Common use of Zutrittsrecht gemäß § 16 AVBFernwärmeV Clause in Contracts

Zutrittsrecht gemäß § 16 AVBFernwärmeV. 6.1 Der Kunde gestattet dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Stadtwerke nach vorheriger Benachrichtigung den Zutritt zu seinem Grundstück und seinen Räumen, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag und der AVBFernwärmeV, insbesondere zur Ablesung oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen, erforderlich ist. Dieses Zutrittsrecht wird hiermit ausdrücklich vereinbart. Bei Verweigerung des Zutrittsrechts liegt eine Zuwiderhandlung gemäß § 33 Abs. 2 AVBFernwärmeV vor.

Appears in 2 contracts

Samples: www.stadtwerke-karlsruhe.de, www.stadtwerke-karlsruhe.de

Zutrittsrecht gemäß § 16 AVBFernwärmeV. 6.1 7.1 Der Kunde gestattet dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Stadtwerke nach vorheriger Benachrichtigung den Zutritt zu seinem Grundstück und seinen Räumen, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag und der AVBFernwärmeV, insbesondere zur Ablesung oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen, erforderlich ist. Dieses Zutrittsrecht wird hiermit ausdrücklich vereinbart. Bei Verweigerung des Zutrittsrechts liegt eine Zuwiderhandlung gemäß § 33 Abs. 2 AVBFernwärmeV vor.

Appears in 2 contracts

Samples: www.stadtwerke-karlsruhe.de, www.stadtwerke-karlsruhe.de