche Vergütung. 63 Alle Arbeiter, welche nach Beendigung ihrer Arbeitszeit und nach Verlassen des Betriebes zur Arbeit in den Betrieb geholt werden, erhalten eine zusätzliche Vergütung in der Höhe eines 165stels des kollektivvertraglichen Monatsbezuges, sofern die Arbeit weniger als drei Stunden dauert.
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