Common use of Zutrittsrecht gemäß § 16 AVBFernwärmeV Clause in Contracts

Zutrittsrecht gemäß § 16 AVBFernwärmeV. 7.1 Der Kunde gestattet dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Stadtwerke nach vorheriger Benachrichtigung den Zutritt zu seinem Grundstück und seinen Räumen, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag und der AVBFernwärmeV, insbesondere zur Ablesung oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen, erforderlich ist. Dieses Zutrittsrecht wird hiermit ausdrücklich vereinbart. Bei Verweigerung des Zutrittsrechts liegt eine Zuwiderhandlung gemäß § 33 Abs. 2 AVBFernwärmeV vor. 7.2 Wenn es aus den genannten Gründen erforderlich ist, die Räume eines Dritten zu betreten, ist der Kunde verpflichtet, dem Beauftragten der Stadtwerke hierzu die Möglichkeit zu verschaffen.

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Samples: Fernwärmeversorgung, Fernwärmeversorgungsvertrag

Zutrittsrecht gemäß § 16 AVBFernwärmeV. 7.1 6.1 Der Kunde gestattet dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Stadtwerke nach vorheriger Benachrichtigung den Zutritt zu seinem Grundstück und seinen Räumen, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag und der AVBFernwärmeV, insbesondere zur Ablesung oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen, erforderlich ist. Dieses Zutrittsrecht wird hiermit ausdrücklich vereinbart. Bei Verweigerung des Zutrittsrechts liegt eine Zuwiderhandlung gemäß § 33 Abs. 2 AVBFernwärmeV vor. 7.2 6.2 Wenn es aus den genannten Gründen erforderlich ist, die Räume eines Dritten zu betreten, ist der Kunde verpflichtet, dem Beauftragten der Stadtwerke hierzu die Möglichkeit zu verschaffen.

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Samples: Fernwärmeversorgung, Fernwärmeversorgungsvertrag

Zutrittsrecht gemäß § 16 AVBFernwärmeV. 7.1 8.1 Der Kunde gestattet hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Stadtwerke nach vorheriger Benachrichtigung des Contractors den Zutritt zu seinem Grundstück und seinen RäumenRäumen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag und der AVBFernwärmeV, insbesondere zur Ablesung oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen, erforderlich ist. Dieses Zutrittsrecht wird hiermit ausdrücklich vereinbart. Bei Verweigerung des Zutrittsrechts liegt eine Zuwiderhandlung gemäß § 33 Abs. 2 AVBFernwärmeV vor. 7.2 8.2 Wenn es aus den genannten Gründen erforderlich ist, die Räume eines Dritten zu betretenbe- treten, ist der Kunde verpflichtet, dem Beauftragten der Stadtwerke Contractor hierzu die Möglichkeit zu verschaffenver- schaffen.

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Samples: Contracting Agreement