Common use of Zuzahlungspflicht der gesetzlich versicherten Patienten Clause in Contracts

Zuzahlungspflicht der gesetzlich versicherten Patienten. Als Eigenbeteiligung zieht das Krankenhaus vom gesetzlich versicherten Patienten von Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an – innerhalb eines Kalenderjahres für höchstens 28 Tage – eine Zuzahlung ein (gem. § 39 Abs. 4 SGB V). Der Zuzahlungsbetrag beträgt zurzeit 10,00 € je Kalendertag (gem. § 61 Satz 2 SGB V). Dieser Betrag wird vom Krankenhaus nach § 43b Abs. 3 SGB V im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen beim Patienten eingefordert.

Appears in 2 contracts

Samples: atos-kliniken.com, atos-kliniken.com

Zuzahlungspflicht der gesetzlich versicherten Patienten. Als Eigenbeteiligung zieht das Krankenhaus Klinikum vom gesetzlich versicherten Patienten von Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an – innerhalb eines Kalenderjahres für höchstens 28 Tage – eine Zuzahlung ein (gem. § 39 Abs. 4 SGB V). Der Zuzahlungsbetrag beträgt zurzeit 10,00 10,- je Kalendertag (gem. § 61 Satz S. 2 SGB V). Dieser Betrag wird vom Krankenhaus Klinikum nach § 43b 43c Abs. 3 SGB V im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen beim Patienten eingefordert.

Appears in 1 contract

Samples: www.klinikum-passau.de

Zuzahlungspflicht der gesetzlich versicherten Patienten. Als Eigenbeteiligung zieht das Krankenhaus vom gesetzlich versicherten Patienten von Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an – innerhalb eines Kalenderjahres für höchstens 28 Tage - eine Zuzahlung ein (gem. § 39 Abs. 4 SGB V). Der Zuzahlungsbetrag beträgt zurzeit 10,00 10,- je Kalendertag einschließlich Entlasstag (gem. § 61 Satz 2 SGB V). Dieser Betrag wird vom Krankenhaus nach § 43b 43c Abs. 3 SGB V im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen beim Patienten eingefordert.

Appears in 1 contract

Samples: klinikum-bayreuth.de