Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getutigten Rechtsgeschufte ist der Xxxx selbst verantwortlich. Besucht der Xxxx kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbe- sondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidri- gen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlieh geschützten Güter widerrechtlich vervielfultigen, ver- breiten oder zugunglich machen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belustigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulussiger Werbung nutzen. Der Xxxx stellt den Inhaber des Schwalbenhofes von sumtlichen Schuden und An- sprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Xxxx und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen, dies er- streckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammen- hungende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Xxxx oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber des Schwalbenhofes auf diesen Umstand hin.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Xxxx selbst verantwortlich. Besucht der Xxxx kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Vorbereitung von sitten- und rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzuverlässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter der Ferienmietobjekten von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder er muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Xxxx selbst verantwortlich. Besucht der Xxxx kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: - das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; - keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; - die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; - keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; - das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mitnutzer stellt den Hotelier von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mitnutzer und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Xxxx oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Hotelier auf diesen Umstand hin. Ansprüche des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder aus Gründen einer sonstigen Haftung des Hotels verjähren – vorbehaltlich einer etwaigen kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist – spätestens nach sechs Monaten, gerechnet ab dem letzten Tag der Leistungserbringung.
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, müssen schriftlich erfolgen.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Hotels.
4. Es gilt Deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter wird insbesondere: • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; • die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / oder anderer Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kosten- pflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte bist Du selbst verantwortlich. Du bist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Dies gilt insbeson- dere für: • den Abruf und die Verbreitung von pornographischen, gewaltverherrlichenden, verletzenden, rassistischen, verfassungsfeindlichen oder jugendgefährdenden Inhalten • die Vervielfältigung, Verbreitung und das Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Inhalte • das Versenden und/oder Verbreiten von belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalten • die Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung • den unberechtigten Download von Dateien • die Teilnahme an Gewinnspielen • kostenpflichtige Onlineinhalte (z.B. Spiele) • die unberechtigte Verbreitung/ Veröffentlichung von persönlichen Daten (z.B. Name, Geburtsdatum, Personenfotos) dritter Personen (z.B. anderer Schülerinnen und Xxxxxxx) im Internet • die Nutzung sozialer Netzwerke außer zu schulischen Zwecken Bitte vermeide das Downloaden großer Datenmengen. Erkennst Du, dass eine solche Rechtsver- letzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weise die Verantwortlichen auf diesen Umstand hin.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das W-LAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Nutzer selbst verantwortlich. Besucht der Nutzer kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über Office 365 A1/Pro übermittelten Daten bist du selbst verantwortlich. Du bist verpflichtet, bei Nutzung das geltende Recht einzuhalten. Du wirst insbesondere: ▪ § Office 365 A1/Pro weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten oder rechtswidrigen Inhalten nutzen, ▪ § keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen, ▪ § die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten, ▪ § das Recht am eigenen Bildbeachten, ▪ § keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten, ▪ § Office 365 A1/Pro nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Erkennst du oder muss du erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist Du die Verantwortlichen der Christliche Schule Nordheide auf diesen Umstand hin.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Patient selbst verantwortlich. Besucht der Patient kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Patienten - WLANs das geltende Recht einzuhalten.