Zutrittskontrolle zu Räumlichkeiten und Einrichtungen Musterklauseln

Zutrittskontrolle zu Räumlichkeiten und Einrichtungen. Der unbefugte Zugang (im physischen Sinne) muss verhindert werden. Technische und organisatorische Maßnahmen zur Kontrolle des Zugangs zu Räumen und Einrichtungen, insbesondere zur Überprüfung der Berechtigung: • Zutrittskontrollsystem • Ausweisleser, Chipkarte • Türverriegelung • Sicherheitspersonal • Überwachungseinrichtungen • Alarmanlage, Videoüberwachung